Vor ein paar Tagen bekam ich Post von Uli Stein. Der Inhalt des Briefes geht euch nichts an, darum nur die letzten Zeilen, aber er hat mir sein neuestes Buch mitgeschickt, in dem sich neben seinen Cartoons auch eine ganz wunderbare Auswahl seiner Tierportraits befindet.
Vielen Dank, lieber Uli.
Da das Buch aus der Arbeit mit Tieren entstanden ist, geht ein Teil der Erlöse der "Tierwelt" an die ebenfalls aus der Arbeit mit Tieren hervorgegangenen Uli-Stein-Stiftung für Tiere in Not. Anbei ein kleines Video, in dem Uli Stein und Katja Seifert von seiner Agentur die Arbeit der Stiftung vorstellen. Wer spenden möchte, findet auf der soeben verlinkten Website genug Möglichkeiten und bei uns wird die Leergutbon-Spendenbox neben unserem Automaten nach dem Waldorf-Kindergarten für die Stiftung von Uli Stein sammeln.
Ich würde das jetzt nicht mutwillig ausprobieren, schon gar nicht bei wichtigen Postsendungen, aber ein Werbebrief einer privaten Parkwächter-Firma, die in meiner Adresse die Postleitzahl "0" eingetragen hatte, kam hier auch erfolgreich an.
Das ging fix: Die Telekom hat die Kündigung des Anschlusses bei mir in der Halle bereits schriftlich bestätigt. Bis zum 11. April 2020 läuft der jetzt noch und (spätestens) dann geht dort alles über die Mobilfunknetze.
Zur Aufklärung eines Verfahrens wegen Hehlerei wollte die Staatsanwaltschaft wissen, ob innerhalb eines mehrmonatigen Zeitraumes im vergangenen Jahr größere Verluste durch Einbruch und/oder Diebstahl bei bestimmten Zigarettensorten (Lucky Strike und Pall Mall) entstanden sind.
Nö, bei uns nicht. Wir können ja nicht immer die Geschröpften sein.
Natürlich hatte ich auch während des Urlaubs ständig Kontakt zur Heimat und damit natürlich auch zur Firma. Unterm Strich mussten meine lieben Mitarbeiter zwar alleine klarkommen, aber den heißen Draht direkt in den Laden hatte ich dennoch. Am Donnerstag unserer ersten Urlaubswoche kam die Meldung rein, dass ich ein Päckchen bekommen hätte und dazu die Frage, ob der Inhalt (ggf. für die Firma) wichtig sei. Der Absender war Conrad Elektronik und da ich dort nichts bestellt hatte, war ich ziemlich irritiert. Die beiden Kondensatoren für die defekten LED-Röhren wollte ich ja erst nach dem Urlaub bestellen. Hatte ich etwa versehentlich doch die Bestellung schon ausgelöst? Nein, hatte ich nicht und so schusselig bin ich nun auch noch nicht.
"Mach mal bitte auf", textete ich zurück. Es folgte eine kleine große Überraschung: Blogleser Christopher aus Berlin hat sein Conrad-Versandkosten-Abo dazu genutzt, mir die beiden Elkos zu schenken.
Vielen Dank dafür!
(Mal gucken, wann ich die Zeit finde, die Treiber zu reparieren.)
das Verfahren ist eingestellt worden, da es nicht möglich ist, einen Täter zu ermitteln.
Sobald weitere polizeiliche Maßnahmen einen neuen Verdacht ergeben, wird das Verfahren wieder aufgenommen werden.
So weit nicht weiter spektakulär.
Interessant ist, dass die Tat, auf die sich das Schreiben bezieht, gerade mal zwei Monate her ist. So einen Eifer ist man ja hier von der Justiz gar nicht gewohnt. Was ausdrücklich nicht heißen soll, dass ich das nicht gut finde.
Mit der Tagespost trudelte hier vorhin ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen ein. Es ging um einen unserer Ladendiebe, der wohl noch mehr auf dem Kerbholz hat:
Neben der in jener Sache zu erwartenden Strafe fällt die Strafe, zu der die Verfolgung der von Ihnen angezeigten Tat führen kann, nicht beträchtlich ins Gewicht, [...]
So weit, so gut, den Text habe ich schon häufiger zu lesen bekommen. In diesem Fall handelte es sich um den Typen, der hier vor einer Weile eine größere Menge Schokolade gestohlen hatte. "Vor einer Weile" … Das war am 27. Mai dieses Jahres und ist damit nicht einmal vier Wochen her!
Okay sagt die Wahrheit, was ist mit der echten Staatsanwaltschaft Bremen passiert? Wurde sie gekidnappt? Muss ich mir etwa Gedanken machen?
Werbepost von "MyChoco" mit einem Bestellformular für deren Ware (sinnvollerweise auch ohne Preisangabe). Wie heißt noch dieses eine Wort mit den beiden "t"? Ach, ja, "flott".
(Vielen Dank für das Muster, aber bestellen werden wir wohl dennoch nicht.)
Vom Amtsgericht Bremen habe ich per Einschreiben eine Einladung zu einer Zeugenaussage gegen einen Mann bekommen, der hier im September 2017 mehrere Packungen Rasierschaum und Haargel geklaut hatte. (Einen dazugehörigen Blogeintrag gab es offenbar ebenfalls nicht, also auch an dieser Stelle keine weitere Möglichkeit, die Erinnerung aufzufrischen …)
Die Kopie der Anzeige habe ich noch vorliegen, aber an den Typen kann mich mich überhaupt nicht erinnern. Fotos oder Videos habe ich auch nicht mehr, also könnte ich in der Hauptverhandlung auch genauso gut den Zettel aus meinem "LD-Ordner" hochhalten, denn mehr habe ich leider auch durch die persönliche Aussage nicht zu bieten.
Lesen hier eigentlich die "Helmhelden" Tim und Gordian mit? Dann schönen Gruß zurück, ich habe eure Karte jetzt erst in dem Karton mit meinem Kopfschutz entdeckt, als ich den (eben nur fast) leeren Pappkarton nach nach knapp einem Jahr mal entsorgen wollte.
Mit der Post kam ein Infoschreiben für die bevorstehende Wahl. ich würde ja auch gerne mitmachen, da ich aber nun seit einer Weile im feind benachbarten Ausland wohne, fällt diese Option für mich definitiv weg. Also bleibt es bei lesen, zur Kenntnis nehmen, logischerweise verbloggen und ins Altpapier.
nach § 45 Abs. 1 des Jugendgerichtsgesetzes kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung einer Straftat absehen, wenn nur ein geringes Verschulden vorliegt und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn die Tat unter Berücksichtigung sämtlicher Begleitumstände im Vergleich zu anderen vorkommenden Taten dieser Art im Schuldgehalt weniger schwer wiegt und eine Strafverfolgung nicht zwingend erforderlich erscheint. Diese Voraussetzungen liegen hier in Anbetracht der Gesamtumstände vor.
Der Beschuldigte ist noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Die durch die Tat entstandenen Rechtsgutverletzungen sind relativ gering.
Ich habe deshalb von der weiteren Verfolgung der Straftat abgesehen. Das Verfahren bleibt hier allerdings für Wiederholungsfälle vermerkt. Der Beschuldigte wurde darauf hingewiesen, dass er im Wiederholungsfall mit einer Anklage zu rechnen hat.
Der Täter war ein Schüler, der vergangenen Sommer (hier unverbloggt) mehrfach Energydrinks geklaut hat. Zunächst waren wir uns nicht ganz sicher, aber schon misstrauisch, so dass wir ihn bei seiner Folgetat zielsicher auf frischer Tat ertappen konnten.
Möge der Schuss vor den Bug gereicht haben, um ihn wieder zurechtzurücken.
Die Telekom hat mir einen Umschlag geschickt mit den Zugangsdaten für einen neuen IP-Anschluss, den ich aber gar nicht brauche und der eigentlich auch längst wieder abbestellt gewesen sein sollte.
Unsere IT-Abteilung hat mich beruhigt, ich soll mir keine Sorgen machen, das kann problemlos storniert werden. Hoffen wir's mal.