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Markenlachs für 99 Cent

Der letzte Kunde des Vorabends wollte neben einigen anderen Dingen auch fünf Pakete Costa-Lachs kaufen. Den Geldschein, mit dem er bezahlte, zog er aus einem dicken Bündel, dessen Gesamtwert sich locker im oberen vierstelligen Bereich bewegte.

Nachdem er bezahlt hatte, monierte er in relativ rüpeligem Tonfall den Preis der Lachs-Pakete. Die Frage hätte zwar mit einem Blick auf den Kassenbon selber beantworten können, aber er zog es vor, ohne Bitte und Danke einen meiner Mitarbeiter herzuzitieren. Es folgte eine kurze Diskussion, die mit der Behauptung abschloss, dass da "99 Cent" auf dem Preisschild stehen würde.

Die beiden gingen zur Tiefkühltruhe, an der neben vielen anderen Schildern auch eines für den gekauften Lachs (5,29€) hing und eines für Eigenmarken-Fischfrikadellen für 99 Cent. Auf das letztgenannte Schild zeigte er und kotzte gleich unfreundlich heraus, dass ihm zu viel berechnet worden wäre und dass wir uns gefälligst kulant zu zeigen hätten, wenn wir schon Schilder mit falschen Preisen aufhängen würden.

Mein Mitarbeiter nutzte die Tatsache, dass der Kassierer schon zur Abrechnung nach hinten gegangen war, um ihm zu sagen, dass er da aufgrund der nicht mehr vorhandenen Kasse leider nichts mehr machen könne. Und sowieso: Gekauft ist gekauft, es gibt kein Recht auf Rückgabe. Mosernd verließ der Typ mitsamt der bezahlten Ware den Laden.

Klar hätte man da noch was machen können. Natürlich nicht im Preis, aber problemlos hätten wir den Lachs stornieren und ihm das Geld wiedergeben können. Auch nach der Kassenabrechnung. Aber Wald und Echo und so. :-)

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Kommentare

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Norbert am :

Hier wäre ein Foto cool gewesen. Hingen die 99 Cent eventuell näher am Lachs als die 5,29? So etwas ärgert mich auch immer.

Mitleser am :

Ich hörte davon, dass es so etwas gibt, was sich "Lesen" nennt. Damit kann man wunderbar auf dem Preisschild nachvollziehen, auf welches Produkt sich der Preis bezieht...

Norbert am :

Ich streite es nicht ab, allein bei dem Preis hätte ich auch in jedem Fall nachgelesen. Aber für das volle Bild wäre es interessant, wie sehr der Kunde daneben lag.

Thomas' am :

Ich kann seinen Ärger vollends nachvollziehen. Die Wörter sind sehr ähnlich wenn buchstabiert: L-A-C-H-S: Fischfrikadelle. Geradezu identisch.

Amsel am :

Und jeden sollte klar sein, das es Lachsfilet für 0,99€ nicht gibt, nicht mal, wenn der Fisch stinkt.

DerBanker am :

Schön ausgedrückt: "jedem *sollte* klar sein"...
Im Kundenservice ist nichts klar. Kein vermeintliches Allgemeinwissen ist davor gefeit, dass eines Tages jemand vor dir steht und sich mit Nichtwissen so richtig schön blamiert.

HackFresse am :

Unabhängig vom Verhalten des Kunden, ihr habt dem kackfrech ins Gesicht gelogen und das ist auch noch in Ordnung für den Chef?

Erica am :

Soweit mir bekannt ist, ist es Kulanz, wenn der Kaufmann
Waren zurücknimmt, die in einwandfreiem Zustand gekauft wurden.
Insofern halte ich Björn für im Recht. Aber die Hackfresse sollte an ihrer Ausdrucksweise arbeiten. Allerdings passt diese zum Nick

Peter am :

Was soll daran schlimm sein?

DerBanker am :

Manchmal ist es eben nötig. Und umgekehrt übrigens ebenfalls üblich.

Klaus am :

Der Kunde ist nicht König, sondern Gast. Und ein Gast, der sich nicht zu benehmen weiß, fliegt halt raus.

Supporthotline am :

In einem SB-Supermarkt ist er vor allem eins, kostenloser Mitarbeiter.

Kistenschubser am :

Wundert mich irgendwie nicht dass man an vielen Hotlines nur Pfeifen erreicht wenn da Leute wie du am Telefon sitzen....

Georg am :

Hey der KUNDE ist KÖNIG und hat IMMER RECHT




;-)

igel am :

Könige wurden schon immer belogen und hintergangen.

Karl-Emil von und zu Plautze am :

Fischfrikadellen für 99 Cent !?!?
Boaaaa, würg, ich getraue mir kaum vorzustellen, was da alles reingehäckselt wurde.

Martina am Mittwoch am :

Hach, denk mal nach, die sind sogar noch billiger. Wenn die ganzen Steuern und Abgaben bis in den Laden wegfielen ...

Thomas' am :

Und wie günstig sie erst wären, wenn wir auch noch so Dinge wie Löhne weglassen würden und Leibeigene einsetzen würden!

John am :

Entsorgung ist ja nicht auf Wurst u.ä. beschränkt.

Asd am :

Fischabfälle kann man gar nicht in Wurst entsorgen. Da würde es ja Beschwerden hageln, wenn die Wurst nach Fisch schmecken würde.
Notgedrungen muss dafür die Fischfrikadelle herhalten. :-)

Supporthotline am :

Handgemacht an der Küste inklusive Brötchen, Remoulade und Salat: 4€.

Mit Industriefrikadelle als "Bremer": 3€

Edeka Bremer: https://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:xrt5hTdOBT4J:https://www.edekanord-shop.de/jens/products/msc-nordsee-fischfrikadelle-bremer-art-2x70g-mit-ketchup-2x20g-526861+&cd=14&hl=en&ct=clnk&gl=de&client=firefox-b-d

2,99€ für 2 Stück mit Ketchup und ohne Brötchen.

John am :

Solche deplatzierten Schilder bzw. Waren sind durchaus ärgerlich. Zum "Lesen": Z.T. sind die aufgedruckten (Kurz-) Bezeichnungen auf Preisschildern abweichend/unverständlich/pauschal, weisen vielleicht noch eine abweichende EAN aus, enthalten gar keine EAN und weisen ggf. noch falsche/alte Gewichtsangaben auf. Allgemein ist es bei vielen Preisschildern in geringster Schriftgröße und/oder Druckqualität schon unzumutbar, diese überhaupt erkennen zu sollen.

Über Platzierung, Bepreisung und Auftreten aller Beteiligten können wir als Außenstehende ohne den Bericht beider Seiten ohnehin nicht ergebnisorientiert diskutieren. Auf Sympathieebene zu urteilen, bringt objektiv nicht weiter.

Supporthotline am :

Normalerweise belohne ich solchen unübersichtlichen Schilderwald mit Nichtkonsum, selbst wenn es auf meiner Einkaufsliste stehen sollte.

Ein mal bin ich allerdings drauf reingefallen. Das "Luxusprodukt" sah dem Beworbenen aus dem Prospekt zum verwechseln ähnlich und war auch der einzige Schinken in der Truhe (ob es das Angebot je in der Truhe gab oder kann ich nicht beurteilen) und vor allem der einzige Schinken neben dem Angebotspreis.

Aber natürlich ist der Kunde schuld, weil er nicht lesen kann. mhm (Nein, ich habe es nicht reklamiert, der letzte Satz bezog sich auf gewisse geistige Tiefflieger in den Kommentaren.)

Supporthotline am :

Nun ja, eigentlich bin ich nicht darauf reingefallen, sondern war zu blöd, die Etiketten richtig zu lesen.

So ist das halt, wenn man ein "geistiger Tiefflieger" ist. :'(

BGB am :

Zitat: Und sowieso: Gekauft ist gekauft, es gibt kein Recht auf Rückgabe. Zitatende

Jein, siehe BGB:
§ 119
Anfechtbarkeit wegen Irrtums

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.



Sollte das Frikadellenschild tatsächlich so platziert sein, daß es so aussah, es gehöre zum Lachs, könnte man es als Irrtum ansehen. Er hat ja auch gleich reklamiert (die Art sei mal dahingestellt) und ist nicht erst nach Stunden wiedergekommen...

e.g. John Doe am :

Der Preis wird an der Kasse aufgerufen und nicht am Regal. Note 6, setzen!

Gisbert am :

Dann schlage ich vor zu lindnern: Lieber gar keine Preise ans Regal nageln als mit falsch platzierten irrezuführen. (Ja, ich weiß, dass dem etwas entgegensteht.)

Birger am :

Ich nehme an, dass ein "Huch, so teuer. Dann möchte ich den doch nicht kaufen." zu einer sofortigen Stornierung geführt hätte. Ja, man kann den Menschen an der Kasse anpampen, muss man aber nicht. (Meine Beobachtung als Kunde ist, dass ich mit einem freundlichen "Was ist denn da so teuer gewesen?" deutlich mehr erreiche als mit einem unfreundlichen "Sie zeichnen doch absichtlich alles günstiger aus, ich will das jetzt für den Preis haben, den ich gesehen habe.")

BGB am :

Ich persönlich starre nicht die ganze Zeit aufs Kassendisplay, denn zur Kontrolle habe ich ja den Kassenbon. ... aber gut, setze ich mich halt.

Webwookiee am :

Also wenn ICH ein Produkt aufgrund des (vermeintlich) niedrigen Preises kaufe, und unerwartet mehr als das fünffache aus meiner Geldbörse holen muss, spätestens DANN würde ich stutzig werden!

Und gerundet 5x1 vs. 5x5, ist sicherlich keine Rechenaufgabe, für deren Lösung Einsteinsche Qualitäten nötig sind ...

Heikochen am :

- Bjarste hat selbst zugegeben, der Kunde hätte noch andere Artikel gekauft.
- Merke: Der zuletzt abkassierte Kunde eines jeden Geschäftstages wird per se negativ gesehen. Offenbar rechnet Bjarste die Arbeitszeit nur bis Punkt Öffnungszeitabschluss an.
- Bjarste ist sehr neidisch auf Menschen, die Bargeld im geschätzten vierstelligen Bereich mit sich führen. Und wenn die dreisterweise "trotzdem" nachrechnen, werden sie ganz finster skizziert. "Reiche haben nicht noch zu meckern, die müssen im Gegensatz zu mir schließlich keine Kredite aufnehmen."

Kistenschubser am :

Und er hat jede Menge Neider wie du welche ständig Stuss kommentieren.

Denn Merke, das Heikochen ist neidisch auf Menschen die einen eigenen Supermarkt führen und das auch noch erfolgreich.
Heikochen ist auch nur ganz normaler angestellter und würde sofort weinend zum Chef rennen hätte er solche Kunden vor sich.
Jedoch ist Heikochens Chef klug, und lässt keinen Kundenkontakt zu.

Kistenschubser am :

invitatio ad offerendum

Der Gesamtpreis wird dir ja an der Kasse genannt, da kannst du akzeptieren oder ablehnen.

Dumm etwas aus dem BGB zu zitieren ist zwar einfacher als sich gescheit zu informieren, aber nicht wirksam.

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