Keine Hilfe bei der Einbrechersuche
In einem Laden hier in der Nachbarschaft wurde eingebrochen. "Ihr habt doch Videokameras bei euch im Laden, ist da die Straße mit drauf, wo eventuell das Fluchtauto zu sehen ist?", fragte mich der Inhaber.
So gerne ich ihm wirklich dabei geholfen hätte, dass diese Dreckstypen dingfest gemacht werden, von den öffentlichen Bereichen vorm Laden zeichnet unsere Videoanlage ganz konform mit der DSGVO leider nichts auf. Nicht ausnahmsweise, nicht heimlich, einfach absolut gar nicht.
In diesem Fall hätte es sogar helfen können, denn unsere Kamera an der zweiten Kasse, die ohne geschwärzte Bereiche beinahe schon mehr Außen- als Innenansicht zeigen würde, hätte sicherlich das Fluchtauto und das eventuell sogar mit lesbarem Kennzeichen aufgezeichnet.
So gerne ich ihm wirklich dabei geholfen hätte, dass diese Dreckstypen dingfest gemacht werden, von den öffentlichen Bereichen vorm Laden zeichnet unsere Videoanlage ganz konform mit der DSGVO leider nichts auf. Nicht ausnahmsweise, nicht heimlich, einfach absolut gar nicht.
In diesem Fall hätte es sogar helfen können, denn unsere Kamera an der zweiten Kasse, die ohne geschwärzte Bereiche beinahe schon mehr Außen- als Innenansicht zeigen würde, hätte sicherlich das Fluchtauto und das eventuell sogar mit lesbarem Kennzeichen aufgezeichnet.
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Kommentare
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Jemand am :
Mitleser am :
Zeddi am :
(Generell sind Polizisten auch nicht unbedingt die "versiertesten" Menschen wenn um rechtsfragen gibt, dafür sind Gerichte, Anwälte und ggf. Staatsanwälte ja deutlich mehr zuständig)
Es kann aber sein das die in einem verfahren dann z.B. nicht verwertet werden dürfen etc.
Aber: Das ändert nichts an der Illegalität und den evtl. hohen Strafen für das bloße vorhanden sein. Ob damit ein Täter in einem ganz anderen verfahren ermittelt wurde - oder auch nicht - ist dann erstmal meist irrelevant.
Raoul am :
Sehr selten ist das der Fall, denn wie wir durch „Zufallsfunde“ der Bullerei lernen, existiert ein Beweismittelverwertungsverbot in Deutschland de facto nicht.
Man begnügt sich höchstrichterlich damit, einfach alle Beteiligten zu bestrafen.