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Privatkauf, Rückgaberecht und Firmenadresse

Ich hatte privat bei einem Onlinehändler ein kleines Gerät für unsere Haustechnik gekauft. 50 Gramm leicht, 350 Euro teuer – und leider nicht passend, da ich vor lauter Euphorie darüber, in der Google-Werbeanzeige das Foto des richtigen Artikels angezeigt bekommen zu haben, nicht mehr darauf geachtet hatte, dass die genaue Modellbezeichnung davon abwich. Das Teil wurde von unserer Steuerung nicht erkannt und sollte wieder zurück.

Ich schrieb einen Widerruf und bekam folgende Antwort:

Guten Morgen, Herr Harste,

wir möchten darauf hinweisen, dass für gewerbliche Käufer kein gesetzlicher Anspruch auf Widerruf besteht.

Gerne machen wir bei Ihnen jedoch eine Ausnahme und nehmen die Ware jedoch auch von gewerblichen Käufern unter Einbehalt von Handlings-/Manipulationsgebühr von 10% zurück.
Nice try. Aber: Anständig wie ich bin, habe ich diesen Smart-Home-Firlefanz nicht ungerechtfertigterweise versucht, beim Finanzamt einzureichen und so steht auf der Rechnung nicht "Neustädter Frischmarkt e. K.", sondern nur mein Name mit dem Adresszusatz "c/o EDEKA-Markt". Letzterer muss sein, denn es sind schon viele Sendungen in der Vergangenheit deshalb nicht angekommen, weil die Post- und Paketboten einfach meinen Namen hier nicht auf einer der Klingeln gefunden haben. Dass er drei Meter breit oben am Haus steht … egal.

Nachdem geklärt war, dass ohne Wenn und Aber ein Privatkauf war, ging es dann mit der Rücksendung doch ganz problemlos.

Leserfrage zu Alkoholkauf durch Minderjährige

Vor einer Weile habe ich eine Mail von einem langjährigen Blogleser bekommen, der einfach mal mal meine Meinung zu einer Sache hören wollte, die ihm privat passiert ist:

Hallo Björn,

ich bin seit vielen Jahren ein stiller Genießer Deines Blogs. Da ich durch Dich einen Einblick in die Welt der Supermärkte bekommen habe, möchte ich Dich um Deine Meinung bitten:

Unsere 17-jährige Tochter hat im örtlichen Edeka für eine Halloween-Party eingekauft. Neben reichlich Softdrinks der Eigenmarke wurden auch diverse Flaschen Wodka und Tequila eingekauft. Waren im Gesamtwert von 200€. Die Verkäuferin hat sich mündlich bestätigen lassen, dass unsere Tochter 18 sei. Eine Ausweiskontrolle fand nicht statt.

Nun sind bei der Party natürlich diverse Getränke übrig geblieben. Neben 5 Flaschen Wodka noch 11 Pakete der G+G Cola, Orange und Zitrone in unversehrt eingeschweißten Six-Packs. Der örtliche Händler lehnt eine Rücknahme ab. Wie würdest Du damit umgehen. Auch in Hinblick des Alkoholverkaufs an Minderjährige und unter Berücksichtigungen des "Taschengeldparagraphen"?
Puh, das wirkte kompliziert. Ich machte mir ein paar Gedanken darüber, wie ich mit der Situation umgehen würde und stellte mir dabei auch immer die typische Verteidiger-Antwort vor: "Können Sie das beweisen?" Ich bin natürlich kein Anwalt und genau mit diesen Worten begann auch meine Antwort:

Moin,

ich bin kein Anwalt, aber ich versuche mal, meine persönliche Einschätzung zu geben. Kommt demnächst auch noch mal im Blog. ;-)

Grundsätzlich dürften bei einer 17-jährigen auch 200 Euro wertmäßig noch unter den Taschengeldparagraphen fallen. Da bis zur Volljährigkeit ausdrücklich davon ausgenommen "von den Eltern verbotene" Waren sind, wäre eure (elterliche) Einstellung dazu nicht unwichtig. Ich würde meiner Tochter nicht den Kauf erlauben, andere eben schon. Da kommt dann der zweite Faktor: Muss der Kauf von den Eltern verboten sein oder reicht auch eine gesetzliche Regelung? Die würde nämlich in diesem Fall greifen.

Der Edeka-Markt hätte ihr den Alkohol natürlich gar nicht verkaufen dürfen. Bei uns gilt pauschal die Anweisung, wenn jemand nicht definitiv aussieht als wäre er älter als 25, könnte er oder sie auch 16 sein.
Aber: Die Halloween-Party ist ja nun vermutlich schon zwei Wochen her, der Kauf fand noch irgendwann davor statt. Irgendwelche Beweise sind wahrscheinlich nur die Aussage der einen gegen die Aussage der anderen. Wie wollt ihr ernsthaft nachträglich beweisen, dass eurer Tochter der Alkohol verkauft wurde? Vielleicht war sie ja nur dabei und ein volljähriger Freund oder Freundin hat den Kauf abschließend getätigt. Wenn ich als Ladenbetreiber meine Haut retten müsste, würde ich genau so argumentieren.

Zur Warenrückgabe: Nach zwei oder vermutlich sogar eher drei Wochen nach dem Kauf ist natürlich aus Sicht des Marktes nicht mehr unbedingt zu verstehen, warum die Ware erst jetzt zurückgegeben werden soll. Abgesehen davon, dass sie die Artikel eben auch grundsätzlich gar nicht zurücknehmen müssten, sofern nicht irgendjemand beweisen kann, dass der Verkauf rechtswidrig erfolgt ist. Ein Qualitätsmangel an der Ware besteht ebenfalls vermutlich nicht.

Da man mit Freundlichkeit immer weiter kommt: Fragt doch mal nett und ohne wilde Drohungen nach, ob ihr zumindest nur den Alkohol (die Softdrinks würden bei den Teenies in den nächsten Wochen doch bestimmt leer werden) zurückgeben dürft, notfalls auch nicht gegen Bargeld sondern einen Einkaufsgutschein des Marktes. Das wäre dann aber reine Kulanz des Marktes.

Wie gesagt: Das ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine Einschätzung als Ladenbetreiber, Vater und jemandem mit (vermutlich) halbwegs gesundem Menschenverstand.

Würde mich aber freuen, wenn du mir noch mitteilst, wie die Sachen weiter- oder ausgegangen ist. :-)
Die Antwort folgte tatsächlich nach einer Weile. Kurz: Er hatte eine E-Mail an den Markt geschrieben und die Situation geschildert und darin auch, wie ich es auch vorgeschlagen hatte, freundlich nach einer kulanten Lösung gefragt. Man einigte sich schließlich darauf, dass die komplette restliche Ware im Tausch gegen einen Gutschein zurückgenommen wird. Das war dann wohl für alle Beteiligten eine zufriedenstellende Lösung.

Lasst das aber nicht zur Gewohnheit werden, ich kann von hier aus nicht alle eure Probleme lösen, die ihr in irgendwelchen Supermärkten habt. :-P

Drei Gläser Würstchen

Eine ältere Kundin sprach uns an und wollte wissen, ob sie drei von vier gekauften Gläsern Würstchen gegen eine andere Marke umtauschen dürfte. Diese würden nämlich ihrem Enkel nicht schmecken und sonst haben sie keinen Abnehmer für die Würstchen. Ein Kassenbon hatte sie nicht, will die Gläser aber "vor ungefähr drei Wochen" gekauft haben.

Ich zögerte, stimmte aber schließlich zu. Die Gläser sind schließlich versiegelt und es gibt auch kein Problem mit der Kühlkette, wie bei diesen Torten, und man versucht ja immer, mit Freundlichkeit zu glänzen. Sie ließ ihren Einkauf kurz bei uns stehen und holte die Gläser von zu Hause. Überraschung eins: Die drei Gläser haben drei unterschiedliche Haltbarkeitsdaten, die auch allesamt nicht mit dem Datum der Ware bei uns im Regal übereinstimmten. Aber da kam auch schon Überraschung zwei: In ihren Gläsern war ein Würstchen mehr als in unseren, die Artikelnummer (EAN/GTIN) passte auch nicht. Das Regaletikett hier am Regal war aber bereits drei Monate alt, dass sich in den letzten drei Wochen da nennenswert hinsichtlich des Inhalts der Gläser etwas verändert hat, ist also auch auszuschließen gewesen.

"Die habe ich aber hier gekauft", versicherte die Frau mir, "vielleicht war es ja eine Aktion, dass es da ein Würstchen mehr gab."

Ich befragte unser Warenwirtschaftssystem. Die von ihr mitgebrachten Würstchengläser sind bei uns zwar bekannt, wurden aber im gesamten vergangenen Jahr nicht einmal verkauft. "Aber ich kaufe doch nur hier ein, die müssen von Ihnen sein", sprach die Frau schon fast mit einem verzweifelten Tonfall.

Ich blieb dabei, dass das nicht sein kann. Wenn dieser Artikel hier verkauft worden wäre, wüsste unser Kassensystem das.

Plötzlich fiel ihr ein, dass sie die Würstchen auch eventuell in einem anderen Edeka-Markt gekauft haben könnte. "Da wo ich meinen Enkel immer abhole, ist ja auch ein Laden, da könnte ich die auch gekauft haben."

Ich vermute, da hat sie die Gläser gekauft.

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Nachtrag:

Ich hatte den Beitrag geschrieben und muss (Wurstfiger) … (pun NOT intended) irgendwie beim Datum Murks eingetippt haben. Im ganzen Stress der letzten Wochen (Jahresendgeschäft, Inventur) war mein Kopf wohl nicht frei genug, um den langen Beitrag hier im Archiv zu sehen und so schrieb ich die oben stehende kürzere Version noch einmal – ohne zu merken, dass der Beitrag nun zweimal im Blog zu finden war. So war das natürlich nicht gedacht. Die erste aber zeitlich falsche Version ist nun aus dem Archiv gelöscht, aber ich fand es zu schade, den Text einfach zu löschen. Daher hier noch einmal die zweite Version des Textes zu "Drei Gläser Würstchen":

Eine Frau betrat den Laden und sprach einen meiner Mitarbeiter an. Sie erkundigte sich, ob sie drei Gläser Würstchen von Böklunder, die sie vor drei Wochen gekauft haben will, aber leider keinen Bon mehr hat, gegen drei Gläser von Meica tauschen dürfe. Ihr Enkel, für den sie die Würstchen gekauft hatte, würde sie nicht mögen. Daher hatte sie auch eines der vier ursprünglich gekauften Gläser geöffnet. Mein Kollege holte mich schließlich dazu, denn die Entscheidung wollte er nicht ganz alleine treffen.

Ich hörte mir an, was die Kundin zu sagen und hatte und da ich nicht päpstlicher als der Papst sein wollte, entschied ich, dass wir die drei Gläser zurücknehmen würden. Immerhin würde sie dafür ja die (teureren) Meica-Würstchen kaufen. Passt doch alles. Hinzu kam, dass die Frau nebenbei einen etwas größeren Einkauf erledigte und wir eine zahlende Kundin nicht wegen reiner Bürokratie vergraulen wollten.

Die Frau ließ dann ihren halb gefüllten Einkaufswagen kurz bei uns stehen und holte die drei Gläser von zu Hause. Als sie zurück zu uns in den Laden kam, fingen die Merkwürdigkeiten erst an: In weiser Voraussicht hatte ich meinen Mitarbeiter vorab noch einmal darauf hingewiesen, auf die Daten der zurückgebrachten Gläser zu achten. Es wäre nicht das erste Mal, dass jemand gefühlt von "ein paar Wochen" redet und die Artikel dann schon Monate alt sind.

Den Rest sollte mein Mitarbeiter mit der Kundin abwickeln.

Nach einer weile kam er zu mir ins Büro, weil er sich darüber wunderte, dass jedes der drei Gläser ein anderes Haltbarkeitsdatum hat. Hinzu kam, dass keines dieser Daten auch nur annähernd mit der Ware hier im Regal übereinstimmte.

Die Fragezeichen in unseren Köpfen waren zu dem Zeitpunkt schon groß, noch größer wurden sie, nachdem uns aufgefallen war, dass die von der Frau mitgebrachten Gläser jeweils 6 Würstchen enthielten – und nicht nur fünf, wie es bei der Ware hier im Regal der Fall war,

Da es natürlich sein könnte, dass es kürzlich eine Änderung der Füllmenge oder vielleicht zwischendurch eine Aktion mit einem Würstchen mehr gegeben hat, guckte ich mal im System nach. Immerhin hatten die von der Kundin mitgebrachten Gläser eine andere EAN/GTIN als die Ware hier im Regal. Wenig überraschend war zu dem Zeitpunkt für mich, dass wir von den mitgebrachten Gläsern im gesamten laufenden Jahr nicht ein Glas verkauft haben. Selbst eine Änderung der Füllmenge oder der Artikelnummer war auszuschließen, denn das Regaletikett von unserer Ware war inzwischen auch schon mehrere Monate alt. Hätte sich da in den letzten Tagen erst etwas geändert, wäre ja noch jede bis dahin aufgetretene Unstimmigkeit ja möglicherweise noch irgendwie zu erklären gewesen.

"Wir können die Gläser nicht zurücknehmen", sagte ich der Frau. "Die sind nicht von uns und ich habe diesen Artikel auch gar nicht bei uns im Kassensystem."

Ich zeigte ihr sogar noch so weit meine wohlwollende Absicht, dass ich ihr erklärte, dass ich die Gläser ja sogar zurückgenommen hätte, wenn die gar nicht von uns gewesen wären. Aber da es diesen Artikel wie gesagt überhaupt nicht bei uns im System gibt, ist das etwas schwierig.

Nach einigem Hin und Her waren wir wieder bei einem Punkt angelangt, den wir im Laufe der vergangenen Minuten schon mehrfach erreicht hatten: "Aber die müssen von hier sein, ich kaufe ja nur hier ein."

Nachdem ich der Frau noch einmal alle Gründe aufgeführt habe, warum diese drei Würstchengläser definitiv nicht von uns sein können, auch wenn sie doch immer nur bei uns einkauft, fiel ihr plötzlich etwas ein: "Da in der Nähe, wo mein Enkel wohnt, ist ja auch ein Laden. Möglicherweise habe ich die doch da gekauft …"

So ganz traue ich der Sache dennoch nicht, denn auch in dem Laden kann ich mir nicht vorstellen, dass von diesem Artikel Ware mit drei verschiedenen Haltbarkeitsdaten im Regal steht, dazu noch mit so geringen Abständen. Ist zwar nicht unmöglich, aber dennoch seltsam. Aber so viel zum Thema, dass sie doch nie woanders außer bei uns einkaufen würde.

Ich verbleibe mit einem kopfkratzenden "Ach?"

Die nicht erfolgte Beschwerde

Ein Kollege teilte mir mir vor ein paar Tagen mit, dass ein Kunde sich über ihn beschweren wollte. Tat dieser jedoch bis heute nicht und wird er wohl auch nicht mehr – und selbst wenn, wäre ich auf der Seite meines Mitarbeiters.

Was war passiert? Ein Mann hatte mehrere Packungen mit tiefgefrorenen Kuchen und Torten gekauft. Zu Hause fiel ihm dann auf, dass diese in seiner Familie aus religiösen nicht konsumiert werden dürfen. Es ging wohl um Alkohol und Gelatine. Also packte er den Kuchen wieder ein und trug ihn zu uns in den Laden zurück, um die Ware zurückzugeben.

Generell haben wir kein Problem damit, Produkte wieder zurückzunehmen – aber wenn es Tiefkühlkost ist, die dazu noch bei knapp 30 Grad Sommerhitze 20 Minuten durch die Gegend getragen wurde, ist auch mal unser Kulanzrahmen ausgeschöpft.

Der Mann drohte noch an, sich über meinen Mitarbeiter beschweren zu wollen, vielleicht auch nur als Druckmittel, damit der um seinen Job fürchtende Angestellte doch noch einknickt, aber diese Drohung lief vollständig ins Leere.

Nicht zurückgerufener Käse

Vor einer Weile gab es einen öffentlichen Warenrückruf. Eine bestimmte Charge mit einem ganz bestimmten Haltbarkeitsdatum eines Käses war betroffen.

Ein paar Tage später Kundin rief an und erklärte, dass sie von dem Rückruf gehört habe und den gestern gekauften Käse deshalb gerne zurückgeben würde. Ein Kollege hatte den Anruf entgegengenommen und mit mir im Hintergrund abgewickelt.

"Wie, gestern?", wunderte ich mich. Wir hatten die Ware vor ein paar Tagen schon vollständig aus dem Verkauf genommen. Da durfte nichts mehr sein und da war auch nichts mehr. Nach einigem Hin und Her stellte sich heraus, dass der von ihr gekaufte Käse ausdrücklich nicht von dem Rückruf betroffen ist.

"Ich möchte den aber dennoch nicht mehr haben", sagte die Anruferin.

Mein Kollege erklärte ihr, dass "ihr" Käse ausdrücklich nicht vom Rückruf betroffen sei. Wenn es keine kühlpflichtige Ware wäre, hätten wir ihn ja sogar zurückgenommen, aber so hätten wir den Kaufpreis erstattet und die Ware weggeworfen. Die Anruferin vertrat die Ansicht, dass wir das ja aus Kulanz machen könnten.

Ware, deren Kühlkette unterbrochen war und die wir trotz eines ansonsten einwandfreien Zustands deswegen nur wegwerfen können, nehmen wir nicht zurück. Diese "Kulanz" hätte uns nur Geld kostet und keiner der Beteiligen hätte wirklich etwas davon gehabt. Außer, dass die Anruferin ihren Willen durchgesetzt hätte. Also sagten wir noch einmal entschieden, dass wir den Käse nicht zurücknehmen werden.

"Dann bin ich ab jetzt ihre Kundin gewesen!" [klick!]

Auch gut, erpressen lasse ich mich nicht.

Erwünschter Batterienumtausch

Ein Kunde hatte zwei Packungen Monozellen (D) gekauft und erst zu Hause nach dem Auspacken festgestellt, dass es die falsche Größe ist. Eine Packung war noch geschlossen, die andere hatte er irgendwie mit Tesafilm rekonstruiert und zugeklebt. Sie war aber dennoch deutlich sichtbar beschädigt und vermutlich würde kein Kunde diese Packung freiwillig zum vollen Preis kaufen.

Das sagten wir auch dem Mann, boten aber an, zumindest die unbeschädigte Packung zurückzunehmen. Er war nicht ganz glücklich darüber ("Was soll ich denn jetzt mit den Batterien..?"), aber schien zumindest Verständnis für unsere Situation zu haben.

Ich hasse sowas. Das sind die Momente, in denen man eigentlich nur verlieren kann. Nimmt man die Ware nicht zurück, ist man der unfreundliche Buhmann und lebt keinen Kundenservice. Nimmt man die Ware zurück, kann man sie eigentlich nur noch mit Preisabschlag verkaufen und ärgert sich dann über sich selber.

(Es gibt auch noch eine dritte Option: Natürlich hätte man auch dem Kunden den Kaufpreis bereits mit Abschlag zurückgeben können, aber das wäre wieder mit irgendwelchen Erklärungen verbunden gewesen.)

Kommissionsrückgabe mit Überraschung

Eine Kundin hatte für eine Feier eine größere Menge Getränke gekauft und wir hatten vereinbart, dass sie von dem Alkohol (Bier, Wein und Prosecco) die nicht benötigten Mengen zurückgeben darf. Dass sowohl die Wein- als auch die Prosecco-Flaschen Schraubverschlüsse haben, sorgte mit ihrer Wiederverschließbarkeit noch für großes Erstaunen.

Wir standen an der Kasse und ich war dabei, zusammen mit einem Kollegen die Gutschrift für die Ware zu erstellen. Plötzlich hatte ich aus dem Augenwinkel das Gefühl, dass in einer der Weinflaschen etwas weniger drin war als in der daneben. Erst deswegen sah ich näher hin und da offenbarte sich die große Überraschung, vor allem für die Kundin: Den größten Teil der Flaschen durfte sie wieder mitnehmen, da sie zwar alle zugeschraubt, aber eben auch angebrochen waren.

Kleiner Praxistipp: Nächstes Mal nicht alle Flaschen gleichzeitig hinstellen, wenn man sich die Möglichkeit offen lassen möchte, sie zurückgeben zu können. ;-)

Mianju

Eine Kundin hatte einen 50er-Karton unserer OP-Masken gekauft und kam einige Minuten später mit der ungeöffneten Schachtel zurück in den Laden. Draußen erst hatte sie die chinesische Beschriftung entdeckt und da sie China nicht unterstützen möchte, verweigert sie den Kauf der Masken.

Wir haben sie natürlich zurückgenommen.

Nicht darüber diskutiert habe ich mit der Kundin, dass ihr Kauf oder Nicht-Kauf absolut keinen Einfluss auf den Handel mit China hat. Der Posten ist längst bezahlt und selbst wenn mein Bestand zuneige gehen sollte, werde ich bei jemandem Nachschub ordern, der seine Ware ebenfalls schon bezahlt hat und ein ganzes Lager damit voll hat. Dass der noch einmal Masken im fernen Osten bestellen wird, bezweifle ich, nachdem ihm der Handel mehr Arbeit als Gewinn gebracht hat.

Findorff: Ende!

Das war's.

Wir haben vorhin das Objekt an die Vermieter zurückgegeben, Der Mietvertrag ist offiziell beendet, ab sofort habe ich keine Schlüssel mehr und kann folglich auch nicht mehr in den Laden hineingehen. Damit geht eine knapp 14-jährige Ära in der Münchener Straße zu Ende. Was dort passiert, kann ich nicht sagen. Ein paar neugierige Passanten haben wir zwischendurch erschreckt mit der Aussage "Shisha-Bar mit Wettbüro", aber das wird es wohl nicht werden. Eine Ikea-Filiale ebenfalls nicht. Ab und zu werde ich vorbeigucken und nachsehen, was dort passiert. Ob es Wohnraum oder einer oder sogar mehrere Läden oder vielleicht auch "nur" Büroflächen werden, wird sich zeigen und steht nicht mehr in meiner Macht.

Apropos Macht: Macht es gut, ihr Findorffer.


Revalitäten

Eine Frau wollte eine Schachtel Zigaretten zurückgeben, die ihr Mann angeblich fälschlicherweise am Vortag hier bei uns gekauft hätte.

Die Antwort lautete nein und wir mussten sogar ernsthaft überlegen, ob es die Marke Reval wohl überhaupt noch irgendwo zu kaufen gibt. :-)

Markenlachs für 99 Cent

Der letzte Kunde des Vorabends wollte neben einigen anderen Dingen auch fünf Pakete Costa-Lachs kaufen. Den Geldschein, mit dem er bezahlte, zog er aus einem dicken Bündel, dessen Gesamtwert sich locker im oberen vierstelligen Bereich bewegte.

Nachdem er bezahlt hatte, monierte er in relativ rüpeligem Tonfall den Preis der Lachs-Pakete. Die Frage hätte zwar mit einem Blick auf den Kassenbon selber beantworten können, aber er zog es vor, ohne Bitte und Danke einen meiner Mitarbeiter herzuzitieren. Es folgte eine kurze Diskussion, die mit der Behauptung abschloss, dass da "99 Cent" auf dem Preisschild stehen würde.

Die beiden gingen zur Tiefkühltruhe, an der neben vielen anderen Schildern auch eines für den gekauften Lachs (5,29€) hing und eines für Eigenmarken-Fischfrikadellen für 99 Cent. Auf das letztgenannte Schild zeigte er und kotzte gleich unfreundlich heraus, dass ihm zu viel berechnet worden wäre und dass wir uns gefälligst kulant zu zeigen hätten, wenn wir schon Schilder mit falschen Preisen aufhängen würden.

Mein Mitarbeiter nutzte die Tatsache, dass der Kassierer schon zur Abrechnung nach hinten gegangen war, um ihm zu sagen, dass er da aufgrund der nicht mehr vorhandenen Kasse leider nichts mehr machen könne. Und sowieso: Gekauft ist gekauft, es gibt kein Recht auf Rückgabe. Mosernd verließ der Typ mitsamt der bezahlten Ware den Laden.

Klar hätte man da noch was machen können. Natürlich nicht im Preis, aber problemlos hätten wir den Lachs stornieren und ihm das Geld wiedergeben können. Auch nach der Kassenabrechnung. Aber Wald und Echo und so. :-)

Bierzeltgarniturenrückgabe

Eine größere WG hier aus der Gegend hatte sich fünf Festzeltgarnituren ausgeliehen. Die fünf Tische und zehn Bänke brachten sie gemeinsam und mit Freunden / Bekannten zu Fuß zurück. Immer zwei Leute einen Tisch und ein bis zwei Leute eine Bank, insgesamt rund 30 Personen, die in einer anscheinend nicht enden wollenden Menschenkette die Sets hier ins Lager brachten.

Ich stand gerade bei uns in der Backstube und beobachtete mehrere Minuten lang mit großem Erstaunen, wie fremde Menschen in beide Richtungen an der Tür vorbeigingen.

Erinnerte mich doch sehr an diese Szene aus das Leben des Brian.