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In der Tasche vergessen

Blogleser Mark hat eine Frage zu (unbeabsichtigtem) Ladendiebstahl:
Ich hatte vor paar Tagen ein Erlebnis in einem Supermarkt und habe dazu mal eine frage. Unzwar hatten wir Berufsschule und gingen wie so oft in der Pause in den Supermarkt um die Ecke. Ein Klassenkamerad, mit dem ich da war, nahm sich so einiges aus den Regalen, und als er keine Hände mehr frei hatte, packte er sich ziemlich unbewusst so ein packen Knoppers in die Jacke, um die Hände frei zu bekommen. Naja wir dann zur Kasse alles brav bezahlt, und draußen ist ihm dann aufgefallen, das er ja noch die Knoppers in der Tasche hatte. Er ist dann zwar zurück, und hat sie auch bezahlt, aber hätten sie ihn "erwischt", hätte seine Ausrede das er es nur vergessen hat wohl nicht gefruchtet.

Meine Frage ist wie du das handhabst? Wenn man deinen Blog verfolgt merkt man ja, das sich jeder zweite versucht irgendwie rauszureden. Aber konnten dich welche schon wirklich von ihrer Unschuld überzeugen? Oder hast du nach diesen langen Jahren ein Gespür dafür, wenn jemand wirklich "vergessen" hat zu bezahlen? Weil passieren kann das irgendwie ja mal jedem Kunden.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und wer etwas (auch in guter Absicht) in seine Tasche steckt und dort vergisst und dann des Diebstahls beschuldigt wird, hat schlicht und einfach Pech gehabt. Daraus lernen und sowas nicht noch einmal machen.

Wir haben so einen Fall bislang noch nicht gehabt. Sicherlich würde ich dann im Einzelfall abwägen, ob ich glaube, dass derjenige tatsächlich die Hände freibekommen wollte und ehrlich ist oder wirklich nur eine "faule Ausrede" benutzt, um sich herauszureden.

Ich wage jedenfalls nicht, diese Frage pauschal zu beantworten, denn da ist mal wieder der Mix sämtlicher Eindrücke entscheidend.

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Kommentare

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foo am :

Natürlich ist derjenige, der keinen Vorsatz hinsichtlich der Wegnahme bzw. Zueignungsabsicht aufweist, nicht strafbar. Es besteht allein das praktische Problem, wie glaubwürdig man dies - Unschuldsvermutung hin oder her - erklären können wird.

sabotage am :

naja ... wenn man dinge fuer 20.- kauft und bezahlt, liegt die moeglichkeit einen 30 cent-artikel versehentlich in der jacke vergessen zu haben nicht so weit weg ... kann mann schon glauben, finde ich ...

Alica am :

Meine Frage passt grade so gut dazu:

Neulich im Supermarkt hab ich mir keinen Korb mitgenommen, weil ich dachte, dass es auch so geht. Hab aber schnell gemerkt, dass es doch etwas mehr ist und hab überlegt, ob ich das nicht einfach in meine Fahrradtaschen (die ich auf dem Arm hatte) packen könnte bis zur Kasse. Habs dann aber doch seingelassen, um nicht als Ladendieb dazustehen.

Jetzt die eigentliche Frage: Kann man schon Probleme bekommen, bloß weil man's in die Tasche steckt oder nur, wenn man an der Kasse nicht alles wieder rausholt?

Stephan___ am :

Was genau bedeutet es, wenn man eine "Ent- oder Weder-Frage" mit "ja", bzw. "nein" beantwortet?

der_wahre_pop am :

Kommt ganz drauf an... ;-)

Madner Kami am :

Als gestohlen zählt es erst dann, wenn du den Kassenbereich verlassen willst und es nicht bezahlt hast. Im Markt selbst, kannst du es hin packen, wo du willst. Allerdings stehst du dann vor dem praktischen Problem, daß der Hausdetektiv dich dann immernoch rausholen kann und, unter Umständen, auch wird, ganz besonders wenn die Taschen, die du benutzt hast, nicht offen sichtlich leer sind (Rucksäcke, nicht durchsichtige Beutel, Fahrradtaschen usw.).

Jochen am :

Ich habe eine Frage an Blogleser Mark: Was, denkst Du, ist die Bedeutung folgenden Wortes?
QUOTE:
Unzwar

Und, falls Du das auch noch beantworten magst: Was ist das für eine Berufsschule, die Du besuchst?

Gerd am :

Und auch ich habe eine Frage, gleich und direkt an Dich lieber Jochen:
Was denkst Du ist die Bedeutung folgender Worte, und auf wenn könnte das eventuell zutreffen:
"Besserwisserischer Affe, der auf Tippfehlern herumreitet, weil er nix Besseres zu tun hat"

mash am :

Na du bist ja ein ganz toller Hecht - selbst grammatischer Totalversager, aber hier fett die freche Fresse aufreissen. Auf Typen wie dich hat die Welt gewartet.

roteroktober am :

Ironie an:

http://i25.tinypic.com/ih1tow.jpg



Ironie aus

:-P

Jochen am :

Oh, das hast Du aber fein gemacht. Aber mußt Du nicht vielleicht noch Besorgungen machen oder trainieren? Ich möchte nämlich auf gar keinen Fall, daß Du meinetwegen von wichtigen Dingen abgehalten wirst...

dirk66 am :

Ich habe mal mitbekommen (aus juristisch gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen), dass man im Laden gar nichts in die eigene Tasche stecken darf. Man muss Waren offen transportieren, damit deutlich wird, dass man sie bezahlen wird. Schon das Einstecken unbezahlter Ware im Laden vor der Kasse gelte als versuchter Diebstahl. Dazu gibt es sogar ein lateinisch-juristisches Fachwort, das ich mir natürlich nicht gemerkt habe. ;-)
Mir leuchtet das ein, weil man schließlich die Absicht oder den Mangel an Absicht dahinter nie wird eindeutig beweisen können. Insofern wäre das konsequent. Aber natürlich wird in der Praxis ein Händler damit vorsichtiger umgehen.
Gibt es hier versierte Juristen, die das bestätigen oder widerlegen können?
:-) Dirk

Jochen am :

Gewahrsamsenklave.

Wobei schon schlimm ist, daß sich mit soetwas allen Ernstes Gerichte befassen müssen. Nichts in eigene Behältnisse zu legen, bevor es bezahlt ist, ist Grundbenimm, den selbst Vorschulkinder beherrschen, zumindest die auch nur grundlegend sozialisierten.

Aber die gleiche Klientel entblödet sich ja nicht einmal, hier regelmäßig Diskussionen darüber vom Zaun zu brechen, daß am Verzehr noch nicht bezahlter Artikel doch nichts auszusetzen sei...

Andreas am :

Blöde Situation, mir ist neulich was ähnliches passiert - da wollte ich ziemlich im Streß nur schnell eine Zahnbürste in einer Drogerie kaufen, ich hatte das Teil ganz offen in der Hand, dann kam noch ein Anruf, auf den ich schon gewartet hatte, und ich ging telefonierenderweise mit der Zahnbürste an der Kasse vorbei... aufgefallen ist es mir dann erst auf der Straße 20m weiter, gemerkt hatte keiner was, die Kassiererin hat auch nicht bemerkt, das ich von draussen mit der Ware wieder rein kam... und es war mir trotzdem verdammt unangenehm, das Gefühl, als wenn mich jeden Moment jemand anspringt und als Dieb erwischt. Wer glaubt einem schon sowas...

robertd am :

Eine ziemlich ähnliche Situation habe ich im zarten Alter von 12 genossen (übrigens in einem INTERSPAR :-D). Wir hatten aufgrund eines Freifachs zwei Stunden Mittagspause, in denen wir uns halt im Supermarkt die Zeit vertrieben haben. Irgendwann hab ich dann ein paar kleine Sachen (die zwar klein und leicht, aber nicht ganz billig waren) in die Taschen der Winterjacke gesteckt, da sie mir ständig runterfielen (mit dem festen und ehrlichen Willen, die Artikel auch zu bezahlen, da ich extra dafür mehr Geld mitgebracht hatte). Ich bat sogar meinen Kollegen, mich daran zu erinnern, falls ich es vergesse (da wir ja so etwa ne stunde in dem Laden unterwegs waren).
Nun, vermutlich schon allein dadurch, dass wir uns eben im Supermarkt die Zeit vertrieben, wurde wohl der Ladendetektiv auf uns aufmerksam, und es kam, was kommen musste - gleich nach den Kassen schnappte er uns. In der Tasche meines Kollegen fand sich noch ne Dose Cola, von der ich gar nichts mitbekommen hatte. Auch das Angebot, die Waren direkt zu bezahlen, half nichts und wir bekamen das (aus Sicht eines Kindes betrachtet) volle Programm, d.h. verständigen der Eltern und Abholung durch diese (= verlassen des Arbeitsplatzes und 20 km Fahrt). Die Krönung war dann noch, dass es der Geburtstag meiner Mutter war :-D
Hausverbot gab es übrigens keines, ebenso wenig wie ne Anzeige.

Auf jeden Fall ein einschneidendes Erlebnis, an das man sich wie man sieht auch nach Jahr(zehnt)en noch erinnert.

Deppenapostrop'h am :

Klassischer Fall von Mundraub.
Hat den Mund nicht aufgemacht beim Bezahlen ;-)

Daxon am :

Die deutschen Gesetze sind da recht eindeutig. Vollendeter Diebstahl ist dann, sobald die Ware für die Verkäufer "unsichtbar" "verpackt" wird (also z.B. Einkaufstasche (die Collis), Tüten, Jacken, ...).

Thomas007 am :

hi leute! hab da ne ganz wichtige frage!!
heute bin ich in nem supermarkt und hab ne gesichtscreme für 11 euro in die jackentasche gesteckt, weil ich noch chips tüten kaufen wollte. spontan hab ich mich dazu entschlossen die chips tüten doch nicht zu kaufen. ich bin dann zur kasse (immernoch mit der creme in der jackentasche) und habe mich da normal angestellt. ich stand dann also da und plötzlich kam n hausdetektiv und wollte dass ich mitkomme. er hat mir natürlich nicht geglaub dass ich die creme bezahlen wollte. auch nicht nachdem ich ihn gesagt habe, dass ich doch sonst einfach normal rausgegangen wäre und mich nicht normal angestellt hätte, wenn ich nicht vorgehabt hätte es zu bezahlen. er meinte ich solle am gleichen tag 50 euro zahlen, sonst kommt es zu ner anzeige. ich bezahle also die 50 euro. im nachhinein denk ich mir dass ich doch im recht liege. ich bin mit der creme ja nicht rausgegangen und die 50 euro hat er bekommen ohne dass es zu ner anzeige kam. ist das überhaupt legal? könnte ich ihn nicht anzeigen, dass er seiner pflicht nicht nachgekommen ist und meine 50 euro zurückverlangen, da ich mit der creme nicht an der kasse vorbei gelaufen bin??

vielen dank im voraus
Thomas

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