2 x Post bzgl. Ex-MAs
Einmal über einen privaten Postdienst, einmal als Einschreiben über die Post habe ich heute völlig unabhängig voneinander zwei Schreiben bekommen.
Im ersten Brief hat mir eine Finanzbehörde mitgeteilt, dass eine Lohnpfändungsverfügung im Rahmen einer Vollstreckungssache erledigt ist, da der ausstehende Betrag bezahlt wurde. Das nahm ich achselzuckend zur Kenntnis, die betroffene Person arbeitet nämlich schon seit rund drei Jahren nicht mehr bei mir.
Jetzt wird es noch historischer: Mit dem Einschreiben meldete sich eine ehemalige Mitarbeiterin direkt bei mir, die eine Arbeitsbescheinigung braucht, um den Zeitraum der Beschäftigung bei mir bei mir belegen zu können. Das ist generell nicht weiter ungewöhnlich, interessant ist nur, dass das inzwischen schon über 15 Jahre her ist. Ich habe überhaupt keine Unterlagen mehr aus der Zeit und könnte nicht einmal mehr den Zeitraum ihrer Beschäftigung hier belastbar angeben. Keine Ahnung, was ich damit machen werde, aber darum kümmere ich mich im neuen Jahr …
Im ersten Brief hat mir eine Finanzbehörde mitgeteilt, dass eine Lohnpfändungsverfügung im Rahmen einer Vollstreckungssache erledigt ist, da der ausstehende Betrag bezahlt wurde. Das nahm ich achselzuckend zur Kenntnis, die betroffene Person arbeitet nämlich schon seit rund drei Jahren nicht mehr bei mir.
Jetzt wird es noch historischer: Mit dem Einschreiben meldete sich eine ehemalige Mitarbeiterin direkt bei mir, die eine Arbeitsbescheinigung braucht, um den Zeitraum der Beschäftigung bei mir bei mir belegen zu können. Das ist generell nicht weiter ungewöhnlich, interessant ist nur, dass das inzwischen schon über 15 Jahre her ist. Ich habe überhaupt keine Unterlagen mehr aus der Zeit und könnte nicht einmal mehr den Zeitraum ihrer Beschäftigung hier belastbar angeben. Keine Ahnung, was ich damit machen werde, aber darum kümmere ich mich im neuen Jahr …
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Kommentare
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Andi am :
die Aufbewahrungsfrist für Personalunterlagen beträgt xy Jahre. Die über Ihr Beschäftigungsverhältnis geführte Akte ist daher bereits vernichtet, weshalb ich Ihnen die gewünschte Bescheinigung nicht ausstellen kann. Ggfs. verfügt Ihre damalige Krankenkasse noch über die benötigten Daten.
MfG
kiter am :
Beamter am :
Anonym am :
Engywuck am :
Ulf am :
Aber vielleicht wird die Bescheinigung ja auch für etwas anderes benötigt, um z. B. eine Mindestbeschäftigungszeit der letzten Jahre für was auch immer nachzuweisen.
Amsel am :