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Schaden durch Kunden

Gelegenheits-Blogleser Jan hat eine Frage:
Mir ist neulich im Supermarkt ein Glas mit Bambussprossen runtergefallen. Bin blöde am Einkaufswagen hängen geblieben und schon lag es zerbrochen auf dem Boden. Es ist direkt an der Kasse passiert und die Kassiererin hat das Maleur freundlicherweise beseitigt. Da an der Kasse sonst gerade nichts los war bin ich schnell noch ein neues Glas holen gegangen. Eigentlich hatte ich ja erwartet, dass ich das von mir zerstörte Glas auch zahlen muss, aber mir wurde nur einmal das Glas berechnet, welches ich auch tatsächlich mitgenommen habe.
Wie werden solche Schadensfälle denn geregelt? Kommt für sowas die Versicherung auf? Oder fällt das ganze unter "Pech gehabt" für den Besitzer des Supermarktes, der für das Glas vorher ja sicherlich gezahlt hat (wobei mir diese Option doch sehr unwahrscheinlich vorkommt)?

Diese Frage bereitet mir schon seit einigen Tagen schlaflose Nächte, wäre toll wenn du mich von meinem Leiden erlösen könntest. :-)
Lange Frage, kurze Antwort:
In Selbstbedienungsläden liegt es nunmal in der Natur der Sache, dass Kunden nicht nur Kunden, sondern auch "Verkäufer" sind. Als solchen kann ihnen natürlich auch mal etwas kaputtgehen, ohne dass sie es bezahlen müssen. Wenn einem meiner Mitarbeiter etwas kaputt geht, muss er den Schaden ja auch nicht bezahlen.
Eine Versicherung gibt es dafür nicht, den Schaden trägt der Einzelhändler.

Das geht so weit, dass ich sogar schonmal einer Stammkundin, der ein Glas Marmelade, dass sie beim Discounter an der Ecke gekauft hatte, hier im Laden heruntergefallen war, ein neues Glas aus meinem Sortiment geschenkt habe. Was glaubt ihr, wie die sich gefreut hat? :-)

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Kommentare

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Matze am :

Fällt aber unter Kulanz des Ladenbesitzers, einen Anspruch hat man darauf ja nicht...

wwender am :

Darauf hast du sehr wohl einen Anspruch. Als Kunde im Laden bist du Erfüllungsgehilfe des Verkäufers. Der Verkäufer müsste dir sonst deine Sachen zur Kasse tragen. Nach dem Kauf wäre es dann dein Problem.

MrBrook am :

Nein, es ist nicht so. Siehe Beitrag #5, der eigentlich unter #1.1 sollte ;-)

FreeSoftware am :

Hmm.. das heißt also: jeder, der in den Supermarkt geht, und etwas in den Wagen legt, hat also in diesem Moment einen rechtlich bindenden Arbeitsvertrag mit dem Geschäftsführer des Supermarktes geschlossen? (Er ist ja Erfüllungsgehilfe. Richtig?)

Mavez am :

Bei so niedirgpreisigen Artikeln, geht das bei fast allen Läden immer als Kulanz durch. Bei teureren Artikeln wird man wohl dafür aufkommen müssen, glaub kaum das Björn einfach ne zerbrochene Champagner flasche für 30€ auf Kulanz laufen lässt.

Jan Schejbal am :

Björns Beschreibung war eine Beschreibung der rechtlichen Lage: Der Kunde wird als "Erfüllungsgehilfe" des Ladenbesitzers gesehen. Es handelt sich also nicht um Kulanz! AFAIK wurde das übrigens vor vieeelen Jahren höchstrichterlich geklärt.

wwender am :

Das hat nichts mit dem Preis des Artikels zu tun, da es keine Kulanz ist sondern dein Recht gemäß BGB. Lediglich Vorsatz oder grobe Nachlässigkeit können begründen, dass du die Ware bezahlen musst. (Wenn du mit drei erdbeergläsern jonglierst ist das definitiv dein Problem) Allerdings hat der Verkäufer die Beweispflicht!

Matze am :

Da hier so großzügig das BGB herangezogen wird, kannst du auch bestimmt sagen, worauf du dich da beziehst?

Roland am :

ja, es war aber nicht die Definition des Schuldners/Erfüllungsgehilfen erwünscht, sondern die Konstruktion, wie man als einfacher Kunde plötzlich oder mit Betreten des Ladens dazu wird.
Wird man mit Betreten des Ladens automatisch Erfüllungsgehilfe? Was ist dann bei Diebstahl? Björn würde ja für seine Erfüllungsgehilfen haften ... :-)

High am :

Sehr freundlich und hilfsbereit, die Story mit der Erdbeermarmelade ... kann man sich seine Kunden aber auch mit verziehen und die bestehen dann auf ständige Extratouren, weil es ja schonmal möglich war. Das man es aus reiner Nächstenliebe getan hat bemerkt leider kaum jemand, zumal das TV und alle möglichen Zeitschriften ja ständig Halbwahrheiten in ihren Serviceecken verbreiten (ich denke da nur an manch ganz einfache Erklärung zum Einwegpfand - Alle müssen alles nehmen, selbst wenn es pfandfrei und versifft ist und ursprünglich aus Italien stammt).

Blogolade am :

Bei größeren Mengen sieht das aber anders aus, oder?

Vor ein paar Wochen beobachtete ich im großen real einen Mann, der mit dem Einkaufswagen an einem (zugegeben recht instabilen) Pappaufsteller mit teurem Hochprozentigen hängenblieb. Es sind ca 10 Flaschen kaputt gegangen. Er ging kurz weg um sich unzuschauen, hat dann aber doch das Weite gesucht unter Kopfschütteln der Umstehenden. Die Angestellte hat geflucht, er hätte ja wenigstens was sagen können.

Anderer Supermarkt, ähnliche Szene: 3 junge Männer, auf der Suche nach Alkohol, rissen aus unachtsamkeit gleich 3 Sixpacks aus dem Regal. Die gingen teilweise kaputt und die Scherben flogen unten durch noch 3 Regale weiter. Man hörte nur "los, schnell weg"

Also bitte, auch wenn man Angst hat, das zahlen zu müssen, man sollte wenigstens Bescheid geben, dass da Scherben liegen und eine rutschige, klebrige Flüssigkeit ausgelaufen ist. Wenn man im Laden von sich aus anbietet, den Schaden zu ersetzen (was meiner Meinung nach zur Höflichkeit gehört) sind viele Angestellte/Marktleiter entgegenkommend und honorieren die Höflichkeit damit, dass man nichts/nicht alles zahlen muss. So meine Erfahrung.

dirk66 am :

Ich finde überhaupt nicht, dass es zur Höflichkeit gehört, den Schaden zu ersetzen. Das Risiko geht ganz selbstverständlich zu Lasten des Ladenbesitzers. Dieser profitiert schließlich auch ganz schön von der Mitarbeit der Kunden. Er müsste sonst wesentlich mehr Verkäufer beschäftigen, wenn er das Geschäft im Stil der alten Tante-Emma-Läden führen würde: Kunde nennt seine Wünsche an der Theke, der Verkäufer läuft ins Lager. Dann wäre nämlich das Risiko klar geteilt: Vor der Theke = Kunde, im Lager = Händler. Das Ganze muss also als Mischkalkulation betrachtet werden: Personaleinsparung ./. Schadensrisiko = Verkaufspreis.

horst55 am :

Wenn man (ob absichtlich oder unabsichtlich) etwas fallen lässt, dieses dadurch den Boden befleckt, sollte man schon das wahre Verkaufspersonal darüber unterrichten, bevor es zu Kollateralschäden (im schlimmsten Falle verletzte Erfüllungsgehilfen) kommt.

Blogolade am :

Ich rede ja auch von dem Angebot und ganz ehrlich, wenn mir was runterfällt und es geht kaputt, sage ich zu allererste einem MA Bescheid und frage dann, wie es weiter geht. Ich BIETE an, den Schaden zu ersetzen. Wahrnehmen tun die meisten Händler das Angebot nicht. Aber das ANGEBOT gehört für mich zur Höflichkeit.

Wenn ich bei dir zuhause was kaputt mache, biete ich ja auch an, das wieder gut zu machen. Oder wäre es dir bei etwas wertvollem dann auch egal, weils ja eine Mischkalkulation ist, was zu zuhause an wertvollem und wertlosem rumstehen hast.

MrBrook am :

Man hat KEINEN Anspruch darauf, dass man das Glas nicht ersetzen muss. Das mit dem Erfüllungsgehilfen ist Schwachsinn. Hier fehlt es schon an der Erfordernis der Erfüllung einer Verbindlichkeit, eine solche Verbindlichkeit besteht in dem Fall überhaupt nicht.

Natürlich muss der Kunde die Ware ersetzen, wenn der Einzelhändler darauf besteht. Was die Supermärkte machen ist reine Kulanz.

Max am :

Anspruch darauf, etwas nicht tun zu müssen? Sie meinen wohl, einen Anspruch des Supermarktes gegenüber dem Kunden zu bejahen...

MrBrook am :

Was auf's selbe hinausläuft, ich habe es nur negativ formuliert.

Knurr am :

Allerdings muss man lediglich den Einkaufspreis der Ware erssetzen.

Don am :

Wenn der Schaden größer ist, ist man ja hoffentlich auch Haftpflichtversichert.

Nur den Einkaufspreis halte ich für zu wenig.
Die Mehrwertsteuer darf er jedoch nicht in den Schaden einbeziehen.

MrBrook am :

Zumindest muss er nicht den Verkaufspreis zahlen, sondern nur den tatsächlichen Schaden ersetzen. Wie der jetzt genau berechnet wird und was da einbezogen werden muss sei jetzt mal dahingestellt; Im Regelfall ist der Supermarkt ohnehin kulant :-D

Knurr am :

Mehr Schaden als der Einkaufspreis der Ware entsteht dem Händler nunmal nicht.

Jan D. am :

Danke für die Antwort, jetzt kann ich endlich wieder schlafen! :-)

evchen am :

Hach, mal sehen, was mein Lieblingsupermarktchef morgen sagt, wenn ich aus der aufgebauten Gläserpyramide, das unterste Glas wegnehme.

Roland am :

da du ja sein Erfüllungsgehilfe bist, wie oben gelernt, wird er sich an den Kopf fassen angesichts seines Hilfspersonals und dir, damit du nicht wieder zu seinem wirst, Hausverbot erteilen ... Schadensminderungspflicht
*Satire off*

Dietmaer am :

Eine tolle Einstellung, es sollte mehr solche Einzelhändler geben...

Gruß

Dietmaer
dem leider Bremen etwas zu weit weg ist um einmal ein zu kaufen..

Tom am :

Über die Marmeladen-Unterstützung hätte ich mich wohl auch gefreut.

AndreB am :

Als junger Mensch habe ich längere Zeit in einem Getränkevertrieb gearbeitet und mein Chef hat mir auch JEDE Flasche berechnet, die mir durch irgendwelche Umstände zerbrochen ist, selbst 8 Kisten Bier, weil bei der firmeneigenen Sackkarre eine Schweißnaht brach.
Als er mir desswegen dann von 400 Mark Wochenlohn 120 Mark abgezogen hatte war das mein letzter Tag dort gewesen...

Mithi am :

Nun, Betrüger gibt es überall, dass sollte man nicht als Maßstab heranziehen. Denn selbstverständlich ist ein Mitarbeiter nur bei grober Fahrlässigkeit Schadensersatzpflichtig. Der Abzug der 8 Kisten Bier und mutmaßlich auch die der anderen Flaschen, sofern sie Absichtlich zerstört wurden, war definitiv Betrug und hätte bei mir einen Gang zum Arbeitsgericht ausgelöst.

verkäufer am :

1.kind schmeisst etwas im laden runter=verletzung der aufsichtspflicht der eltern=haftung Kunde.
2.kunde ist nicht gleich erfüllungsgehilfe weil er es beim betreten des ladens automatisch wird, sondern er muss zum erfüllungsgehilfen gemacht werden(durch auftrag oder vertrag)
ergo schdaen bezahlen!

Ich am :

Nur den Einkaufspreis ersetzen?
Was ist mit der Lieferpauschale (meist prozentuale),Personalkosten für das Auspacken der Ware, Miet und Energiekosten?

Jan am :

Eben, die Aussage oben ist Bullshit. Der tatsächliche Schaden ist der jetzt nicht mehr zu erzielende Verkaufswert. Dazu kommen dann noch die Personalkosten fürs Aufräumen und sauber machen (in der tatsächlich für den Unternehmer angefallenen Höhe).

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