2 gekauft, 3 gebucht, aber …
Ein Kunde reklamierte seinen Kassenbon. Er hatte nur zwei Flaschen Bier gekauft, jedoch drei bezahlt. Es schwang ein latenter Missmut darüber mit, dass man hier bei uns ja betrogen würde.
Pah! Bei dir gucke ich mir das mal in der Videoaufzeichnung an. Zwei Minuten später war ich schlauer und der Kunde bekam seine Gutschrift für die zu viel gezahlte Flasche.
"Betrügerische Absicht" würde ich das jedoch nicht nennen. Der Kunde hatte die beiden Flaschen nämlich in der Getränkeabteilung in seinen Rucksack gelegt, was rechtlich bereits ein vollzogener Diebstahl gewesen wäre. An der Kasse zog er eine Flasche vor den Augen meiner Mitarbeiterin aus dem Rucksack, stellte sie auf das Förderband und sagte, dass er zwei Flaschen hätte.
Gemeint waren zwei Flaschen insgesamt. Meine Mitarbeiterin hatte es so verstanden, dass er noch zwei weitere Flaschen in der Tasche hatte, also insgesamt drei.
Tja, lieber Kunde. Hättest du so eingekauft, wie man das normalerweise macht, nämlich in einem offenen Einkaufskorb und mit dem vollständigen Auspacken desselben an der Kasse, wäre dieses Missverständnis gar nicht erst aufgetreten und dann hättest du uns nicht Betrug unterstellen müssen.
Pah! Bei dir gucke ich mir das mal in der Videoaufzeichnung an. Zwei Minuten später war ich schlauer und der Kunde bekam seine Gutschrift für die zu viel gezahlte Flasche.
"Betrügerische Absicht" würde ich das jedoch nicht nennen. Der Kunde hatte die beiden Flaschen nämlich in der Getränkeabteilung in seinen Rucksack gelegt, was rechtlich bereits ein vollzogener Diebstahl gewesen wäre. An der Kasse zog er eine Flasche vor den Augen meiner Mitarbeiterin aus dem Rucksack, stellte sie auf das Förderband und sagte, dass er zwei Flaschen hätte.
Gemeint waren zwei Flaschen insgesamt. Meine Mitarbeiterin hatte es so verstanden, dass er noch zwei weitere Flaschen in der Tasche hatte, also insgesamt drei.
Tja, lieber Kunde. Hättest du so eingekauft, wie man das normalerweise macht, nämlich in einem offenen Einkaufskorb und mit dem vollständigen Auspacken desselben an der Kasse, wäre dieses Missverständnis gar nicht erst aufgetreten und dann hättest du uns nicht Betrug unterstellen müssen.