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Anzeige? Ach, vergiss es …

Ein Typ, der schon mehrmals bei uns erfolgreich geklaut hat, sich aber auch schon etliche Male beim Versuch hat erwischen lassen, war mal wieder im Laden. Kurzerhand haben wir ihn rausgeworfen.

Spontaner Gedanke in dem Moment voller Emotionen: "Wir haben ja seine Daten, der bekommt also eine weitere Anzeige für den Hausfriedensbruch."

Später fiel mir wieder ein, dass wir von der Staatsanwaltschaft Bremen schon diverse Schreiben wegen dieses Täters bekommen haben, alle mit dem selben Inhalt:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

das Verfahren kann zurzeit nicht fortgeführt werden, weil der Aufenthalt des Beschuldigten bisher nicht hat ermittelt werden können. Alle insoweit erforderlichen Maßnahmen sind indessen veranlasst worden.
[…]
Ich spare mir die Zeit, den Strafantrag auszufüllen und das Porto dafür, diesen dann auch noch zur Polizei zu senden und beglücke euch stattdessen mit der Notiz hier, dass der Typ mal wieder da war, eine Anzeige aber wohl vollkommen wirkungslos sein wird. Seufz …

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Hendrick am :

Dürftest Du ihn nicht festhalten (na gut, je nach Typus - will man das?) und an die Polizei übergeben mit dem Hinweis auf diverse Vergehen bei Dir und der offenen Fahndung/Aufenthaltsermittlung durch die StA?

Westfalica am :

Schwierig. Die "vorläufige Festnahme" soll ja lediglich eine Strafverfolgung ermöglichen. Wenn der entsprechende Kandidat schon bekannt ist wird das schon wieder gefährlich.

Aber immer wieder schön, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen (Kaputte und Spitzenpolitiker) einfach von jeder Strafverfolgung ausgenommen sind.

RA Dr. John Doe am :

Schwierig. Der bekannte "Jedermann-Paragraph" stellt auf die Identitätsfeststellung ab. Ob dies auch die Wohnsitzfeststellung umfasst, würde ich nicht zwingend bejahen.
Eine Strafanzeige stellen wäre aufgrund der vorliegenden Angaben wie Name, Geburtsdatum und (früherer) Wohnsitz für Björn möglich, daher liegt hier keine unmittelbare Notwendigkeit einer Identitätsfeststellung vor. Und ob man hier von "auf der Flucht" sprechen könnte, muss bezweifelt werden, denn in der Regel wird hierfür das Vorliegen eines Haftbefehls angenommen bzw. der Flüchtende müsste sich bewusst weiterer Maßnahmen entziehen.
Einfach nur "unbekannt verzogen" (aka Ummeldung verschlampt) oder Obdachlosigkeit dürfte hier nicht ausreichen.

Ggf. einmal bei der Polizei oder StA anfragen, wie sehr diese sich einen Erfolg bei der Wohnsitzfeststellung wünschen und zukünftiges Vorgehen abklären.

Jörn Hein am :

Die Ausführungen vom Anwalt im anderen Thread (BEI GOTT! NICHT john doof) hast du also nicht gelesen.

Mitleser am :

Hat der Kioskbesitzer aus dem verlinkten Beitrag eigentlich nun was auf den Deckel bekommen?

naja am :

Da wundert man sich nicht, dass der eine berliner Kollege sich irgendwann Quarzsandhandschuhe gekauft hat, um LDs persönlich zu überzeugen, wegzubleiben.
Leider ja mit unschönen Konsequenzen für ihn und möglicherweise ein Stück Gesocks.

Erich H. am :

Wird es nicht langsam mal Zeit sich ein großes Bild des grinsenden Herrn Mäurer ins Büro zu hängen? Lt.einer seiner Aussagen ist Bremen doch führend in der Verfolgung und Bestrafung von Straffälligen

Heinz Wäscher am :

Irgendwie erstaunlich, dass das Stellen eines Strafantrags im Land Bremen noch nicht online möglich ist bei Straftaten, die vom § 123 StGB erfasst werden? Oder etwa doch, ich habe da jetzt nicht weiter recherchiert?

Bremer Onlinepolizist am :

Ist tatsächlich nicht möglich, war ja kein Online-Hausfriedensbruch.
Es geht nur Diebstahl und Sachbeschädigung. Die sind zwar auch nicht online aber irgendetwas müssen wir ja anbieten, wenn schon Betrug bei ebay nur persönlich vor Ort möglich ist.

https://portal.onlinewache.polizei.de/de/hb/

Heinz Wäscher am :

Antragsdelikte (§ 77b StGB), bei denen der/die/das Geschädigte einen Strafantrag stellen muss, scheinen auch in NRW nicht online möglich zu sein. Na ja, zumindest die DP AG freut sich dann bei jedem beförderten Brief über das vorab zu entrichtende Brieporto. Ich würde ja trotz Briefporto einen Strafantrag stellen damit dieser dann am Ende des Jahres in irgendeiner Statistik auftaucht - unser Landrat behauptet sonst immer, dass ja keine Straftaten verübt worden seinen und man zukünftig bei der Polizeipräsenz vor Ort weiter sparen könne.

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