Abladen auf Schutzstreifen
Seit Anfang der Woche gilt die Novelle der StVO. Darin enthalten ist auch eine Regelung bezüglich des Haltens auf dem Schutzstreifen, der unter anderem auch hier in der Gastfeldstraße eingezeichnet ist. Mit aller Regelmäßigkeit stehen bei uns morgens die LKW auf diesem Schutzstreifen, da es logistisch überhaupt nicht anders machbar ist. Fast alle Läden in einer Lage wie wir, bekommen ihre Ware so geliefert und irgendwo müssen die Lastwagen ja stehen.
Bei unseren Lieferanten macht sich gerade Unbehagen breit, vor allem natürlich bei den Fahrern. Denn bei einem Vergehen gibt es neben dem (relativ) kleinen Bußgeld auch noch einen Punkt in Flensburg, der auf deren privates Konto geht. Dass unter der Prämisse keine große Motivation herrscht, hier vor dem Laden die eingezeichnete Spur zu blockieren, ist klar. Nur wie soll es anders gehen?
Habe nun mal dem Amt für Straßen und Verkehr hier in Bremen die Problematik dargelegt. Irgendeine Lösung werden wir finden müssen, so ganz ohne Ware können wir hier nur schwer weitermachen.
Bei unseren Lieferanten macht sich gerade Unbehagen breit, vor allem natürlich bei den Fahrern. Denn bei einem Vergehen gibt es neben dem (relativ) kleinen Bußgeld auch noch einen Punkt in Flensburg, der auf deren privates Konto geht. Dass unter der Prämisse keine große Motivation herrscht, hier vor dem Laden die eingezeichnete Spur zu blockieren, ist klar. Nur wie soll es anders gehen?
Habe nun mal dem Amt für Straßen und Verkehr hier in Bremen die Problematik dargelegt. Irgendeine Lösung werden wir finden müssen, so ganz ohne Ware können wir hier nur schwer weitermachen.
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Kommentare
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Andre am :
Wenn die Straße dafür zu schmal wäre, verbliebe noch die Möglichkeit auf der anderen Straßenseite zu halten, wenn dort kein Schutzstreifen ist?
Die Berufsgenossenschaft wird da wohl nicht all zu begeistert sein, wenn die Straße überquert werden muss, aber formell erlaubt wäre das sicherlich...
anonym am :
Björn Harste am :
Dieser am :
Generelles Haltverbot auf Schutzstreifen
Schutzstreifen für den Radverkehr [...] Autos dürfen dort zwar nicht parken, aber bislang noch bis zu drei Minuten halten. Dies führt vielfach dazu, dass die Radfahrenden Schutzstreifen nicht durchgängig nutzen können, weil ihnen haltende Autos den Weg versperren. Deshalb wurde dort ein generelles Haltverbot eingeführt.
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/stvo-novelle-sachinformationen.html
Benjamin am :
Björn Harste am :
Nicht der Andere am :
Mal abgesehen von der generellen Blödsinnigkeit solcher "Schutzstreifen" (viel zu schmal, gefährlich nahes Überholen, bedenkenlose Mitbenutzung durch Autos, reflexartiges Ausweiches dorthin, kein eigener Sicherheitsabstand nach rechts) sind die eben genau so wenig implizite Parkplätze wie die Hauptfahrbahn ein Parkplatz für Fahrräder ist.
Wobei man Kinder/Eltern, Senioren und Wenigradlern sich auf dem Streifen wohl sicherer fühlen würden als auf dem angemesseren Platz in der Fahrbahnmitte.
Aber vielleicht lässt sich ja im Parkstreifen eine ausschließliche Ladefläche einrichten. Nicht, daß du am Ende doch wieder eine Rampe in deinem Hof einrichten musst. (-;=
Konsument am :
Nicht der Andere am :
Entweder richtige Radwege oder kein vermeintlicher "Schutzstreifen" und alle bewegen sich mittig auf dem Fahrstreifen. Nicht zuletzt würd's für Björn ja dann ebenfalls einfacher.
Dieser am :
Dort ist ein seitlicher *Mindest*abstand von 1,0m (Lenkerende zu äusserstem Ende des Fz (idR Aussenkante Rückspiegel)) vorgeschrieben.
Siehe z.B. OLG Thüringen 5 U 596/06
Björn am :
Falls die Straße zu schmal ist, müssen entweder Ladezonen eingerichtet werden (statt Parkplätze) oder der Schutzstreifen kommt wieder weg.
Gesetz und Regelung sind aber seit Jahren mal eine der wenigen wirklichen Verbesserungen für Radfahrer.
Naya am :
Bei Laden an der Straße blockiert man meist irgendwen. Und bisher ging das fast immer primär auf Kosten der Radfahrer und fühlte sich für viel zu viele auch als ganz normal an. Radfahrer zählen ja nicht, wenns ums Blockieren geht, Hauptsache die Autos können durch ... - du bist doch selber auch Radfahrer, findest du das wirklich ok?
Milchmädchen am :
Herr, schmeiss Hirn raa!
Naya am :
Was ja einer der Gründe dafür ist, daß es diese Streifen gibt.
Und da diese Streifen leider nicht ernst genommen werden, weil man ja "nur" "kurz" was läd oder "kurz" hält (was aber je nach Straße in der Summe ganz schön viel sein kann, weil das eben viel zu viele denken), bringen diese Streifen oft leider nicht das, was sie eigentlich bringen sollten.
Von daher: wenn diese Straße zu schmal ist, um ohne massive Behinderungen zu laden, dann braucht es eben eine andere Lösung - und bitte eben nicht eine nur auf Kosten der Radfahrer.
Roland am Donnerstag am :
Dieser am :
Mitleser am :
AJ am :
Freund der Mettwurst am :
Nachdem ich den Arbeitsplatz gewechselt habe, pendele ich täglich mit dem Rad zur Arbeit, ursprünglich weil es am neuen AP keine bezahlbaren Parkplätze gibt. Mittlerweile aber auch aus Überzeugung, Monatsticket habe ich nämlich auch. Mit dem Auto brauche ich zur Arbeit gut 15 Minuten, mit dem Rad 45 Minuten (mehr "Rüstzeit", Strecke bergig, Radwege statt Straße, wo es geht).
Es ist nicht einzusehen, dass die Radfahrer immer die Doofen sind. Weil ich jetzt länger brauche, stehe ich entsprechend früher auf. Das ist doch Autofahrern genauso zuzumuten, wenn sie damit rechnen müssen, dass die Straße wegen eines Lieferanten dicht ist.
-thh am :
Behinderndes Halten und Parken - wenn "eben mal kein Auto durchkommt" - ist selbstverständlich ebenfalls ordnungswidrig.
Konsument am :
Mitleser am :
Radfahrer fordern 1,5 m Abstand von Autos, heizen aber selbst an Fußgängern auf Fußwegen(1) mit einem halben mm vorbei. Da stimmt doch was nicht. Eigentlich müsste man auch als Fußgänger die 1,5 m gegenüber Radfahrern einfordern, das könnte interessant werden.
Konsument am :
Konsumentin am :
Mitleser am :
Raoul am :
„Du kleiner Wicht hast vergessen, dass sie Schwerter schwingend durch die Gegend rasen und wo immer es möglich ist, die Häupter abtrennen!!! Lass deinem Hass freien Lauf. Und hier noch ein Trigger: Vegan!“
Mitleser am :
Raoul am :
Anonym am :
Es ist nun einmal so: in jeder Verkehrsteilnehmergruppe gibt es genügend Teilnehmer, die absichtlich, aus versehen oder aus Ignoranz andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Aber anstatt, dass man irgendwann einmal ein Miteinander anstrebt, fühlt sich jeder bemüßigt, sich sein Revier abzugrenzen und ja keinen Deut zu weichen! So wird das nichts mit der Verkehrswende, wenn wir uns immer wieder in die Wolle kriegen und jeder dem anderen die Schuld zuschiebt und wir es nicht einmal mehr hinbekommen, ein paar mal die Woche an einem Supermarkt in der Bremer Neustadt vorbei zu fahren, ohne dass wir uns gegenseitig an die Gurgel springen.
Nicht der Andere am :
gehts noch am :
Vielleicht, steht ja dummerweise in der Schlange noch der Laster, der 2 Häuser weiter beliefert und dann das Gleiche machen soll. Dann dauert's halt mal 1h länger, bis der Bus durch- und PendlerA zur Arbeit und Oma Heide zum Arzt kommt. Oder der Handwerker zum Auftrag. Scheiss drauf! Hauptsache der halbe Meter bleibt frei, daß der Radfahrer da zwischen Laster und den Rollcontainer durchfahren kann.
Weil sonst ja alle anderen aber er auf gar keinen Fall durchkommt.
Nicht der Andere am :
Hendrik am :
Darauf lassen auch die gestrichelten Linien des Schutzstreifens schließen (damit darf man über die Linien fahren, wenn sie durchgezogen wären, wäre das Überschreiten für Kraftfahrzeuge verboten).
Das heißt, da ist Platz für die meisten Lieferfahrzeuge, abgesehen von den "40 Tonnern".
Hier wurde auch geschrieben, dass es eine Laderampe bei dir gab (gibt), die war dafür mal vorgesehen. Dass du sie "lahm gelegt" hast, ist dann dein Pech.
Also dein Einwand bei der Stadt dürfte keinen Erfolg haben. - Und das mit Recht.
Anonym am :
Nicht der Andere am :
Leere Dose am :
70cm weiter links halten, dann kommt halt kurz kein Auto durch. - Das sollte kein größeres Problem darstellen, können ja außen rum fahren.
Oder sich eine Lieferzone auf den (dann ehemaligen) Parkplätzen einrichten lassen.
Das, was ihr da schon jahrelang betreibt war noch nie legal. Sorry.
Alauner am :
rüdiger am :
Leider sind auch viele Kommentatoren mit erheblichen Unfug gesegnet. Ein Fahrradschutzstreifen ist KEIN Fahrradweg, auf dem man ohne Rücksicht auf Verluste brettern kann, sondern nur eine Markierung für sehgestörte Autofahrer.
Wenn ein LKW links vom Streifen halten würde, bin ich mal gespannt wieviele geisteskranke (Renn)radfahrer beim Durchfahren vom LKW-Spiegel abgeräumt werden, oder die Bierpalette küssen, die grade reingerollt wird.
Bei uns im Dorf gibt es auf beiden Seiten der Strasse einen Schutzstreifen, und die Strasse ist so schmal, das die Linienbusse(!) nicht aneinander vorbeikommen, ohne beide den Streifen zu benutzen.
Und damit sich jetzt keine Fahrradgutmenschen künstlich aufblasen, ich fahre Fahrrad, Motorrad, Auto, und LKW.
hilti am :
Nicht der Andere am :
Daß derjenige mit der Bierpalette einzig und allein für das Überqueren öffentlicher Fläche verantwortlich ist, und auch Stadtplaner, Fahrplangestalter und Busfahrer ebenfalls Pflichten haben und Gefahren vermeiden müssen, ist dann nur ein teilweise Reaktion auf's Geblubber. Adhoc muss der Busverkehr dann halt so gestaltet werden, daß sich die Busse nicht auf dem engen Abschnitt begegnen.
Nebenbei, wie hält der Bus denn überhaupt - mit oder ohne Schutzstreifen - seine 2 Meter Abstand zum Radfahrer? Das ist ja fast seine eigene Breite und der Radfahrer selbst hat ja auch noch mehr als 10cm Breite und ebenfalls Pflicht zum Seitenabstand nach rechts.
Dieser am :
Dann haftet der LKW-Fahrer.
Der Aussenspiegel ist Teil des Fahrzeuges und darf eben *nicht* in den Schutzstreifen hineinragen.
Also anklappen oder noch weiter links halten.
Man kann Sinn/Nutzen des Schutzstreifens oder generell des Radverkehrs durchaus differenziert betrachten, aber bei der Sache sollte man schon bleiben.
Übrigens: Das "Recht" der Autofahrer auf "freie Fahrt" ist bestenfalls Gewohnheitsrecht, sicher nicht in Stein gemeisselt. Je kompromissloser beide Seiten sich zeigen um so mehr wird es am Ende mindestens einer Seite (im Zweifel: Autofahrer) weh tun.
Anonym am :
Wenn ich so Autofahren würde wie die meisten Radfahrer, die ich so tagtäglich auf meinem Arbeitsweg beobachte: ich hätte nach 5 Minuten keinen Führerschein mehr.
Ich teile auch die Forderung, dass Auto- und Radverkehr zusammengeführt werden sollen, nicht.
Bei der Bahn werden nicht umsonst keine Bahnübergänge mehr genehmigt und alte zu Brücken umgebaut. Die daraus resultierende Verringerung von Unfallzahlen spricht eher für eine Trennung Autoverkehr und Radfahrer.
Dieser am :
Aber gegenseitige Vorwürfe bringen ebenso generell wenig.
Schon wegen des "Chilling Effects" wäre ich sehr für eine Kennzeichenpflicht für Fahrräder (inkl. ähnlicher Bebussung bei Fehlen/Unlesbarkeit wie für Kfz).
Eine Trennung von motorisiertem Verkehr und Fahrradverkehr sollten Sie sich nicht wünschen: Sie verliefe in 2020+, wenigstens Innerorts, wohl sehr zu Ungunsten/Lasten des mV (siehe oben: "Gewohnheitsrecht").
Nicht einmal zu Unrecht: Besuchen Sie mal Zermatt, um zu sehen, wie angenehm autoarme Städte¹ sein können.
¹ es ist (fast) nur gewerblicher Verkehr zugelassen.
(das zudem (fast) "nur elektrisch" lassen wir hier mal aussen vor, darum geht es hier nicht)
Nicht der Andere am :
Dem langsameren und förderwürdigem Radverkehr könnten in diesem Szenario die kleinen Magistralen wie unsere Gastfeldstraße zukommen. Nach gründlicher Zusatzausbildung und Vergatterung können's Linienbusfahrer ja vielleicht ebenfalls noch mitbenutzen. Die vielfach schnelleren und eher abzuschreckenderen PKWs und ihre Kurzstreckenfahrerinnen benutzen zum Erreichen ihrer Ziele ausschließlich und im Zickzack die querenden Einbahnstraßen wie unsere Kantstraße.
Et voila, alles sauber getrennt und jeder kommt angemessen und nah zu seinem Wunschziel.
Forte am :
Selbst Unfälle auf Bahnübergängen werden zum allergrößten Teil durch Pkw und größere Kfz verursacht.
Dieser am :
Lui am :
Anonym am :
Wuffduff am :
=> Ein sehr gutes Beispiel lieferst Du hier selber: "Da wurde die Coronakrise wie auch andere "Großereignisse" vom Gesetzgeber mißbraucht, irgend welchen Schwachsinn in Gesetze zu gießen,"
Die Novelle ist aus November, Corona aus Januar. Finde den Fehler.
Ulli am :
Die Novelle ist aus November, Corona aus Januar. Finde den Fehler.
Was meinst Du wohl, wofür das 19 in Covid-19 steht? Da das Virus AFAIK allerdings im Dezember 2019 auftrat, liegst Du immer noch richtig.
Dennoch ist Burying sehr beliebt in der gesetzgebenden Klasse.
Konsument am :
rüdiger am :
Bundesminister Andreas Scheuer hatte die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und anderer Regelungen im Herbst 2019 vorgelegt.
Der Bundesrat hat der Novelle am 14.02.2020 mit Maßgaben zugestimmt.
Das Kabinett hat die Novelle am 23.03.2020 in der Fassung mit den Änderungen des Bundesrates zu Kenntnis genommen.
Die Novelle wurde am Montag, 27. April 2020, im Bundesgesetzblatt (Nr. 19) veröffentlicht und trat am Dienstag, 28. April 2020, in Kraft.
Bitte schön, das ist genau das, was ich gesagt habe. Das der Scheuer schon diversen anderen Mist verzapft hat, ist ja bekannt. Und das die neuen Regelungen schon im Herbst vor Corona angezettelt wurde, ist reiner Zufall.
Im Gesetzgebungsverfahren ist das im Prinzip dann dank Corona nur so durchgereicht worden.
John Doe am :
Einmal mit Profis arbeiten!
Warum ist der eigentlich noch im Amt und nicht verknackt oder zumindest unschädlich gemacht?
Vom 11 Millionen Masken Disaster mal ganz abgesehen.
Konsument am :
Nicht der Andere am :
Andre am :
Dieri am :
Konsument am :
Jochen Doe am :
Dieser am :
Der "verständige Mensch" muss "den Willen des Gesetzgebers" (hier: der kennzeichnenden Behörde) antizipieren und im Zweifel den "sichereren Weg" (der also für Dritte weniger Gefahr oder Belästigung bedeutet) als "von der Behörde gemeint" annehmen.
Habe ihnen leider keine Referenzurteile dazu, mir ist das so als Tenor diverser Urteile hängen geblieben.
Nicht der Andere am :
Michael K. am :
Die beste Lösung wäre, wenn sich in Zusammenarbeit mit dem Vermieter das Ganze über eine bauliche Maßnahme professionell regeln ließe. Schlussendlich ist es für den Vermieter/Eigentümer der Liegenschaft auch eine Investition in die Zukunft, wenn das Objekt vertragsgemäß benutzt werden kann.
Björn Harste am :
John Doe am :
Allerdings stellt sich mir auch die Frage warum der Hof nicht genutzt wird. Die Straße sollte ja primär für den fließenden Verkehr da sein. Dann braucht es halt im Hof eine Rampe, die es ja sogar mal gab oder zu geben scheint. Und wenn der Hof nicht vom 40 Tonner befahrbar ist würde ich mir eher die Frage stellen ob der Laden dazu geeignet ist vom 40 Tonner beliefert zu werden.
TT am :
Kai am :
TT am :
Dieser am :
Muss² (und vor Allem: *will*) der Führer des Lieferfahrzeuges das Risiko eingehen?
¹ besonders fies: Wahl zwischen Krätze (langsamem Jobverlust durch Fahrverbot nach Punktesammeln) und Keuchhusten (schnellem Jobverlust bei Weigerung, dort zu entladen)
² ich fürchte: Als auf-den-Job-Angewiesener ja. Er wird nachgerade dazu genötigt.
Nicht der Andere am :
Auf der einen Seite leisten sich selbst mehrfach größere Märkte nicht den Luxus so eines Leergutcontainers. Auf der anderen Seite wären schon kleinere Läden froh, wenn sie überhaupt einen oder einen geräumigen Hof hätte und dort auch noch über eine Laderampe besäßen.
Jay am :
Dieser am :
Zudem hat die Gemeinde ein Interesse an lebendigen, schönen, diversen¹ Innenstädten.
¹ übertrieben gesagt: Nicht nur Döner, Nagelstudios und 1€-Läden
Forte am :
Dieser am :
b) Selbst wenn es so wäre: So what? Die Gemeinde sollte da eine saubere Lösung definieren und implementieren, die die Interessen aller Beteiligten (laut Impressum gehören dazu z.B. auch 30 (ich denke: zumeist Teilzeit-)Arbeitsplätze berücksichtigt.
Lui am :
Dieser am :
Zunächst bringen für eiskalte BWLer 30 "Niedriglöhner" 30x kein Hartz-IV, also Einsparungen für die Gemeinde.
Für sozial orientierte bringt jede geregelte Arbeit (ja, selbst 1€-Jobs!) Halt, Struktur in das Leben der Beschäftigten.
Reicht das hin für "Gemeinwohl"?
Ingo am :
- die Straße, die zur Rückseite des Ladens führt, komplett von parkenden Autos befreien, damit ein LKW an die rückwärtige Laderampe kommt.
- die halbe Gastfeldstraße vor dem Laden umbauen, damit ein LKW direkt vor dem Laden halten kann, was von der Breite gar nicht möglich ist.
- den kompletten Verkehr von PKWs, LKWs und (Linien-) Bussen in der Gastfeldstraße in beiden Richtungen für den Zeitraum der Belieferung lahmlegen, da zumindest entgegenkommende Busse und LKWs auch nicht mehr durchkommen würden.
Und das alles nur, damit ja keine Fahrradfahrer an einem rechts am Fahrbahnrand haltenden LKW links vorbei müssen, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auf der Straße auch. Hab ich das so richtig verstanden?
Kai am :
TT am :
Dieser am :
Insoweit, als zum gewöhnlichen Betrieb des Ladengeschäftes dem Vernehmen nach regelmässig Ordnungswidrigkeiten begangen werden (müssen?) und in die Rechtsgüter Dritter eingegriffen wird.
Es muss da, z.B. durch die Gemeinde, eine Interessenabwägung getroffen werden. Nah-Versorgung und Diversität der Geschäfte vs. rechte Dritter. Wie Diese aussehen könnte vermag ich Mangels Ortskenntnis nicht einmal anzudeuten.
Nicht der Andere am :
Unbunt am :
Bei Tempo 30 ist im Regelfall keine Radverkehrsanlage vorgesehen => Schutzstreifen weg.
Dann kann der LKW juristisch sauber am Straßenrand zum Be- & Entladen halten und Tempo 30 dürfte auch den Radfahrern mehr bringen als dieser Alibi-Schutzstreifen.
Kater am :
Pseudonym am :
Eine 30er Zone, wäre für Radfahrer eine Farce.
Auf Parkplätze, wo ja Schrittgeschwindigkeit gilt, fährt ein großer Teil der Autofahrer mit ~20 bis 30 km/h.
Wenn da 30er Zone wäre, rasen viele Autofahrer mit ~50 km/h lang.
Und in der 50er Zone, sind viele Autofahrer gern mit ~60 bis gern 70 km/h unterwegs.
Der holde Hugo am :
Onkel Otto am :
Nicht der Andere am :
Nur mal rein interessenhalber: Was hättest du denn bislang als nicht schon mindetens teilschulderzeugende Höchstgeschwindigkeit auf nicht leeren Parkplätzen angenommen?
Unbunt am :
Als (normalerweise) Radpendler würde Tempo 30 jederzeit diesen Schutzstreifen vorziehen.
Jay am :
:-) am :
Belieferung per Lastenrad.
Tagedieb am :
Helmut am :
Georg am :
Nicht der Andere am :
Dominanz des Mächtigeren, Stärkeren und Geschützeren und Kujonierung von Schwächeren hingegen ist überhaupt kein Zeichen des selbstgewählten Blockwartbegriffes.
Willst du nicht auch noch die Methoden von DDR/UdSSR/China/Pipapo mit dazu packen zwecks Verstärkung deiner Empörung?
Stefan G. am :
Warum glaubt eigentlich (fast) jeder hier, dass es eine Frage der Schuld zwischen Björn und den Lieferfahrern auf der einen und den Verkehrsteilnehmern auf der anderen Seite ist?
Die Stadt hat hier schlicht und ergreifend Mist gebaut, indem Sie eine Verkehrssituation geschaffen hat, die ohne Probleme nicht zu bewältigen ist...
Wie kann man in einer Lieferzone einen Fahrradschutzstreifen "errichten"? Gibt es da in der öffentlichen Verwaltung einen Lobotomietermin, den man vor einer Anstellung wahrnehmen muss oder suchen die einfach von vornherein unter den Bewerbern die Blödesten aus?
Mitleser am :
Zum Zeitpunkt des Neubaues der Gastfeldstraße im Jahre 2009 war Bremer Senator für Verkehr *Trommelwirbel* ein Grüner.
Kann eine Antwort auf die Frage sein, muss aber nicht.
Georg am :
Forte am :
Nicht der Andere am :
https://www.shopblogger.de/blog/archives/1270-Polizei.html
Das klingt doch glatt nach einem brauchbaren Ansatzpunkt hinsichtlich der Anlieferungen.
Konsument am :
Nicht der Andere am :
Gäbe es eine Lieferzone, dann wäre die auch markiert und augeschildert. Dementsprechend gibt es keine. Und ob man jemandem eine zugesteht, der über Hof und Laderampe verfügt?
Und falls es in der Gastfeldstraße nicht einigermaßen sicher und gesetzesform geht, dann könnte man ja einfach in den benachbarte Einbahnstraße einfahren und dort ausladen. Die dort Parkenden könnten ja weiterhin ausfahren und ein eventueller Einfahrinteressent kann schnell nochmal 'ne Ehrenrunde drehen. "Lieferzone" bedeutet ja nicht zwangsläufig "Direkt vor der eigenen Tür". Ist ja bei geteilten Lieferzonen eben so.
Dieser am :
Leider falscher Link.
Sie meinen den Fahrradschutzstreifen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage#Schutzstreifen
Anonym am :
1. wegen diese Novelle wird kein einziges Auto mehr abgeschleppt, das eine Kreuzung, Gehwegabsenkung oder einen Radweg blockiert. Nur das hilft und sorgt kurzfristig für einen Erkenntnisgewinn auf Seiten des verantwortlichen Fahrzeugführers.
2. Die Novelle berücksichtigt oder geht darüber hinweg, dass viele Innenstädte ortsnah Einzelhandel haben, der wegen dieser Novelle nur noch eingeschränkt oder noch verkehrsbehindernder beliefert werden kann (siehe Diskussion hier).
3. ich als Radfahrer werde trotzdem links am abladenden LKW vorbeifahren, rechts ist es immer noch zu gefährlich.
Ich kann den Unmut von Herrn Harste sehr gut verstehen, nicht nur seine Lieferanten sind betroffen, auch Paketzusteller (Post, DHL, etc.), auch Taxen, Krankentransporte etc. Diese Novelle verstärkt den Trend zu leeren Innenstädten und zu großen Einkaufsstrukturen. Diese Novelle ist absolut eindimensional gedacht.
Nicht der Andere am :
Ob man Schutzstreifen einrichten oder eliminieren sollte, ist ja durchaus diskussionswürdig. Fahrstreifen stellen nunmal keine Halt-, Park- und Lieferlächen dar, und die für andere Verkehre als den eigenen erst recht nicht. Stell ja auch niemand sein Lieferfahrzeug auf den Schienen oder in einer Parkhausausfahrt ab.
Wenn man die bisherigen Gewohnheiten mal umgekehrt anwenden würde und einzeln oder per Flashmob mit abgestellten Fahrrädern die Hauptfahrbahnen eine Weile blockiert, erkennt man man vielleicht mal die verquere Anspruchshaltung des Privat-, Paket- und Lieferverkehrs.
Dieser am :
Es bedurfte dieser StVO-Novelle nämlich nicht unbedingt:
Das Instrument "Abmahnung" bzw. "strafbewehrte Unterlassungserklärung" (fairerweise nicht zu Lasten des Fahrers, sondern (im Rahmen der Störerhaftung) zu Lasten des Lieferdienstes bzw. -unternehmens) existiert in dieser Form seit >> 2 Jahren.
Mir ist nicht 1 Fall bekannt, in dem das wenigstens versucht wurde. *Das* wäre für mich ein Job für einen ADFC (kann es sich finanziell und ideell leisten) gewesen, dem es *tatsächlich* um die Rechte der Radfahrer geht.
Wenige Präzedenzfälle hätten sich schnell in der Lieferbranche herumgesprochen.
Meine Meinung vom ADFC ist auch deshalb eine sehr niedrige.
Hendrik am :
Na ja, im übertragenen Sinn gibt es das bereits in vielen (Groß)Städten und das weltweit. Das nennt sich "Critical Mass" (Link zu Wiki) und findet in der Regel einmal im Monat statt. - In Berlin bereits seit über 20 Jahren. Und auch wenn der Wiki-Artikel nur Berlin und Hamburg benennt, findet es in vielen weiteren deutschen Städten statt.
Einige Städte versuchen das zu unterdrücken, versuchen es zu verbieten und nutzen dazu auch die Staatsmacht. In Berlin und Hamburg wird es wohl akzeptiert. (Na ja, sind eben (links-)links-grüne Städe. Die finden es geil, den wirklichen Individual- und Geschäftsverkeh zu blockieren. Für kommt Geld ja einfach aus dem Automaten oder wird gedruckt. ^^).
Dieser am :
Anstatt *legale* Optionen zu nutzen (sagen wir: wenigstens erst einmal zu versuchen!) wird zu extra- oder gar il-legalen Mitteln (hier: Nötigung) gegriffen.
Ein Haufen von "Aktivisten" (== Fanatikern, Halbirren und/oder Lügnern).
Ich fahre sowohl Auto, als auch Fahrrad, verstehe also durchaus beide Sichtweisen. Aber die Fahrradlobby präsentiert sich als nachgerade destruktiv, nicht an Diskurs und Kompromissen interessiert.
Nicht der Andere am :
Umgekehrt sind die meisten Radfahrer auch Autofahrer, schon angesichts von 57 Millionen PKW-Führerscheinen.
An welchen Kompromissen wärst du denn interessiert oder auch allgemein die Autolobby? An irgendeinem, der dir was weg nimmt? Und was sollen Radfahrer oder der ADFC aufgeben von ihren Besitzständen (?) zugunsten deiner oder der Autolobby?
TT am :
Dieser am :
Die Lieferkosten steigen, weil $Lieferboy eben länger vom legalen(!) Halteplatz zu $Kunde braucht.
Somit trügen Jene die Kosten, die diese Leistung wollen - nicht unbeteiligte Dritte (bisher: Radfahrer, aber auch ÖPNV (fahren Sie mal bei Gegenverkehr mit z.B. einem Gelenkbus an einem halb in die Fahrbahn ragenden Lieferfz vorbei. (oder mit einer Strassenbahn )))
TT am :
Auf den Aufschrei bin ich dann mal gespannt... (aber wenn ich mir die Kommentare hier so ansehe, ist das ja durchaus gewollt)
Dieser am :
PRO Radrechte, Diskurs und Kompromiss/Lösung
CONTRA Nötigung (CM), Lobbyismus, Karrierismus, Feigheit, ... (ADFC & Co!).
Wie bereits ausgeführt:
Es gab die erfolgversprechenden Instrumente schon 2++ Jahre.
Lassen Sie mich eine "Verschwörungstheorie" aufstellen: Der ADFC/DieRadLobby will die bestehenden Rechtsinstumente gar nicht nutzen, weil er andere Ziele verfolgt und die Lage eskalieren will.
Nicht der Andere am :
Was ich meinte, wäre ein vorübergehendes Abstellen von Fahrrädern auf den vergfügbaren Hauptfahrbahnen. Halt analog zum Abstellen von PKWs, Transportern und LKWs auf Fremdfahrspuren.
Dieser am :
"Critical Mass" verhalten sich wenigstens Ordnungswidrig.
Bereits nach § 1 Absatz 2 StVO (falls Sie auf "mehr als nach den Umständen" abstellen wollen lesen Sie bitte auch die Kommentare zur StVO (in jeder RechtsBib verfügbar).
Davon abgesehen: Einen Stärkeren zu provozieren ist idR nachgerade dumm. Die CM'ler "radikalisieren" die Autofahrer auf - zu Lasten aller Radfahrer.
Kann man machen, ist aber ein Ar...loch-Move.
P.S. Siehe auch https://criticalmass.in/help/faq
Nicht der Andere am :
Humbug.
Bewertung, Beschimpfung, Abwertung, Whataboutism, Unflätigkeit, Phrasendreschen und so weiter tun ein Übriges.
Dieser am :
Ich danke Ihnen jedenfalls für den diskursiven Offenbarungseid.
P.S. "kurze Röcke" wäre ein Gleichnis für Übergriffe auf CM - *nicht* auf Radfahrer im Allgemeinen.
P.P.S. Übergriffe auf *Nötigende* werden in Social Media im Übrigen idR *sehr* gefeiert. Memes wie "Injured? GOOD!" oder "Hope it hurt!" oder das Neue "Coffin Dance" als Kommentare gepostet.
Ich erwähne das mal wertungsfrei
Dieser am :
Der Mensch, wenigstens der Fanatiker, ist dann wohl doch nur ein widerliches Tier.
Die Extreme dessen waren z.B. 1917+, 1949+, 1966+.
¹ nur angebliche Ziele? Jedenfalls die propagierten Ziele
² Referenz: Meine Kommentare in diesem Thread
Anonym am :
Nicht nur Autofahrer... sondern auch Fußgänger. Oder um es anders zu formulieren: wer im Straßenverkehr ernst genommen werden will, soll sich gefälligst an die Regeln halten. Und die Abwesenheit von vernünftigen Radwegen ist kein Grund, sich im Straßenverkehr wie der letzte Asi zu benehmen.
Nicht der André am :
Das bringt die Neustädter Radler aber in einen gewaltigen Interessens-Konflikt. Sollen sie ihr Rad jetzt auf der Fahrbahn abstellen, oder doch lieber quer auf dem Fußweg, wie das sonst eigentlich üblich wäre.
Wer bisher glaubte, die Pedalieros im Viertel seien an Dreistigkeit nicht zu überbieten, der fahre mal durch den Buntentorsteinweg. Der ist mittlerweile zu einer rechtsfreien Zone für Radfahrer mutiert.
Anonym am :
Das wäre aber auch ziemlich asozial und einseitig, denn ein Fahrrad kann stets ausweichen, wenn da ein Lieferfahrzeug steht oder über den Fußweg vorbei schieben, Autos können das nicht, wenn die Straße durch Fahrräder blockiert sind.
Tagedieb am :
Selbst wenn man in Betracht zieht, dass vor Abschleppen ein Fahrzeughalter ermittelt und ggfs. informiert werden soll, ist allein dieses ermitteln und herbeizitieren effektiver (und löste die Gefährdungssituation auf), als stumpf einen Zettel an die Fensterscheibe zu klemmen.
Hanka am :
Rot am :