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Für Wiederholungsfälle vermerkt!

Ein Mann hatte hier Ende April einen kleineren Ladendiebstahl begangen. Es folgte die übliche Anzeige bei der Polizei, auf die nun auch die Antwort der Staatsanwaltschaft folgte. Die Textbausteine sind noch exakt die selben wie in diesem Schreiben aus dem Jahre 2011: "[…] Schuld als gering anzusehen […] Schaden verhältnismäßig gering […] von der weiteren Verfolgung der Straftat abgesehen […]". Und auch der letzte Satz stand wieder dort: "Das Verfahren bleibt hier jedoch für Wiederholungsfälle vermerkt."

Nun: In der letzten Woche hatte der Herr sich hier ebenfalls wieder bedient. Kam rein, schnappte sich eine Flasche Wein und ging wieder raus. Also ohne zu bezahlen, meine ich natürlich. Bislang habe ich die Anzeige noch nicht geschrieben, aber das dürfte dann wohl der im Schreiben der Staatsanwaltschaft erwähnte Wiederholungsfall sein…

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Kommentare

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Nicht der Andere am :

Worauf bezieht sich denn das "weitere" in "von der weiteren Verfolgung der Straftat abgesehen"? Wenn es denn schon zu keinem Gerichtsverfahren kommt, wird denn wenigstens eine Geldstrafe oder sowas fällig? Oder gibt's allein den erwähnten Vermerk, sodaß sich für den Delinquenten rein gar keine unmittelbare Folge ergibt?

J D am :

Die Antwort ist leider vermutlich "nein". Das klingt nach einer § 153 StPO-Einstellung. Dabei wäre eine Einstellung gegen Auflagen (§ 153a StPO) so einfach...

Raoul am :

Ich find das vergleichsweise lustig, wie unterschiedlich sowas im Bundesregionalen Vergleich gehandhabt wird. Gefühlt:

In Süddeutschland: Einmal klauen: 20 Sozialstunden: zweimal klauen: bedingte Haft, dreimal klauen: viel Spaß unter Mördern.

In Norddeutschland: Einmal klauen: „naja, machs nicht nochmal“, zweimal klauen: „naja, machs nicht nochmal“, dreimal klauen: „naja, machs nicht nochmal“

In Bayern: Was haben Sie gestohlen? – 28 Computer. – Das ist in Ordnung, kennen sie den Typ da? – Nein, ich- – Der hat eindeutig Longpapers in der Hand – Auf! – Du Drecksarschloch, dich kriegen wir! – Wie, ich? Was- -Gib‘s ihm Seppl, er leistet Widerstand!

naja am :

Wird doch auch nur ein weiterer Stempel auf seiner Sammelkarte, dann gibt bei 12 das erste Verfahren, er tut reuig, hat nen festen Wohnsitz, bla, dann 3 Wochen auf Bewährung, nächste Sammelkarte wird gefüllt, und so weiter.

Mitleser am :

Moin Björn, ich hab da mal ne Frage.
Seid ihr auch von der Umstellung bei Gut&Günstig-Mineralwasser betroffen? Laut Aussage eines Mitarbeiters meines lokalen Edekas hätte da wohl der Abfüller gewechselt und seit dem bekommen die schon seit Wochen das Wasser nicht oder sehr schwer rein.

Jerowski am :

Hatte ich schonmal von gelesen und trifft wohl alle, aber keine Ahnung wie die Lage da derzeit ist:

https://www.focus.de/gesundheit/ernaehrung/wegen-lieferantenwechsel-engpaesse-bei-edeka-diese-produkte-werden-derzeit-besonders-knapp_id_94926547.html

Panther am :

Ohne Edekapreiseinstiegsflaschenwasser wirst du ja verdursten ...

Mitleser am :

Entschuldigung werter Herr, dass ich Sie mit meiner Frage belästigt habe.

Jan am :

Vielleicht die Anzeige mit 2. Wiederholter Diebstahl beginnen, und die anderen beiden Schreiben als Kopie dran. Vielleicht mit der Frage, wie viele Diebstähle es noch braucht, ob ein Schnellhefter reicht, oder doch gleich ein richtiger Ordner.

John Doe am :

Und mit welcher Strafe ist nun zu rechnen?

Dass sie Staatsanwaltschaft es sich ganz streng für den Wiederholungsfall-Wiederholungsfall notiert?

Oder gibt es wenigstens diesmal Ärger für den Täter?

D.B. am :

Da vermutlich diesmal nicht nur der Diebstahl, sondern auch ein Verstoß gegen das vorher verhängte Hausverbot (das macht Ihr bestimmt bei jedem Ladendieb, oder?) im Raum stehen, ist zumindest der Vorwurf etwas größer.
Ob das etwas ändert? Hmmm...

sebi am :

Kannst ja in der Anzeige erwähnen, dass es nun einen Zweck hatte, dass das letztes mal vermerkt wurde, und nun der Wiederholungsfall da sei. ;-)
Ich frage mich, ob dann der gleiche Textbaustein wieder kommt.

Panther am :

Es bleiben ganz andere Sachverhalte "etwas" länger in der Warteschleife, womit es schon als angenehm empfunden werden sollte, dass für solche Kleinigkeiten (ohne dass ich irgendeine Sympathie für den Täter aufbringen würde) überhaupt eine Mitteilung rausgeht.

Wiederholungsfälle am :

Die Bremer Justiz ist derart überlastet, dass sogar Mordverdächtige entlassen werden müssen...
butenunbinnen.de /nachrichten/justiz-bremen-ueberlastung-100.html

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