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Frisch gekühlte Geldbörse

Eine Kundin vermisste ihr Portemonnaie. Vollkommen aufgelöst stand sie an der Kasse, durchwühlte panisch sämtliche ihrer Taschen und sah von Sekunde zu Sekunde verzweifelter aus. "Eben hatte ich es doch noch..!", erklärte sie und wollte schon herumtelefonieren und sämtliche Karten sperren lassen.

"Moooooooment!", vertrösteten wir sie. Wir können ja mal eben auf dem Video nachsehen, ob es da irgendeinen Erkenntnisgewinn gibt.

Den gab es im Laufe der folgenden Minuten durchaus. :-)

Die Frau kam hier in den Markt, setzte ihren Rucksack ab, nahm die Geldbörse heraus, stellte den Rucksack in den Einkaufswagen und behielt ihr Geld während des gesamten Einkaufs in der Hand. Es war auch keine verdächtige Person zu erkennen, die um die Kundin herumschlawenzelte und lange Augen machte. Einen Trick- oder Taschendiebstahl hätte ich spontan ausgeschlossen.

Im schnellen Vorlauf der Aufzeichnung verschwand das Portemonnaie jedoch plötzlich aus der Hand. Stopp, rückwärts, langsam vorwärts, da! Schnell rannten Ines und ich los und sahen nach. Positiv, da lag das Etui noch hinter den beiden Wurstpackungen im Kühlregal. Die beiden Packungen, die die Kundin Minuten zuvor betrachtet und dann jedoch ins Kühlregal zurück gestellt hatte – mitsamt ihrem Portemonnaie .

Der Stein, der ihr vom Herzen fiel, hat fast eine unserer Fliesen zertrümmert.

Geld gerettet, Situation geklärt

Mein Mitarbeiter rief intern von der Kasse aus an. Es gäbe wohl eine Problem mit dem Wechselgeld einer Kundin. Sie musste vor einer Viertelstunde knapp 30 Euro bezahlen, hatte einen 50er gegeben und nun würde sie die 20 Euro Wechselgeld vermissen. Offenbar wurden sie ihr nicht gegeben, sagte sie. Mein Kassierer war sich sicher, dass er das Geld rausgegeben hatte, aber das ließ sich ja in der Videoaufzeichnung schnell überprüfen.

"Hundertprozentig hast du ihr das Geld gegeben", sagte ich am Telefon und ergänzte, "falls die Kundin immer noch zweifelt kannst du sie gerne nach hinten schicken, dann kann sie sich das selber angucken. Das ist absolut eindeutig zu erkennen."

Wir legten auf, ich guckte mir das Video noch weiter an. Die Kundin steckte das Wechselgeld in ihr Portemonnaie und behielt dieses in der Hand, während sie zum Packtisch ging. Dort legte sie ihre Geldbörse auf den Tisch, verstaute ihren Einkauf in den Taschen und verließ unser Geschäft schließlich, ohne das schwarze Etui mitzunehmen. Im Schnelldurchlauf verschwand es plötzlich vom Packtisch, beim langsameren nochmaligen Ansehen stellte sich heraus, dass mein Mitarbeiter dieses entdeckt und zunächst im Kassentisch in Sicherheit gebracht hat.

Zum Glück ließ sich dann alles ganz schnell aufklären. Die Kundin war überglücklich, dass sie bei uns nicht nur nicht um ihr Wechselgeld gebracht wurde, sondern dass wir (also speziell mein Mitarbeiter) auch so aufmerksam war und ihr Portemonnaie gerettet hat.

Wir sind eben doch die Guten. ;-)

Video- und Tonaufzeichnung

Unser offizieller Datenschutzbeauftragter ist eine Abteilung der Edeka. Dort wird in allen Punkten eher 101%-ig gearbeitet, also insgesamt sehr korrekt und unangreifbar. Entsprechend haben wir auch jährliche Kontrollbesuche, in denen alle relevanten Punkte durchgearbeitet werden. Aber darum soll es in diesem Beitrag gar nicht gehen.

Ein wesentlicher Faktor ist natürlich die Videoüberwachung bei uns im Markt. Immerhin laufen hier momentan 22 insgesamt Kameras, die rund um die Uhr in Full-HD und Farbe alles aufzeichnen. Beim Erstaudit vor ein paar Jahren hatten wir dazu festgehalten, dass die Anlage ausschließlich Bilder und ausdrücklich keine Tonspur zur jeweiligen Kamera aufzeichnet. Ich weiß auch gar nicht, ob unsere Kameras das überhaupt könnten, aber selbst wenn, wird eine theoretisch mögliche Audioübertragung nicht mit erfasst. "Das ist ab-so-lut verboten", klingt es noch in meinem Ohr. Keine Thema.

Nun hatten wir einen Polizeinsatz wegen eines kleineren Ladendiebstahls, in den aber zwei Leute involviert waren, die sich jedoch augenscheinlich vor der Tat miteinander abgesprochen hatten. Einer der Täter widersprach jedoch, davon gewusst zu haben und wies jegliche Schuld von sich.

"Zeichnet Ihr den Ton mit auf?", wollte einer der Beamten von mir wissen.

Ich erblasste: "Umhimmiswilln, da stehste ja mit einem Bein im Knast!"

"Echt? Wir haben ein paar Geschäfte mit dabei hier, bei denen auch der Ton mit aufgezeichnet wird. Das hat schon dazu geführt, dass so mancher Täter mit verurteilt wurde", bekam ich zur Antwort. "Das ist extrem praktisch."

Also entweder sehen Richter das auch nicht immer so genau oder wissen es manchmal vielleicht auch nicht unbedingt besser –oder es gibt irgendwo eine Änderung in der Verordnung oder auch eine bestimmte Regeln, nach denen die Tonaufzeichnung doch irgendwie legal ist.

Ich habe dazu mal unseren direkten Ansprechpartner in der Datenschutz-Abteilung angeschrieben. Nicht, dass ich vor habe, hier zukünftig auch alle Gespräche mit zu erfassen, aber in diesem Punkt möchte ich einfach mal meine Neugierde befriedigen.

Keine Hilfe bei der Einbrechersuche

In einem Laden hier in der Nachbarschaft wurde eingebrochen. "Ihr habt doch Videokameras bei euch im Laden, ist da die Straße mit drauf, wo eventuell das Fluchtauto zu sehen ist?", fragte mich der Inhaber.

So gerne ich ihm wirklich dabei geholfen hätte, dass diese Dreckstypen dingfest gemacht werden, von den öffentlichen Bereichen vorm Laden zeichnet unsere Videoanlage ganz konform mit der DSGVO leider nichts auf. Nicht ausnahmsweise, nicht heimlich, einfach absolut gar nicht.

In diesem Fall hätte es sogar helfen können, denn unsere Kamera an der zweiten Kasse, die ohne geschwärzte Bereiche beinahe schon mehr Außen- als Innenansicht zeigen würde, hätte sicherlich das Fluchtauto und das eventuell sogar mit lesbarem Kennzeichen aufgezeichnet.

Begründung für die Videoüberwachung

In diesem Kommentar kam folgende Frage auf:

Wie dokumentierst und begründest du eigentlich deine Videoüberwachung?

„zur Gefahrenabwehr“ und „zur Strafverfolgung“ reichen ja nicht aus.
So ähnlich ist es aber tatsächlich. Die genaue Begründung ist auf den Hinweisschildern zu sehen, die hier an jedem Eingang hängen:

Zwecke der Datenverarbeitung:
· Wahrung des Hausrechts
· Berechtigte Interessen, insbesondere:
- Überfall- & Personenschutz
- Aufklärung von Warendiebstahl
- Aufklärung von Sachbeschädigungen (Vandalismus)
So lautet die offizielle Begründung. Ich habe einen Datenschutzbeauftragten, der einmal im Jahr alles hier auf Richtigkeit überprüft, und so gehe ich davon aus, dass diese Formulierung und Begründung vollkommen korrekt ist.

Alle weiteren Fragen bitte an die auf dem Schild genannte Stelle.


Schwupps, eine Serie!

Unsere klauende Stammkundin kam im Grunde täglich.

Am Mittwoch hatten wir sie auf frischer Tat erwischt, nachdem uns ihr Verhalten am Dienstag zu Recht seltsam vorgekommen war.
Nun hatten wir uns aus reiner Neugierde gestern mal die gerade noch gespeicherte Videoaufzeichnung von Montag angesehen.

Sie kam immer "gegen Mittag" und im Schnelldurchlauf der Aufzeichnungen zwischen 12 und 14 Uhr fanden wir sie dann auch. Als sie den Laden betrat, war ihre Tasche leer, als sie an der Kasse wie immer fröhlich scherzend ihren Leergutbon einlöste, war die Tasche sichtbar gefüllt. Dank der Aufzeichnung ließ sich zumindest Teilweise nachvollziehen, welche Artikel sie dort eingesackt hatte. Auch dafür wird sie also eine Anzeige bekommen.

Weiter zurück können wir mit den Aufzeichnungen nicht, aber ich glaube, da würden wir noch viele weitere Diebstähle von ihr finden …

Anfrage der Polizei nach Videoaufzeichnung

Per E-Mail kam eine Anfrage der Kriminalpolizei Bremen. Man ermittelt im Rahmen eines Betrugs mit gestohlenen Kreditkartendaten. Mit diesen gestohlenen Daten sei bei uns eingekauft und gleichzeitig via Cashback auch 200 Euro Bargeld vom betroffenen Konto abgehoben worden.

Uns trifft keine Schuld und wir haben auch keinen Schaden erlitten. Aber ob ich zur Identifizierung des Täters oder der Täterin mit Bildern aus der Videoaufzeichnung, sofern wir denn eine haben, helfen könnte, wollte die Absenderin der Mail wissen.

Unsere Anlage speichert ganz DSGVO-konform maximal 72 Stunden und überschreibt die Aufzeichnungen dann automatisch wieder. Nach fünf Monaten war da nun beim besten Willen nichts mehr zu machen.

Hellgrün und faustdick hinter den Ohren (Die Entschuldigung)

Der kleine Junge wurde tatsächlich von seinem Vater hier in den Laden gezerrt, wo er in aller Deutlichkeit um Entschuldigung bitten musste.

Angesprochen hatten sie zwar nicht mich, sondern meinen Mitarbeiter an der Kasse, aber immerhin! Ich gebe zu, dass ich damit nicht gerechnet hätte.

Hellgrün und faustdick hinter den Ohren

Ein etwa achtjähriger Junge gab Leergut an unserem Automaten ab. Ich hatte ihn auf der Videoanlage aus dem Augenwinkel dabei beobachtet, denn er war nicht nur "etwas zappelig" sondern ein Klischee-ADHS-Kind. Ständig in Bewegung und ständig an irgendwas am herumfummeln. Zum Schluss krabbelte er noch fast in den Kistenschacht des Automaten hinein.

Nachdem er fertig war, fummelte und drehte er am Griff des Flummiautomaten herum, den er zwischendurch längst entdeckt hatte. Ohne Münzeinwurf passierte aber nicht viel und so ging er weg – um nur fünf Sekunden später wieder zum Flummiautomaten zu gehen und zu versuchen, den (abgeschlossenen) Deckel zu öffnen. Klappte aber nicht, da das Schloss im Deckel genau solche Zugriffe verhindern soll. Der Junge verließ den Leergutraum.

Eine knappe Minute später kam er mit einem meiner Mitarbeiter nach hinten. Dieser kam zu mir ins Büro und erklärte mir, dass da ein Junge Geld in den Automaten gesteckt habe, aber dennoch kein Flummi rauskam. Ob ich mal gucken könnte.

"Häh?!", dachte ich. Fettgedruckt und unterstrichen (nicht klickbar). Wenn ich nicht im falschen Moment geblinzelt habe, hat der Kleine da ganz sicher kein Geld reingeworfen. Ich ging zu ihm hin, um die Sache zu klären.

"Was ist passiert?", fragte ich ihn.

"Der Automat hat meine 50 Cent geschluckt", sagte er ohne mit der Wimper zu zucken.

"Warte kurz", antwortete ich und guckte mir die Videoaufzeichnung an. Leergut, Leergutbon, Kistenschacht, am Griff fummeln, weggehen, am Deckel fummeln, weggehen, mit dem Kollegen wiederkommen. Kein Geld reingesteckt.

Ich ging wieder das Treppchen runter und fragte den Jungen noch einmal: "So, jetzt noch mal ganz von vorne. Was genau ist passiert?"

Der Junge wiederholte, dass der Automat "seine 50 Cent" geschluckt hätte und blieb auch bei der Aussage, als ich ihm sagte, dass mir das nicht so vorgekommen sei. "Wenn ich jetzt deine Mutter herbestellen und ihr unsere Videoaufzeichnung zeigen würde", bei diesen Worten deutete ich mit dem linken Zeigefinger auf die Kamera in der Ecke über dem Leergutautomaten, "was würden wir dann sehen?"

"Dass ich Geld reingesteckt habe."

Okay, noch ein Versuch …

"Hast du das gemacht, bevor oder nachdem du Leergut abgegeben hast?", wollte ich noch wissen. Nicht, dass wir aneinander vorbei reden und ich den Kleinen um sein Geld, bzw. den erwünschten Flummi bringe. "Danach", antwortete er. Ich bat ihn darum, noch einmal kurz zu warten und ging mit meinem Mitarbeiter zurück ins Büro. Mit insgesamt vier Augen sahen wir uns seinen kompletten Aufenthalt hier beim Leergutautomaten an, Leergut, Leergutbon, Kistenschacht, am Griff fummeln, weggehen, am Deckel fummeln, weggehen, mit dem Kollegen wiederkommen – und waren hinterher 100% sicher, dass er kein Geld, wirklich definitiv kein Geld, nichts, nada, nothing, rien, einfach absolut nix in den Automaten gesteckt hatte.

"Na, das wollen wir doch mal gucken, was seine Mutter dazu sagt", meinte ich zu meinem Mitarbeiter und wir gingen zum Flummiautomaten, wo der Junge wartete. Verzeihung, anfänglich gewartet hatte. Inzwischen stand er an der Kasse und wollte seinen Leergutbon einlösen.

"Wo ist denn jetzt deine Mutter?", fragte ich ihn und er zeigte durch das Schaufenster auf den Gehweg, wo eine Frau mit Kinderwagen stand. Ich ging zu ihr hin, der Junge folgte mir und nachdem sie überrascht gefragt hatte, was los sei, meinte ich zu ihr, dass ihr Sohn versuchen würde, uns zu verarschen.

"Das stimmt überhaupt nicht!", protestierte dieser.

"Natürlich stimmt das", erklärte ich und blickte zu seiner Mutter, "er behauptet, Geld in den Flummiautomat gesteckt und keinen Flummi bekommen zu haben und fordert das Geld von uns nun zurück."

"Habe ich ja auch."

Ich staunte, dass er jetzt immer noch an dieser Lüge festhielt. "Pass mal auf, wir haben das mit zwei Leuten auf dem Video gesehen. Wir sind doch nicht blöd."

"Vielleicht ist die Kamera ja blöd", konterte er.

(Boah, was für eine unerträgliche Mistmade …)

Netterweise klinkte sich die Mutter mit ein und fuhr in an: "Welches Geld denn überhaupt? Du hast doch gar kein Geld dabei gehabt?!" "Mein Taschengeld", antwortete er, aber seine Mutter glaubte ihm wohl ebenfalls nicht und verwies auf das zu Hause folgende Gespräch mit dem Papa.

"Klären Sie das einfach mit ihm, ich bin hier jetzt raus", sagte ich und ging wieder zurück in dem Markt und musste mich mal eben beim Schreiben dieser Zeilen abreagieren.

Mühsame Videoaufbereitung

Wenn die Polizei die Videoaufzeichnung von einem Ladendieb haben möchte, bereite ich die Daten normalerweise so vor, dass man den Weg durch den Laden verfolgen kann. Das geht immer relativ schnell, ich brauche ja nur die Videodateien der einzelnen Kameras in der richtigen Reihenfolge im Schnittprogramm einzufügen und dann die Spuren entsprechend zu kürzen, wenn der Täter den Sichtbereich verlässt.

Nun hatten wir einen Ladendieb, der sich eine dreiviertel Stunde hier im Markt aufgehalten hat. Eine dreiviertel Stunde, in der er ständig in Bewegung war und hier von Gang zu Gang hin und her ging. Wenn ich das so aufbereiten möchte, dass man den Weg vollständig verfolgen kann, verbringe ich mehrere Stunden damit.

Da bekommt die Polizei von mir also mal nicht eine besonders ausführliche, sondern eine sehr abgespeckte Version aus der Videoaufzeichnung. Die beiden Stellen, an denen sich der Täter die Ware in die Jacke, bzw. Hose stopft, und wie er am Schluss die Kasse passiert, ohne die Sachen zu bezahlen und dann von uns gestellt wird.

Muss mal reichen …

Absolut… langatmig!

Vor ein paar Tagen hat ein Typ sich eine Flasche Absolut Vodka in die Jacke gesteckt und wollte, ohne diese Flasche zu bezahlen, den Laden verlassen. Der Alarm der Warensicherungsanlage löste aus, dann versuchte der Mann schnell, die Flasche unauffällig wieder im Laden verschwinden zu lassen, dabei wurde er jedoch von einem Kollegen beobachtet und gestellt. Es folgte das übliche Prozedere mit Polizei, Anzeige und Hausverbot. So weit war der Vorgang nicht besonders erwähnenswert.

Die Polizei wollte ein Video von dem Vorgang haben, doch das Vorhaben gab ich irgendwann auf. Bevor sich der Mann überhaupt an dem Alkohol vergriff, wanderte er minutenlang ziellos oder zumindest scheinbar ziellos durch den Laden (unnützes Videomaterial). Guckte hier, guckte da. Dann nahm er die Flasche Absolut aus dem Regal und wanderte auch damit wieder ein paar Minuten hin und her (unnützes Videomaterial). Schließlich versuchte er relativ umständlich und nicht weniger langatmig, um das Warensicherungsetikett etwas Aluminiumfolie herumzutüdeln. Schließlich steckte er sie in mehreren Anläufen in seine Jacke. Er hatte aus strafrechtlicher Sicht dabei relativ viel Glück, denn im Grunde auf keiner unserer Kameras war konkret zu sehen, wie er DIE Flasche in SEINE Jacke steckte (unbrauchbares Videomaterial).

Nachdem die Warensicherungsanlage trotz der vermeintlich abschirmenden Aluminiumfolie Alarm auslöste, ging der Mann wieder schnell in den Laden, um sich unauffällig von der verräterischen Flasche zu trennen. Das klappe jedoch nicht so einfach, denn ein Kollege ging die ganze Zeit hinter ihm her. So wanderten sie durch den ganzen Laden (unnützes Videomaterial) und blieben schließlich in einem Bereich stehen, der überhaupt nicht unmittelbar von einer Kamera eingesehen werden kann. Da standen sie dann über zehn Minuten herum und haben hin und her diskutiert, bis schließlich die Polizei kam. Da packte der Mann dann auch schließlich die Flasche aus.

Klar hätte ich der Polizei über zwanzig Minuten Videomaterial aus allen Kameras liefern können, aber die Arbeit (und den DVD-Rohling) habe ich mir nun einfach mal erspart. Es ist natürlich auch immer in meinem Interesse, wenn Ladendiebe die paar Konsequenzen für ihre Taten tragen müssen, aber die Aufzeichnung hätte in diesem Fall nun überhaupt nicht weitergeholfen. Dass das Material so gar nicht zu gebrauchen ist, haben wir aber auch ausgesprochen selten …

Fliege auf der Kamera an Kasse 2

Was ist das denn, dachten wir beim Blick auf die Life-Ansicht der Videoanlage. Irgendwas krabbelte da doch auf einer der Kameras hin und her.

Es war eine ganz profane Fliege:



… und hier die Ansicht auch mal für euch. Inklusive mir gegen Ende des Videos, wie ich auf einer Leiter stehend das oben abgebildete Foto kreiert habe. :-D


Eine Maus im Laden

Ich wollte eigentlich nur etwas auf der Videoaufzeichnung nachsehen, als mir eine Maus auffiel, die frech hinter einem Regal in der Getränkeabteilung hervorlugte. :-)


Bierdose unterm Sweatshirt

"Ich hab nix eingesteckt", versuchte sich der Mann zu verteidigen, aber was wir mit eigenen Augen gesehen hatten (und auch auf der Videoaufzeichnung zu erkennen war), sprach eindeutig gegen ihn und so hielten wir ihm vor dem Ausgang des Marktes an und ließen ihn auch erst mal nicht mehr raus. Es stellte sich in der Folge heraus, dass er tatsächlich ohne die Bierdose, die er zunächst unter seinem Oberteil verschwinden lies, den Markt verlassen wollte. Vermutlich war er aufgrund unserer Mitarbeiterpräsenz misstrauisch geworden und hatte die Dose in der Nähe der Kasse wieder abgestellt.

Vielleicht hätten wir ihn einfach so rausgeworfen und ihm noch ein Hausverbot mit auf den Weg gegeben. Es folgte aber dennoch eine Anzeige wegen des vollzogenen Diebstahls. Das mag kleinlich wirken, aber bei der Steilvorlage mussten wir es einfach tun. Immerhin hat Typ gleich, als wir ihn ansprachen, selber sein Handy gezückt und die Polizei angerufen, um uns wegen "Freiheitsberaubung" anzuzeigen – und da die Beamten schon mal da waren, haben wir den Spieß einfach mal umgedreht. :-)


Noch mehr neue Kameras

Ende Juni hatten wir nicht nur die Kamera in der Gemüseabteilung angebraucht, sondern auch noch eine zu den Spirituosen und eine weitere, die den gesamten "Wartebereich" vor der Kasse im Blick hat. Damit sind die wichtigsten Stellen erst mal über die neuen Full-HD-Kameras einsehbar, der Rest kommt jetzt so nach und nach, damit wir endlich den alten Rekorder außer Betrieb nehmen können.