Monetärer Vorteil durch zurückgebrachten Fremdeinkaufswagen?
Blogleser Kim hat sich ein paar Gedanken gemacht um wilde, vor einer Eigentums-Mehrparteienwohnanlage "geparkten" Einkaufswagen.
Ich weiß nicht, ob jemals ein Einzelhandelsunternehmen einen Kunden wegen Diebstahls angezeigt hat, weil er einen Einkaufswagen mitgenommen hat. Und wenn dieser mitgenommene Einkaufswagen nun mit dem Euro im Münzpfandsystem vor der Tür steht und jemand anders bringt den Wagen zurück und sackt sich den Euro ein – nun, das mag rechtlich gesehen Diebstahl sein. Aber ich glaube nicht, dass deswegen jemand den Aufstand proben würde. (Naja, wir sind hier in Deutschland. Da weiß man ja nie so genau...)
Wer direkt bei Kim darüber diskutieren möchte, folge bitte dem oben angegebenen Link.
Ich weiß nicht, ob jemals ein Einzelhandelsunternehmen einen Kunden wegen Diebstahls angezeigt hat, weil er einen Einkaufswagen mitgenommen hat. Und wenn dieser mitgenommene Einkaufswagen nun mit dem Euro im Münzpfandsystem vor der Tür steht und jemand anders bringt den Wagen zurück und sackt sich den Euro ein – nun, das mag rechtlich gesehen Diebstahl sein. Aber ich glaube nicht, dass deswegen jemand den Aufstand proben würde. (Naja, wir sind hier in Deutschland. Da weiß man ja nie so genau...)
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Kommentare
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Kim am :
Ich denke, du hast aber recht, wenn du sagst, dass Einzelhändler oder Filialen größerer Ketten sich nicht die strafrechtliche Verfolgung solcher Delikte antun.
Hier wird eher in den sauren Apfel gebissen, dass die Einkaufswagen einen anderen Standort besitzen - solange der Kunde "seinen" Wagen ja wieder zum Einkauf mitbringt, ist der Schaden für den Einzelhändler ja auch nicht mehr ganz so groß. Wenn die Wagen komplett verschwinden würden und nie wieder zurückkämen, wäre das wohl eher ein Spaß, der auf Dauer zu teuer würde.
Grüße aus dem Saarland - unweit deines Webservers
Marco (nicht registriert) am :
http://dejure.org/gesetze/StGB/248b.html
Hamburger Jung am :
Den Euro (sofern er denn noch drin ist) einzusacken, wenn man den Wagen zurückbringt, ist kein Diebstahl, da der vorherige Besitzer das Eigentum an dem Euro offensichtlich aufgegeben hat, sonst hätte der ja den Wagen besser versteckt.
ReCon am :