Ich war im hinteren Teil des Lagers, als sich eine Kundin mit einer Tüte voller leerer Flaschen der Leergutannahme näherte. Als ich sie sah, ging ich ihr sofort entgegen. Als ich noch ca. sechs Meter von ihr entfernt war, trafen sich unsere Blicke. Ich nickte zum Gruß, sie stellte die Tüte auf den Boden...
So, nun weiß ich auch, was ich hier im Rahmen der der Fairen Woche 2007 im Laden veranstalten werde. Ich hatte ja vor ein paar Tagen darüber berichtet, dass ich keine Idee habe, was man machen könnte.
Ich hatte mir nach dem Blogeintrag keine weiteren Gedanken darüber gemacht und die Sache aufgrund aktueller Ereigniss etwas aus dem Kopf verloren. Bis nun heute eine Mitarbeiterin des BIZ hier anrief und wissen wollte, was ich zur Fairen Woche beisteuern werde.
Da war improvisieren angesagt. Spontan kam mir die Idee, die beiden Macher des Kaffee-Projekts Utamtsi zu fragen, ob sie nicht hier im Laden Kaffee rösten könnten. Bingo: Sie haben eine kleine Showröstmaschine und werden sie hier wohl am 21. und 22. September 2007 demonstrieren. Ich bin gespannt.
Dies ist der "Unicycle" der Firma Trautwein SB-Technik. Der Automat kann Kisten, Einzelflaschen und Einweggebinde (Dosen und PET-Flaschen) annehmen - und dies mit einer recht beeindruckenden Geschwindigkeit von unter einer Sekunde pro Gebinde. So schnell können die Kunden kaum die Flaschen nachstopfen.
Vom Design her gefällt mir der Trautwein-Automat besser, aber das ist letztendlich wohl eines der bei einem Kauf am wenigsten bedeutenden Merkmale.
Hier ein T-605 des Marktführers Tomra. Der Automat schafft zwar "nur" 30 Flaschen pro Minute, was für den durchschnittlichen Leergutkunden aber dennoch vollkommen ausreichend sein sollte. Genau wie der "Unicycle" nimmt auch das Gerät von Tomra Einweggebinde (PET-Flaschen und Dosen) an, entwertet und verdichtet diese und sorgt dafür, dass die Beträge automatisch gecleart werden.
Beide Geräte sind im Grunde gleichwertig. Sie haben die selben Grundfunktion: Annahme von Einzelflaschen und Kisten, Annahme, Kompaktierung und Clearing von Einweggebinden. Sie sind beide etwa gleich groß und liegen auch in der selben Preisklasse. Keiner der beiden Automaten kann mit einen kaufentscheidenden Einzelargument auftrumpfen.
Ich kenne weder den einen noch den anderen Automaten duch persönliche Erfahrungen und daher habe ich an dieser Stelle eine ganz große Bitte an mitlesende Einzelhändler: Ich suche Erfahrungsberichte über beide Geräte. Primär natürlich über die möglichen Fehler bei der Gebindeerkennnung. Dann natürlich über die Betriebssicherheit. Ausfälle, Störungen, etc.
Bin für jeden Hinweis dankbar. Ich hätte einen Leergutautomaten nämlich schon lieber heute als morgen. Das ganze soll zwar einerseits so schnell wie möglich passieren, andererseits möchte ich bei einer Anschaffung in dieser Größenordnung (ca. 30.000€) auch nichts überstürzen.
Seit ein paar Tagen sind hier am Bordstein vor dem Laden gelbe Markierungen zu erkennen. Ich war nicht dabei, als sie entstanden sind, aber ich weiß hoffe doch inständig, dass sie direkt mit den Planungen für einen umfangreichen Fahrradständer zusammenhängen...
Eine Kollegin rief mich eben aus dem Büro und zwar mit der direkten Aufforderung, meine Kamera mitzunehmen: "Da liegt ein Stück Fleisch mitten im Gang."
Häh?!?
Und tatsächlich:
Knappe zwei Meter davon entfernt lag auch die dazugehörige Packung. Zwei der drei ursprünglich darin enthaltenen Nackensteaks waren spurlos verschwunden. Das dritte lag mitten im Gang vor dem Regal mit der Tiernahrung.
Ich hoffe, dass die beiden fehlenden Fleischstücke mitgenommen wurden und nun nicht irgendwo hinter irgendwelcher Ware verrotten.
Ob die Überweisungen für die Gehälter schon raus sind, wollte ein Kollege wissen. Und ob sein Geld wohl schon am Montag auf dem Konto sein würde.
Ich klärte ihn, über diese Frage etwas verwundert, darüber auf, dass ich ihm vor einigen Tagen bereits den gesamten Nettobetrag auf eigenen Wunsch hin bar ausgezahlt habe. Ich zeigte ihm dabei die von ihm unterschriebene Quittung.
Seine Gesichtszüge entglitten ihm und er musste die Enttäuschung schon sehr unterdrücken. Ich hatte ihm nämlich in diesem Monat eine gute dreistellige Anzahl an Überstunden mit augezahlt und mein Mitarbeiter ging davon aus, dass das bar ausgezahlte Geld lediglich der Anteil für die Überstunden war und das reguläre Gehalt wie immer auf sein Konto überwiesen wird.
Der Mann vom hiesigen Krematorium beantwortet die Frage nach Scheintoten immer so: “Das ist kein Problem! Wir merken das immer, wenn einer scheintot ist, die schreien nämlich beim Verbrennen.”
Meist weniger spaßig, aber dennoch sehr interessant zu lesen ist das Bestatterweblog.
Na, ahnt ihr schon, was kommt? Richtig...
Mit der Post kam hier eben eine Initiativbewerbung einer Studentin rein, die einen (Neben-)Job als Kassiererin sucht. Mal gucken, was sie so schreibt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf der Suche nach einer herausfordernden Nebentätigkeit in der Verkaufsbranche, bin ich bei www.meinestadt.de (Direktlink zu "meinem" Eintrag, B.H.) auf Ihre Adresse gestoßen. Dort wurde ich auf die Vielfalt der Einstiegsmöglichkeiten in Ihrem Unternehmen aufmerksam. Daraufhin begann ich mich näher mit Ihrem Unternehmen zu befassen und stellte fest, dass ich sehr gerne noch viel mehr erfahren möchte.
Der geneigte Blogleser mag dem angegeben Link folgen und nach der angepriesenen "Vielfalt der Einstiegsmöglichkeiten" suchen. Ich habe außer meinem Namen (den sie auch in der Anrede hätte verwenden können), der Adresse, der Telefonnummer und der Branchenangabe keine weiteren Informationen gefunden.
Was versteht sie denn unter "mit Ihrem Unternehmen zu befassen"? War sie hier einkaufen? Oder hat sie den Shopblogger gefunden (Wetten, nicht?!?) und traute sich nicht, das Blog zu erwähnen?
Es folgt der nächste Absatz:
Hiermit bewerbe ich mich um eine Aushilfsstelle als Kassiererin. Ich war sehr beeindruckt, in welcher einzigartigen Form Ihre Firma sich im Laufe der Jahre etabliert hat. Diese positive Entwicklung zeigt die starke Einsatzbereitschaft und das große Engagement Ihres Unternehmens, welches absolut meinen Charakter widerspiegelt.
Dazu fällt mir gar nichts mehr ein. Wer denkt sich solche Formulierungen aus? Das ist doch vollkommen sinnfreies Geschwafel. Kann man damit wirklich den durchschnittlichen Personalverantworlichen beeindrucken oder glaubt die Bundesagentur für Arbeit dies nur?
Noch ein Foto von gestern Abend: Zufallsfund auf dem Weg nach Hause. Da ist der lieben Kollegin, als sie die Plakate eingehängt hat, wohl irgendwie die komplette Blumenabteilung ein Teil einer Palme mit dazwischengeraten. Ich hab's ignoriert und meinen Feierabend angetreten. Möge die Pflanze dies unbeschadet überstehen...
Nachdem mich so viele Leute darum gebeten hatte, die BUZZ-Cola probieren zu dürfen, kam mir die Idee, mehr davon zu besorgen. Nachdem ich keine Bezugsquelle in Deutschland oder überhaupt Europa gefunden hatte, schrieb ich eine E-Mail direkt an 7-ELEVEN und erkundigte mich, ob es möglich wäre, eine (immerhin vierstellige) Anzahl an "BUZZ-Cola"-Dosen nach Deutschland zu bekommen. Hier die ernüchternde Antwort:
Dear Mr. Harste:
In response to your request, unfortunately, the Simpson's merchandise such as Buzz Cola is only available at stores. We are not offering any the products on-line.
Wieder einmal hat mir Blogleser Christopher eine kleine Überraschung aus den USA geschickt. Etwas erstaunt öffnete ich das Paket und fand zuerst diese Karte:
Heute mal mit Rahmen...
...da man ansonsten die Ränder der Karte schlecht erkennen würde.
Und wisst ihr, was in dem Paket drin war?
Zwei Dosen originale BUZZ-Cola!
Danke, danke, danke. DANKE! Dankeeeee!
Ich fürchte, die Verkostung wird weniger amüsant. Es haben sich schon so viele angemeldet, die "auch mal probieren" wollen, dass für jeden nur ein Schnapsglas voll übrig bleiben dürfte...
Ein Kunde hat eben ein paar Dutzend Oettinger-Bierflaschen abgegeben. Ich habe sie zwar angenommen, ihn aber dennoch freundlich darum gebeten, die Flaschen künftig dort abzugeben, wo er sie her hat, da ich nicht genug Kisten für die Bierflaschen mit einem halben Liter Inhalt habe, bzw. überhaupt bekomme.
Daraufhin fing er eine Grundsatzdiskussion darüber an, dass wir verpflichtet wären, alles Leergut anzunehmen. Das wäre die neue Pfandverordnung und ich hätte die Flaschen anzunehmen.
Ich fragte ihn, wie er darauf kommt.
"Das habe ich im Internet gelesen.", war seine Antwort.
Und nun frage mich, wo das wohl steht...
Nachtrag: Zur Diskussion in den Kommentaren: Ich erklärte dem Kunden auch, dass die gesetzliche Regelung ausschließlich für Einwegflaschen gilt. Er bestand allerdings darauf, dass das generell für sämtliches Leergut gelten würde.
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Reden hilft nicht immer und ich versuche tatsächlich noch, das Schlimmste abzuwenden. Manche Menschen gehören mit dem Zaunpfahl erschlagen, mit dem man ihnen vor der Nase herumfuchtelt.