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Klauen, keine Papiere – aber Haftgründe

Ein Mann hatte vier Packungen Ferrero Rocher in seiner Trainingshose deponiert und wollte den Laden verlassen, ohne diese zu bezahlen.

Da diese Pralinen auch von uns mit Warensicherungsetiketten beklebt werden, löste die Ware an der Kasse den Alarm aus und in der Folge kam er mit seiner Beute nicht weit. Da er sich nicht ausweisen konnte, riefen wir die Polizei an.

Der Mann war friedlich und eigentlich auch kooperativ. Hätte er seinen Ausweis dabei gehabt, wären wir sicherlich auch ohne die Uniformierten zurechtgekommen. Dass wir die Polizei rufen mussten, war dann doppeltes Pech für den Dieb: Nicht nur, dass durch den Polizeieinsatz alles hier länger dauerte und für ihn komplizierter wurde – es stellte sich vor allem während seiner Überprüfung im INPOL heraus, dass wohl Haftgründe gegen ihn vorliegen.

Wie die Sache nun ausgegangen war, weiß ich nicht und geht mich ja auch nichts an, aber auf jeden Fall durfte der Mann auf der Rückbank im Streifenwagen mitfahren, damit die Sache auf der Wache genauer überprüft werden konnte.

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Kommentare

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Gr. Restaurant Keta am :

Wie hoch ist denn eigentlich die Bearbeitungspauschale für Ladendiebstahl und wie ist die Zahlungsquote?

Mitleser am :

Soweit ich mich erinnere, hatte Björn mal Ladendiebe angeschrieben und einer hatte sogar dann bezahlt.

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