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Oh, ein neuer Textbaustein

Post von der Staatsanwaltschaft Bremen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Tatverdächtige ist zur Tatzeit noch keine 14 Jahre alt gewesen und somit strafunmündig. Eine Strafverfolgung ist deshalb nicht möglich. Ich habe daher das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt.

Durch diese Einstellung werden mögliche zivilrechtliche Ansprüche nicht berührt. Sie müssen sie jedoch selbst gesondert geltend machen.
Dass Kinder, die vielleicht einfach nur mal aus Unerfahrenheit oder für eine Mutprobe etwas geklaut (oder eine andere Tat begangen) haben, nicht gleich für den Rest ihres Lebens im Knast versauern, ist ja prinzipiell eine richtige Regelung. Ich habe selber ein Kind und würde mir, wenn da mal aus welchen Gründen auch immer so etwas passiert, natürlich ebenfalls einen entsprechenden Umgang wünschen.

Ich bin zugegebenermaßen dennoch ein Befürworter davon, diese Altersgrenze zumindest mal grundlegend zu überdenken, Vielleicht wäre ein Modell ähnlich dem Three-Strikes-Law nicht so verkehrt. Keiner kann mir erzählen, dass zwei Dreizehnjährige, die eine alte Frau mit einem Messer bedrohen und ausrauben, noch nicht die geistige Reife haben, um die Konsequenzen dieser Tat zu überblicken.

So auch ein dreizehnjähriger Ladendieb, der mit seiner Tante hier war und geklaut hat. Als er die Ware in der Hand hielt, unterhielten die beiden sich offenbar darüber, die Tante wusste definitiv von dem geplanten Diebstahl. Aber letztendlich eingesteckt und in der Tasche aus dem Laden gebracht hatte der Junge die Beute. Dieses Verfahren wurde nun eingestellt.
Dabei würde ich jede Wette eingehen, und auch die anwesenden Polizisten sahen das so, dass das nicht die erste Erfahrung des jungen Mannes mit der Polizei war. Er wusste genau, wie er sich für die Durchsuchung hinstellen musste, was ihn erwarten würde und wie er sich gegenüber den Polizisten verhalten musste. Abgesehen davon, dass auch das vorhergehende Einstecken der Ware mitsamt Blick zur Kamera sehr routiniert aussah, wirkte der Junge auch in der Gegenwart der Polizei nicht so, als würde er diese Erfahrung gerade zum ersten Mal machen.

Ich würde mich nicht wundern, wenn das nun so für den Rest seines vierzehnten Lebensjahres noch genau so weitergehen würde, weil ihm ja nach unserem Gesetz definitiv nichts passieren kann.

Wegen anderer Straftaten

Mit der Tagespost kam auch ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen hier an. Die Kollegin, die mir die Post in die Hand drückte, ließ ich mitraten. "Na, was meinst du?", scherzte ich. "Ist es der Textbaustein, dass der Täter nicht zu ermitteln ist, ist es der Textbaustein, dass er wegen anderer schwererer Straftaten bereits eine Strafe zu erwarten hat oder wurde das Verfahren eingestellt, da der Schaden nur gering und die Begegnung mit der Polizei und der Justiz bei diesem ersten Vorfall als abschreckend genug angesehen wurde?"

Sie tippte auf Täter nicht zu ermitteln, aber das war's nicht, siehe unten. Aber wenigstens sind die Schreiben der StA hinsichtlich ihrer verwendeten Texte sehr zuverlässig. :-P


Verurteilt: Der Knipser

Post von der Staatsanwaltschaft. Einer der bekannten vorgefertigten Texte: "… der Beschuldigte ist wegen anderer Straftaten bereits zu einer erheblichen Strafe rechtskräftig verurteilt worden …"

Es geht um den Mann, den wir hier intern immer als "Knipser" bezeichnet haben und der im Laufe der Zeit mit seinen "besonders schweren" (Zitat Staatsanwaltschaft) Diebstählen einen erheblichen Schaden bei uns verursacht hat.

Was die "erhebliche Strafe" im Detail für ihn bedeutet, werde ich nicht erfahren, geht mich ja auch nichts an – aber falls der Typ mal eine Weile gesiebte Luft atmen muss, würde mich das doch unbestreitbar mit einer gewissen Genugtuung erfüllen.

Anzeige? Ach, vergiss es …

Ein Typ, der schon mehrmals bei uns erfolgreich geklaut hat, sich aber auch schon etliche Male beim Versuch hat erwischen lassen, war mal wieder im Laden. Kurzerhand haben wir ihn rausgeworfen.

Spontaner Gedanke in dem Moment voller Emotionen: "Wir haben ja seine Daten, der bekommt also eine weitere Anzeige für den Hausfriedensbruch."

Später fiel mir wieder ein, dass wir von der Staatsanwaltschaft Bremen schon diverse Schreiben wegen dieses Täters bekommen haben, alle mit dem selben Inhalt:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

das Verfahren kann zurzeit nicht fortgeführt werden, weil der Aufenthalt des Beschuldigten bisher nicht hat ermittelt werden können. Alle insoweit erforderlichen Maßnahmen sind indessen veranlasst worden.
[…]
Ich spare mir die Zeit, den Strafantrag auszufüllen und das Porto dafür, diesen dann auch noch zur Polizei zu senden und beglücke euch stattdessen mit der Notiz hier, dass der Typ mal wieder da war, eine Anzeige aber wohl vollkommen wirkungslos sein wird. Seufz …

Kistenwerfer mit Dreck am Stecken

Von der Staatsanwaltschaft Bremen kam ein Schreiben mit einem der drei* Standard-Textbausteine:

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Beschuldigten ist wegen anderer Straftaten bereits ein Verfahren anhängig.
Neben der in jener Sache zu erwartenden Strafe fällt die Strafe, zu der die Verfolgung der von Ihnen angezeigten Taten führen kann, nicht beträchtlich ins Gewicht, zumal im Falle einer weiteren Verurteilung eine nicht oder nur unwesentlich höhere Gesamtstrafe zu bilden wäre.[…]
Konkret geht es um den Typen, der hier im Lager seinem Wutanfall freien Lauf gelassen und mit einer geworfenen Leergutkiste ein Loch in die Lagerdecke gedengelt hat. Dass so einer noch mehr Dreck am Stecken hat, finde ich wenig erstaunlich … Möge er im Bau versauern.

*) Die beiden anderen Textbausteine sind a) Täter nicht zu ermitteln und b) ein Hinweis darauf, dass es kein Verfahren geben wird, da alleine schon der Kontakt zu den Justizbehörden bei jüngeren und/oder Erst-Tätern abschreckend genug gewesen sein dürfte.
Andere Post gibt es von der Staatsanwaltschaft normalerweise nicht.

Dauerte etwas bis zur Einstellung

Im August 2015 war ein Ladendiebstahl etwas eskaliert. Ich war damals nicht hier, hatte die Sache nur nachträglich erfahren. Es war wohl ein sehr aggressiver Ladendieb und es endete in einer Rangelei mit einem meiner Mitarbeiter.

Dieser hatte nun ein Schreiben der Staatsanwaltschaft bekommen. Der räuberische Diebstahl ließ sich nicht nachweisen und ein normaler Ladendiebstahl sei jetzt im Übrigen verjährt. Thema erledigt.

Aber immerhin gab es nach acht Jahren noch ein Lebenszeichen.


Der Wiederholungsfall

Die Anzeige zu diesem Fall habe ich inzwischen geschrieben und zur Polizei geschickt. Eine Kopie des Schreibens der Staatsanwaltschaft habe ich einmal mal dazu gelegt – inklusive einer kleinen persönlichen Anmerkung. Konnte ich mir einfach nicht verkneifen … :-P


Für Wiederholungsfälle vermerkt!

Ein Mann hatte hier Ende April einen kleineren Ladendiebstahl begangen. Es folgte die übliche Anzeige bei der Polizei, auf die nun auch die Antwort der Staatsanwaltschaft folgte. Die Textbausteine sind noch exakt die selben wie in diesem Schreiben aus dem Jahre 2011: "[…] Schuld als gering anzusehen […] Schaden verhältnismäßig gering […] von der weiteren Verfolgung der Straftat abgesehen […]". Und auch der letzte Satz stand wieder dort: "Das Verfahren bleibt hier jedoch für Wiederholungsfälle vermerkt."

Nun: In der letzten Woche hatte der Herr sich hier ebenfalls wieder bedient. Kam rein, schnappte sich eine Flasche Wein und ging wieder raus. Also ohne zu bezahlen, meine ich natürlich. Bislang habe ich die Anzeige noch nicht geschrieben, aber das dürfte dann wohl der im Schreiben der Staatsanwaltschaft erwähnte Wiederholungsfall sein…

Sardinendieb

Eines der häufigsten Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen beinhaltet die Aussage, dass der oder die Täter/in noch mehr Dreck am Stecken hat: "Neben der in jener Sache zu erwartenden Strafe fällt die Strafe, zu der die Verfolgung der von Ihnen angezeigten Tat führen kann, nicht beträchtlich ins Gewicht, [...]".

So einen Brief habe ich erst vor ein paar Wochen bezüglich eines Ladendiebes bekommen, der hier nicht nur schon mehrfach auffällig geworden ist, sondern der inzwischen auch von mir schon mehrere Anzeigen wegen Ladendiebstahls und aufgrund der Wiederholung auch wegen Hausfriedensbruchs erhalten hat. Selbst ich vertrete nun nicht die Ansicht, dass Ladendiebe direkt beim ersten Diebstahl für alle Zeiten in den Knast wandern sollen (befürworte jedoch definitiv eine schnellere Steigerung des Strafmaßes im Wiederholungsfall), aber man fragt sich schon, warum jemand mit so einer (Vor-)Geschichte tatsächlich noch herumläuft und fleißig Diebstähle verübt … So geschehen vor ein paar Tagen, als er vom Gesetzgeber zwangsweise maskiert hier den Laden betrat und sich mal eben im Vorbeigehen eine Packung Sardinen aus dem Kühlregal in die Jackentasche gesteckt hat. Direkt erkannt haben wir ihn aufgrund des Schnupftuchs auf den ersten Blick gar nicht, aber spätestens beim Blick auf seinen Ausweis klingelte es wieder hell und schrill.

LD'in-Verwirrung

Vor einer Weile haben wir eine Ladendiebin gestellt, die sich hier am Alkohol bedient hatte. Die Sache verlief friedlich und augenscheinlich konnte sie sich ausweisen, so dass wir die Anzeige ohne Polizei aufnahmen. Es folgten das übliche Prozedere und die Aussprache eines wie immer lebenslangen Hausverbots. Mit "augenscheinlich konnte sie sich ausweisen" meinte ich nun, dass sie einen Personalausweis dabei hatte und die Person auf dem Foto darauf durchaus sie sein konnte. Manche Drogenabhängige sehen ihren Passfotos nach einiger Zeit nicht mehr unbedingt sehr ähnlich, Gewichtsverlust und allgemeiner körperlicher Verfall bewirken mitunter durchaus erstaunliche Veränderungen. Hier war der Unterschied jedoch nicht so erheblich, dass wir misstrauisch wurden.

Ein paar Wochen, nachdem ich die Anzeige zur Polizei geschickt hatte, kam eine Frau in den Laden und beschwerte sich über ein ihr angehängtes Verfahren wegen Ladendiebstahls. Dem Namen nach war es die vom oben erwähnten Personalausweis. Aber sie sah irgendwie ganz anders aus, zumindest erkannte sie niemand wieder. Wir waren verwirrt: Wer ist diese Frau? Und wer die eigentliche Ladendiebin? Und wem gehörte der Ausweis denn nun wirklich? Wir konnten in dem Moment nichts machen und baten sie, diese sonderbare Verwechslung (oder was auch immer dahinter steckte) bitte zusammen mit der Polizei aufzuklären. Es vergingen die Wochen und schließlich ein paar Monate und nichts geschah.

Nun kam ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft Bremen mit einem mir längst bekannten Textbaustein: "Neben der in jener Sache zu erwartenden Strafe fällt die Strafe, zu der die Verfolgung der von Ihnen angezeigten Tat führen kann, nicht beträchtlich ins Gewicht, [...]"

Die genannte Täterin war die vom Ausweis, also augenscheinlich die, die nicht hier geklaut hatte. So ganz unbescholten war sie aber dann wohl doch nicht. Ich habe nach wie vor keinen blassen Schimmer, was da nun letztendlich genau passiert ist – aber die Tat bei mir hier spielt offenbar für das weitere Schicksal der beteiligten Personen keine weitere Rolle.

Kopfkratzend verbleibe ich …

Zigarettenanfrage der StA

Zur Aufklärung eines Verfahrens wegen Hehlerei wollte die Staatsanwaltschaft wissen, ob innerhalb eines mehrmonatigen Zeitraumes im vergangenen Jahr größere Verluste durch Einbruch und/oder Diebstahl bei bestimmten Zigarettensorten (Lucky Strike und Pall Mall) entstanden sind.

Nö, bei uns nicht. Wir können ja nicht immer die Geschröpften sein. :-P

… gegen Unbekannt

Post von der Staatsanwaltschaft:

Sehr geehrter Herr Harste,

das Verfahren ist eingestellt worden, da es nicht möglich ist, einen Täter zu ermitteln.
Sobald weitere polizeiliche Maßnahmen einen neuen Verdacht ergeben, wird das Verfahren wieder aufgenommen werden.
So weit nicht weiter spektakulär.

Interessant ist, dass die Tat, auf die sich das Schreiben bezieht, gerade mal zwei Monate her ist. So einen Eifer ist man ja hier von der Justiz gar nicht gewohnt. Was ausdrücklich nicht heißen soll, dass ich das nicht gut finde. :-)

Nanu, StA-HB?!

Mit der Tagespost trudelte hier vorhin ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen ein. Es ging um einen unserer Ladendiebe, der wohl noch mehr auf dem Kerbholz hat:

Neben der in jener Sache zu erwartenden Strafe fällt die Strafe, zu der die Verfolgung der von Ihnen angezeigten Tat führen kann, nicht beträchtlich ins Gewicht, [...]
So weit, so gut, den Text habe ich schon häufiger zu lesen bekommen. In diesem Fall handelte es sich um den Typen, der hier vor einer Weile eine größere Menge Schokolade gestohlen hatte. "Vor einer Weile" … Das war am 27. Mai dieses Jahres und ist damit nicht einmal vier Wochen her!

Okay sagt die Wahrheit, was ist mit der echten Staatsanwaltschaft Bremen passiert? Wurde sie gekidnappt? Muss ich mir etwa Gedanken machen? :-P

Diebstahl einer geringwertigen Sache

Post von der Staatsanwaltschaft:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach § 45 Abs. 1 des Jugendgerichtsgesetzes kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung einer Straftat absehen, wenn nur ein geringes Verschulden vorliegt und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn die Tat unter Berücksichtigung sämtlicher Begleitumstände im Vergleich zu anderen vorkommenden Taten dieser Art im Schuldgehalt weniger schwer wiegt und eine Strafverfolgung nicht zwingend erforderlich erscheint. Diese Voraussetzungen liegen hier in Anbetracht der Gesamtumstände vor.

Der Beschuldigte ist noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Die durch die Tat entstandenen Rechtsgutverletzungen sind relativ gering.

Ich habe deshalb von der weiteren Verfolgung der Straftat abgesehen. Das Verfahren bleibt hier allerdings für Wiederholungsfälle vermerkt. Der Beschuldigte wurde darauf hingewiesen, dass er im Wiederholungsfall mit einer Anklage zu rechnen hat.
Der Täter war ein Schüler, der vergangenen Sommer (hier unverbloggt) mehrfach Energydrinks geklaut hat. Zunächst waren wir uns nicht ganz sicher, aber schon misstrauisch, so dass wir ihn bei seiner Folgetat zielsicher auf frischer Tat ertappen konnten.

Möge der Schuss vor den Bug gereicht haben, um ihn wieder zurechtzurücken.