Anspruch auf Mon Cheri
Einanonymershopbloggerleser hat eine Frage:
Niemand muss seinen Ausweis vorzeigen. Aber andererseits muss die Kassiererin auch niemandem Alkohol verkaufen, den sie für zu kung dafür hält. Einen Anspruch darauf, etwas verkauft zu bekommen, hat man nunmal nicht.
Die Frage danach, ob es im Sinne des Geschäfts ist, wenn sich eine Kassiererin dermaßen verhält, steht allerdings noch auf einem vollkommen anderen Blatt.
Wir wollen hier schließlich Geld verdienen und wenn meine Mitarbeiter den Verkauf von Tabakwaren und Alkohol ohne Begründung verweigern würden, weil ein Kunde nicht freiwillig und ohne Aufforderung seinen Ausweis vorgezeigt hat, würde ich eine mittelschwere Krise bekommen.
Folgendes Erlebnis sorgt zur Zeit in meiner Familie für Meinungsverschiedenheiten und ich würde nur zu gern deine Meinung hören:Ja und nein und ja und nein und ja und nein...
Meine 17 jährige Schwester legte eine Packung Mon Cheri sowie eine Tafel Milka Schokolade auf das Kassenband, die Kassiererin schaut auf die Mon Cheri und dann meine Schwester an "die verkauf ich dir nicht" und legt sie vom Kassenband. nun unstrittig ist das meine Schwester zu jung ist sie zu kaufen, sie ist aber der Meinung das die Kassierin in jedemfall nach ihrem Ausweis fragen muss, während ich der Meinung bin das im Gegenteil sie ihren Ausweis hätte zeigen müssen und so beweisen das sie berechtig ist sie zu kaufen. wobei mir sogar im Kopf rumspukt das der Händler mir sowieso jede Ware vorenthalten kann bevor ich sie bezahle ? ich also auch mit meinen 26 Jahren keinen Anspruch auf diese Mon Cheri hätte ?
Niemand muss seinen Ausweis vorzeigen. Aber andererseits muss die Kassiererin auch niemandem Alkohol verkaufen, den sie für zu kung dafür hält. Einen Anspruch darauf, etwas verkauft zu bekommen, hat man nunmal nicht.
Die Frage danach, ob es im Sinne des Geschäfts ist, wenn sich eine Kassiererin dermaßen verhält, steht allerdings noch auf einem vollkommen anderen Blatt.
Wir wollen hier schließlich Geld verdienen und wenn meine Mitarbeiter den Verkauf von Tabakwaren und Alkohol ohne Begründung verweigern würden, weil ein Kunde nicht freiwillig und ohne Aufforderung seinen Ausweis vorgezeigt hat, würde ich eine mittelschwere Krise bekommen.
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Kommentare
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Andreas am :
... ich erinnere mich parallel dazu an so nen Test, wo geguckt wurde, wie viel Weinbrandbohnen man essen muss, bis ein wirklich "brauchbarer" Alkoholpegel erreicht wurde, und wenn ich mich recht entsinne, ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass man vorher zur besinnungslosigkeit kotzt, als dass etwas messbar war...
MHD am :
ton cheri am :
Razool am :
MHD am :
MiniMoppel am :
T. am :
Grüße
T.
DJ Teac am :
Damit darf es dann ja erst an Leute ab 18 verkauft werden da das Gesetz ja auch Brandweinhaltige Produkte einschliest.
Bier hätte sie mit 17 übrigens kaufen dürfen.
MHD am :
Razool am :
Mavez am :
Ron am :
Das ist sowieso ein Problem: Als Kunde vermeide ich einige Geschäfte, weil es dort einige sehr unfreundliche Verkäuferinnen gibt. Als Chef bekommt man das nicht mit, dass solche Angestellten durch ihre Unfreundlichkeit Kunden vertreiben. Genauso vermeide ich Kneipen, bei denen die Bedienungen mir bewusst zuviel abrechnen. Leider trifft dann das Ausbleiben der Gäste letztendlich wiederum die Chefs, die davon nichts ahnen.
Daher finde ich Testkäufer sinnvoll. Die Verkäuferinnen müssen ja nicht überfreundlich sein. Neutral sein reicht auch. Aber dieses Genervtsein und Barschheit, wenn man selber nicht unfreundlich ist, verursacht einfach nur schlechte Laune.
Tichondrius am :
"Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten"
sagt der Gesetzestext, dürfen Kinder und Jugendliche nicht, aber Mon Cheri enthält doch kaum Alkohol? Ich finds jedenfalls überzogen.
gntr am :
m6 am :
Nangilimia am :
Schon oft erlebt: Eine gleichaltrige oder ältere Frau wird vor mir höflich und lächelnd bedient, ich kriege nur einen abschätzenden Blick und mit etwas Glück ein "Hallo".
Pepper am :
Kraft Foods! am :
Eric am :
Das Angebot im Regal ist erstmal nur ein Angebot an dich. Die übereinstimmenden Willenserklärungen (die für einen Handel nach §433 BGB benötigt werden) kommen erst an der Kasse zustande, z.B. indem dir die Kassiererin einen Preis nennt und du bezahlst.
Genauso kann es sein, dass man einen 40 jährigen keinen Orangensaft verkauft, eine Begründung wird nicht benötigt.
Aber wie Björn schon meinte auf Dauer wär das mächtig blöde für den Händler ^^
Jörg am :
J am :
Ina am :
„Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten“, sind z. B.Eisbecher mit Spirituosenzusatz, alkoholhaltige Pralinen, Früchte in Alkohol (Rumfrüchte)"
...Alkoholgehalt von mehr als 1 Volumenprozent (% Vol.)...
http://www.blja.bayern.de/imperia/md/content/blvf/bayerlandesjugendamt/gesetze_verordnungen/vollzugshinweise_juschg.pdf
Papa am :
Georg am :