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Anspruch auf Mon Cheri

Einanonymershopbloggerleser hat eine Frage:
Folgendes Erlebnis sorgt zur Zeit in meiner Familie für Meinungsverschiedenheiten und ich würde nur zu gern deine Meinung hören:

Meine 17 jährige Schwester legte eine Packung Mon Cheri sowie eine Tafel Milka Schokolade auf das Kassenband, die Kassiererin schaut auf die Mon Cheri und dann meine Schwester an "die verkauf ich dir nicht" und legt sie vom Kassenband. nun unstrittig ist das meine Schwester zu jung ist sie zu kaufen, sie ist aber der Meinung das die Kassierin in jedemfall nach ihrem Ausweis fragen muss, während ich der Meinung bin das im Gegenteil sie ihren Ausweis hätte zeigen müssen und so beweisen das sie berechtig ist sie zu kaufen. wobei mir sogar im Kopf rumspukt das der Händler mir sowieso jede Ware vorenthalten kann bevor ich sie bezahle ? ich also auch mit meinen 26 Jahren keinen Anspruch auf diese Mon Cheri hätte ?
Ja und nein und ja und nein und ja und nein...

Niemand muss seinen Ausweis vorzeigen. Aber andererseits muss die Kassiererin auch niemandem Alkohol verkaufen, den sie für zu kung dafür hält. Einen Anspruch darauf, etwas verkauft zu bekommen, hat man nunmal nicht.

Die Frage danach, ob es im Sinne des Geschäfts ist, wenn sich eine Kassiererin dermaßen verhält, steht allerdings noch auf einem vollkommen anderen Blatt.
Wir wollen hier schließlich Geld verdienen und wenn meine Mitarbeiter den Verkauf von Tabakwaren und Alkohol ohne Begründung verweigern würden, weil ein Kunde nicht freiwillig und ohne Aufforderung seinen Ausweis vorgezeigt hat, würde ich eine mittelschwere Krise bekommen.

Erdnussig

Hallo,
ich war im REWE, dort liegen Erdnüsse, 500g verpackt für 1,99€. Unter den verpackten Erdnüssen ist ein 30kg Sack mit losen Erdnüssen, 500g zu 4,99€.

Nun war eine Packung der 1,99€-Erdnüsse aufgegangen, der Marktleiter sah das, murmelte sich etwas in den Bart und kippte den Rest der Packung auf den Sack mit den Erdnüssen, die mehr als doppelte als die verpackten Nüsse kosten.

Ist das normal?
Ja.

Hintergrund: Bei abgepackter Ware muss der Kunde kaufen, was drin ist. Also auch mal Bruch und Krümel, dafür relativ günstig. Bei loser Ware kann der Kunde selber entscheiden, was er haben möchte. Für den höheren Preis kann er sich aber nur die Teile herauspicken, die ihm den Preis angemessen scheinen. Kein Kunde muss sich also mit ggf. schlechterer Qualität aus dem 500g-Beutelchen zufrieden geben.

Problematisch wird's rein rechtlich z.B., wenn die beiden Sorten aus unterschiedlichen Herkunftsländern stammen. Der Rest aus der aufgegangenen Packung für 1,99€ liegt jetzt quasi falsch deklariert in dem großen Sack. Praktisch wird das aber vermutlich überall so gemacht.

Eine Karte, zwei Zahlsysteme

Nils hat eine Frage zu Kartenzahlungen:
Hallo Björn,

ich stand letztens in einem Supermarkt an der Kasse und es ereignete sich folgendes:

Ich bezahlte so wie immer meine Produkte mit der EC-Karte und musste dafür wie gewöhnlich den Kassenbeleg unterschreiben.
Mir fiel auf, dass ich noch ein Produkt vergessen hatte und lief direkt nachdem ich bezahlt hatte wieder in den Markt hinein.

Ich holte wonach mich noch dürstete (ein Bier) und bezahlte an der anderen Kasse da sich an der Kasse zuvor eine längere Schlange gebildet hatte. Ich bezahle wieder mit der EC-Karte nur musste ich diesmal meine Geheimzahl eingeben.

Wie kommt das? Warum muss man mit ein und derselben EC-Karte an manchen Kassen unterschreiben und an anderen nur die passende Zahlenkombination eingeben?
Ich wollte gerade ganz sicher antworten: Vermutlich werden in dem Geschäft Zahlungen ab einer bestimmten Höhe aus Sicherheitsgründen mit ec-Cash abgewickelt und nicht mehr im Lastschriftverfahren.
Bei erneuten Durchlesen bermerkte ich aber, dass das nicht sein kann, da ja das eine Bier mit ec-Cash bezahlt wurde und der restliche Einkauf via Lastschrift.

So gebe ich zu, dass ich keine Idee habe. Eine Möglichkeit wäre, dass der Händler von einem System auf das andere umstellen möchte und dazu derzeit noch zwei Verträge parallel laufen und die Terminals an verschiedenen Kassen daher zu unterschiedlichen Systemen gehören.

Ansonsten kann ich die Frage auch einfach nur mal an die Runde der Leser weiterreichen. Vielleicht hat ja noch der eine oder andere eine Idee, wie es dazu gekommen sein könnte.

Monetärer Vorteil durch zurückgebrachten Fremdeinkaufswagen?

Blogleser Kim hat sich ein paar Gedanken gemacht um wilde, vor einer Eigentums-Mehrparteienwohnanlage "geparkten" Einkaufswagen.

Ich weiß nicht, ob jemals ein Einzelhandelsunternehmen einen Kunden wegen Diebstahls angezeigt hat, weil er einen Einkaufswagen mitgenommen hat. Und wenn dieser mitgenommene Einkaufswagen nun mit dem Euro im Münzpfandsystem vor der Tür steht und jemand anders bringt den Wagen zurück und sackt sich den Euro ein – nun, das mag rechtlich gesehen Diebstahl sein. Aber ich glaube nicht, dass deswegen jemand den Aufstand proben würde. (Naja, wir sind hier in Deutschland. Da weiß man ja nie so genau...)

Wer direkt bei Kim darüber diskutieren möchte, folge bitte dem oben angegebenen Link.

In der Tasche vergessen

Blogleser Mark hat eine Frage zu (unbeabsichtigtem) Ladendiebstahl:
Ich hatte vor paar Tagen ein Erlebnis in einem Supermarkt und habe dazu mal eine frage. Unzwar hatten wir Berufsschule und gingen wie so oft in der Pause in den Supermarkt um die Ecke. Ein Klassenkamerad, mit dem ich da war, nahm sich so einiges aus den Regalen, und als er keine Hände mehr frei hatte, packte er sich ziemlich unbewusst so ein packen Knoppers in die Jacke, um die Hände frei zu bekommen. Naja wir dann zur Kasse alles brav bezahlt, und draußen ist ihm dann aufgefallen, das er ja noch die Knoppers in der Tasche hatte. Er ist dann zwar zurück, und hat sie auch bezahlt, aber hätten sie ihn "erwischt", hätte seine Ausrede das er es nur vergessen hat wohl nicht gefruchtet.

Meine Frage ist wie du das handhabst? Wenn man deinen Blog verfolgt merkt man ja, das sich jeder zweite versucht irgendwie rauszureden. Aber konnten dich welche schon wirklich von ihrer Unschuld überzeugen? Oder hast du nach diesen langen Jahren ein Gespür dafür, wenn jemand wirklich "vergessen" hat zu bezahlen? Weil passieren kann das irgendwie ja mal jedem Kunden.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und wer etwas (auch in guter Absicht) in seine Tasche steckt und dort vergisst und dann des Diebstahls beschuldigt wird, hat schlicht und einfach Pech gehabt. Daraus lernen und sowas nicht noch einmal machen.

Wir haben so einen Fall bislang noch nicht gehabt. Sicherlich würde ich dann im Einzelfall abwägen, ob ich glaube, dass derjenige tatsächlich die Hände freibekommen wollte und ehrlich ist oder wirklich nur eine "faule Ausrede" benutzt, um sich herauszureden.

Ich wage jedenfalls nicht, diese Frage pauschal zu beantworten, denn da ist mal wieder der Mix sämtlicher Eindrücke entscheidend.

Schaden durch Kunden

Gelegenheits-Blogleser Jan hat eine Frage:
Mir ist neulich im Supermarkt ein Glas mit Bambussprossen runtergefallen. Bin blöde am Einkaufswagen hängen geblieben und schon lag es zerbrochen auf dem Boden. Es ist direkt an der Kasse passiert und die Kassiererin hat das Maleur freundlicherweise beseitigt. Da an der Kasse sonst gerade nichts los war bin ich schnell noch ein neues Glas holen gegangen. Eigentlich hatte ich ja erwartet, dass ich das von mir zerstörte Glas auch zahlen muss, aber mir wurde nur einmal das Glas berechnet, welches ich auch tatsächlich mitgenommen habe.
Wie werden solche Schadensfälle denn geregelt? Kommt für sowas die Versicherung auf? Oder fällt das ganze unter "Pech gehabt" für den Besitzer des Supermarktes, der für das Glas vorher ja sicherlich gezahlt hat (wobei mir diese Option doch sehr unwahrscheinlich vorkommt)?

Diese Frage bereitet mir schon seit einigen Tagen schlaflose Nächte, wäre toll wenn du mich von meinem Leiden erlösen könntest. :-)
Lange Frage, kurze Antwort:
In Selbstbedienungsläden liegt es nunmal in der Natur der Sache, dass Kunden nicht nur Kunden, sondern auch "Verkäufer" sind. Als solchen kann ihnen natürlich auch mal etwas kaputtgehen, ohne dass sie es bezahlen müssen. Wenn einem meiner Mitarbeiter etwas kaputt geht, muss er den Schaden ja auch nicht bezahlen.
Eine Versicherung gibt es dafür nicht, den Schaden trägt der Einzelhändler.

Das geht so weit, dass ich sogar schonmal einer Stammkundin, der ein Glas Marmelade, dass sie beim Discounter an der Ecke gekauft hatte, hier im Laden heruntergefallen war, ein neues Glas aus meinem Sortiment geschenkt habe. Was glaubt ihr, wie die sich gefreut hat? :-)

Ins Lager ohne Fressattacke

Pascal hat Schokolade bestellt und geliefert bekommen:
Ich habe eben die Sendung mit den 3 Zotter Labookotafen erhalten, liegen neben mir und duften wirklich wunderbar.
Trotz das sie verpackt ist der Geruch sehr intensiv.
Wie schaffst du es eigentlich in Lager zu gehen ohne eine Fressattacke zu bekommen?
Die Erklärung ist ganz einfach: Jahrelanges Trainig. Wenn man quasi im Schlaraffenland (Unterschied: Hier hängen überall Preisschilder dran.) lebt, stumpft man irgendwann ab.

PS: Alle anderen, die im Onlineshop bestellt und dabei reguläre Zotter-Tafeln mitbestellt haben, bitte ich um ein paar Tage Geduld. Nach der Zotter-Sommerpause läuft noch nicht wieder alles rund, da ich einige Sorten noch nicht vorrätig habe. Aber ich habe niemanden vergessen.

Beschädigte Einweg-Pfandflaschen

Philip hat eine Frage zum Einwegpfand:
Kannst du mir erklären warum du keine beschädigten Einweg-Pfandflaschen annimmst? Werden die nicht eh im Automaten zerschreddert?
Wir nehmen hier durchaus auch beschädigte Einweg-Pfandflaschen an. Aber dazu muss ich ganz klar sagen, dass es auf die Art der Beschädigung ankommt. Wenn zu erkennen ist, dass es sich um eine (in Deutschland) bepfandete Flasche oder Dose handelt, nehmen wir sie an – sofern sie nicht plattgedrückt ist und die Perforatiosspuren eines Crunchers aufweist.

Wenn die Beschädigung so weit geht, dass die Flasche oder Dose gar nicht mehr identifizierbar ist, weil z.b. vor allem die Pfandkennzeichnung fehlt, dann nehme ich sie (verständlicherweise) nicht an. Die Betrugsmöglichkeiten wäre einfach zu groß. Es gibt z.B. viele pfandfreie Fruchtsäfte in PET-Flaschen, die, wenn man das Etikett abknibbelt, von pfandpflichtigen Gebinden im Grunde nicht zu unterscheiden sind.
Vor dem Problem stehen wir in der Praxis aber zum Glück nur sehr, sehr selten, so dass sich Diskussionen mit Kunden glücklicherweise in Grenzen halten.

Der Atem des Todes

Jan hat eine Frage zu den Pfandautomaten:
Ich war zwar selber noch nicht bei dir, aber ich vermute, dass auch dein Automat (wie eben mal wieder bei einer großen Rot-Weißen Kette erlebt) nicht gut riecht.

Grade im Sommer gären und schimmeln die Reste in den Flaschen ja ziemlich schnell, und ich erlebe es oft, dass einem richtige "Wolken" des typischen unangenehmen Geruchs aus dem Automaten entgegenströmen.

Dazu ist mir aber eine recht einfache Lösung eingefallen:

Die Automaten selbst stehen ja meistens im Lager oder sogar in eigenen kleinen Räumen. Da wäre es doch einfach möglich eine Entlüftung (wie sie viele Leute zum Beispiel in kleinen Badezimmern haben, ein Wanddurchbruch mit eingelassenem Gebläse) in diesen Raum zu bauen, so dass die Luft nicht mehr aus dem Automaten strömt, sondern durch den geringen Unterdruck nur noch ins Lager gesaugt wird.
Denkst du dass das machbar wäre oder übersehe ich etwas? Das einzige was mit als Gegenargument einfällt wäre dass grade der bewegliche Teil hinter dem "Frontend" schneller einstaubt.
Die Idee mit dem Unterdruck ist nicht schlecht. Ginge wahrscheinlich in einem kleinen Raum, in dem nur der Leergutautomat steht, leichter umzusetzen, als wenn man, wie bei mir hier zum Beispiel, das komplette Lager mit all seinen Türen und sonstigen Öffnungen permanent be-, bzw. entlüften wollte.

Zum Geruch: Der vergorene Matsch im Container, in dem wir die geschredderten gecrunchten Einweggebinde sammeln, stinkt mitunter tatsächlich ekelig. Aber da hält man normalerweise seine Nase auch nicht direkt rein.

Wie weit mein Automat aber aus der Kundenseite ausdünstet, kann ich überhaupt nicht sagen. Ich zumindest gewöhne mich immer relativ schnell an Gerüche aller Art und empfinde meinen Automaten nicht als Verursacher des "Atem des Todes".
Aber wie so oft ist das "Problem" häufig vor der Maschine: Manche Flaschensammler und/oder die von ihnen mitgebrachten Sammlungen stinken nämlich dermaßen, dass sogar ich mitunter die Luft anhalte, wenn ich am Automaten vorbeigehe...

Frage zum Einwegpfand

Oliver hat eine Frage:
Ich habe für eine Party beim Getränkegroßhandel zwei Sixpacks Mineralwasser einer Billigmarke gekauft (also sechs eingeschweisste 1,5 L-Flaschen). Schon beim Aufreißen der Plastikfolie gingen die Etiketten der meisten Flaschen mit ab, weil sie nicht besonders fest aufgeklebt waren.

Als ich die leeren Flaschen in den Pfandautomaten in meinem Supermarkt steckte, wurden sie nicht akzeptiert. Ich dachte erst, es wären doch keine Pfandflaschen, dann hab ich das Logo gesehen und gedacht, dass der Supermarkt sie vielleicht nur nicht annimmt. Dann wurde aber doch eine akzeptiert und ich habe das Problem erkannt: mit den Etiketten ist natürlich auch der Strichcode weg, die Flaschen sind sozusagen "nackt".
Muss ich jetzt auf 25 Cent Pfand pro Flasche verzichten, weil der Hersteller die Etiketten so schlampig anbringt? Soll ich die aus dem Altpapier rausfischen und neu aufkleben? Hab ich nicht auch ohne Etikett Anspruch auf das Pfand? Wenn ja, dann nur in dem Großhandel der sie verkauft hat, oder auch in anderen Märkten?
Ja und nein und ja und nein.

Einerseits sind die Händler verpflichtet, Einweggebinde auch dann zurückzunehmen, wenn das Pfandlogo nicht mehr zu identifizieren ist.

Andererseits kann man als Händler nicht jede Einwegflasche ohne Pfandlogo zurücknehmen, denn das würde einen auf Dauer ruinieren, da einem niemand das Pfandgeld erstattet.

Ich habe mich hier für den goldenen Mittelweg entschieden: Fehlt das Etikett gänzlich oder ist auf Gebinden, die importiert wurden oder nicht für den regulären Handel gedacht waren, kein Pfandlogo aufgedruckt, nehme ich die Flaschen und Dosen nicht an. Ist aber noch eindeutig zu erkennen, dass das Gebinde ein DPG-Pfandlogo hat(te), ist das kein Problem. Dann ist es mir auch egal, ob die Flasche oder Dose hier oder woanders gekauft wurde.

Allerdings muss ich dazu sagen, dass sich das Verhalten der Kunden durch den Leergutautomaten gewandelt hat. Wenn der Automat eine Flasche verweigert, fragen viele Kunden erst gar nicht mehr, sondern entsorgen das Leergut direkt im Mülleimer. Erleben wir (leider) tagtäglich.

Um die Frage von Oliver zu beantworten: Es wäre wahrscheinlich deutlich einfacher und diskussionsfreier, wenn er die Etiketten aus dem Altpapier wieder raussuchte und wieder auf die PET-Flaschen klebt.

Blubberfreier Sprudel

Alex hat eine Frage:
Kurze Frage an den Fachmann: Kannst du mir vielleicht erklären, weshalb es zwar vor allem beim Mineralwasser sowohl die Sorten Prickelnd, Mild und auch Still gibt, aber bei Limonaden steht man da vor .. ja KEINER Auswahl. Da gibts nur immer alles mit VIEL Kohlensäure. Würde sich das am Markt nicht wirklich halten, wenn man z.B auch Cola in mild oder still anbieten würde?
Ich glaube, du hast da leider keine Marktlücke entdeckt. ;-)

Telefonieren oder Kopfhörer im Ohr

Lars aus Köln hat eine Frage:
Eben war ich im Supermarkt meines Vertrauens und wurde durch ein Kundenverhalten wieder daran erinnert, das ich dir schon lange zwei Fragen stellen wollte. Die Kundin hinter mir war während des Kassiervorgangs am telefonieren und hab mir überlegt wie man sowas als Kassenkraft empfindet wenn der Kunde gegenüber von jemandem entweder telefoniert oder die Kopfhörer im Ohr hat und Musik hört. Ich höre auch Musik während des Einkaufens aber ich nehme die Stöpsel raus wenn ich bezahlen muss weil ich das irgendwie als unhöflich meinem gegenüber empfinde genauso wie ich das Telefongespräch dann auch unterbreche.

Wie ist das bei dir und deinen Kollegen? Empfindet ihr das auch so oder seid ihr mittlerweile abgehärtet?
Ich habe mich darüber noch nie mit Kollegen ausgetauscht, beschwert hat sich bei mir auch noch niemand darüber und gefordert, gegen solche Kunden vorzugehen. Ich denke, das macht jeder mit sich selber aus, ob es ihn stört oder nicht.

Kopfhörer im Ohr empfinde ich persönlich übrigens unhöflicher als ein Handy am Ohr. Die telefonierenden Kunden sind meistens nur abgelenkt, interagieren aber zumindest mit einem. Manche Leute mit "Knopf im Ohr" sagen nichts, gucken stuhr geradeaus und reagieren auf gar nichts. Und das definiere ich eindeutig schon als unhöflich. Kommt zum Glück nur ausgesprochen selten vor.

Pfand nur gegen Namen und Adresse

Den Hinweis auf diesen Blogeintrag von Udo Vetter habe ich heute gleich mehrfach via E-Mail bekommen:
Aus dem E-Mail-Eingang:
Heute war ich in einem Getränkemarkt und musste für eine Barauszahlung von 19 € meine Adresse + Name angeben. Keine AGB, nichts. Einfach auf die Rückseite des Bons. Es wäre bei jeder Auszahlung von 10 € normal.

Ich will dafür meine Adresse nicht angeben. Das find ich wirklich sehr bedenklich. Bin ich dazu verpflichtet?
Verpflichtet sicherlich nicht; und außerdem – wie auch schon in den Kommentaren im Lawblog geschrieben – könnte man dort auch x-beliebige Daten angeben.

Dazu gibt es für mich nur eine Erklärung: Belegbarkeit hoher Auszahlungen gegenüber des Finanzamtes. Oder als Nachweis gegenüber Vorgesetzten, dass das Geld nicht in der Tasche des Mitarbeiters gelandet ist.

Immerhin wird mit Leergut direkt Bargeld aus der Kasse entnommen – was ja nun in der Vergangenheit (und leider mehrmals auch schon bei mir) oft genug Leute dazu verleitet hat, sich hemmungslos aus der Kasse zu bedienen.

Bei mir im Laden werde ich sowas jedenfalls nicht einführen. Ich als Kunde empfände das nämlich als ausgesprochen lästig. Und selbst wenn ich nur falsche Daten aufschreiben würde, hätte ich zumindest den Zeitaufwand für die Schreiberei...

Letzter Einlass um 23:30

Blogleser Jim hat eine Frage zu meinen Öffnungszeiten:
Hallo Björn,

komme gerade aus meinem Supermarkt. Dieser hat immerhin bis 0 Uhr offen und seit neuestem ein Schild an der Tür welches darauf hinweist, dass aus rechtlichen Gründen an Tagen vor Sonn- und Feiertagen schon um 11.30 Uhr geschlossen werden muss. Wohl deshalb, damit ja niemand nach 12 noch im Laden aufräumt. Wie machst du das? Rennst du um 11:59:59 sofort raus? Oder ist das in Bremen anders als in Berlin?
Wir haben offiziell bis 0 Uhr geöffnet. Bis dahin lassen wir auch Kunden in den Laden und wenn diese 15-20 Minuten für ihren Einkauf brauchen, dann ist das eben so. Wir sind sowieso immer noch bis mindestens 1 Uhr hier und somit stört mich das nicht weiter.

Zur Situation in Berlin kann ich nicht viel sagen. Ich kenne die Gesetze nur so, dass außerhalb der erlaubten Öffnungszeiten keine weiteren Kunden mehr hereingelassen werden dürfen. Davon, dass man anwesende Kunden bis zu einem Zeitpunkt x aus dem Laden bekommen haben soll, weiß ich nichts. Ich könnte mir aber durchaus vorstellen, dass die Mitarbeiter offiziell nur bis 23.59 arbeiten sollen, damit keine Zuschläge für Sonntagsarbeit hinzukommen. Aber auch dazu kann ich nur Spekulationen anstellen. Daher mein Tipp: Einfach mal vor Ort fragen.

Kühlungsprobleme vor der 24h-Öffnung

Vincent möchte wissen:
Wie war das vor Deiner 24h Öffnung? Ich meine, wenn das Ding Samstag um 23 Uhr verreckt, dann merkst Du das ja nur, weil Du da eben noch auf hast. Mit Standardöffnungszeiten wäre das doch erst Montagmorgen aufgefallen, oder?
Letzteres würde im Zweifelsfalle ja einen ziemlich hohen Verlust bedeuten, durch die evtl. verdorbene Ware.
Hast Du mal ausgerechnet wie viel Dir die 24h Öffnung an dieser Stelle spart? ;-)
Ich fange einfach mal mit der letzten Frage an: Nein, das habe ich noch nicht ausgerechnet, da ich darüber bislang noch nicht genug Zahlen sammeln konnte. Allerdings bin ich nicht unglücklich darüber, solche Ereignisse nur so selten zu erleben, dass sich eine detaillierte Erhebung der Zahlen nicht lohnt.

In der Vergangenheit vor der 24-Stunden-Öffnung sind solche Ausfälle glücklicherweise fast ausschließlich während der Öffnungszeiten, bzw. zu den Zeiten, an denen ich hier anwesend war, passiert. Dadurch konnten wir immer schnell genug reagieren.

Nur einmal hatten wir im Markt in Findorff die ganz große Niete gezogen: Da muss am Samstag Abend kurz nach Feierabend schon die Sicherung für das große Wandkühlregal für Wurst- und Molkereiprodukte rausgeflogen. Es war Sommer, der Laden glutheiß und bis Montag Morgen war die komplette Ware ein Totalschaden. Aber solche Extreme sind glücklicherweise die Ausnahme.