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iTunes-Karten-Kauf mit geklauter Karte

Ein Kommissariat aus Schleswig-Holstein hat mich über unsere Großhandlung via E-Mail kontaktiert. Es wurden vor ein paar Wochen mit einer gestohlenen Kreditkarte mehrere iTunes-Guthabenkarten bei uns gekauft und jeweils dazu die Cashback-Funktion genutzt, so dass der (dem Karteninhaber) entstandene Schaden gut 600 Euro beträgt. Das ist schon schmerzhaft.

Die Frage lautetet, ob ich detaillierte Kassendaten und im Idealfall auch Videobilder vom Täter oder der Täterin liefern könnte. Bei letzteren musste ich passen. Die aufgezeichneten Videos werden nach 72 Stunden automatisch überschrieben. Hätte ich von dem Vorfall früher erfahren, hätte ich die Daten natürlich sichern können, aber so sind sie seit einem Monat schon nicht mehr existent.

Aber immerhin konnte ich die drei Kassenbelege nachdrucken. Dadurch ist der Täter zwar auch nicht unmittelbar bekannt, aber vielleicht gibt es eine kleine Chance: Ich weiß nicht, ob bei einer iTunes-Aufladung die Seriennummer der für die Aufladung verwendeten Karte gespeichert wird – aber wenn ja, sollte man dem Bösewicht zumindest näher kommen können, denn diese Seriennummern werden hier protokolliert und stehen auf den Kassenbons und daher auch auf dem Auszug, den ich der Polizei übermittelt habe.

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