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Video- und Tonaufzeichnung

Unser offizieller Datenschutzbeauftragter ist eine Abteilung der Edeka. Dort wird in allen Punkten eher 101%-ig gearbeitet, also insgesamt sehr korrekt und unangreifbar. Entsprechend haben wir auch jährliche Kontrollbesuche, in denen alle relevanten Punkte durchgearbeitet werden. Aber darum soll es in diesem Beitrag gar nicht gehen.

Ein wesentlicher Faktor ist natürlich die Videoüberwachung bei uns im Markt. Immerhin laufen hier momentan 22 insgesamt Kameras, die rund um die Uhr in Full-HD und Farbe alles aufzeichnen. Beim Erstaudit vor ein paar Jahren hatten wir dazu festgehalten, dass die Anlage ausschließlich Bilder und ausdrücklich keine Tonspur zur jeweiligen Kamera aufzeichnet. Ich weiß auch gar nicht, ob unsere Kameras das überhaupt könnten, aber selbst wenn, wird eine theoretisch mögliche Audioübertragung nicht mit erfasst. "Das ist ab-so-lut verboten", klingt es noch in meinem Ohr. Keine Thema.

Nun hatten wir einen Polizeinsatz wegen eines kleineren Ladendiebstahls, in den aber zwei Leute involviert waren, die sich jedoch augenscheinlich vor der Tat miteinander abgesprochen hatten. Einer der Täter widersprach jedoch, davon gewusst zu haben und wies jegliche Schuld von sich.

"Zeichnet Ihr den Ton mit auf?", wollte einer der Beamten von mir wissen.

Ich erblasste: "Umhimmiswilln, da stehste ja mit einem Bein im Knast!"

"Echt? Wir haben ein paar Geschäfte mit dabei hier, bei denen auch der Ton mit aufgezeichnet wird. Das hat schon dazu geführt, dass so mancher Täter mit verurteilt wurde", bekam ich zur Antwort. "Das ist extrem praktisch."

Also entweder sehen Richter das auch nicht immer so genau oder wissen es manchmal vielleicht auch nicht unbedingt besser –oder es gibt irgendwo eine Änderung in der Verordnung oder auch eine bestimmte Regeln, nach denen die Tonaufzeichnung doch irgendwie legal ist.

Ich habe dazu mal unseren direkten Ansprechpartner in der Datenschutz-Abteilung angeschrieben. Nicht, dass ich vor habe, hier zukünftig auch alle Gespräche mit zu erfassen, aber in diesem Punkt möchte ich einfach mal meine Neugierde befriedigen.

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Kommentare

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Mitleser am :

Kann mir nicht vorstellen, dass das legal sein soll.

Silvan am :

Wie die Rechtslage ist wird sich zeigen, aber Ich bin politisch aktiv und auch bei uns sind die Datenschutzbeauftragten lieber 120 Prozent korrekt im Bezug auf DSGVO und so.

Raoul am :

Das ist das schöne mit dem Beweismittelverwertungsverbot: Es existiert in Deutschland (praktisch) nicht. No fruit of the poisonous tree ever available. Der Täter kann dann gerichtlich dagegen vorgehen, aber das macht eigentlich niemand. Und wie man sieht, weiß das nicht einmal die Polsterei.

Über dieses Gesetz mit dem Tonaufzeichnungsverbot setzen sich ja auch alle „Aufklärerformate“ von den Privaten („Wie werden Sie bei Handwerkern beschissen? – Wir haben unglaubliches erlebt!“) bis zu den öffentlich-rechtlichen („Wie rechtsradikal ist Brunsbüttel wirklich? Machen Sie sich auf einige schwer zu verdauende Szenen gefasst.“) hinweg. Es wird dann durch die Bank weg mit der Einblendung „Gedächtnisprotokoll“ kaschiert und nachsynchronisiert, aber es ist nie ein Gedächtnisprotokoll, sondern ein nachgesprochenes Transkript. Es ist überhaupt schwer, noch eine Kamera (nicht Überwachung, sondern für Film und Fernsehen) zu finden, die keine Möglichkeit der Tonaufnahme bietet.

Aber ja, sofern es in den letzten drei Jahren da keine Änderung gegeben hat, hast Du recht: Eigentlich ist das verboten.

cc13 am :

Wenn das klappt, kannst du dein Blog zusätzlich als Podcast rausbringen. Mit allen schönen und witzigen Aufzeichnungen. ;-)

Rosco am :

Hans und Erika im Edeka-Markt.
Erika: Was hast du da in der Hand?
Hans: Ketchup, wir grillen doch und ich liebe es, wenn mein Würstchen schön rot ist.
Erika: Ach ja, muss ja noch Binden mitnehmen, hab meine Tage.
Hans: Ach nö, wird das Würstchen nachher im Bett also auch rot.....

Zeddi am :

Ich denke die verwunderung liegt daran wie Polizei und Gerichte Arbeiten.

Die Polizei kennt keineswegs alle Gesetze und erst recht nicht wie Gerichte diese Gesetze auslegen. (Rechtssprechung vs. Gesetzestexte, intention von Gesetzen etc)
Gerade auch die Beamten die sich um Delikte wie Diebstahl, Raub kümmern werden eher nicht im Thema "Datenschutz" bewandert sein. Eher im Gegenteil "freuen" die sich vermutlich sogar wenn gegen Recht verstoßen wird soferns ihnen bei ermittlungen hilft.

Auch ein Richter & eine Staatsanwaltschaft der/die regelmäßig Diebstähle verhandelt wird da vermutlich nicht im Thema sein und das auch in so einen verfahren nicht von sich aus beleuchten. Also durchaus möglich das so eine Aufzeichnung dann mit verwendet wird.
Wo das im Rahmen so eines Verfahrens maximal relevant sein könnte, wäre wenn der Anwalt der Gegenseite versucht dadrüber ein Beweisverwertungsverbot zu erwirken. Das ist aber nicht sicher ob das gelingt.

Problematisch wird das an anderer Stelle: Wenn dieser verstoß gegen die DSGVO (&Co) als solcher eine die entsprechende Behörde gemeldet wird oder ein Verfahren gegen diese Aufzeichung gesucht wird. Dann kann das für Björn oder EDEKA sehr teuer werden. Oder die Behörde kontrolliert das einfach mal random, oder villeicht weil sie zufällig was von dem Verfahren gehört hat oder sonst irgendwie gehört hat. Das ganze ist dann aber ganz unabhängig von dem Verfahren wegen Diebstahls. Klar ist ja auch ein anderer "Täter"

Raoul am :

„Die Polizei kennt keineswegs alle Gesetze und erst recht nicht wie Gerichte diese Gesetze auslegen.“

Jep. Hat Udo Vetter in „Alles, was Unrecht ist“ des Öfteren aufgegriffen. Lief eigentlich immer auf den Satz „Das haben wir immer schon so gemacht.“ hinaus. Und das fehlende Beweismittelverwertungsverbot sorgte auch zuverlässig dafür, dass es so blieb.

„Wo das im Rahmen so eines Verfahrens maximal relevant sein könnte, wäre wenn der Anwalt der Gegenseite versucht dadrüber ein Beweisverwertungsverbot zu erwirken. Das ist aber nicht sicher ob das gelingt.“

Sehr unwahrscheinlich.

„Problematisch wird das an anderer Stelle: Wenn dieser verstoß gegen die DSGVO (&Co) als solcher eine die entsprechende Behörde gemeldet wird oder ein Verfahren gegen diese Aufzeichung gesucht wird. Dann kann das für Björn oder EDEKA sehr teuer werden.“

Das ist der Punkt. Die Gerichte interessiert das zunächst einen Scheiß, die freuen sich. Bei einer Klage aber hat Björn die richtige Arschkarte, denn er ist nicht der mittellose Straftäter, der zwei Sozialstunden für irgendwas bekommt. Er darf dann direkt mal etliche tausend Euro zahlen.

nicht der andere am :

Ton lässt sich ja nicht sinnvoll verpixeln oder maskieren. Die Mitarbeiter würden dann eben quasi 24/7 überwacht. Oder 8/5 oder sonstwas eben, also ihre gesamte Arbeitszeit.

Raoul am :

Das ist übrigens ein sehr guter Punkt. Aber mit KI und automatisierter Stimmenerkennung lässt sich da doch sicher bald was machen. „Alexa, mach das Licht an“ – „Es tut mir leid, aber meine Mithörfunktion ist ausgeschaltet.“

Jan Franck am :

QUOTE:
Also entweder sehen Richter das auch nicht immer so genau oder wissen es manchmal vielleicht auch nicht unbedingt besser


Es ist verboten, und nicht nur nach DSGVO sondern auch nach § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes),
Das ist allerdings ein Antragsdelikt.

Aber: auch wenn die Aufnahme illegal entstanden ist, so ist es in Deutschland trotzdem legal sie als Beweis einer Straftat zu nutzen.

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