Kistenwerfer mit Dreck am Stecken
Von der Staatsanwaltschaft Bremen kam ein Schreiben mit einem der drei* Standard-Textbausteine:
*) Die beiden anderen Textbausteine sind a) Täter nicht zu ermitteln und b) ein Hinweis darauf, dass es kein Verfahren geben wird, da alleine schon der Kontakt zu den Justizbehörden bei jüngeren und/oder Erst-Tätern abschreckend genug gewesen sein dürfte.
Andere Post gibt es von der Staatsanwaltschaft normalerweise nicht.
Sehr geehrte Damen und Herren,Konkret geht es um den Typen, der hier im Lager seinem Wutanfall freien Lauf gelassen und mit einer geworfenen Leergutkiste ein Loch in die Lagerdecke gedengelt hat. Dass so einer noch mehr Dreck am Stecken hat, finde ich wenig erstaunlich … Möge er im Bau versauern.
gegen den Beschuldigten ist wegen anderer Straftaten bereits ein Verfahren anhängig.
Neben der in jener Sache zu erwartenden Strafe fällt die Strafe, zu der die Verfolgung der von Ihnen angezeigten Taten führen kann, nicht beträchtlich ins Gewicht, zumal im Falle einer weiteren Verurteilung eine nicht oder nur unwesentlich höhere Gesamtstrafe zu bilden wäre.[…]
*) Die beiden anderen Textbausteine sind a) Täter nicht zu ermitteln und b) ein Hinweis darauf, dass es kein Verfahren geben wird, da alleine schon der Kontakt zu den Justizbehörden bei jüngeren und/oder Erst-Tätern abschreckend genug gewesen sein dürfte.
Andere Post gibt es von der Staatsanwaltschaft normalerweise nicht.
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Kommentare
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Justitia am :
Dass man von denen nichts erwarten kann, belegen ja auch Björns Erfahrungen.
Rudolph am :
Ich würde ja vorschlagen, dass sie überhaupt mal ein Jurastudium machen sollten, aber einerseits sind sie dazu zu alt und andererseits leider wohl auch geistig zu unbewaffnet. Das wird also nichts.
John Doe sein Anwaltsteam am :
Bekanntlich bellen getroffene Hunde...
-thh am :
Mafiosi am :
Jemand am :
Hars Björnte am :
John Doe am :
Heinz Wäscher am :
Also da habe ich die absolut gegenteilige Erfahrung machen können. Vor allem bei verhaltensauffälligen Minderjährigen bewirken selbst strafrechtliche Verurteilungen mitunter keine Verhaltensänderungen. Bei mir im lokalen Käseblatt wird gelegentlich auch über die Verurteilung von Heranwachsenden berichtet - es ist mitunter erstaunlich, was da zu lesen ist bei Menschen, die gerade volljährig sind und die Berichterstattung deswegen keine konkreten Angaben zu etwaigen Jugendstrafen machen darf und nur über die Taten nach Vollendung des 18. Lebensjahres berichtet.
Hendrick am :
Und wenn es im Bezug zu anderen Dingen "nur drei Monate" on Top gibt, so what - dann gebt sie ihm doch auch on Top und signalisiert damit, daß die Zusammensetzung der Gesamtstrafe sich eben auch aus diesem Baustein ergibt.
Aber so wie hier "Wutanfall und damit einhergehende Bedrohung der Anwesenden und oh, nur ne Decke zertrümmert - das ist ja nicht schlimm" - das kann es ja auch nicht sein.
Klar ist, ob dem Täter die Bestrafung letztendlich Hilfe zum zurückkommen auf den guten Weg bedeutet, bleibt immer fraglich. Nur solche Dinge unter den Teppich zu kehren kann es m.E. ja auch nicht sein.
Ich bin beileibe nicht für sofortiges Bestrafen jeden "Pupses", nur wenn jemand ein Sammelalbum hat, dann soll er doch auch dafür "belohnt" werden.
Und was es psychisch auf Dauer erst mit den betroffenen Opfern macht, vermag ich mir garnicht auszumalen.
-thh am :
Das ist auch kein Spezifikum der Strafverfolgung; bei der Frage, ob und welche Waren mit Warensicherungen versehen oder eingeschlossen werden, geht Björn von denselben Erwägungen aus.
Hendrick am :
Das klingt schlüssig und - für mich - nachvollziehbar.
Ich als Laie ging von folgendem aus:
es gibt Zeugen und entspr. Aussagen (ggf. mit Protokoll), es gibt eine Videoaufnahme - das ist "quasi" fertig und muß nur noch "dazugerechnet" werden.
Jetzt sehr vereinfacht ausgedrückt.
Du schreibst weiterhin daß die Bedrohung/etc. zweifelhaft ist, das Verhalten soll für erstmal unbeteiligte Anwesende (Mitarbeiter) nicht bedrohlich sein? Dann uff...
-thh am :
Zur Bedrohung: es genügt nicht, dass ein Verhalten als bedrohlich wahrgenommen wird, sondern es muss mit einer (in § 241 StGB genannten) Tat gedroht werden. Wer nur herumbrüllt, dass alles Scheiße ist und er am liebsten durchdrehen würde (und eine Kiste gegen die Decke wirft), der begeht im Zweifel keine Bedrohung. Brüllt er hingegen "Ich bringe euch alle um!" oder ggf. auch "Passt nur auf, ich erwische auch mal nachts im Dunkeln", wird eine Bedrohung vorliegen.
Hendrick am :
Schönen Sonntag Dir.
name am :
John Doe am :
Das DE-Strafrecht zielt nicht auf Bestrafung, sondern auf Resozialisierung der Täter. Letzteres wird aber kaum durch längere Strafen erreicht. Daher der Kompromiss, "ein wenig mehr" (um der grösseren Intensität Rechnung zu tragen) statt purer Addition.
* ja, das ist dieselbe "Wissenschaft", die bestreitet, dass die Straferwartung das massgebliche Element zur Unterlassung von Straftaten ist (neben der Moral, die man aber mMn nur gegenüber der alten Oma fühlt, nicht gegenüber Konzern XY oder dem Grosskopferten Z.).
-thh am :
Im Übrigen gilt auch im deutschen Strafrecht, dass die Strafe nach der Schuld des Täters bemessen wird; erst beim Vollzug der Strafe soll diese der Wiedereingliederung des Täters in die Gesellschaft (Resozialisierung) dienen. Das erscheint mir durchaus vernünftig.
Unabhängig davon, was man von der Kriminologie hält (ich halte davon persönlich eben so wenig wie von Soziologie), ist es offenkundig, dass die bloße Strafdrohung nicht der entscheidende Punkt ist, der von der Begehung von Straftaten abschreckt, sonst dürfte es in den USA kaum schwere Straftaten geben; im Vergleich ist allerdings das Gegenteil der Fall. Abgesehen davon, dass Straftaten oft keine lange Überlegung vorausgeht (gehandelt wird aus einem Impus heraus, oder der Täter befindet sich bspw. durch Konsum von Rauschmitteln in einem Zustand, in dem er nicht rational abwägt), kommt es auf die Strafdrohung erst in zweiter Linie nach der Entdeckungswahrscheinlichkeit an. Wer subjektiv nicht befürchtet, erwischt werden zu müssen (oder sogar objektiv gesehen nicht wirklich befürchten muss, erwischt zu werden), dem ist die Strafdrohung weitgehend egal.
John Doe am :
Aber Du hast da was missverstanden:
Straferwartung != Strafandrohung.
Die Straferwartung kann man versicherungsmathematisch modellieren: Straferwartung == Schadenshöhe ("Strafandrohung") x Schadenswahrscheinlichkeit (Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden). Bei Letzterem schlägt signifikant die weit verbreitete Auffassung "Ach, mich erwischt schon keiner!" zu.
Da z.B. nur 1 von 600 Trunkenheitsfahrten aktenkundig wird ist die durchaus heftige Strafandrohung* wenig wirksam.
Ich kann es auch von mir berichten: Soweit mich nicht die Moral abhält (Oma, Privatgeschäft, Kleinunternehmer) ist es ausschliesslich die Straferwartung.
* IKR! "Der Ausweisentzug ist nicht die Strafe!" Doch, für den Menschen ist er die _weit_ drastischere Strafandrohung vs. ein paar €.
John Doe am :
Das Extrem: Nach 1 Mord kann man bedenkenlos weitermorden, es wird nicht teurer (nur die Entdeckungswahrscheinlichkeit steigt - aber auch eher linear).
Weniger extrem: Nach einem Raub kann ich recht bedenkenlos klauen, die Gesamtstrafe wir nur unwesentlich höher ausfallen.
-thh am :
Das Problem, dass weitere Straftaten "umsonst" sind, ist dem Strafrecht inhärent; wenn die Höchststrafe erreicht ist, ist sie eben erreicht, wer lebenslang in Haft muss, der mus eben lebenslang in Haft, egal was er sonst noch tut. Das ist aber eigentlich gerade ein Argument gegen drakonische Einzelstrafen, die sehr schnell die Höchststrafe erreichen ...
Im konkreten Fall droht dem mehrfachen Mörder immerhin die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, was zu einer Erhöhung der Mindestverbüßungszeit führt. Beim Räuber halte ich die rationale Erwägung, man könne nunmehr weitgehend bedenkenlos klauen, weil man ohnehin schwer bestraft wird, auch für eher fernliegend. So denken Menschen m.E. üblicherweise nicht.
John Doe am :
touché!
"So denken Menschen m.E. üblicherweise nicht."
Dann mag ich die Ausnahme sein, ich sehe sowas recht rational.
Nochmals Danke für Deine Beiträge und schönes WE!
Ich bin nur am :
Ich glaube, 1 Woche kurzzeit Haft unter sehr einfachen Bedingungen ohne Entertainment, veganes allergenfreies Einheitsessen, minimale soziale Kontakte, kein Händchenhalten durch Sozialarbeiter bei der ersten wiederholungstat würde Wunder bewirken. Quasi ein Schweige-Fastenkloster-Urlaub nur unfreiwillig.
Aber das wäre ja inhunan, und ich gebe zu, es gibt Aspekte, die auch diese Art von Knast aufwendig machen: gesundheitliche Betreuung v. a. bei Suchtkranken, Verhinderung von Suiziden und selbstschädigendem verhalten usw.
ich glaube aber, dass bei allen Kollateralschäden der Erfolg enorm wäre.
Ich bin nur am :
Und sehen die exekutive nicht als zahnlos an.
Fräulein Knüppelkuh am :
Neben der unmittelbaren Erziehung der Delinquenten fühlten sich auch unsere geschätzten Gäste gleich viel heimischer.
-thh am :
Davon abgesehen ist mir nicht ganz klar, welche Vorstellungen Sie von Justizvollzugsanstalten haben. "Entertainment" ist im Wesentlichen auf Fernsehen beschränkt, wenn man Geld hat, um das zu bezahlen, und sich ggf. mit den anderen Zelleninsassen einigen kann, was man denn anschauen möchte; Spielkonsolen sind zwar neuerdings oft genehmigungsfähig, aber nur bei Erwerb über bestimmte Anbieter, die Netzwerkfunktionen unbrauchbar machen, das ist teuer und dauert etliche Wochen, oft Monate; die Zeit hat man während einer kurzen Freiheitsstrafe gar nicht, wenn man mal die Zeit im Zugangsbereich abzieht, und das Geld sowieso nicht.
Das "Einheitsessen" ist regelmäßig eher nicht vegan, aber auch eher weniger beeindruckend; die sozialen Kontakte beschränken sich auf die Zellengenossen bzw. die Bewohner der anderen Zellen, soweit man denn deren Sprache spricht, und ein Sozialarbeiter muss auch erst einmal Zeit haben.
Der Haftantritt "direkt nach Begehung der Tat" funktioniert natürlich nicht, denn Voraussetzung dessen ist, dass die Tat rechtskräftig nachgewiesen ist. Das braucht seine Zeit, vor allem deshalb, weil Strafverfolgungsbehörden und Gerichte mehr als einen "notorischen Kleinkriminellen" zu verfolgen haben, und weil unser Rechtsstaat mehrere Instanzen vorsieht. Das sind Monate, nicht Wochen.
(Auffällig oft sind es im Übrigen genau diejenigen, die bei "notorischen Kleinkriminellen" gerne mal eine kurze Haft ohne oder nach Schnellverfahren fordern, selbst aber wegen eines läppischen Bußgelds nach einer Ordnungswidrigkeit (insbesondere mit Punkten oder Fahrverbot) den Instanzenzug ausreizen wollen ...)
-thh am :
Peter am :
Autsch.
John Doe am :
Magst Du deine Aussage also näher spezifizieren? Konkret was vermuten "viele"?
Peter am :
John Doe am :
Kann man machen, (dis)qualifiziert aber nur den jeweiligen Schwurbler.
Peter am :
-thh am :
-thh am :
Das überrascht nicht, weil bei einer Verfahrenseinstellung zwar immer ein Einstellungsbescheid an den Anzeigeerstatter zu erfolgen hat (§ 171 S. 1 StPO), in allen anderen Fällen eine Auskunft an den Verletzten aber nur auf Antrag erfolgt (§ 406d StPO). Wer nicht nachfragt, erhält also sozusagen nur "Negativauskünfte".
Chris_aus_B am :
Was gibt es denn noch im Spektrum zwischen Einstellung und Verhandlung, wobei nicht benachrichtigt wird?
-thh am :
Ich weiß natürlich nicht, was die Bremer Justiz so treibt, dass aber alle (!) Ladendiebe niemals (!) angeklagt werden, ist statistisch unwahrscheinlich.
Chris_aus_B am :
Oder die Akte liegt so lange herum, bis es verjährt ist.
Mahatamama am :