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Weggenommene Zigaretten

Wir hatten einen Dreizehnjährigen beim Diebstahl erwischt. Da er nicht kooperativ sein wollte und wir mit seinen Eltern auch nicht weiterkamen, holten wir die Polizei dazu. Ist dann vielleicht auch noch etwas abschreckender – wenngleich ich an dieser Stelle zugeben muss, dass der Jungen trotz des Alter vermutlich schon reichlich Erfahrungen auf der anderen Seite des Gesetzes gesammelt hat. Der Diebstahl war routiniert und auch der Umgang mit den Beamten.

Bei der Durchsuchung fanden sie neben mehreren hundert Euro Bargeld auch eine angebrochene Schachtel Zigaretten. "Das sind meine", gab der Junge zu. Der Beamte nahm ihm die Schachtel weg und ließ sie uns zur Entsorgung zurück. "Die darfst du gar nicht haben."

Weiter soll es um den Diebstahl hier jetzt gar nicht gehen. Aber ich musste noch eine Weile über die Sache mit den Zigaretten nachdenken. Darf man mit 13 Jahren tatsächlich keine Schachtel Zigaretten mit sich führen?

Werfen wir doch mal einen Blick auf Absatz 1 des §10 ("Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren") aus dem Jugendschutzgesetz. Dort steht:

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
Die Absätze 2-4 beinhalten Verkaufsautomaten, Onlineshops und E-Produkte.

Im Klartext steht im Gesetz nur, dass Minderjährige Tabakerzeugnisse nicht kaufen dürfen und man nicht zulassen darf, dass Minderjährige diese konsumieren. Von besitzen und mit sich führen steht da nichts.

Dass der Knirps seine Zigaretten losgeworden ist, bedaure ich nicht. Aber ob das so absolut korrekt war, was der Polizist da gemacht hat? Wie seht ihr das?

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Kommentare

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eigentlichegal am :

Die Frage die sich beim Besitz stellt: Wie ist das Kind legal an die Zigaretten gekommen?
Und da man einem Kind Zigaretten weder anbieten noch verkaufen darf ist "Kind besitzt Zigaretten" ein Szenario, das in der legalen Realität ja gar nicht vorkommen dürfte.
Dieser "Glitch in the matrix" wird vom Polizisten korrigiert.
Es erfolgt ja ansonsten keine weitere Bestrafung.
"Das sind meine" Da könnte man jetzt glatt nach der Rechnung fragen. Im Notfall können die Eltern den Polizisten ja verklagen, das wird sicher lustig.

Andi am :

Untersagt sind die Abgabe und der Konsum in Gaststätten, Verkaufsstellen und in der Öffentlichkeit. Wenn also z.B. die Eltern dem 13jährigen zu Hause eine Schachtel schenken, fällt das nicht darunter. (Wenn sie ihn auch rauchen lassen, wäre aber ggfs. eine Verletzung der Fürsorgepflicht denkbar.)

Ich schon wieder am :

Was hat er denn eigentlich geklaut, der Wicht?

Ich schon wieder am :

Ich frage wegen der hohen Bargeldmenge, die er mitgeführt hat.
Das lässt drauf schließen, dass er den Kioskmann und Kompagnons bereits ganz gut kennt.

Jodelschnepfe am :

Die Zigaretten (und das Geld) hätten einer personensorgeberechtigten Person (i. d. R. den Eltern) übergeben werden müssen.

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