Skip to content

Die Polizei und die keine Polizei

Einer Ladendiebin, die sich nicht ausweisen konnte und zudem noch Stress machte, sagte ich, dass wir das ja normalerweise ohne die Polizei klären würden. Geht halt schneller und wenn jemand friedlich ist und die Personalien auch überprüft werden können bzw. zumindest plausibel sind, kann man sich da durchaus mal eine halbe bis ganze Stunde Wartezeit sparen.

In diesem Fall warteten wir und als die Polizei kam, stürmte die Elfriede gleich auf die Uniformierten zu und erzählte denen, dass ich ihr gedroht hätte, dass wir normalerweise keine Polizei holen würden.

Ich hab das Problem dabei nicht ganz verstanden. Kann man ja nicht ahnen, dass sich jemand aus der Szene ausdrücklich darüber freut, die netten Beamten vom Revier Neustadt oder der BP zu sehen.

Achtgeführt

Ein russischstämmiger Ladendieb, der quasi kein Wort Deutsch sprach, aber dafür aus voller Kehle minutenlang auf Russisch fluchte und uns anblökte, war alles andere als kooperativ. Letzteres könnte natürlich auch an der Sprachbarriere gelegen haben.

Abschließend wurde der Mann jedenfalls von den freundlichen Beamten der Polizei in Handschellen hier aus dem Laden geführt. Denen gegenüber war der Kerl übrigens nicht minder schweigsam. Was möglicherweise den Einsatz der Handschellen noch zusätzlich forciert hatte.

Das war zwar nicht nicht das erste Mal, dass ein LD eine Acht um die Handgelenke hatte – aber diese Momente sind immer besonders bemerkenswert, da das Zusammentreffen der Polizei mit diesen Personen in der Regel keinen 0815-Standardvorgang darstellt.

4 x Instant-Kaffee unserer Eigenmarke

"VP Kaffee, schnell!" poppte eine WhatsApp-Nachricht bei mir auf.

Ich guckte blitzschnell auf den Bildschirm der Videoanlage, sah aber nur noch einen etwas zweifelhaft wirkenden Typen, der mit einer gefüllten Umhängetasche in Richtung Kasse unterwegs war. Keine Zeit mehr, auf dem Video nachzusehen, ob er wirklich was eingesteckt hat.

Als der Typ gerade an der Kasse durchgehen wollte, stellten ein Kollege und ich uns ihm in den Weg. Blitzschnelles Abwägen: Wieviel riskieren wir, wenn wir evtl. ungerechtfertigt verlangen, in die Tasche zu gucken? Die Entscheidung fiel dahingehend aus, dass wir ihn aufforderten, die Tasche zu öffnen. Überraschung: Es lagen vier Gläser Instant-Kaffee unserer Eigenmarke im Gesamtwert von 11,96 € darin.

Die habe er mitgebracht, beteuerte der Mann. "Die gibt es da vorne bei der Kirchengemeinde durch Spenden finanziert (von Rewe und Lidl (genau, die haben ja auch gut & günstig …)) und sind für einen symbolischen Euro pro Glas zu bekommen", erklärte er uns. Das seien auf jeden Fall seine Gläser und wir sollen ihn gefälligst gehen lassen.

Während zwei Kollegen auf ihn aufpassten, sondierte ich schnell die Videoaufzeichnung. Wenig überraschend war es dann zu beobachten, wie er die vier Gläser aus dem Regal nahm. So viel zum Thema "mitgebracht".

Da er sich nicht ausweisen konnte, holten wir die Polizei dazu. Selbst den Beamten erzählte er diese Geschichte mit der Kirche und dass er die Gläser mitgebracht haben will. Nachdem die Polizisten die Videoaufnahme mit eigenen Augen gesehen hatten, war die Sache dann auch für sie endgültig vom Tisch. Es folgte das übliche Spielchen mit Anzeige und Hausverbot.

Klauversuch neben der Polizei

Wir hatten ein Pärchen beim Diebstahl erwischt. Da keiner von beiden ein brauchbares Ausweisdokument vorlegen konnte, sie aber auch überhaupt nicht kooperativ waren, holten wir die Polizei dazu. Die meisten Ladendiebe geben die Tat zu, wenn man sie überführt hat und versuchen meistens auch nicht, irgendwelche Ware in ihren Taschen zurückzuhalten oder bereits ausgepackte Sachen später wieder einzustecken. Das hatten wir diesmal alles und es war extrem nervig. Auch als die drei Beamten da waren, änderte sich die Einstellung der beiden nicht.

Statt kleinlaut die Tat zuzugeben, behielten sie nicht nur ihre große Klappe …



… nein, die Frau versuchte zudem noch allen Ernstes, während einer der drei Polizisten keine zwei Meter entfernt von ihr stand, aus einem der Kartons, in dem wir die von Hand angenommenen Einwegflaschen zwischenlagern, mehrere Flaschen in ihre Handtasche zu stecken. Der Beamte bemerkte das, nahm ihr die Flaschen weg und machte ihr eine ungewöhnlich laute Ansage, die von Herzen kam.

Was ich hier leider nicht zeigen kann, ist dieses debile Grinsen, das die Frau hinterher an den Tag legte. "Das war nur ein Scherz", entgegnete sie und ging wohl ernsthaft davon aus, den Polizisten damit beruhigen zu können. Das ging aber nach hinten los, er machte ihr eine noch deutliche eine Ansage – und von uns gab es eine zweite Anzeige. Das wurde ganz offiziell als ein neuer Fall behandelt, damit hat sie mit einem Besuch gleich zwei Anzeigen wegen Diebstahls mitgenommen. Das hatten wir hier auch noch nicht. :-)

Weggenommene Zigaretten

Wir hatten einen Dreizehnjährigen beim Diebstahl erwischt. Da er nicht kooperativ sein wollte und wir mit seinen Eltern auch nicht weiterkamen, holten wir die Polizei dazu. Ist dann vielleicht auch noch etwas abschreckender – wenngleich ich an dieser Stelle zugeben muss, dass der Jungen trotz des Alter vermutlich schon reichlich Erfahrungen auf der anderen Seite des Gesetzes gesammelt hat. Der Diebstahl war routiniert und auch der Umgang mit den Beamten.

Bei der Durchsuchung fanden sie neben mehreren hundert Euro Bargeld auch eine angebrochene Schachtel Zigaretten. "Das sind meine", gab der Junge zu. Der Beamte nahm ihm die Schachtel weg und ließ sie uns zur Entsorgung zurück. "Die darfst du gar nicht haben."

Weiter soll es um den Diebstahl hier jetzt gar nicht gehen. Aber ich musste noch eine Weile über die Sache mit den Zigaretten nachdenken. Darf man mit 13 Jahren tatsächlich keine Schachtel Zigaretten mit sich führen?

Werfen wir doch mal einen Blick auf Absatz 1 des §10 ("Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren") aus dem Jugendschutzgesetz. Dort steht:

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
Die Absätze 2-4 beinhalten Verkaufsautomaten, Onlineshops und E-Produkte.

Im Klartext steht im Gesetz nur, dass Minderjährige Tabakerzeugnisse nicht kaufen dürfen und man nicht zulassen darf, dass Minderjährige diese konsumieren. Von besitzen und mit sich führen steht da nichts.

Dass der Knirps seine Zigaretten losgeworden ist, bedaure ich nicht. Aber ob das so absolut korrekt war, was der Polizist da gemacht hat? Wie seht ihr das?

Spontanes Erscheinen der Polizei

Ein Mann kam in den Laden, ging in die Getränkeabteilung und steckte sich vier Dosen Bier in die mitgebrachte Umhängetasche. Er war Ines schon im Vorbeigehen aufgefallen, sie rief mich an und ich guckte ihm dann im Livebild der Videoanlage bei seiner Aktion zu.

Ich zog mir meine Jacke an, um als Zivilist getarnt am Eingang auf ihn zu warten. Das wäre bis hier hin kaum eine Erwähnung wert gewesen.

In dem Moment, in dem Ines und ich vorne im Eingangsbereich ankamen, hielt gerade ein Streifenwagen der Polizei genau vor unserer Tür an. Die beiden aussteigenden Beamten fragte ich, ob sie kurz Zeit für uns hätten. Bei uns sei nämlich gerade ein Mann im Laden, der im Begriff war, den Diebstahl von zumindest vier Dosen Bier zu vollenden.
Die beiden überlegten kurz, nickten mit dem Kopf und kamen rein. Eigentlich hatten sie angehalten, um den Halter eines Fahrzeugs, das auf dem Parkstreifen stand, darauf aufmerksam zu machen, dass der TÜV des Wagens abgelaufen war. "Dann hat der jetzt Glück gehabt", schmunzelte der Polizist.

Der Rest verlief unspektakulär. Aber wie der Mann vollkommen unerwartet direkt in die Arme der Polizei lief, sorgte für einen herrlich überraschten Gesichtsausdruck und große Verwunderung: "Habt ihr die jetzt extra für mich gerufen?"

LD ofW

Ich irrte gerade durch den Laden und suchte einen Kollegen, um ihm etwas zu erzählen. Plötzlich rannte Ines an mir vorbei: "LD! LD!"

Unverzüglich sprintete ich hinterher. An der Schranke am Eingang holten wir einen ziemlich heruntergekommenen Mann ein. Dieser hatte sich, das hatte Ines auch mal wieder eher zufällig aus dem Augenwinkel auf dem Livebild der Videoanlage gesehen, eine Flasche Korn in den Ärmel seiner Jacke gesteckt und wollte damit gerade den Laden verlassen.

Er wollte gar nicht klauen, das sollte nur ein Spaß sein, sagte er. Ob er mit diesem Spruch schon jemals irgendwo weitere Konsequenzen vermeiden konnte? Ich bezweifle es. Dabei öffnete er noch den Reißverschluss seiner Jacke und zeigte uns, dass er nichts in den Taschen oder dem Hosenbund steckten hatte. Logischerweise war da nichts zu sehen, denn parallel zum Oberarm im Ärmel steckend tarnte sich die Flasche ganz prima.

Er entzog sich unserer Befragung, eilte wieder in den Laden zurück und stellte die Flasche wieder im Regal ab. Vermutlich wollte er damit belastendes Material loswerden, aber dafür war es zu spät. Kurioserweise wollte er uns nicht ins Lager folgen, sondern mitten im Laden stehen bleiben. Alle Überredungsversuche blieben ohne Erfolg. Mir ist das egal, ich kann solche Sachen auch mitten auf der Verkaufsfläche vor allen anderen Kunden klären. Im Hintergrund ist es eben etwas geschützter und weniger auffällig.

Da er sich nicht ausweisen konnte, riefen wir die Polizei an. Die Wartezeit verbrachten wir natürlich auch mitten im Laden, der Korndieb erntete viele neugierige Blicke. Aber er wollte unbedingt dort stehen bleiben.

Selbst mit der Polizei wollte er ausdrücklich nicht nach hinten gehen. Nachdem sie ihn fast mit Gewalt ins Lager zerren mussten, folgte er ihnen schließlich. Aber nur nach mühsamer Diskussion. Ja, selbst mit den Beamten diskutierte er darüber und wollte ausdrücklich nicht, nicht, nicht ins Lager.

Der Rest war wenig spektakulär, aber es bleibt der Gedanke, warum er wohl partout nicht mit uns oder der Polizei in den Hintergrund wollte. Er ob schon einmal hinter verschlossenen Türen Prügel bezogen hat? Wer weiß, wer weiß …

Zu viele Diebstähle

Da war ich gerade dabei, die Videoaufzeichnung von einem Ladendieb auf einen USB-Stick zu sichern, als ein Kollege laut rufend am Büro vorbei lief: "Wir haben einen Ladendieb, komm mal eben!"

Meine Güte, lasst mich doch den einen wenigstens erst fertigmachen. Ich wollte gerade im Scherz schreiben, dass man ja bei so vielen Fällen durcheinanderkommt – aber so verkehrt ist das gar nicht. In den letzten Wochen habe ich so viele Videos für die Polizei zusammengestellt, da hatte ich zeitweise tatsächlich die Orientierung verloren. Ein Segen, dass jeder Fall seine eigene Vorgangsnummer bekommt …

Ladendiebisches vom 7. März 2024

Ines und ich hatten heute Vormittag eine interne Onlineschulung der Edeka zum Thema Ladendiebstahl bearbeitet. In dem Kurs gab es nicht viel zu lernen für uns, interessant war er dennoch. "Was ist verboten?", lautete eine Frage in den Übungen. Natürlich dürfen wir die Personalien nicht erzwingen und man darf den Ladendieben auch nicht drohen und durchsuchen darf man sie auch nicht. Klar, wusste ich auch vorher schon alles. Ich finde, dass in dem Kurs der ausdrückliche Hinweis darauf fehlte, dass man Ladendiebe nicht in die Papppresse werfen darf. :-P

Eine Sache in dem Lehrgang ließ mich aber staunen. Der Teil wurde in der Theorie behandelt und war sogar Bestandteil des Abschlusstests: Ladendiebe tragen Handschuhe, um das Hinterlassen von Fingerabdrücken zu vermeiden. Ernsthaft? Wenn die Schulung nach belegbaren Erfahrungen in der Praxis entstanden war, dann ticken die Ladendiebe hier in Bremen definitiv anders. Noch nie hat hier ein Ladendieb Handschuhe getragen, um Fingerabdrücke zu vermeiden. Zumindest wurden Handschuhe, wenn sie denn mal jemand getragen haben sollte, nicht mit Fingerabdrücken in Verbindung gebracht. Überhaupt sind Fingerabdrücke noch nie hier ein Thema bei einem Ladendiebstahl gewesen. Bei Einbrüchen und Einbruchsversuchen sah das da schon anders aus.


Während wir beide gerade dabei waren, den Abschlusstest durchzuarbeiten, stutzte Ines plötzlich mit dem Blick zum Bildschirm mit der Ansicht unserer Überwachungskameras. "Dem gucken wir mal hinterher", sagte sie. Mit "dem" war ein Mann gemeint, der hinsichtlich Statur, Bekleidung und Gesamterscheinung schon auffällig war. Er nahm sich einen Kuchen, dann eine Müllermilch, dann einen Bio-Joghurt und dann noch zwei Tafeln Schokolade aus fairem Handel.
Wir beobachteten fasziniert, denn er hatte keine Taschen dabei und machte auch keine Anstalten, die Sachen irgendwo in seiner Jacke zu verstauen, sah aber dabei so ganz und gar nicht nach einem Kunden aus, der sich diese Produkte leisten kann. Aber manchmal haut man mit Vorurteilen ja auch mal daneben. Der Mann ging in die Getränkeabteilung und fing plötzlich an, irgendwas umzusortieren. Leider in dem Moment mit dem Rücken zur Kamera, aber wir wussten ja, was er genommen hatte und was sich nach dieser Aktion noch in seinen Händen befinden sollte. Zu unserer Überraschung hatte er einen leeren Getränkedosenkarton genommen und dort die Artikel deponiert. Es folgten noch eine Dose Cola, Nüsse, Mandeln, Kekse – alles Markenprodukte im Gesamtwert von über 20 Euro:



Augenscheinlich kaufte er wohl doch ein. Aber unsere Alarmglöckchen schrillten, denn das Gesamtbild wollte nicht so recht passen, und so postierte Ines sich vorsorglich in der Nähe des Ausgangs, während ich über die Videoanlage weiter beobachtete.
In der Gemüseabteilung prüfte der Typ scheinbar unsere Obstauswahl, in Wirklichkeit wartete er nur auf den Moment, in dem ein anderer Kunde den Laden betritt. Blitzschnell war er mit dem Karton auf dem Arm in Richtung Tür gerannt, Ines geistesgegenwärtig hinterher, ein weiterer Kollege tat es ihr nach und beförderte den Mann schließlich im Schwitzkasten ins Lager.

Thema erledigt. Da er keine gültigen Papiere dabei hatte, mussten wir die Polizei rufen, die unserem Erstaunen nach nicht einmal einer Minuten durch die Tür trat. "Wir waren gerade in der Nähe." Sehr gut. Die Überprüfung des Mannes war etwas schwieriger und letztendlich wurde er in Handschellen abgeführt und zur weiteren Untersuchung mit zur Wache genommen.

Während die Polizei mit dem Ladendieb bei uns im Lager zugange war, rief Ines mich an. "VP! Der packt wahllos Kekse in seine Umhängetasche!" Danach packte er noch augenscheinlich genauso wahllos andere Dinge in seine Tasche. Wenn der nicht klaut, was dann? Praktischerweise hatten wir die Polizei gerade im Haus und auch der Beamte, der den Mann auf dem Monitor beobachtete, stimmte uns zu: Das ist definitiv kein normales Einkaufsverhalten. Da sie sich um unseren ersten Ladendieb kümmern mussten, rief er über Funk Verstärkung an. Augenblicke später stand ein zweiter Polizeiwagen vor der Tür:



Zeitweise waren vorhin, wenn ich richtig gezählt habe, sieben Beamte gleichzeitig hier im Markt. Es kam dann nämlich noch jemand mit einem Zivilfahrzeug, da niemand diesen aggressiven und stinkenden Dieb in seinem Fahrzeug mitfahren lassen konnte, wollte oder sogar durfte.

Der mit den Keksen in der Tasche stand irgendwann an der Kasse, packte alles aus und bezahlte seinen Einkauf wie jeder andere Kunde auch. Merktipp für Kunden: Wenn sogar die Polizei schon dein Einkaufsverhalten so auffällig findet, dass sie eine weitere Streifenwagenbesatzung anfordert, dann machst du definitiv etwas falsch.

Der Rest des Tages darf gerne etwas geruhsamer vonstatten gehen …

Schuster, bleib bei deinem Leisten!

… und dann war da noch der Ladendieb, der keinen Ausweis oder ein ähnliches Dokument dabei hatte, jedoch mit einem Brief dienen konnte, auf dem ebenfalls seine Daten standen. Um die Sache zu beschleunigen, nahm ich ihm einfach mal ab, dass das wirklich seine Anschrift war.

Es entbehrte nicht einer gewissen Ironie, dass es ein Brief der Kriminalpolizei Bremen war, in dem es um ein Ermittlungsverfahren wegen Ladendiebstahls in einem Discounter in einem anderen Stadtteil ging.

Wenn die Droge die Gewalt über einen genommen hat und der Entzug zu drücken droht, haben die Leute eben nur noch Ziel vor Augen: Nachschub, egal wie.

Servicezeiten

Die Polizei hier in Bremen ist auf telefonischem Wege auf zwei Arten zu erreichen, nämlich selbstverständlich über die Notrufnummer 110 und für die weniger dringenden Fälle über den "Zentralruf".

Wir hatten einen Ladendieb, der zwar friedlich war, sich jedoch nicht ausweisen konnte. Also rief ich die Telefonzentrale der Polizei Bremen und nachdem ich fünf Minuten lang in der Warteschleife hing, kam folgende Ansage: "Sie rufen außerhalb unserer Servicezeiten an, in dringenden Fällen wählen Sie bitte den Notruf …"

Warum haben die "Servicezeiten"?! Das ist die Polizei!!!

Die erste Anzeige für einen Autofahrer

Ines und ich versuchen, das Auto so oft wie möglich stehen zu lassen. Dass wir die knapp 15 Kilometer von zu Hause bis zur Firma mit dem Fahrrad zurücklegen, ist eigentlich inzwischen bei uns gewohnte Routine. Unsere täglichen Nahtoderfahrungen dabei sind inzwischen leider zur Normalität geworden. Wir machen uns schon fast einen Spaß daraus, abends mit der Anzahl der jeweils von uns auf unserem Weg erlebten Nahtoderfahrungen zu flexen. Leute, die einem wie auch immer die Vorfahrt nehmen, haben wir ständig. Das ist nicht schön, aber eben Alltag. Vorausschauende Fahrweise und natürlich auch, weil wir selber erfahrene Autofahrer sind, ich seit inzwischen 30 Jahren, verhindert Unfälle. Wenngleich auch immer etwas zähneknirschend, da wir ja eigentlich im Recht wären.

Wie gesagt, Alltag.

Heute Morgen hatten wir ein Erlebnis, das wir nicht mehr einfach so hinnehmen wollten. Durch einem Anruf bei der telefonischen Anzeigenaufnahme der Polizei klärte ich zunächst, ob eine Anzeige überhaupt sinnvoll ist. "Klar", bekam ich zur Antwort, "Ihre Frau ist Geschädigte und Sie sind Zeuge. Ich sende Ihnen einen Strafantrag zu, den Sie bitte unterschrieben zurücksenden müssen. Die Schilderung des Vorfalls können Sie mir per E-Mail senden."

Taten wir, sie lautete folgendermaßen:

Sehr geehrter Herr […],

wie eben telefonisch besprochen, hier die Schilderung des Vorfalls von heute Morgen:

Meine Frau Ines und ich befuhren hier in Bremen die […] Straße von […] kommend in Richtung […].

Neben der Straße befindet sich ein ausdrücklich als Gehweg gekennzeichneter Weg. (Verkehrszeichen 239 ohne den Zusatz "Radfahrer frei")

Wir fuhren folglich auf der Fahrbahn, und zwar nebeneinander. Da die […] Straße zweispurig ausgelegt ist (ohne Fahrbahnmarkierungen, jedoch können sich Fahrzeuge problemlos begegnen), blieb für PKW ausreichend Platz zum Überholen.

Als wir auf Höhe der […] Straße waren, machte ein PKW hinter uns durch mehrmaliges Hupen auf sich aufmerksam. Der Wagen fuhr schließlich auf die Gegenspur und wurde neben uns mit geöffnetem rechten Seitenfenster langsamer. Ob der Fahrer uns etwas zurief, können wir nur vermuten. Sekunden später gab er Gas und scherte so dicht vor uns wieder ein, dass er meine Frau, die links fuhr, kurz vor der Unterführung […] Straße zu einer Notbremsung zwang. Anschließend bog er zügig nach links auf die Straße […] ab, wo wir ihn aus den Augen verloren.
Es folgten noch eine möglichst detaillierte Beschreibung von Fahrer und Fahrzeug inkl. Kennzeichen.

Was daraus wird, werden wir ja sehen. Unsere Schmerzgrenze im Straßen ist wirklich hoch, aber so ein Verhalten muss einfach mal Konsequenzen für den Täter haben.

Die Datensätze der Polizei

Eine schriftliche Mitteilung über den Stand eines Ermittlungsverfahrens gegen einen unserer Ladendiebe konnte nicht an mich zugestellt werden. Die Polizei hatte das Schreiben mit der Info, dass der Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln sei, zurückbekommen. Dieses Schreiben haben sie dann aber mit in den Briefumschlag gesteckt, der schließlich doch hier an die Firma adressiert und erfolgreich zugestellt wurde.

Der erste Brief war an eine Wohnadresse geschickt worden, an der ich seit 1985 (!) schon nicht mehr wohne. Ich war, wenn ich mich richtig erinnere, in dem Jahr des Umzugs 12 Jahre alt geworden. Ich glaube, man will gar nicht wissen, was da noch alles von einem irgendwo bei den Behörden gespeichert ist …

Anfrage der Polizei nach Videoaufzeichnung

Per E-Mail kam eine Anfrage der Kriminalpolizei Bremen. Man ermittelt im Rahmen eines Betrugs mit gestohlenen Kreditkartendaten. Mit diesen gestohlenen Daten sei bei uns eingekauft und gleichzeitig via Cashback auch 200 Euro Bargeld vom betroffenen Konto abgehoben worden.

Uns trifft keine Schuld und wir haben auch keinen Schaden erlitten. Aber ob ich zur Identifizierung des Täters oder der Täterin mit Bildern aus der Videoaufzeichnung, sofern wir denn eine haben, helfen könnte, wollte die Absenderin der Mail wissen.

Unsere Anlage speichert ganz DSGVO-konform maximal 72 Stunden und überschreibt die Aufzeichnungen dann automatisch wieder. Nach fünf Monaten war da nun beim besten Willen nichts mehr zu machen.