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Nanu, StA-HB?!

Mit der Tagespost trudelte hier vorhin ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen ein. Es ging um einen unserer Ladendiebe, der wohl noch mehr auf dem Kerbholz hat:

Neben der in jener Sache zu erwartenden Strafe fällt die Strafe, zu der die Verfolgung der von Ihnen angezeigten Tat führen kann, nicht beträchtlich ins Gewicht, [...]
So weit, so gut, den Text habe ich schon häufiger zu lesen bekommen. In diesem Fall handelte es sich um den Typen, der hier vor einer Weile eine größere Menge Schokolade gestohlen hatte. "Vor einer Weile" … Das war am 27. Mai dieses Jahres und ist damit nicht einmal vier Wochen her!

Okay sagt die Wahrheit, was ist mit der echten Staatsanwaltschaft Bremen passiert? Wurde sie gekidnappt? Muss ich mir etwa Gedanken machen? :-P

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Kommentare

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Nicht der Andere am :

Vielleicht läuft das andere Verfahren schon oder steht vielleicht sogar kurz vorm Abschluss und sie konnten sich so ersparen, sich wegen des Diebstahls nochmal mit dem Kunden beschäftigen zu müssen. Gerade noch "Lebenslang!" bekommen und dann nochmal 10 Tage drauf.

-thh am :

Erledigungen nach § 154 StPO sind direkt mit Verfahrenseingang möglich, wenn aus der Verfahrensliste schon andere anhängige Verfahren ersichtlich sind; das sollte also praktisch keinerlei Zeit in Anspruch nehmen. Insofern dürfte die vergangene Zeit nur davon abhängen, wie lange die Polizei für die Vorlage der Akten benötigt hat.

Georg am :

Vor der Wahl wurden alle Behördenmitarbeiter angewiesen sich ins Zeug zu legen und das sind noch die Nachwirkungen davon,ab jetzt dauert es wieder die Bekannte Ewigkeit bis man sich meldet.............

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