Was ist eigentlich eine Stellenanzeige?
Im Jahr 2019 wurde ein Schritt in Richtung Geschlechterneutralität in Deutschland gemacht: Personalabteilungen sind seitdem verpflichtet, Stellenanzeigen genderneutral zu formulieren. Persönlich finde ich das nicht sinnvoll. Nicht, weil es zu begrüßen ist, Leute auszuschließen, sondern weil das generische Maskulinum (dazu hatte ich hier schon einmal ein paar Gedanken niedergeschrieben) einen ganz hervorragenden Job erledigt, ohne dass es unnötig kompliziert wird, während man als zusätzliches Goodie nicht ständig mit einem Bein im Gefängnis steht, weil man irgendetwas falsch gemacht haben könnte. Aber gut, schreiben wir in Stellenanzeigen eben (m/w/x), passt schon so.
Um zum Titel dieses Beitrags zurückzukommen und worauf ich überhaupt hinaus möchte: Was ist den eigentlich überhaupt eine Stellenanzeige? Bevor jetzt alle schnipsend aufspringen und es mir erzählen wollen: Gemeint ist mit der Frage nicht eine Zeitungs- oder Online- Annonce in der zusätzliches Personal gesucht wird. Ich meine, was ist überhaupt eine "Stellenanzeige" im Sinne des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes? Wie umfangreich muss eine solche Ausschreibung formuliert sein, um überhaupt eine Relevanz zu haben, um unter den AGG zu fallen?
Der Gedanke kam mir, als ich hinter einem Lieferwagen gefahren bin, der einen Aufkleber an der Heckklappe hatte: "Fahrer gesucht. Telefon …"
Ist das schon eine offizielle Stellenausschreibung?
Nicht, dass ich dem Betrieb damit ans Leder will. Aber in einer Zeit, wo einem überall vollumfänglich geschlechterneutral formulierte Stellenanzeigen begegnen, fällt einem (mir zumindest) sowas schon auf. Ein vorsichtiges "mutig" machte sich bei mir schon breit – aber dann kam mir der obige Gedanke in den Sinn: Ist das schon eine Stellenausschreibung? Könnte jemand dem Betrieb damit schon Schwierigkeiten machen?
Oder wird eine Stellenausschreibung wirklich erst zu einer solchen, wenn wenigstens ein Set an grundlegenden Informationen darin vorhanden ist? Und wo würde man die Grenze ziehen können, falls es diese nicht ohnehin schon gibt?
Um zum Titel dieses Beitrags zurückzukommen und worauf ich überhaupt hinaus möchte: Was ist den eigentlich überhaupt eine Stellenanzeige? Bevor jetzt alle schnipsend aufspringen und es mir erzählen wollen: Gemeint ist mit der Frage nicht eine Zeitungs- oder Online- Annonce in der zusätzliches Personal gesucht wird. Ich meine, was ist überhaupt eine "Stellenanzeige" im Sinne des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes? Wie umfangreich muss eine solche Ausschreibung formuliert sein, um überhaupt eine Relevanz zu haben, um unter den AGG zu fallen?
Der Gedanke kam mir, als ich hinter einem Lieferwagen gefahren bin, der einen Aufkleber an der Heckklappe hatte: "Fahrer gesucht. Telefon …"
Ist das schon eine offizielle Stellenausschreibung?
Nicht, dass ich dem Betrieb damit ans Leder will. Aber in einer Zeit, wo einem überall vollumfänglich geschlechterneutral formulierte Stellenanzeigen begegnen, fällt einem (mir zumindest) sowas schon auf. Ein vorsichtiges "mutig" machte sich bei mir schon breit – aber dann kam mir der obige Gedanke in den Sinn: Ist das schon eine Stellenausschreibung? Könnte jemand dem Betrieb damit schon Schwierigkeiten machen?
Oder wird eine Stellenausschreibung wirklich erst zu einer solchen, wenn wenigstens ein Set an grundlegenden Informationen darin vorhanden ist? Und wo würde man die Grenze ziehen können, falls es diese nicht ohnehin schon gibt?