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Wir suchen Aushilfen für Inventur

Alle Jahre wieder … Für unsere Inventur am 11. Januar 2025 suchen wir noch Aushilfen, die uns beim Zählen des gesamten Warenbestands unterstützen möchten. Schüler und Studenten sind dabei herzlich willkommen.

Wir entlohnen die Tätigkeit mit 13,- € pro Stunde, die es nach getaner Arbeit bar auf die Hand gibt. Bei Interesse bitte direkt bei uns im Markt melden.


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Kommentare

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Gr. Restaurant Keta am :

Bin divers. Kann ich meine Bewerbungsmappe auch droppen?

Der Hamburger am :

Man sieht dem Aushang an, dass das Wort "erfahrene" in diesem Jahr fehlt.

Provoziert du damit ein "Bingo!" für den 11.1.?

Rosco am :

Warum keine Schüler:innen und Studenten:innen?

Und warum nur (Achtung Flachwitz) Studenten und keine Studgänse oder Studhühner?

TOMRA am :

Freie Fahrt nach dem AGG und die Juristierenden.

arnotron am :

Mist. Kurz überlegt ob ich von der Familie frei bekomme für einmal Inventur beim Shopblogger. Habe zwar nur Inventur-Erfahrung im Großhandel, brächte aber gesunden Menschenverstand mit. Leider habe ich an dem Tag aber schon einen festen Termin für meinen Haupt-Job.

Das Richtige am :

Wozu eigentlich "bar auf Kralle", wenn alles sauber dokumentiert/gemeldet wird? Per stinknormalem SEPA Instant ist das Geld auch sofort "nach getaner Arbeit" am Konto. So kann man sich natürlich auch Kosten für die Banknotenentsorgung sparen, wenn sich schon zu wenige Kunden Bargeld auszahlen lassen :-P

eigentlichegal am :

Ab wann haben Jugendliche heutzutage ein eigenes Konto?
Und außerdem muss Mutti nicht alles wissen.

Das Richtige am :

"Ab wann haben Jugendliche heutzutage ein eigenes Konto?"

Darf ich fragen, in welcher Welt du lebst? Und bei Eltern, die ihrem jugendlichen Nachwuchs nicht einmal ein im Haben zu führendes Girokonto zutrauen, gibt's ja immer noch deren Konto.

"Und außerdem muss Mutti nicht alles wissen."

Die Tätigkeit darf ohnehin, auch bei mündlich zu schließendem AV, nicht ohne Zustimmung der Eltern stattfinden. Außerdem werden Minderjährige die weiteren nötigen Unterlagen (allen voran Ausweis bzw. Geburtsurkunde und Steuer-ID) nicht immer ohne Zuarbeit ihrer Eltern parat haben und profitieren nicht zuletzt auch von der Familienversicherung ihrer Eltern. Die zulässige Samstagsbeschäftigung von Minderjährigen ist ja ohnehin nur eine Ausnahme, bezogen auf bestimmte Branchen und Länder.

Und bei Schülern ab 18 Jahren sowie den allermeisten Studenten hat sich die Alters-/Kontenfrage ja zum größeren Teil erledigt.

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