Skip to content

Der Haargeler und Lakritzesser

Nachtrag: Da fehlte wohl eine nicht unwichtige Information im Text. Die habe ich nun ergänzt und damit sollte klar sein, was da an der Kasse genau passiert ist.


Ines und mir fiel ein Typ auf, der sich durch sein Verhalten bei uns zu einer "VP", Verdächtigen Person, machte. Er schlich immer hin und her und wirkte dabei seltsam nervös.

Schließlich nahm er eine Tüte Katjes Lakritz aus dem Süßwarenregal und ging damit nach hinten in den Laden. "Na, ob die auch wieder nach vorne kommen?", rätselten wir schon, als er mit der Tüte in der Hand zum Regal mit den Körperpflegeprodukten ging. Aber er hatte sie tatsächlich noch in der Hand. So weit war alles gut.

Dann legte er die Tüte in ein Regal, nahm sich eine Tube Haargel, drückte sich davon was in die Handflächen und stylte damit schließlich seine Haare neu. Dann verschloss er die Tube wieder, stellte sie zurück ins Regal, griff wieder die Lakritztüte und stellte sich hinter die an der Kasse wartenden Kunden. Dort öffnete er die Tüte und begann, sich die Lakritze Stück für Stück in den Mund zu stecken. In der Zwischenzeit steckte ich mir die angebrochene Haargel-Tube in die Tasche. Die konnte er bezahlen.

Während er an der Kasse wartete, sprach ich ihn an: "Normalerweise ist es so, dass man die Ware erst bezahlt und dann isst." Wäre mir bei jedem anderen Kunden egal gewesen, denn offenbar wollte er sie ja bezahlen, aber da der Typ uns durch sein Verhalten mit dem Haargel ohnehin aufgeregt hatte, musste er auch mal Kritik ertragen.

Ich hätte mit jeder Antwort zwischen "Oh, das wusste ich nicht" und "Ich hatte so einen Appetit, aber ich bezahle die Packung ja auch" gerechnet.
Nicht gerechnet hatte ich mit einem relativ aggressiven Tonfall, in dem mir mitgeteilt wird, dass das sehr wohl erlaubt sei, das wäre nämlich ein Gesetz in Deutschland, und dass ich mich da vielleicht mal schlau machen sollte.

Die Lakritze bezahlte er, aber für das angebrochene Haargel verweigerte der Typ die Bezahlung, angeblich hatte er es gar nicht benutzt. Wir hatten zwar mit vier Augen live dabei zugesehen, aber irgendwann entzog sich der Typ der (wie immer bei solchen Leuten) einseitig lautstarken und Diskussion um den einen Euro und verließ den Laden. Wir werden es überleben, aber sollte der sich hier noch mal blicken lassen, darf er direkt wieder umdrehen und zum freundlichen Discounter an der Ecke gehen. Falls er da nicht auch schon Hausverbot hat …

nein-zur-ausbildungsabgabe.de

Schon vor längerer Zeit wollte ich an dieser Stelle etwas zur angedachten "Ausbildungsabgabe" schreiben. Vor allem, dass dies wieder eine von sesselpupsenden Theoretikern ausgedachte Regelung ist. Von Politikern, die vom Leben nichts mitbekommen oder sich die Wahrheit "da draußen" schöndenken. Inzwischen wurde diese Abgabe im Senat beschlossen.

Wir leben im Jahr 2023. Die Menschen im ausbildungsfähigen Alter, also die komplette GenZ, möchte zu großen Teilen eine hübsche Work-Life-Balance ohne schmutzige Hände. Das Problem auf dem Arbeitsmarkt ist nicht, dass es nicht genügend Lehrstellen gibt. Das Problem ist, dass die Unternehmen diese einfach nicht besetzen können, weil es an brauchbaren Azubis mangelt – sofern man überhaupt noch einen findet, der das Konzept der körperlichen Arbeit nicht abstoßend findet. Gerade das Bauhandwerk tut sich da sehr schwer. Tischler mal ausgenommen, die haben genügend Nachwuchs, vielleicht auch noch die Zimmerleute. Wenn all diese Firmen auch noch eine Strafe dafür zahlen müssten, dass sie keine Auszubildenden haben, wäre dies eine Frechheit sondergleichen.

Eben bin ich an einer großen Werbung für nein-zur-ausbildungsabgabe.de vorbeigekommen. Dort gibt es Hintergrundinfos und einen Link zur Petition gegen diese Abgabe bei change.org. Ich weiß nicht, ob diese Petition jetzt nachträglich noch etwas an der Abgabe bewirken kann, aber ich habe auch unterschrieben.

Abladen auf Schutzstreifen

Seit Anfang der Woche gilt die Novelle der StVO. Darin enthalten ist auch eine Regelung bezüglich des Haltens auf dem Schutzstreifen, der unter anderem auch hier in der Gastfeldstraße eingezeichnet ist. Mit aller Regelmäßigkeit stehen bei uns morgens die LKW auf diesem Schutzstreifen, da es logistisch überhaupt nicht anders machbar ist. Fast alle Läden in einer Lage wie wir, bekommen ihre Ware so geliefert und irgendwo müssen die Lastwagen ja stehen.

Bei unseren Lieferanten macht sich gerade Unbehagen breit, vor allem natürlich bei den Fahrern. Denn bei einem Vergehen gibt es neben dem (relativ) kleinen Bußgeld auch noch einen Punkt in Flensburg, der auf deren privates Konto geht. Dass unter der Prämisse keine große Motivation herrscht, hier vor dem Laden die eingezeichnete Spur zu blockieren, ist klar. Nur wie soll es anders gehen?

Habe nun mal dem Amt für Straßen und Verkehr hier in Bremen die Problematik dargelegt. Irgendeine Lösung werden wir finden müssen, so ganz ohne Ware können wir hier nur schwer weitermachen.


"Brauchen Sie einen Bon?" ab 2020

Die populäre Frage nach dem Kassenbon hat sich in ein paar Monaten erledigt. Ab Januar sieht das der Paragraf 146a der Abgabenordnung nämlich folgendermaßen:

Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 erfasst, hat dem an diesem Geschäftsvorfall Beteiligten in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Geschäftsvorfall unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften einen Beleg über den Geschäftsvorfall auszustellen und dem an diesem Geschäftsvorfall Beteiligten zur Verfügung zu stellen (Belegausgabepflicht).
Im Klartext: Der Bon muss gedruckt und ausgehändigt werden.

Der Hintergrund ist wohl, dass die Möglichkeit bestünde, die Vorgänge ansonsten einfach wieder zu stornieren. Das ist aber aus meiner Sicht vollkommener Humbug, denn wenn man wirklich derartigen Betrug begehen möchte, dann sucht man sich einfach die ausgedruckten, ausgehändigten und anschließend weggeworfenen Belege aus dem Mülleimer wieder heraus.

Ich sehe darin nur eine riesige Papierverschwendung, sonst nichts. Die meisten Kunden verneinen bei uns nämlich die Frage nach dem Kassenbon und die Bons, die jetzt schon gedruckt werden müssen, z.B. wenn abgewogene Artikel gebucht wurden, landen auch meistens im Mülleimer.

Es soll wohl Ausnahmen geben, aber wie weit diese Vorgehensweise für uns Härtefälle mit sich bringt, weiß ich nicht. Vermutlich keine begründeten, so dass eine Erleichterung wohl zumindest zunächst wohl erst mal nicht bewilligt werden wird.

Mindestumsatz für Bargeldauszahlung?

In der Vergangenheit haben wir immer "Bargeld ohne Mindestumsatz" angeboten. Mit unserem neuen Kassensystem ist das zum Leidwesen vieler Kunden leider an einen Mindestumsatz in Höhe von 20 Euro gebunden. Angeblich sei das eine gesetzliche Vorgabe und deshalb logischerweise auch nicht zu ändern.

Ist es das wirklich?

Kleine Sonntagsrecherche: Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht heißt es nämlich im Merkblatt - Hinweise zum Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz unter Punkt 3. d) Reverse Bargeldzahlungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 ZAG):

Keine Zahlungsdienste sind Dienste, bei denen der Zahlungsempfänger dem Zahler Bargeld im Rahmen eines Zahlungsvorgangs aushändigt, nachdem ihn der Zahlungsdienstnutzer kurz vor der Ausführung eines Zahlungsvorgangs zum Erwerb von Waren oder Dienstleistungen ausdrücklich hierum gebeten hat.

[…]

Eine bestimmte Mindestsumme des Erwerbs ist vom Gesetz zwar nicht vorgegeben. Gleichwohl kann die Bereichsausnahme nicht in Anspruch genommen werden, wenn in der Gesamtschau der Erwerb von geringwertigen Waren oder Dienstleistungen offenkundig nur vorgeschoben wird, um den Erlaubnisvorbehalt zu umgehen.
Jetzt bleibt es also, sich darum zu streiten, was denn nun "geringwertige Waren" sind und ab wann diese nicht mehr als "vorgeschoben" gelten. Da sind die Handelsketten mit "20 Euro" bestimmt auf der sicheren Seite, da das über dem Durchschnittsbon der meisten Supermärkte liegt.

Wie seht ihr das?