"Brauchen Sie einen Bon?" ab 2020
Die populäre Frage nach dem Kassenbon hat sich in ein paar Monaten erledigt. Ab Januar sieht das der Paragraf 146a der Abgabenordnung nämlich folgendermaßen:
Der Hintergrund ist wohl, dass die Möglichkeit bestünde, die Vorgänge ansonsten einfach wieder zu stornieren. Das ist aber aus meiner Sicht vollkommener Humbug, denn wenn man wirklich derartigen Betrug begehen möchte, dann sucht man sich einfach die ausgedruckten, ausgehändigten und anschließend weggeworfenen Belege aus dem Mülleimer wieder heraus.
Ich sehe darin nur eine riesige Papierverschwendung, sonst nichts. Die meisten Kunden verneinen bei uns nämlich die Frage nach dem Kassenbon und die Bons, die jetzt schon gedruckt werden müssen, z.B. wenn abgewogene Artikel gebucht wurden, landen auch meistens im Mülleimer.
Es soll wohl Ausnahmen geben, aber wie weit diese Vorgehensweise für uns Härtefälle mit sich bringt, weiß ich nicht. Vermutlich keine begründeten, so dass eine Erleichterung wohl zumindest zunächst wohl erst mal nicht bewilligt werden wird.
Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 erfasst, hat dem an diesem Geschäftsvorfall Beteiligten in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Geschäftsvorfall unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften einen Beleg über den Geschäftsvorfall auszustellen und dem an diesem Geschäftsvorfall Beteiligten zur Verfügung zu stellen (Belegausgabepflicht).Im Klartext: Der Bon muss gedruckt und ausgehändigt werden.
Der Hintergrund ist wohl, dass die Möglichkeit bestünde, die Vorgänge ansonsten einfach wieder zu stornieren. Das ist aber aus meiner Sicht vollkommener Humbug, denn wenn man wirklich derartigen Betrug begehen möchte, dann sucht man sich einfach die ausgedruckten, ausgehändigten und anschließend weggeworfenen Belege aus dem Mülleimer wieder heraus.
Ich sehe darin nur eine riesige Papierverschwendung, sonst nichts. Die meisten Kunden verneinen bei uns nämlich die Frage nach dem Kassenbon und die Bons, die jetzt schon gedruckt werden müssen, z.B. wenn abgewogene Artikel gebucht wurden, landen auch meistens im Mülleimer.
Es soll wohl Ausnahmen geben, aber wie weit diese Vorgehensweise für uns Härtefälle mit sich bringt, weiß ich nicht. Vermutlich keine begründeten, so dass eine Erleichterung wohl zumindest zunächst wohl erst mal nicht bewilligt werden wird.
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Kommentare
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DerBanker am :
Ich dachte, schon damals hätte so eine Vorschrift gegeben. Wieso sonst sollte meine Firma so ein Heidengeld für Bonrollen raushauen, wenn nicht unter Zwang?
Sebastian am :
Björn Harste am :
Raoul am :
akbwl am :
Wenn Björn sparen will, soll er Logo und Kontaktdaten kleiner aufbringen.
tanja am :
ja am :
akbwl am :
Wenn Björn sparen will, soll er Logo und Kontaktdaten kleiner aufbringen.
akbwl am :
Wenn Björn sparen will, soll er Logo und Kontaktdaten kleiner aufbringen.
Falk am :
Habakuk am :
Thomas' am :
Am besten wäre es, wenn man sie digital erhalten könnte. Irgendein Supermarkt - ich glaube Lidl? - bietet das schon an, wenn man über eine App bezahlt. Eine allgemeingültige Lösung müsste aber her.
Molli am :
Thomas' am :
densch am :
Daniel am :
Der einzige Händler der das problemlos hinbekommt ist REWE.
Dort kann man theoretisch alles elektronisch mit dem Smartphone abwickeln - man scannt seine digitale Payback Karte, bezahlt damit und erhält den Kassenbon per Mail. Keine Hantiererei mit Bargeld, kein Papierbeleg, und man kann die digitalen Belege schön archivieren.
Simon. am :
Schön wäre eine Lösung die händlerübergreifend funktioniert, und dann noch die Vorteile des digitalen Belegs nutzt: Man könnte ein vernünftiges A4-PDF liefern (nie wieder Thermopapier kopieren und scannen!) und das ganze gleich noch maschinenlesbar gestalten.
So als banale Implementierungs-Idee: Man stelle sich vor, z.B. der Handelsverband würde einen Barcode spezifizieren, der an der Kasse gescannt werden könnte und der der Kasse mitteilt wohin sie den Beleg schicken soll.
Anonym am :
Arne am :
Ware die gewogen wird? Kartenzahlung? Nur Kartenzahlung mit Auszahlung? Guthabenkarten?
wupme am :
Arne am :
Björn erwähnt ein (1) Beispiel, aus dem Text erschließt sich mir, dass es noch mehr Fälle gibt, in denen der Bon gedruckt werden muss (Stand jetzt).
Also, was habe ich überlesen?
Nicht der Andere am :
Arne am :
Und ab 2020 wird immer gedruckt. Habe ich schon verstanden.
Matthiasausk am :
name am :
Molli am :
RaSch am :
Der Quatsch ist doch noch viel schlimmer als die Bon-Ausgabe.
Schwachstromblogger am :
Das notwendige Softwaremodul wird es geben, kein Problem, aber:
Unsere Kassen laufen noch in der Version 12.6, soweit kein Problem, wir zahlen die Wartung, alles bestens. Das Modul wird aktuell aber nur für 12.8 entwickelt. Jetzt haben wir die Möglichkeit, unsere Kassen auf 12.8 hochzuziehen, was einen nicht unerheblichen Betrag kostet (da bekommt man sicher das eine oder andere Auto für, mit Garage und Tankflatrate) oder wir lassen uns das Softwaremodul zurück portieren auf unsere Version, was etwa das gleiche kostet.
Uns wurde aber schon mitgeteilt, dass unsere aktuelle Technik (mit Ausnahme von ein paar wenigen der neusten Kassen) nicht unterstützt werden wird. Also kommt nochmal ein paar Autos samt Garage und Tankflatrate für die neue Hardware dazu.
Und das wird nicht nur uns so gehen. Die Lösung setzen sehr viele ein. EDEKA mit allen anhängigen Unternehmen, ALDI, alles was zur Douglas Parfümerie gehört oder gehörte, Hornbach, LIDL und was zur Schwarz-Gruppe gehört. Und jeder zahlt die Entwicklung oder Migration für sich.
RaSch am :
Auswirkungen auf Einzelpreis und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Krischan am :
Schwachstromblogger am :
Die 12.6 haben wir erst seit vier Jahren.
Mathias Bank am :
Und der Abschuss ist, dass nach aktuellem Entwurf auch Online-Käufe für Click&Collect streng genommen geloggt werden müssen (max. 45 Sekunden nach Bestellung) - weil sie nicht zwischen Gastronomie-Bestellung und "Online-Bestellung" unterscheiden.
Also dieses Gesetz ist - sagen wir es höflich - nicht durchdacht geworden. Bzw. die sind von Kassen ausgegangen, wie sie vor 30 Jahren auf dem Markt waren.
John am :
tanja am :
wupme am :
Der Grund dafür dass man Thermodrucker einsetzt ist die niedrige Ausfallquote der Geräte. Lediglich der Papiervorschub braucht Mechanik, der Druckkopf ist fixiert und wenn man ihn ordentlich behandelt hält der verdammt lange.
Dazu kommt dass die Drucker wesentlich schneller sind als andere in dieser kompakten Baumform es wären.
Lediglich Thermotransfer kann da mithalten, ist aber schon wieder etwas größer weil ein Farbband platz haben muss.
Der erste Teil deines Kommentars ist also Quatsch. Genauso wie der zweite Teile.
Du darfst dir natürlich gerne in deinem Supermarkt einen Laser oder Tintenstrahldrucker an die Kasse stellen.
Das Geheule wird dann zwar groß sein, aber hauptsache du hast es allen bewiesen.
Bub am :
Thermobons sind ein weiterer Grund, abseits geringwertiger Artikel möglichst nur online einzukaufen. Die Läden vor Ort reden sich gern und häufig auf fehlende Nachweise raus, selbst wenn der Thermobon erst zu verbleichen beginnt. Und folgerichtige Kopien will man ja schon mal gar nicht anerkennen.
DerBanker am :
Nachbarin am :
Steuertyp am :
Den Bon, den Du aus dem Müll holen würdest, haben meine Kollegen und ich extra dort hineingeworfen und vorher fotografiert.
Wir tauchen dann ein paar Tage oder Wochen später nochmal auf und lassen Dich genau diesen Bon im Kassensystem suchen.
Ist nicht da? Wie jetzt? Nachträglich storniert?
Kein Ding, den Rest schätzen wir dann...
Hier Dort am :
Brot am :
tanja am :
wupme am :
Bub am :
Martin am :
Mathias Bank am :
Es gibt übrigens keinen Zwang, dass der Bon ausgedruckt werden muss. Er muss dem Kunden nur zugänglich sein. D.h. digitale Bons sind absolut in Ordnung nach dem Gesetzestext. Der Kunde muss nur die Möglichkeit haben, ihn auch zu bekommen (z.B. Stammkunden über ihr Kundenkonto).
Pepe am :
Nicht der Andere am :
Börnd am :
Der Kunde, der einen Bon wünscht, drückt sie einfach während seine Artikel gescannt werden. So wird der Bon nur gedruckt, wenn ein Kunde ihn wirklich will.
3xWin
Win für das Unternehmen (Rollen gespart)
Win für den Kunden (er bekommt das was und wann er es will)
Win für die Umwelt (es wird nur das gedruckt, was gebraucht wird)
Nicht der Andere am :
Mr McD am :
Teil der Übung ist es, dass auf den Beleg - wenn auch noch nicht ganz ausdefiniert - eine Referenz gedruckt werden muss, die sich im Hardwaremodul wieder findet. Wenn also etwa der Testkäufer mit dem Beleg kommt und dieser lässt sich nicht nachvollziehen, dann hat der Inhaber ein ziemlich ernstes Problem.
Würde man das ohne Belegerteilungspflicht machen, wäre es sehr einfach zu umgehen: Belege, die gedruckt wurden, würden immer aufgezeichnet, andere nur selten.
Wer das jetzt für unrealistische Scherze hält: Ich arbeite in der Branche, kenne eine ganze Reihe Kassensysteme unter der Haube und es gibt so einiges an "Zusatzfeatures", die in diversen Softwareprodukten vorhanden sind.... Bei einer Supermarktkette ist das zwar nicht zu vermuten, beim Kiosk nebenan oder im China-Restaurant jedoch durchaus. Vor ein paar Jahren war das für kleinere Betriebe in einigen Branchen regelrecht kaufentscheidend.
Sebi am :
Bei Aldi wird es manchmal sogar ungefragt in den Einkaufwagen geworfen, spart wohl nochmal 0,5 Sekunden.
TheK am :
Nicht der Andere am :
Engywuck am :
Von Menschen war das bei gutem Licht und guten Augen noch ansatzweise lesbar, aber das hell-mauve des Farbbands auf leicht angegilbtem Papier stellte sich als unmöglich zu kopieren heraus (geschweige denn scannen und automatisch weiterzuverarbeiten). Da fehlte einfach der Kontrast...