Erinnert ihr euch noch an
diesen Aufsteller mit Asbach-Pralinen, den ich letztes Jahr unbedingt mal als interessante Alternative im Weihnachtssortiment ausprobieren wollte? Und auch, wie die Sache
dann ausgegangen war? Wir hatten noch eine ganze Weile die Produkte auf dem Restetisch liegen.
Und nun? Haben wir wieder den gleichen Aufsteller hier im Laden stehen. Um die Fragezeichen über euren Köpfen mal direkt zu eliminieren: Ja, wir haben daraus gelernt. Nein, wir geben ihm keine zweite Chance. Nein, ich habe ihn nicht bestellt.
Als wir die Ware vor knapp drei Wochen bekommen hatten, staunte ich nicht schlecht. Die Produkte sind zwar in unserem Weihnachtskatalog der Großhandlung drin, jedoch muss diese Ware explizit per Fax oder E-Mail bestellt werden und kann nicht einfach so mit unserem MDE-Gerät gesendet werden. Versehentlich wurde der Aufsteller also definitiv nicht bestellt. Nach dem ich eine Weile herumtelefoniert hatte, bestand zumindest die Möglichkeit, dass da irgendein übereifriger Vertreter diese Aufträge einfach so ohne Unterschrift angestoßen hatte – und so mussten wir die Ware schon mal nicht behalten. (Wäre ja auch noch schöner gewesen!)
Nach Aussage eines anderen Außendienstlers wäre zurücksenden logistisch für den Hersteller aber Unsinn gewesen und so hat er uns den Warenwert gutgeschrieben und sich mit den Worten verabschiedet, dass wir mit den Pralinen machen sollen, was wir wollen.
Tzja, da stehen sie …