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Aufrunden-Funktion für Mindestbestellwerte

Viele Onlineshops oder Lieferdienste bestehen auf einen Mindestbestellwert. Das ist nachzuvollziehen, denn viele Händler und Lieferdienste möchten ihre laufenden Fixkosten (Lagerung, Logistik, Buchhaltung etc.) durch einen gewissen Bestellwert abdecken.

Ich persönlich finde diese Mindestbestellwerte lästig. Da braucht man vielleicht nur einen Artikel, den es nur in diesem einen Shop gibt und dann muss man entweder verzichten oder irgendeinen anderen nutzlosen Firlefanz zusätzlich bestellen. Eleganter ist da ja schon die Lösung mit den gestaffelten Versandkosten.

Cool wäre eine Funktion in der Art von "Aufrunden bis zum Mindestbestellwert". Da möchte man z. B. ein Produkt für 6,99 € kaufen, der Shop versendet aber erst ab 10 Euro – egal: "Hier habt ihr 3,01 € zusätzlich, aber ich habe mein Produkt, das ich nicht woanders bekommen könnte und das mir deshalb auch 10 Euro wert ist."

Ist die Idee so blöde? Ich finde die gut. Was haltet ihr davon?

Ziemlich sicher ein Fake-Shop

Ein Kollege, der etwas weniger onlineaffin als ich ist, hatte mich gebeten, für ein ihn paar Schuhe zu bestellen. Den Link schickte er mir per WhatsApp und das hätte ich auch gerne für ihn getan, aber …

Erste Auffälligkeit, die augenscheinlich eine Grundregel für Fake-Shops zu sein scheint: Ausnahmslos jeder Artikel ist scheinbar drastisch im Preis reduziert. Die Masche scheint gemäß der Regel "Gier frisst Hirn" wohl im Allgemeinen zu funktionieren.

Aber vielleicht war es ja auch nur ein Ausverkauf, immerhin hat der Shop eine ".de"-Adresse und es ist sogar ein komplettes Impressum angegeben. Nicht mit mir Freundchen! Mein Misstrauen war geweckt und so recherchierte ich kurz nach der Adresse. Es war ein Geschäftsgebäude mitten in München, in dem sich zwar mehrere Gewerbebetriebe befinden – aber ganz sicher kein Schuhgeschäft und auch nichts, was auf einen derartigen Versandhandel hinweisen würde. Gut, das muss nichts heißen, vielleicht ist da ja auch nur ein Büro mit einem kleinen Briefkasten für die Post und der Versand erfolgt von einer Lagerhalle am Stadtrand aus.
Eine Telefonnummer war auch angegeben. Die befand sich jedoch in einer anderen Stadt, was merkwürdig ist, aber natürlich sein kann. Die Nummer ließ sich jedoch ergoogeln – und findet sich jeweils im Impressum mehrerer anderer Online"shops", die ich ebenfalls als Fakeshops identifizieren würde.

Wir haben die Schuhe dann nicht bestellt.


Geschenkt von PayPal

Ich hatte in den letzten Wochen in einem Onlineshop einen LED-Strip bestellt und wie so oft via PayPal bezahlt. PayPal ist bequem, aber durch den Käuferschutz auch relativ sicher. Wenn mir ein Shop komisch vorkommt, aber PayPal anbietet, kaufe ich dort dennoch meistens etwas.

Der Internetauftritt des Verkäufers des besagten LED-Strips wirkte eigentlich ganz anständig. Im Impressum fehlte der Name eines persönlichen Ansprechpartners, was verdächtig ist, aber das kann auch einfach nur Schlampigkeit oder Unwissenheit gewesen sein. Eine Telefonnummer gab es auch nicht, aber ich riskierte es.

Unmittelbar nach meiner Bestellung kam auch eine Bestellbestätigung mit den Hinweis, dass ich informiert werde, sobald sich der Status meiner Bestellung ändern würde. Das stand da so über eine Woche. Schließlich hatte ich eine E-Mail an die angegebene Adresse geschickt, aber (bis heute) darauf keine Antwort erhalten. Zwei Tage später versuchte ich es noch über das auf der Website angebotene Kontaktformular – nix.

Meine Zweifel wurden größer und so öffnete ich am nächsten Tag einen Fall bei PayPal. Ich beantwortete alle relevanten Fragen und hing noch einen Screenshot der E-Mail mit an und bekam unverzüglich und ohne weitere Rückfragen den Kaufpreis erstattet. Das ging flink, und für mich war die Sache damit erledigt.

Eine Woche später kam der LED-Strip bei mir an. Auf die beiden Kontaktversuche habe ich nach wie vor keine Antwort bekommen, aber immerhin einwandfreie Ware.

Da tat mir meine voreilige (?) Handlung irgendwie Leid. Nun hatte ich Ware und Geld und so versuchte ich, PayPal zu kontaktieren. Im Chat erklärte mir ein Mitarbeiter, dass ich mir keine Sorgen machen müsse, der Rest wird mit dem Shopbetreiber geklärt, aber der erstattete Betrag würde mir nicht wieder belastet werden. Da ich danach für eine Weile aus dem Büro musste, war die Konversation beendet und ich konnte nicht erneut nachfragen. Also rief ich bei PayPal an und versuchte, eine befriedigende Antwort zu bekommen.

Die Mitarbeiterin war sehr nett und lobte mich für mein Engagement und meine Ehrlichkeit. Aber das erstattete Geld, immerhin 33 Euro, könnte ich wirklich behalten. Wenn der Shop nachweisen kann, dass das Paket versendet und zugestellt wurde (kann er, war ja ein DHL-Paket mit Sendungsnummer), bekommt er sein Geld und alles sei in Ordnung.

"Aber dann hat der Shop sein Geld bekommen, ich habe die Ware und mein Geld und PayPal hat draufgezahlt und alle sind damit einverstanden?", fragte ich.

Ja. Das ist jetzt ein Geschenk von PayPal und ich soll mir bitte keine weiteren Gedanken darum machen. Okay, danke. Das war wirklich in keiner Weise meine Absicht, ich wollte mir ganz sicher nicht irgendwas damit erschleichen. Da PayPal die Kohle nicht zurück haben möchte, habe ich den Betrag nun der Summe unserer Elepfandspendenbox hinzugefügt. Ich denke, dass ist eine schöne Lösung.

Außerordentliche Kündigung der Geschäftsbeziehung

Post vom Finanzdienstleister Concardis, die mich zunächst zusammenzucken ließ:

Außerordentliche Kündigung der Geschäftsbeziehung Geschäftspartner-Nr.: xxx

Sehr geehrte Damen und Herren,
als Ihr Partner für die Abwicklung von Kartenzahlung ist uns aufgefallen, dass Sie über einen längeren Zeitraum die Vorteile der Kartenakzeptanz nicht mehr über uns genutzt haben.
Im Rahmen des Gesetzes zur Verhinderung der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung (GWG) verlangt der Gesetzgeber von uns, inaktive Konten zu deaktivieren.
In diesem Fall sind wir leider dazu verpflichtet, die Geschäftsbeziehung zu beenden und kündigen Ihren Vertrag zur Kreditkartenakzeptanz daher außerordentlich und mit sofortiger Wirkung.
Wir bedauern diese Entscheidung sehr und möchten Ihnen versichern, dass Sie ein wertvoller Kunde für uns sind. Gerne möchten wir Sie für die Reaktivierung Ihrer Kartenakzeptanz begeistern. Wir beraten Sie gerne zu den vielen Vorteilen des bargeldlosen Bezahlens: […]
Nachdem ich kurz mein E-Mail-Archiv nach der angegebenen Geschäftspartnernummer durchsucht hatte, war ich schlauer: Das ist, bzw. war der alte Vertrag, über den die Kreditkarten vom Onlineshop abgerechnet wurden. Die Geschichte, die mich auch immer wieder unsinnigerweise bis vor ein paar Jahren mit diesem PCI-DSS-Krempel genervt hat.
Hat sich damit wohl endgültig erledigt.

Süß aber irgendwie, dass wir zwar ein paar Jahre lang schon nicht mehr die Kartenzahlung nutzen, aber ich dennoch ein wertvoller Kunde bin. :-D

z.B. 21/05/1970

Als ich meinen Onlineshop vor inzwischen 16 Jahren gestartet habe, lief er auch zunächst mit osCommerce. Das System hat(te) so manche Kinderkrankheit und so hatte ich schließlich noch ein anderes Shopsystem getestet, bis wir schließlich in einer zweijährigen Entwicklungszeit ein eigenes Shopsystem konstruiert haben. Das hatte mich damals einen wirklich großen Haufen Geld gekostet und ist / war ein richtig geniales System, das so unglaublich viel kann / konnte. Aber so eine Webanwendung kann man einfach nicht "einmal programmieren" und dann funktioniert sie so für alle Zeiten. Die Technik und gerade serverseitige Software entwickelt sich ständig weiter. Unser Shopsystem ist somit schneller veraltet, als es hätte passieren sollen – aber jahrelang hier einen Informatiker, der mit Bestnoten die Uni abgeschlossen hat und auch gerne auf Dauer ein entsprechendes Gehalt dafür haben wollte, zu beschäftigen, wäre mir finanziell auch nicht möglich gewesen. So ist das ganze Projekt Onlineshop komplett gestorben.

Nun hatte ich privat etwas in einem kleinen Onlineshop eines kleinen Lädchens (aber keinem wunderbaren aus Frankfurt am Main) bestellt und stieß beim Bezahlvorgang auf einige Hürden, die mich an früher erinnert haben. Da war ja zum Beispiel dieses dämliche Pflichtfeld beim Geburtsdatum und auch der Zwang, ein Kundenkonto anzulegen. Als Bezahlmöglichkeit wurde nur Vorkasse angeboten, auch das kam mir bekannt vor. Da der Versandhandel nicht nur eine Briefkastenklitsche ist, sondern es den dazugehörigen Laden tatsächlich gibt, hatte ich mit der Vorkasse keine Schmerzen. Aber so ganz zeitgemäß war das alles nicht.

osCommerce … Dass es das Ding noch gibt.


Fundstück in einem Modellbau-Onlineshop

In einem Onlineshop für Modellbau, speziell Modelleisenbahnen, habe ich auch einen kleinen Rauchgenerator / Dampfentwickler entdeckt, mit dem man Dampfloks und brennende Häuser realitätsnah oder zumindest realitätsnäher gestalten kann. Die Dinger gibt es seit Jahrzehnten und sind prinzipiell recht unspektakulär.

Nur die Produktbeschreibung finde ich spitze. :-)


Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie sich fühlen …

Ich wollte mich in einem B2B-Onlineshop (Werkzeug) registrieren und stolperte bei der Eingabe meiner Daten auch über diese Sicherheitsabfrage, mit der wohl verhindert werden soll, dass da durch Bots irgendwelche Accounts generiert werden.

Die Frage ist nur, was wollen die da von mir?


Brückenbrösel

Auf dem Tisch mit den Picas-Resten zu Supersonderpreisen habe/hatte ich diesmal auch einen Haufen Dekoartikel (Brücken, Zäune, Häuser) für Aquarien liegen. Solche Dinge, wie hier zum Beispiel im alten Onlineshop zu sehen gewesen:



Inzwischen verkaufe ich auch diese Dinge hier im Laden über den kleinen Aktionstisch. Entsprechend gekennzeichnet und mit Supersonderpreisen ausgezeichnet sind sie nun einzeln verpackt, so wie ich sie auch in den Lagerkisten bei mir in der Halle stehen habe / hatte:



Da die Artikel aus Polyresin / Kunststein / Polystone bestehen, sind sie zwar sehr hart und beständig, aber auch sehr spröde. Man kann fast alles mit den Sachen anstellen – aber fallenlassen gehört nicht dazu. Genau das war einer Kundin nun versehentlich passiert und übrig blieben nur ein paar Bruchstücke. Der Sachschaden betrug einen verkraftbaren glatten Euro und natürlich musste sie den Schaden auch nicht bezahlen. Der Großteil der Dekoteile hat übrigens Abnehmer gefunden. So nach und nach werden wir jetzt das ganze Material hier im Laden verkaufen. Der Preis spielt (fast) keine Rolle, ich will die Halle freibekommen. :-)


Aktionstisch mit Tierzubehörzeugs

So steht der Tisch nun mit der Auswahl von "Pica's" Resten hier im Laden. Die Preise liegen etwa bei einem Drittel des letzten Euro-Preises, also im absolut akzeptablen Rahmen. Würde mich wundern, wenn wir die Sachen so jetzt nicht loswerden würden. :-)


Kiste mit Näpfen und anderem Kleinkram

Nach und nach werden wir hier doch die Sachen von Picas Tierfutter, resp. dem anschließenden Onlineshop, hier im Supermarkt verkaufen. Die Waren sind längst buchhalterisch erledigt und mein Privatvergnügen. Ja, wenn wir sie hier über die Kasse verkaufen, freut sich das Finanzamt unnötig, letztendlich reden wir aber insgesamt nicht von einem Vermögen und noch einmal Umsatzsteuer zu bezahlen ist besser, als die Artikel für immer in der Halle herumgammeln zu lassen.

Derzeit gehen noch alle eindeutig identifizierbaren Artikel diesen Weg. In der letzten Kiste, die ich aus der Halle geholt habe, befinden sich zum Beispiel etliche Futternäpfe in den verschiedenen Größen, Hundemäntel und -Schuhe und einige Nylon-Halsbänder mit Verpackung. Also alles Gegenstände, die ein Kunde selber erkennen und schließlich einen Wert ausmachen kann.

Schwieriger wird es, wenn irgendwann nur noch "lose" Ware übrig ist. Vor allem etliche Halsbänder und Leinen, zu denen es oftmals nicht einmal mehr irgendwelche Etiketten gibt. Da kann man nur grob die Länge ausmessen und auf einen potentiellen Käufer hier im Laden hoffen. Aber bis dahin wird es noch eine Weile dauern. Vorher haben wir noch bestimmt zehn solcher Kisten mit weniger komplizierten Dingen:


Preiswertes Multimeter für einfache Anwendungen

Als "Preiswertes Multimeter für einfache Anwendungen" hatten wir die preiswerten Multimeter für einfache Anwendungen auch bei uns im Onlineshop deklariert. Ich kenne den Begriff Multimeter seit locker 30 Jahren schon, aber da die meisten Menschen, denen ich begegne, sowohl mit dem Begriff als auch mit dem Gerät überhaupt nichts anfangen können, möchte ich hier kurz aus dem Wikipedia-Artikel zitieren:

Ein Multimeter […] auch Vielfachmessgerät genannt, ist ein elektrotechnisches Messgerät, das für mehrere Messgrößen und in mehreren Messbereichen einsetzbar ist.

Zur Grundausstattung eines Multimeters gehört seine Verwendbarkeit als Spannungsmessgerät und Strommessgerät. In der Regel ist es auch zwischen Gleich- und Wechselgrößenmessungen umschaltbar. Üblich ist auch die Ausstattung als Widerstandsmessgerät. Fallweise ist die eine oder andere Zusatzfunktion verfügbar.
Ich hatte von den Geräten mal einen ganzen Haufen bekommen. Bislang waren sie zusammen mit dem restlichen Warenfundus des Onlineshops noch in Kisten verpackt in der Halle, aber da ich ab jetzt diese Dinge gezielt auflösen werde, stehen sie nun hier im Markt in unserem Werkzeugregal. Vielleicht findet sich ja der eine oder andere Interessent.

Sie funktionieren erstaunlich gut, aber leider fehlt ihnen die Funktion eines Durchgangsprüfers. Für einen Preis von 3,99 Euro macht man dennoch nicht viel falsch, denke ich. Zur Qualität schreibt ein Käufer eines solchen Geräts bei Amazon: "Die Genauigkeit der Messungen ist OK. Da habe ich schon teurere und größere Geräte mit wesentlich schlechterer Genauigkeit gesehen. Als Diagnosehilfe für Unterwegs und für einfache Elektronikbasteleien völlig ausreichend." Den fehlenden (Nachtrag: akustischen) Durchgangsprüfer hat er übrigens ebenfalls moniert. Insgesamt sind die Dinger aber schon die vier Euro wert, denke ich. :-)


Zufriedenheit mit dem Onlineshop?

Eine Frau rief an und wollte von mir wissen, wie zufrieden ich denn mit deren Onlineshop sei. Spontan ploppte in mir ein riesiges Fragezeichen auf. Der Name sagte mir gar nichts. "Welchen Onlineshop?", fragte ich.

"Wir sind #Firmenname1 und Partner von #Firmenname2", erklärte die Anruferin.

Das Fragezeichen wurde größer.

"Sie hatten sich bei uns im Onlineshop registriert …"

Ich bin in etlichen Onlineshops registriert. "Welchen Shop genau?" fragte ich noch einmal und die Frau am anderen Ende der Leitung wiederholte, dass sie von #Firmenname1 sei, die als Partner von #Firmenname2 die Endkundenbetreuung übernehmen würde.

"Und was verkaufen Sie?

"Wir sind ein Elektrogroßhandel."

Das Fragezeichen war inzwischen bis zum Zerreißen aufgeblasen.

Nachdem ich auch noch meine gesamten alten E-Mails nach #Firmenname1 und #Firmenname2 durchgeforstet hatte, kam endlich etwas Licht ins Dunkel. Es ist ein Elektrogroßhandel, bei dem ich mich im Sommer mal registriert hatte, da ich noch ein paar Teile für unsere Lichtbänder benötigte. Nach meiner Registrierung stellte sich jedoch heraus, dass die Firma ausschließlich Elektrofachbetriebe beliefert, B2B reichte also nicht. So blieb es bei der Registrierung, ohne jemals dort eine Bestellung auszulösen. Entsprechend blieb mir der Name des Großhändlers / Onlineshops nicht in Erinnerung.

Die Frage nach meiner Zufriedenheit mit dem Shop ließ sich also nicht beantworten …

Entwurf: Strong Customer Authentication

Nach langer Zeit gab es mal wieder eine Meldung von Concardis, bei denen ich über unser drittes ec-Terminal immer noch Kunde bin (Kreditkartenabrechnung) und über die wir auch die Kreditkarten vom Onlineshop abgerechnet hatten. Dass es den Shop nicht mehr gibt, hatte ich zwar schon etliche Male mitgeteilt, aber entweder entweder waren E-Mails der falsche Kommunikationsweg für eine solch wichtige Info oder es hat einfach niemanden interessiert. Dauernd kamen diese Self-Assessment-Questionaires, die ich irgendwann ignoriert habe. Letztendlich war es egal, es gab keinen Shop mehr und damit keine Online-Kartenzahlungen und damit auch kein Sicherheitsrisiko.

Nun war fast zwei Jahre Ruhe und jetzt kam diese Mail von der ich nicht mal die etwas krude Anrede so richtig verstanden habe. :-)

Sehr geehrte Herr/Frau Haste,

die starke Kundenauthentifizierung (SCA) ist ab dem 01. Januar 2021 für alle e-commerce Händler im europäischen Währungsraum verpflichtend.
Ab heute können Sie Ihre Ecommerce Transaktionen problemlos mit dem neuen Sicherheitsstandard der starken Kundenauthentifizierung (SCA = Strong Customer Authentication) authentifizieren lassen.
Ihr Payment Service Provider (PSP*) stellt Ihnen neben der Transaktionsabwicklung auch die gesetzlich vorgeschriebenen Möglichkeiten zur 2-Faktor Authentifizierung zur Verfügung. Damit Ihr PSP auch die auf Ihr Concardis Konto individualisierten Parameter korrekt einsetzen kann, müssen Sie Ihrem PSP lediglich die nachfolgend gezeigten Parameter mitteilen. Sobald diese Werte bei Ihrem PSP registriert sind, stehen Ihnen die Möglichkeiten der 2 Faktor Authentifizierung zur Verfügung. […]
Mal gucken, wie lange mich das Thema (alter) Onlineshop noch verfolgt. :-P

15 Minuten von der Bestellung bis zum Versand

Nur eine Viertelstunde nach meiner Bestellung bei einem Händler in Berlin bekam ich schon die E-Mail mit der Versandbestätigung. Im Spektrum zwischen "nur schon mal den Sendungsstatus umgestellt" und "wir sind so schnell" dürfte alles drin sein.