Anzeige? Ach, vergiss es …
Ein Typ, der schon mehrmals bei uns erfolgreich geklaut hat, sich aber auch schon etliche Male beim Versuch hat erwischen lassen, war mal wieder im Laden. Kurzerhand haben wir ihn rausgeworfen.
Spontaner Gedanke in dem Moment voller Emotionen: "Wir haben ja seine Daten, der bekommt also eine weitere Anzeige für den Hausfriedensbruch."
Später fiel mir wieder ein, dass wir von der Staatsanwaltschaft Bremen schon diverse Schreiben wegen dieses Täters bekommen haben, alle mit dem selben Inhalt:
Spontaner Gedanke in dem Moment voller Emotionen: "Wir haben ja seine Daten, der bekommt also eine weitere Anzeige für den Hausfriedensbruch."
Später fiel mir wieder ein, dass wir von der Staatsanwaltschaft Bremen schon diverse Schreiben wegen dieses Täters bekommen haben, alle mit dem selben Inhalt:
"Sehr geehrte Damen und Herren,Ich spare mir die Zeit, den Strafantrag auszufüllen und das Porto dafür, diesen dann auch noch zur Polizei zu senden und beglücke euch stattdessen mit der Notiz hier, dass der Typ mal wieder da war, eine Anzeige aber wohl vollkommen wirkungslos sein wird. Seufz …
das Verfahren kann zurzeit nicht fortgeführt werden, weil der Aufenthalt des Beschuldigten bisher nicht hat ermittelt werden können. Alle insoweit erforderlichen Maßnahmen sind indessen veranlasst worden.
[…]
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Kommentare
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Hendrick am :
Westfalica am :
Aber immer wieder schön, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen (Kaputte und Spitzenpolitiker) einfach von jeder Strafverfolgung ausgenommen sind.
RA Dr. John Doe am :
Eine Strafanzeige stellen wäre aufgrund der vorliegenden Angaben wie Name, Geburtsdatum und (früherer) Wohnsitz für Björn möglich, daher liegt hier keine unmittelbare Notwendigkeit einer Identitätsfeststellung vor. Und ob man hier von "auf der Flucht" sprechen könnte, muss bezweifelt werden, denn in der Regel wird hierfür das Vorliegen eines Haftbefehls angenommen bzw. der Flüchtende müsste sich bewusst weiterer Maßnahmen entziehen.
Einfach nur "unbekannt verzogen" (aka Ummeldung verschlampt) oder Obdachlosigkeit dürfte hier nicht ausreichen.
Ggf. einmal bei der Polizei oder StA anfragen, wie sehr diese sich einen Erfolg bei der Wohnsitzfeststellung wünschen und zukünftiges Vorgehen abklären.
Jörn Hein am :
Mitleser am :
naja am :
Leider ja mit unschönen Konsequenzen für ihn und möglicherweise ein Stück Gesocks.
Erich H. am :
Heinz Wäscher am :
Bremer Onlinepolizist am :
Es geht nur Diebstahl und Sachbeschädigung. Die sind zwar auch nicht online aber irgendetwas müssen wir ja anbieten, wenn schon Betrug bei ebay nur persönlich vor Ort möglich ist.
https://portal.onlinewache.polizei.de/de/hb/
Heinz Wäscher am :