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Total verrückte Produkte

Ein Mann kam in den Laden und stellte seine Firma als eine solche vor, die "total verrückte Produkte" hätte. Es ging dabei vorrangig um ein bisschen witzig aufgemachte und als Flaschenanhänger gestaltete Glückwunschkarten. Ich haderte etwas, tendierte dabei jedoch eher zu einem Nein. Hätte meine Mutter und Ines beide dafür gestimmt, diese Karten / Anhänger ins Sortiment aufzunehmen, hätte ich mich dem Wunsch natürlich gebeugt. Da sie beide nicht da waren, schnappte ich mir mein Handy und knipste ein paar Fotos für WhatsApp.

Daraus entstand etwa der folgende Dialog:

Vertreter: "Das Foto ist aber nur für interne Verwendung, nicht fürs Internet oder Facebook?!"

Ich guck ihn erstaunt an: "Wieso, was spricht dagegen?"

Er: "Das ist gewerblich."

Ich, irritiert guckend: "Wollte ich eigentlich nur meiner Frau schicken, um ihre Meinung zu erfahren. Was spräche dagegen, das Bild ins Blog zu packen?"

Er: "Das ist gewerblich, da funktioniert das so nicht. Privat können Sie machen was sie wollen."

Ich: "Ich versteh gerade den Sinn nicht. Was spricht jetzt dagegen?"

Er: "Weil das gewerblich ist. Das geht nicht. Sie können da nicht einfach Bilder ins Internet stellen."

Ich: "Okay, nee, keine Sorge. Ich wollte das nur eben nach Hause schicken."

Wir verblieben erstmal ohne Auftrag. Ich wollte mir das noch einmal in Ruhe durch den Kopf gehen lassen, er wollte sich nach seinem Urlaub wieder melden. Die Antwort wird übrigens "Nein" lauten. :-)

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Kommentare

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Melli am :

Nun, wenn er nichts verkaufen WILL...

Klodeckel am :

Sorry, aber das war wirklich saublöd von ihm.
Das hängt der Auftrag am seidenen Faden und wegen so einer überflüssigen Sache macht sich der Vertreter die Arbeit selber kaputt.

Ich bin sicher, Björn war durch den "Dialog" bereits so angep..st, dass er seiner Frau und Ines die Fotos gar nicht mehr geschickt hat.

Börnd am :

Früher waren Vertreter eher gewiefte schlaue Hunde, heute sind es wohl eher dumme Sch*****. Kann man halt nix machen, gibt es halt keinen Umsatz.

eigentlichegal am :

Wenn es bei deinem "Nein" von seiner Seite Nachfragen gibt würde ich erklären, dass du dich dagegen entschieden hast, weil das gewerblich ist.

Sibert am :

So ist es, wenn man (der Vertreter) Recht hat, aber der Kunde König sein soll. Auch wenn der Kunde einfach ungefragt WA-Fotos macht (da muss man erstmal drauf kommen). Und als "Gewerbetreibender" Frau+Muddi entscheiden lässt, welche Produkte ims Sortiment aufgenommen werden. Peinlichst.

Im Nachgang positiv, mit Herrn Harste keinen Vertrag eingegangen zu sein. Wer sich in einer einfachen "Machtsituation" so verhält, wird auch in der laufenden Geschäftsbeziehung negativ auffallen. Erfahrungswert.

Nachbar am :

Machtsituation? Unfug.
Da setzt der Mann auf weibliche Intuition.
Löblich.

Nicht der Andere am :

Mit dem falschen Fuß aufgestanden? Oder schon so zur Welt gekommen?

John Doere am :

Schon klar, Gewerbetreibende entscheiden immer ganz alleine und sofort nach Bauchgefühl, da spricht echt ein Experte, merkt man sofort!

Und das einzige was gegen "einfach ungefragt" gemachte Fotos für gewerbliche Nutzung sprechen würde wäre eine womöglich nicht optimale Darstellung des Produktes im Webshop oder anderswo, was der Verkäufer sofort mit dem Verweis auf reichlich vorhandenes und bei Vertragsabschluss natürlich unentgeltlich zur Verfügung gestelltes Bild- und Werbematerial hätte umschiffen können statt stumpf herumzuquengeln.

Beil am :

Ich werfe mal weder Bauchgefühl noch Muddas/Frauchens Laberei als Geschäftsgrundlage in den Topf. Ein wenig professionell sollte ein Ladenbetreiber schon handeln (trotz des Niedlicher-Miniladen-Bonuses).

wupme am :

Das einzig unprofessionelle daran war der Vertreter.

Ob das Bild nun an die Frau oder die eigene Marketing Abteilung geht ist furz egal.

Asd am :

Den Laden gibt es schon ewig und er wirft genug ab, dass Björn in eine zweite Filiale expandieren konnte. Außerdem konnte er den Pica-Fehlschlag verkraften und den Laden in Achim. Und für die Lagerhalle und um seinen Laden zu kaufen hat es auch gereicht.
So schlecht kann er sein Geschäft also gar nicht führen.

AJ am :

Das kann einen ganz banalen und einfachen Grund habe: er hat die Lizenz für den Vertrieb in einem bestimmten geographischen Bereich, aber nicht für den Vertrieb im Internet.

hartmut am :

Oder die Angst, dass durch Google Image-Suche die eigentliche Bezugsquelle gefunden würde?

Randalf am :

Selbst das könnte Björn egal sein, denn grundsätzlich hat der Hersteller kein Recht, dem Kunden Vertriebswege vorzuschreiben oder zu verbieten.

Und um sowas durch die Hintertür durchzudrücken, scheint der Hersteller nicht gerade die dazu notwendige Marktmacht zu haben.

Amsel am :

Randalf, unter bestimmten Bedingungen kann der Hersteller schon Vertriebswege unterbinden. Allerdings bezweifle ich, das diese bei den Artikeln möglich ist.

Anonym am :

Klar ist der Vertreter im Recht. Facebook behält sich allerlei Rechte an den hochgeladenen Bildern vorr. Björn darf ohne Einverständnis des Rechteinhabers diese nicht verbreiten oder gewerblich nutzen. Diese Ignoranz gegenüber Rechten anderer ist völlig daneben.

Michael K. am :

Erzähle mal etwas genauer, welche Rechte (bitte konkret auf Basis des UrhG oder sonstiger rechtsstaatlicher Gesetze benennen) sollte denn der Vertreter haben?

a) Das Urheberrecht an den Bildern hat der Fotograf (Björn).
b) Und Letzterer hat auch das ausschließliche Nutzungsrecht an diesen Bildern inne hat und das Recht Nutzungsrechte einzuräumen (Björn).
c) Eine Glückwunschkarte hat auch keine Persönlichkeitsrechte, d. h. KunstUrhG greift auch nicht,
d) der Fotograf (Björn) hat in diesem Fall sogar das Hausrecht inne und setzt die Regeln,
e) da das Produkt im EWR bereits in Verkehr gebracht wurde, greift ohnehin ein Erschöpfungsgrundsatz sowohl für Design als auch für die Marke,
f) wer sein Design (vormals Geschmacksmuster) vor Nachahmung wirksam schützen lassen möchte, der möge dieses doch bitte beim DPMA eintragen lassen.

Fabian am :

Die Karte selber stellt ein urheberrechtlich geschütztes Werk dar und das Foto wäre eine Kopie dieses Werkes.

Michael K. am :

Das ist zum Glück kein Problem, sonst dürfte man auch keine Autos mehr fotografieren - ein jeder Gebrauchtwagenhändler hätte große Schwierigkeiten.

Die Problematik mit dem UrhG im Zusammenhang mit Produktabbildungen wurde bereits beim BGH geklärt, siehe (Urteil vom 4.5.2000, Az. I ZR 256/97, http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=24108&pos=0&anz=1).

wupme am :

Autos darf man sowieso ablichten und die Bilder dann auch als Poster verkaufen.

Fabian am :

Ein Flakon ist etwas anderes, als ein grafisches Druckerzeugnis. Desweiteren: Wo kein Kläger, dort kein Richter.

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