Frage zum Einwegpfand
Oliver hat eine Frage:
Einerseits sind die Händler verpflichtet, Einweggebinde auch dann zurückzunehmen, wenn das Pfandlogo nicht mehr zu identifizieren ist.
Andererseits kann man als Händler nicht jede Einwegflasche ohne Pfandlogo zurücknehmen, denn das würde einen auf Dauer ruinieren, da einem niemand das Pfandgeld erstattet.
Ich habe mich hier für den goldenen Mittelweg entschieden: Fehlt das Etikett gänzlich oder ist auf Gebinden, die importiert wurden oder nicht für den regulären Handel gedacht waren, kein Pfandlogo aufgedruckt, nehme ich die Flaschen und Dosen nicht an. Ist aber noch eindeutig zu erkennen, dass das Gebinde ein DPG-Pfandlogo hat(te), ist das kein Problem. Dann ist es mir auch egal, ob die Flasche oder Dose hier oder woanders gekauft wurde.
Allerdings muss ich dazu sagen, dass sich das Verhalten der Kunden durch den Leergutautomaten gewandelt hat. Wenn der Automat eine Flasche verweigert, fragen viele Kunden erst gar nicht mehr, sondern entsorgen das Leergut direkt im Mülleimer. Erleben wir (leider) tagtäglich.
Um die Frage von Oliver zu beantworten: Es wäre wahrscheinlich deutlich einfacher und diskussionsfreier, wenn er die Etiketten aus dem Altpapier wieder raussuchte und wieder auf die PET-Flaschen klebt.
Ich habe für eine Party beim Getränkegroßhandel zwei Sixpacks Mineralwasser einer Billigmarke gekauft (also sechs eingeschweisste 1,5 L-Flaschen). Schon beim Aufreißen der Plastikfolie gingen die Etiketten der meisten Flaschen mit ab, weil sie nicht besonders fest aufgeklebt waren.Ja und nein und ja und nein.
Als ich die leeren Flaschen in den Pfandautomaten in meinem Supermarkt steckte, wurden sie nicht akzeptiert. Ich dachte erst, es wären doch keine Pfandflaschen, dann hab ich das Logo gesehen und gedacht, dass der Supermarkt sie vielleicht nur nicht annimmt. Dann wurde aber doch eine akzeptiert und ich habe das Problem erkannt: mit den Etiketten ist natürlich auch der Strichcode weg, die Flaschen sind sozusagen "nackt".
Muss ich jetzt auf 25 Cent Pfand pro Flasche verzichten, weil der Hersteller die Etiketten so schlampig anbringt? Soll ich die aus dem Altpapier rausfischen und neu aufkleben? Hab ich nicht auch ohne Etikett Anspruch auf das Pfand? Wenn ja, dann nur in dem Großhandel der sie verkauft hat, oder auch in anderen Märkten?
Einerseits sind die Händler verpflichtet, Einweggebinde auch dann zurückzunehmen, wenn das Pfandlogo nicht mehr zu identifizieren ist.
Andererseits kann man als Händler nicht jede Einwegflasche ohne Pfandlogo zurücknehmen, denn das würde einen auf Dauer ruinieren, da einem niemand das Pfandgeld erstattet.
Ich habe mich hier für den goldenen Mittelweg entschieden: Fehlt das Etikett gänzlich oder ist auf Gebinden, die importiert wurden oder nicht für den regulären Handel gedacht waren, kein Pfandlogo aufgedruckt, nehme ich die Flaschen und Dosen nicht an. Ist aber noch eindeutig zu erkennen, dass das Gebinde ein DPG-Pfandlogo hat(te), ist das kein Problem. Dann ist es mir auch egal, ob die Flasche oder Dose hier oder woanders gekauft wurde.
Allerdings muss ich dazu sagen, dass sich das Verhalten der Kunden durch den Leergutautomaten gewandelt hat. Wenn der Automat eine Flasche verweigert, fragen viele Kunden erst gar nicht mehr, sondern entsorgen das Leergut direkt im Mülleimer. Erleben wir (leider) tagtäglich.
Um die Frage von Oliver zu beantworten: Es wäre wahrscheinlich deutlich einfacher und diskussionsfreier, wenn er die Etiketten aus dem Altpapier wieder raussuchte und wieder auf die PET-Flaschen klebt.
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Kommentare
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Konstantin am :
Also muss der Pfand auch wieder ausgezahlt werden, wenn die Flasche zurückgegeben wird.
Aber das gleich muss doch auch für Deinen Großhändler gelten. Der kann Dir auch auch nicht einfach erzählen, dass er das nicht nimmt, obwohl er für diese Flasche Pfand kassiert hat.
Hank am :
Plastik gehört in den gelben Sack.
MHD am :
Das liegt dann am Händler ob er die Nackte Flsache zurück nimmt oder nicht.Ein Recht darauf hat der Kunde nicht.
So ähnlich stand das im Netz. Keiner ist verpflichtet dazu.
der_wahre_pop am :
Traumtänzer...
MHD am :
Ramesses am :
Horst am :
monty am :
Aurich02 am :
Ralph am :
Also muss der Händler das Pfand rausrücken.
Bei den heutigen techn Möglichkeiten, sollte es allerdings auch kein Problem sein, einen unverlierbaren Code direkt auf die PET-Flasche aufzubringen.
Ich war letzte Woche übrigens in den Niederlanden. Obwohl es dort kein Einwegpfand gibt, habe ich nicht mehr, wenn nicht so gar weniger, leere Dosen und Flaschen in der Botanik wie hier in Deutschland gesehen.
Ist das Einwegpfand nicht mit Hinweis auf die Umsetzung einer europäischen Richtlinie erfolgt?
Gehören die Niederlande nicht auch zu Europa?
Zum Glück haben wir in wenigen Wochen endlich mal wieder Gelegenheit den Parteien die und diesen Bockmist eingebrockt haben in den Allerwertesten zu treten.
Leser am :
Das schon, aber die EU ist in der Verabschiedung neuer Gesetze und Richtlinien ja recht langsam.
Und wie Du sicherlich auch weisst steigt durch die weltweite Klimaerwärmung der Meeresspiegel ...
lorrettine am :
kein dosenpfand und trotzdem entsorgt jeder brav seine pet-flaschen im dafür in jedem supermarkt bereitgestellten container! und das tut man deshalb, weil man den müll auch pro menge bezahlen muss und nicht per pauschalgebühr!
Ralph am :
Hen am :
Außer Rest- und Biomüll müssen wir alles andere getrennt zum nächsten Sammelcontainer schleppen. Dort wird man dann von einer Kamera beäugt, dass man auch alles ordentlich in den Container schmeißt und nicht etwa daneben stellt, falls der Container mal wieder voll ist. Ansonsten kommt der Ordnungsdienst findet einen entweder anhand des Autokennzeichens oder anhand von Adressen, die im Altpapier gefunden werden. Letzteres ist einer Bekannten passiert, die dafür natürlich ein Bußgeld zahlen musste.
Mavez am :
Mavez am :
"Bei allen Rückgaben ist zu beachten, dass der Verbraucher keinen Pfandanspruch hat, wenn die Pfandwerthaltigkeit der Verpackung (z.B. durch das DPG-Kennzeichen) nicht ersichtlich ist. Denn für Getränkeverpackungen, die z.B. vor Inkrafttreten der Pfandpflicht oder im pfandfreien Ausland gekauft wurden, kann kein Pfand herausverlangt werden."
Steht nicht "irgendwo" im internet sondern auf der Homepage der Deutschen Pfandsystem Gmbh
http://www.dpg-pfandsystem.de/servlet/PB/menu/1089540/ruecknahmepflicht_und_pfanderstattung.html