Bierdose unterm Sweatshirt
"Ich hab nix eingesteckt", versuchte sich der Mann zu verteidigen, aber was wir mit eigenen Augen gesehen hatten (und auch auf der Videoaufzeichnung zu erkennen war), sprach eindeutig gegen ihn und so hielten wir ihm vor dem Ausgang des Marktes an und ließen ihn auch erst mal nicht mehr raus. Es stellte sich in der Folge heraus, dass er tatsächlich ohne die Bierdose, die er zunächst unter seinem Oberteil verschwinden lies, den Markt verlassen wollte. Vermutlich war er aufgrund unserer Mitarbeiterpräsenz misstrauisch geworden und hatte die Dose in der Nähe der Kasse wieder abgestellt.
Vielleicht hätten wir ihn einfach so rausgeworfen und ihm noch ein Hausverbot mit auf den Weg gegeben. Es folgte aber dennoch eine Anzeige wegen des vollzogenen Diebstahls. Das mag kleinlich wirken, aber bei der Steilvorlage mussten wir es einfach tun. Immerhin hat Typ gleich, als wir ihn ansprachen, selber sein Handy gezückt und die Polizei angerufen, um uns wegen "Freiheitsberaubung" anzuzeigen – und da die Beamten schon mal da waren, haben wir den Spieß einfach mal umgedreht.
Vielleicht hätten wir ihn einfach so rausgeworfen und ihm noch ein Hausverbot mit auf den Weg gegeben. Es folgte aber dennoch eine Anzeige wegen des vollzogenen Diebstahls. Das mag kleinlich wirken, aber bei der Steilvorlage mussten wir es einfach tun. Immerhin hat Typ gleich, als wir ihn ansprachen, selber sein Handy gezückt und die Polizei angerufen, um uns wegen "Freiheitsberaubung" anzuzeigen – und da die Beamten schon mal da waren, haben wir den Spieß einfach mal umgedreht.
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Kommentare
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eigentlichegal am :
Was für ein Diebstahl wurde denn da vollzogen?
Björn Harste am :
eigentlichegal am :
AIso jetzt mal angenommen, ich stecke eine Bierdose in den Hosenbund (warum auch immer) und fühl mich dabei beobachtet:
Dann wäre es also letztendlich schlauer, mit der Bierdose aus dem Supermarkt zu rennen (Chance, nicht erwischt zu werden) als sie wieder zurückzustellen und den Laden normal zu verlassen (und dabei auf jeden Fall abgefangen zu werden)
Sven_ am :
https://de.wikipedia.org/wiki/Diebstahl_(Deutschland)#Bestehen_fremden_Gewahrsams mit dem wundervollen Begriff der Gewahrsamsenklave.
Anonym am :
Santino am :
Klodeckel am :
Aber straffrei "eingesteckt" wird doch heutzutage am laufenden Band. Sei es in Rucksäcke, Einkaufsbeutel, Rollatoren oder Kinderwagen, wo wirklich jeder freie Stauraum genutzt wird.
So viel zu dem Juristenartikel über die "Gewahrsamsenklave".
PAX am :
Nicht der Andere am :
Marco am :
Und da es bei subjektiven Elementen wie Vorsatz oder Absicht (ja, das ist ein Unterschied) immer schwierig ist, den Beweis zu führen, kann man es demjenigen, der Artikel - womöglich noch recht offensichtlich - in seiner Einkaufstasche oder seinem Hackenporsche verstaut, nur schwer widerlegen, dass er vorhatte, das zu bezahlen. Zumal das ja in der überwältigenden Mehrheit der Fälle stimmt.
Wer allerdings eine Bierdose heimlich unter dem Sweatshirt versteckt, bei dem werden die meisten Richter (sollte es so weit kommen) die Behauptung, dass er die Dose bezahlen wollte, nicht glauben, sondern als bloße Schutzbehauptung ansehen.
Das ist der relevante Unterschied, nicht die Gewahrsamsenklave.
Santino am :
Dachte, das war einmal in Bremerica...
Peter am :
Björn Harste am :
Patsy am :
John Doe am :