Pfand nur gegen Namen und Adresse
Den Hinweis auf diesen Blogeintrag von Udo Vetter habe ich heute gleich mehrfach via E-Mail bekommen:
Dazu gibt es für mich nur eine Erklärung: Belegbarkeit hoher Auszahlungen gegenüber des Finanzamtes. Oder als Nachweis gegenüber Vorgesetzten, dass das Geld nicht in der Tasche des Mitarbeiters gelandet ist.
Immerhin wird mit Leergut direkt Bargeld aus der Kasse entnommen – was ja nun in der Vergangenheit (und leider mehrmals auch schon bei mir) oft genug Leute dazu verleitet hat, sich hemmungslos aus der Kasse zu bedienen.
Bei mir im Laden werde ich sowas jedenfalls nicht einführen. Ich als Kunde empfände das nämlich als ausgesprochen lästig. Und selbst wenn ich nur falsche Daten aufschreiben würde, hätte ich zumindest den Zeitaufwand für die Schreiberei...
Aus dem E-Mail-Eingang:Verpflichtet sicherlich nicht; und außerdem – wie auch schon in den Kommentaren im Lawblog geschrieben – könnte man dort auch x-beliebige Daten angeben.Heute war ich in einem Getränkemarkt und musste für eine Barauszahlung von 19 € meine Adresse + Name angeben. Keine AGB, nichts. Einfach auf die Rückseite des Bons. Es wäre bei jeder Auszahlung von 10 € normal.
Ich will dafür meine Adresse nicht angeben. Das find ich wirklich sehr bedenklich. Bin ich dazu verpflichtet?
Dazu gibt es für mich nur eine Erklärung: Belegbarkeit hoher Auszahlungen gegenüber des Finanzamtes. Oder als Nachweis gegenüber Vorgesetzten, dass das Geld nicht in der Tasche des Mitarbeiters gelandet ist.
Immerhin wird mit Leergut direkt Bargeld aus der Kasse entnommen – was ja nun in der Vergangenheit (und leider mehrmals auch schon bei mir) oft genug Leute dazu verleitet hat, sich hemmungslos aus der Kasse zu bedienen.
Bei mir im Laden werde ich sowas jedenfalls nicht einführen. Ich als Kunde empfände das nämlich als ausgesprochen lästig. Und selbst wenn ich nur falsche Daten aufschreiben würde, hätte ich zumindest den Zeitaufwand für die Schreiberei...
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Kommentare
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BSfH am :
Maxn. am :
Naja, was soll ich dazu sagen?
MHD am :
Christopher am :
Aber könnte nicht auch jeder Mitarbeiter (so wie sicherlich viele Kunden) mit beliebigen Daten unterschreiben? Daher fällt dieses Argument für mich sozusagen vom (Pfand)Tisch...
thorben am :
Christian@bluenode am :
Für Adressangabe bei Pfandauszahlung habe ich kein Verständnis. Das ist Regelgeschäft. Dadurch dass x-beliebige Daten angegeben werden können ist es nicht mehr als eine fruchtlose Gängelei der Kundschaft.
Gegen viele Missbrauchsmöglichkeiten hilft ja schon ein Leergutautomat. Direkte Eingaben an der Kasse kommen dann ja nur zustande, wenn der Automat eine Verpackung nicht angenommen hat und dann fallen schon Beträge ab 2€ auf.
trillian am :
Da wir "Gastronomie" haben, gebe ich oft 100++ Flaschen ab und mußte noch nie was unterschreiben. Vielleicht kommt das ja hier am Niederrhein noch.
P.S.: Einige Automaten nehmen nur 100 Flaschen auf einmal an, danach wird automatisch ein Bon gedruckt.
tyler am :
In dem Moment, in dem ich Pfand bezahle muss ich mich darauf verlassen können, dass ich das Pfandgeld ohne Probleme und vor allen Dingen ohne plötzlicher Änderung der Regeln bekomme.
So locker-flockig, wie die das Pfand aufschlagen und kassieren, so locker-flockig muss das auch mit der Geldrückgabe funktionieren.
Solange man mir nicht nachweisen könnte, dass ich beim Kauf der Flaschen so einer Behandlung zugestimmt habe, gibts von mir weder Namen noch Adresse, nicht einmal Falsche.
Warum soll ich in der Situation lügen?
Nur, damit ich an mein mir zustehendes Geld komme?
No fucking way!
Quittung am :
chris am :
Julian am :
Julia am :
..wenn mans mal ausschreibt, dann wirkts beinahe paranoid*amüsier*
Bei meiner Mum gabs auf Arbeit den Fall, dass eine Kraft dann mal imaginäre Sachen zurückgenommen hat, ohne Bon, ohne zurückgenommene Sache. Geld in die eigene Tasche.. Aufgeflogen und gefeuert.. Schuld eigene..