Markenlachs für 99 Cent
Der letzte Kunde des Vorabends wollte neben einigen anderen Dingen auch fünf Pakete Costa-Lachs kaufen. Den Geldschein, mit dem er bezahlte, zog er aus einem dicken Bündel, dessen Gesamtwert sich locker im oberen vierstelligen Bereich bewegte.
Nachdem er bezahlt hatte, monierte er in relativ rüpeligem Tonfall den Preis der Lachs-Pakete. Die Frage hätte zwar mit einem Blick auf den Kassenbon selber beantworten können, aber er zog es vor, ohne Bitte und Danke einen meiner Mitarbeiter herzuzitieren. Es folgte eine kurze Diskussion, die mit der Behauptung abschloss, dass da "99 Cent" auf dem Preisschild stehen würde.
Die beiden gingen zur Tiefkühltruhe, an der neben vielen anderen Schildern auch eines für den gekauften Lachs (5,29€) hing und eines für Eigenmarken-Fischfrikadellen für 99 Cent. Auf das letztgenannte Schild zeigte er und kotzte gleich unfreundlich heraus, dass ihm zu viel berechnet worden wäre und dass wir uns gefälligst kulant zu zeigen hätten, wenn wir schon Schilder mit falschen Preisen aufhängen würden.
Mein Mitarbeiter nutzte die Tatsache, dass der Kassierer schon zur Abrechnung nach hinten gegangen war, um ihm zu sagen, dass er da aufgrund der nicht mehr vorhandenen Kasse leider nichts mehr machen könne. Und sowieso: Gekauft ist gekauft, es gibt kein Recht auf Rückgabe. Mosernd verließ der Typ mitsamt der bezahlten Ware den Laden.
Klar hätte man da noch was machen können. Natürlich nicht im Preis, aber problemlos hätten wir den Lachs stornieren und ihm das Geld wiedergeben können. Auch nach der Kassenabrechnung. Aber Wald und Echo und so.
Nachdem er bezahlt hatte, monierte er in relativ rüpeligem Tonfall den Preis der Lachs-Pakete. Die Frage hätte zwar mit einem Blick auf den Kassenbon selber beantworten können, aber er zog es vor, ohne Bitte und Danke einen meiner Mitarbeiter herzuzitieren. Es folgte eine kurze Diskussion, die mit der Behauptung abschloss, dass da "99 Cent" auf dem Preisschild stehen würde.
Die beiden gingen zur Tiefkühltruhe, an der neben vielen anderen Schildern auch eines für den gekauften Lachs (5,29€) hing und eines für Eigenmarken-Fischfrikadellen für 99 Cent. Auf das letztgenannte Schild zeigte er und kotzte gleich unfreundlich heraus, dass ihm zu viel berechnet worden wäre und dass wir uns gefälligst kulant zu zeigen hätten, wenn wir schon Schilder mit falschen Preisen aufhängen würden.
Mein Mitarbeiter nutzte die Tatsache, dass der Kassierer schon zur Abrechnung nach hinten gegangen war, um ihm zu sagen, dass er da aufgrund der nicht mehr vorhandenen Kasse leider nichts mehr machen könne. Und sowieso: Gekauft ist gekauft, es gibt kein Recht auf Rückgabe. Mosernd verließ der Typ mitsamt der bezahlten Ware den Laden.
Klar hätte man da noch was machen können. Natürlich nicht im Preis, aber problemlos hätten wir den Lachs stornieren und ihm das Geld wiedergeben können. Auch nach der Kassenabrechnung. Aber Wald und Echo und so.
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Kommentare
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Norbert am :
Mitleser am :
Norbert am :
Thomas' am :
Amsel am :
DerBanker am :
Im Kundenservice ist nichts klar. Kein vermeintliches Allgemeinwissen ist davor gefeit, dass eines Tages jemand vor dir steht und sich mit Nichtwissen so richtig schön blamiert.
Sammelklage! am :
HackFresse am :
Erica am :
Waren zurücknimmt, die in einwandfreiem Zustand gekauft wurden.
Insofern halte ich Björn für im Recht. Aber die Hackfresse sollte an ihrer Ausdrucksweise arbeiten. Allerdings passt diese zum Nick
Peter am :
DerBanker am :
Klaus am :
Supporthotline am :
Kistenschubser am :
Georg am :
igel am :
Karl-Emil von und zu Plautze am :
Boaaaa, würg, ich getraue mir kaum vorzustellen, was da alles reingehäckselt wurde.
Martina am Mittwoch am :
Thomas' am :
John am :
Asd am :
Notgedrungen muss dafür die Fischfrikadelle herhalten.
Supporthotline am :
Mit Industriefrikadelle als "Bremer": 3€
Edeka Bremer: https://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:xrt5hTdOBT4J:https://www.edekanord-shop.de/jens/products/msc-nordsee-fischfrikadelle-bremer-art-2x70g-mit-ketchup-2x20g-526861+&cd=14&hl=en&ct=clnk&gl=de&client=firefox-b-d
2,99€ für 2 Stück mit Ketchup und ohne Brötchen.
John am :
Über Platzierung, Bepreisung und Auftreten aller Beteiligten können wir als Außenstehende ohne den Bericht beider Seiten ohnehin nicht ergebnisorientiert diskutieren. Auf Sympathieebene zu urteilen, bringt objektiv nicht weiter.
Supporthotline am :
Ein mal bin ich allerdings drauf reingefallen. Das "Luxusprodukt" sah dem Beworbenen aus dem Prospekt zum verwechseln ähnlich und war auch der einzige Schinken in der Truhe (ob es das Angebot je in der Truhe gab oder kann ich nicht beurteilen) und vor allem der einzige Schinken neben dem Angebotspreis.
Aber natürlich ist der Kunde schuld, weil er nicht lesen kann. mhm (Nein, ich habe es nicht reklamiert, der letzte Satz bezog sich auf gewisse geistige Tiefflieger in den Kommentaren.)
Supporthotline am :
So ist das halt, wenn man ein "geistiger Tiefflieger" ist.
BGB am :
Jein, siehe BGB:
§ 119
Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
Sollte das Frikadellenschild tatsächlich so platziert sein, daß es so aussah, es gehöre zum Lachs, könnte man es als Irrtum ansehen. Er hat ja auch gleich reklamiert (die Art sei mal dahingestellt) und ist nicht erst nach Stunden wiedergekommen...
e.g. John Doe am :
Gisbert am :
Birger am :
BGB am :
Webwookiee am :
Und gerundet 5x1 vs. 5x5, ist sicherlich keine Rechenaufgabe, für deren Lösung Einsteinsche Qualitäten nötig sind ...
Heikochen am :
- Merke: Der zuletzt abkassierte Kunde eines jeden Geschäftstages wird per se negativ gesehen. Offenbar rechnet Bjarste die Arbeitszeit nur bis Punkt Öffnungszeitabschluss an.
- Bjarste ist sehr neidisch auf Menschen, die Bargeld im geschätzten vierstelligen Bereich mit sich führen. Und wenn die dreisterweise "trotzdem" nachrechnen, werden sie ganz finster skizziert. "Reiche haben nicht noch zu meckern, die müssen im Gegensatz zu mir schließlich keine Kredite aufnehmen."
Kistenschubser am :
Denn Merke, das Heikochen ist neidisch auf Menschen die einen eigenen Supermarkt führen und das auch noch erfolgreich.
Heikochen ist auch nur ganz normaler angestellter und würde sofort weinend zum Chef rennen hätte er solche Kunden vor sich.
Jedoch ist Heikochens Chef klug, und lässt keinen Kundenkontakt zu.
Kistenschubser am :
Der Gesamtpreis wird dir ja an der Kasse genannt, da kannst du akzeptieren oder ablehnen.
Dumm etwas aus dem BGB zu zitieren ist zwar einfacher als sich gescheit zu informieren, aber nicht wirksam.