Schaden durch Kunden
Gelegenheits-Blogleser Jan hat eine Frage:
In Selbstbedienungsläden liegt es nunmal in der Natur der Sache, dass Kunden nicht nur Kunden, sondern auch "Verkäufer" sind. Als solchen kann ihnen natürlich auch mal etwas kaputtgehen, ohne dass sie es bezahlen müssen. Wenn einem meiner Mitarbeiter etwas kaputt geht, muss er den Schaden ja auch nicht bezahlen.
Eine Versicherung gibt es dafür nicht, den Schaden trägt der Einzelhändler.
Das geht so weit, dass ich sogar schonmal einer Stammkundin, der ein Glas Marmelade, dass sie beim Discounter an der Ecke gekauft hatte, hier im Laden heruntergefallen war, ein neues Glas aus meinem Sortiment geschenkt habe. Was glaubt ihr, wie die sich gefreut hat?
Mir ist neulich im Supermarkt ein Glas mit Bambussprossen runtergefallen. Bin blöde am Einkaufswagen hängen geblieben und schon lag es zerbrochen auf dem Boden. Es ist direkt an der Kasse passiert und die Kassiererin hat das Maleur freundlicherweise beseitigt. Da an der Kasse sonst gerade nichts los war bin ich schnell noch ein neues Glas holen gegangen. Eigentlich hatte ich ja erwartet, dass ich das von mir zerstörte Glas auch zahlen muss, aber mir wurde nur einmal das Glas berechnet, welches ich auch tatsächlich mitgenommen habe.Lange Frage, kurze Antwort:
Wie werden solche Schadensfälle denn geregelt? Kommt für sowas die Versicherung auf? Oder fällt das ganze unter "Pech gehabt" für den Besitzer des Supermarktes, der für das Glas vorher ja sicherlich gezahlt hat (wobei mir diese Option doch sehr unwahrscheinlich vorkommt)?
Diese Frage bereitet mir schon seit einigen Tagen schlaflose Nächte, wäre toll wenn du mich von meinem Leiden erlösen könntest.
In Selbstbedienungsläden liegt es nunmal in der Natur der Sache, dass Kunden nicht nur Kunden, sondern auch "Verkäufer" sind. Als solchen kann ihnen natürlich auch mal etwas kaputtgehen, ohne dass sie es bezahlen müssen. Wenn einem meiner Mitarbeiter etwas kaputt geht, muss er den Schaden ja auch nicht bezahlen.
Eine Versicherung gibt es dafür nicht, den Schaden trägt der Einzelhändler.
Das geht so weit, dass ich sogar schonmal einer Stammkundin, der ein Glas Marmelade, dass sie beim Discounter an der Ecke gekauft hatte, hier im Laden heruntergefallen war, ein neues Glas aus meinem Sortiment geschenkt habe. Was glaubt ihr, wie die sich gefreut hat?
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Kommentare
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Matze am :
wwender am :
Till am :
MrBrook am :
FreeSoftware am :
Mavez am :
Jan Schejbal am :
wwender am :
Matze am :
Mithi am :
"Schuldner" = Björn
"Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient" = Kunde
Roland am :
Wird man mit Betreten des Ladens automatisch Erfüllungsgehilfe? Was ist dann bei Diebstahl? Björn würde ja für seine Erfüllungsgehilfen haften ...
High am :
Blogolade am :
Vor ein paar Wochen beobachtete ich im großen real einen Mann, der mit dem Einkaufswagen an einem (zugegeben recht instabilen) Pappaufsteller mit teurem Hochprozentigen hängenblieb. Es sind ca 10 Flaschen kaputt gegangen. Er ging kurz weg um sich unzuschauen, hat dann aber doch das Weite gesucht unter Kopfschütteln der Umstehenden. Die Angestellte hat geflucht, er hätte ja wenigstens was sagen können.
Anderer Supermarkt, ähnliche Szene: 3 junge Männer, auf der Suche nach Alkohol, rissen aus unachtsamkeit gleich 3 Sixpacks aus dem Regal. Die gingen teilweise kaputt und die Scherben flogen unten durch noch 3 Regale weiter. Man hörte nur "los, schnell weg"
Also bitte, auch wenn man Angst hat, das zahlen zu müssen, man sollte wenigstens Bescheid geben, dass da Scherben liegen und eine rutschige, klebrige Flüssigkeit ausgelaufen ist. Wenn man im Laden von sich aus anbietet, den Schaden zu ersetzen (was meiner Meinung nach zur Höflichkeit gehört) sind viele Angestellte/Marktleiter entgegenkommend und honorieren die Höflichkeit damit, dass man nichts/nicht alles zahlen muss. So meine Erfahrung.
dirk66 am :
horst55 am :
Blogolade am :
Wenn ich bei dir zuhause was kaputt mache, biete ich ja auch an, das wieder gut zu machen. Oder wäre es dir bei etwas wertvollem dann auch egal, weils ja eine Mischkalkulation ist, was zu zuhause an wertvollem und wertlosem rumstehen hast.
MrBrook am :
Natürlich muss der Kunde die Ware ersetzen, wenn der Einzelhändler darauf besteht. Was die Supermärkte machen ist reine Kulanz.
Max am :
MrBrook am :
Knurr am :
MrBrook am :
Don am :
Nur den Einkaufspreis halte ich für zu wenig.
Die Mehrwertsteuer darf er jedoch nicht in den Schaden einbeziehen.
MrBrook am :
Knurr am :
Jan D. am :
evchen am :
Roland am :
*Satire off*
Dietmaer am :
Gruß
Dietmaer
dem leider Bremen etwas zu weit weg ist um einmal ein zu kaufen..
Tom am :
AndreB am :
Als er mir desswegen dann von 400 Mark Wochenlohn 120 Mark abgezogen hatte war das mein letzter Tag dort gewesen...
Mithi am :
verkäufer am :
2.kunde ist nicht gleich erfüllungsgehilfe weil er es beim betreten des ladens automatisch wird, sondern er muss zum erfüllungsgehilfen gemacht werden(durch auftrag oder vertrag)
ergo schdaen bezahlen!
Ich am :
Was ist mit der Lieferpauschale (meist prozentuale),Personalkosten für das Auspacken der Ware, Miet und Energiekosten?
Jan am :