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Ah oui, du chocolat!

Dieser französischstämmige Herr hatte an der Kasse einige Artikel bezahlt und er hätte neben diesem regulären Einkauf auch bequem das Geld gehabt, die beiden Tafeln Gepa-Schokolade im Gesamtwert von 7,98 € zu bezahlen.

Das hatte er dann nach der Aufnahme seiner Personalien im Nachgang unerwarteterweise auch tatsächlich getan, denn er wollte die Schokolade wirklich haben – um eine Anzeige wegen des Ladendiebstahls kommt er jedoch dennoch nicht herum.

Ich gehe davon aus, dass er nicht allzu viel zu befürchten hat …


Leergut abgeben und TK-Geflügelteile einstecken …

Ein Mann betrat den Laden, nahm sich einen grauen Einkaufskorb und ging zunächst durch die Gänge bis zu den Tiefkühltruhen. Dort entnahm er eine Packung gefrorene Hähnchenfilets unserer Eigenmarke.
Anschließend ging er direkt zur Leergutannahme, versenkte dort erst einmal die Flaschen und Dosen im Automaten – und danach die Packung aus der Tiefkühltruhe in seiner Tasche.

Dumm nur (für ihn), dass er dabei beobachtet wurde …


Zur Entlassung in den Supermarkt

Ein Mann hat sich bei uns im Markt beim Ladendiebstahl erwischen lassen. Nichts Dramatisches im Sinne von Taschenweise Kaffee oder Alkohol für die Drogenbeschaffung, nur ein paar Kleinigkeiten hatte er sich eingesteckt.

"Ich hab ja kein Geld", erklärte er sich, während wir verwundert zuhörten, "ich bin ja heute Morgen erst aus dem Knast entlassen worden."

Die Ware blieb hier, er durfte gehen. Junge, Junge, Junge …

Der Mann mit Cappy

Ein Kollege berichtete mir, dass am Vorabend um ziemlich genau 20:15 Uhr ein Mann mit Basecap auf dem Kopf den Alarm der Warensicherungsanlage ausgelöst haben soll. Da es gerade relativ voll an der Kasse und die Situation daher etwas unklar war, hatte der Mann das Glück, in dem Chaos verschwinden zu können.

Mit Hilfe der Videoaufzeichnung ließ sich das schnell recherchieren. Wir fanden den Mann in wenigen Augenblicken und konnten seinen Weg auf dem Video auch problemlos zurückverfolgen. Ja, er hat geklaut, aber den Verlust der beiden Packungen Toffifee, einer Dose Monster Energy und einer Tüte Chips, die der Kerl mühsam in seiner Jacke verstaut hat, kann ich besser ertragen, als wenn mal wieder jemand einen Rucksack mit dreistelligen Werten gefüllt hier herausträgt, um zu Geld für den nächsten Drogenrausch zu kommen.

Es sei damit nicht entschuldigt, aber solche Diebstähle, die vermutlich der spontanen subjektiven Bedürfnisbefriedigung dienen, haben zumindest nicht gleich ruinöse Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb.

Der Mars-Snickers-Twix-Dieb

Das war's mit diesen Produkten, wir listen sie jetzt wieder aus. Trotz aufgeklebten Warensicherungen hatte ein Mann es geschafft, jeweils einen ganzen Karton Snickers und Mars zu klauen und sich anschließend noch einen halben Karton Twix-Riegel in seinen bis zum Platzen gefüllten Rucksack zu stopften.

Dass der Alarm der Warensicherungsanlage auslöste, war die eine Sache. Dass der Dieb gegenüber den beiden anwesenden Mitarbeiterinnen höchst aggressiv und einschüchternd auftrat, war die andere Sache. An deren Stelle hätte ich ihn dann auch laufen lassen, Gesundheit geht vor Schokoriegeln – wenngleich der eingesackte Warenwert weit über 150 Euro betrug …


Schlagring in der Tasche

Bei einem jüngeren Ladendieb fand der Polizist bei der Durchsuchung einen Schlagring. Fand dieser gar nicht so lustig, denn nach §2, Abs. 3 des Waffengesetzes gelten diese ausnahmslos als verbotene Waffen. Der Durchsuchte fand die Konfiszierung dagegen nicht so lustig, das war dem Polizisten allerdings relativ egal.

Aber schon erschreckend, was die Leute so mit sich herumschleppen …

2 Packungen Spülmaschinentabs in die Tasche

In einem mühsamen Prozess des Herumschleichens und Guckens hat sich ein Mann zwei Packungen Spülmaschinentabs in seine Umhängetasche gestopft und konnte ohne diese zu bezahlen unseren Laden verlassen …

Aufgefallen ist uns das am nächsten Tag, da die Kollegin bei diesem Artikel, von dem wir nicht so viele verkaufen, aufgrund ihrer Bestellung den genauen Bestand auf dem Schirm hatte.

Mögen ihm die Tabs wenigstens schmecken. :-P


Zwei Flaschen Wein im Rucksack

Ein Mann ließ zwei Flaschen wein in seinem Rucksack verschwinden, setzte diesen auf und konnte unser Geschäft verlassen, ohne dass er den monetären Gegenwert für den Traubensaft bei uns zurück ließ …


Ermittlungsverfahren gegen Sie

Ich hatte zu Hause noch ein vergessenes Schreiben liegen, das rund zwei Monate nach meiner Zeugenaussage eintrudelte:

Ermittlungsverfahren gegen Sie
Tatvorwurf: Nötigung
Tatzeit: 16.01.2025


Sehr geehrter Herr Harste,

das Ermittlungsverfahren gegen Sie ist unter Verweisung auf den Privatklageweg eingestellt worden.
Das hatte sich damit dann also auch erledigt.

Erneuerte Taschendiebwarnung

Ende Juli war mir aufgefallen, dass das Taschendieb-Schild etwas ramponiert war. Da hatte ich noch keinen Handlungsbedarf gesehen, inzwischen hatte sich der nur mit vier Klebestreifen befestigte Ausdruck in einen Haufen Fetzen verwandelt. Unten war der Zettel an beiden Ecken abgerissen und wie die Beschädigungen im oberen Bereich da rangekommen waren, erschließt sich mir überhaupt nicht.

Nun ist es erst einmal wieder neu. Und wenn das sich nun auch wieder demoliert wird, werden ich das Laminiergerät auspacken und für etwas mehr Stabilität sorgen.


Glasflasche als Waffe

Ein erwischter Ladendieb war wenig kooperativ und obwohl (oder gerade weil?) drei Kollegen anwesend waren, zog er aus seinem Rucksack eine große, leere Glasflasche und schwenkte diese als Schlagwaffe vor sich rauf und runter, unter anderem unmittelbar in Richtung Kopf eines meiner Mitarbeiter. Damit schaffte er den Weg zur Tür und damit in die Freiheit, weil ihn verständlicherweise niemand aufhalten wollte.

Damit ist das möglicherweise sogar schon ein räuberischer Diebstahl. Ganz sicher bin ich darüber jedoch nicht, da wir die Ware zu dem Zeitpunkt bereits wieder zurückbekommen hatten und der Täter mit der Verwendung der Glasflasche als Waffe nur die Herausgabe seiner Personalien (erfolgreich) vermeiden wollte. Ein räuberischer Diebstahl wäre aber natürlich eine ganz andere Hausnummer als einfacher Ladendiebstahl. Da sagt die Staatsanwaltschaft dann nicht nur "Du, du, du!", sondern hebt auch zusätzlich noch ermahnend den rechten linken Zeigefinger in die Höhe.


Abgerissene Warensicherungsetiketten auf den Einwegrasierern

"Wie die da hingekommen sind, können wir auf dem Video nicht sehen, oder?", wollte Ines von mir wissen? Leider nicht. Aber die abgerissenen Warensicherungsetiketten, die da auf der anderen Ware im Regal mit den Körperpflegeprodukten lagen, zeugten eindeutig davon, dass da in den letzten Stunden oder Tagen eine nicht durch mich genehmigte Besitzübertragung stattgefunden hat.

Kotzt einen nur noch an …