Total verrückte Produkte
Ein Mann kam in den Laden und stellte seine Firma als eine solche vor, die "total verrückte Produkte" hätte. Es ging dabei vorrangig um ein bisschen witzig aufgemachte und als Flaschenanhänger gestaltete Glückwunschkarten. Ich haderte etwas, tendierte dabei jedoch eher zu einem Nein. Hätte meine Mutter und Ines beide dafür gestimmt, diese Karten / Anhänger ins Sortiment aufzunehmen, hätte ich mich dem Wunsch natürlich gebeugt. Da sie beide nicht da waren, schnappte ich mir mein Handy und knipste ein paar Fotos für WhatsApp.
Daraus entstand etwa der folgende Dialog:
Vertreter: "Das Foto ist aber nur für interne Verwendung, nicht fürs Internet oder Facebook?!"
Ich guck ihn erstaunt an: "Wieso, was spricht dagegen?"
Er: "Das ist gewerblich."
Ich, irritiert guckend: "Wollte ich eigentlich nur meiner Frau schicken, um ihre Meinung zu erfahren. Was spräche dagegen, das Bild ins Blog zu packen?"
Er: "Das ist gewerblich, da funktioniert das so nicht. Privat können Sie machen was sie wollen."
Ich: "Ich versteh gerade den Sinn nicht. Was spricht jetzt dagegen?"
Er: "Weil das gewerblich ist. Das geht nicht. Sie können da nicht einfach Bilder ins Internet stellen."
Ich: "Okay, nee, keine Sorge. Ich wollte das nur eben nach Hause schicken."
Wir verblieben erstmal ohne Auftrag. Ich wollte mir das noch einmal in Ruhe durch den Kopf gehen lassen, er wollte sich nach seinem Urlaub wieder melden. Die Antwort wird übrigens "Nein" lauten.
Daraus entstand etwa der folgende Dialog:
Vertreter: "Das Foto ist aber nur für interne Verwendung, nicht fürs Internet oder Facebook?!"
Ich guck ihn erstaunt an: "Wieso, was spricht dagegen?"
Er: "Das ist gewerblich."
Ich, irritiert guckend: "Wollte ich eigentlich nur meiner Frau schicken, um ihre Meinung zu erfahren. Was spräche dagegen, das Bild ins Blog zu packen?"
Er: "Das ist gewerblich, da funktioniert das so nicht. Privat können Sie machen was sie wollen."
Ich: "Ich versteh gerade den Sinn nicht. Was spricht jetzt dagegen?"
Er: "Weil das gewerblich ist. Das geht nicht. Sie können da nicht einfach Bilder ins Internet stellen."
Ich: "Okay, nee, keine Sorge. Ich wollte das nur eben nach Hause schicken."
Wir verblieben erstmal ohne Auftrag. Ich wollte mir das noch einmal in Ruhe durch den Kopf gehen lassen, er wollte sich nach seinem Urlaub wieder melden. Die Antwort wird übrigens "Nein" lauten.
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Kommentare
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Melli am :
Klodeckel am :
Das hängt der Auftrag am seidenen Faden und wegen so einer überflüssigen Sache macht sich der Vertreter die Arbeit selber kaputt.
Ich bin sicher, Björn war durch den "Dialog" bereits so angep..st, dass er seiner Frau und Ines die Fotos gar nicht mehr geschickt hat.
Börnd am :
eigentlichegal am :
Sibert am :
Im Nachgang positiv, mit Herrn Harste keinen Vertrag eingegangen zu sein. Wer sich in einer einfachen "Machtsituation" so verhält, wird auch in der laufenden Geschäftsbeziehung negativ auffallen. Erfahrungswert.
Nachbar am :
Da setzt der Mann auf weibliche Intuition.
Löblich.
Irma am :
Nicht der Andere am :
John Doere am :
Und das einzige was gegen "einfach ungefragt" gemachte Fotos für gewerbliche Nutzung sprechen würde wäre eine womöglich nicht optimale Darstellung des Produktes im Webshop oder anderswo, was der Verkäufer sofort mit dem Verweis auf reichlich vorhandenes und bei Vertragsabschluss natürlich unentgeltlich zur Verfügung gestelltes Bild- und Werbematerial hätte umschiffen können statt stumpf herumzuquengeln.
Beil am :
wupme am :
Ob das Bild nun an die Frau oder die eigene Marketing Abteilung geht ist furz egal.
Asd am :
So schlecht kann er sein Geschäft also gar nicht führen.
AJ am :
hartmut am :
Randalf am :
Und um sowas durch die Hintertür durchzudrücken, scheint der Hersteller nicht gerade die dazu notwendige Marktmacht zu haben.
Amsel am :
Anonym am :
Michael K. am :
a) Das Urheberrecht an den Bildern hat der Fotograf (Björn).
b) Und Letzterer hat auch das ausschließliche Nutzungsrecht an diesen Bildern inne hat und das Recht Nutzungsrechte einzuräumen (Björn).
c) Eine Glückwunschkarte hat auch keine Persönlichkeitsrechte, d. h. KunstUrhG greift auch nicht,
d) der Fotograf (Björn) hat in diesem Fall sogar das Hausrecht inne und setzt die Regeln,
e) da das Produkt im EWR bereits in Verkehr gebracht wurde, greift ohnehin ein Erschöpfungsgrundsatz sowohl für Design als auch für die Marke,
f) wer sein Design (vormals Geschmacksmuster) vor Nachahmung wirksam schützen lassen möchte, der möge dieses doch bitte beim DPMA eintragen lassen.
Fabian am :
Michael K. am :
Die Problematik mit dem UrhG im Zusammenhang mit Produktabbildungen wurde bereits beim BGH geklärt, siehe (Urteil vom 4.5.2000, Az. I ZR 256/97, http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=24108&pos=0&anz=1).
wupme am :
Fabian am :