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Begründung für die Videoüberwachung

In diesem Kommentar kam folgende Frage auf:

Wie dokumentierst und begründest du eigentlich deine Videoüberwachung?

„zur Gefahrenabwehr“ und „zur Strafverfolgung“ reichen ja nicht aus.
So ähnlich ist es aber tatsächlich. Die genaue Begründung ist auf den Hinweisschildern zu sehen, die hier an jedem Eingang hängen:

Zwecke der Datenverarbeitung:
· Wahrung des Hausrechts
· Berechtigte Interessen, insbesondere:
- Überfall- & Personenschutz
- Aufklärung von Warendiebstahl
- Aufklärung von Sachbeschädigungen (Vandalismus)
So lautet die offizielle Begründung. Ich habe einen Datenschutzbeauftragten, der einmal im Jahr alles hier auf Richtigkeit überprüft, und so gehe ich davon aus, dass diese Formulierung und Begründung vollkommen korrekt ist.

Alle weiteren Fragen bitte an die auf dem Schild genannte Stelle.


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Kommentare

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Leerer am :

"Die Speicherdauer kann bis zu 72 Stunden betragen oder wird [...] gelöscht."
Die Speicherdauer wird gelöscht? Wer lässt sich denn so einen Text einfallen?

Ich wende mich für weitere Fragen wie erbeten an die Marktleitung vor Ort. ;-)

Jd am :

Wenn 2 Tage Haufe Seminar die gesamte Qualifikation sind.

Markus am :

Da wird halt auch das günstigste Angebot angenommen ...

Jd am :

Da fehlt der Name des Verantwortlichen…

Zeddi am :

Steht da doch ... Neustädter Frischmarkt ... oder muss da eine natürliche Person stehen?

Thomas am :

Also... wenn ich mich richtig irre, kann man auf seinem eigenen (auch angemieteten) Grund und Boden soviel videoüberwachen wie man will. Man muss nur darauf achten, dass Dritte ausreichend darüber informiert werden und dass kein öffentlicher Raum (also die Straße durch das Fenster) aufgenommen wird.

Oder habe ich da was verpasst? Gesetzesänderung oder so... :-O

Zeddi am :

Ja, du verarbeitest da besonders schützenswerte "Personenbezogene Daten" zu denen auch Videos etc lt. Rechtssprechung gehören.

Das darf man keineswegs "einfach so" auch auf eigenen Grund, den auch in deinen eigenen Lebensbereich gelten viele Gesetze.

In der eigenen Wohnung dürfte das regelmäßig unproblematisch sein wenn du (ganz sicher!) keine Gäste empfängst etc - ob auch im privaten ein Hinweisschild sein muss, da streiten sich glaub ich die gelehrten.

Aber Achtung: Nimmst du z.B. durch auch nur versehentlich z.b. durch ein Fenster den öffentlichen Raum oder sogar den Privaten Raum anderer auf (Villeicht hinter einem weiteren Fenster) überschreitest du das rechtlich noch leicht erlaubte und bräuchtest einen guten (öffentlicher raum) oder sehr sehr guten Grund (Privatbereich dritter) warum du das aufnehmen möchtest.

In einen Laden in dem du ja bewusst leute reinlässt um was zu verkaufen wird die sache ... sagen wir mal vorsichtig komplexer.

Mitleser am :

Das gilt natürlich alles nicht für einen gewissen Herrn W. aus dem wunderschönen Meddlfranke, der nach belieben und ohne Konsequenzne Haider vor seinem Haus auf öffentlichem Grund gefilmt und auf Youtube hochgeladen hat.

In diesem Sinne: Meddl Off!

Oliver am :

Ganz andere Grundlage bei RW

Sebbo am :

Ich bin mir nicht sicher ob es mir gefällt, dass "Datenschutz!" ein beliebtes Argument von Leuten ist, die eigentlich keine Ahnung von gar nix haben und dann eben solche Diskussionen entfachen. Ich glaub das ist die gleiche Sorte Mensch die meint, sie müsse Rechnungen nicht bezahlen wenn im Namen ein Tippfehler ist.

John Doe sein Datenschutzbeauftragter am :

Auf eine solche [zensiert] Einlassung gebührt Dir eine gepfefferte Antwort!
Leider muss ich aus Datenschutzgründen davon Abstand nehmen.

muetze am :

Und was sagst du eig zu so Schildern mit Taschenkontrolle bzw Taschen bitte ich naufgefordert vorzeigen an der Kasse? Rechtlich sind solche Schilder ja komplett blödsinn weil Taschenkontrolle ja nur Polizei machen darf.

KarlKlammer am :

Nicht ganz richtig.

Richtig ist: Nur die Polizei (und ggf. ein Richter) können eine Taschenkontrolle erzwingen, also auch gegen Deinen Willen umsetzen.

Jeder andere (auch Kassenpersonal in Supermärkten) kann jedoch darum bitten, dass Du die Tasche öffnest, und das Personal einen Blick reinwerfen darf.

Kommt man der Bitte nicht nach, und hat das Personal einen begründeten Verdacht (Stichwort: Video-Überwachung), dann wird halt gewartet, bis die Polizei da ist, und dann in die Tasche reinschaut.

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