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Mitgliedsbescheinigung

Post von einer Krankenkasse: Man teilt mir mit, dass ein junger Mann mit ausländischen Wurzeln dort jetzt angemeldet ist und ab sofort sämtliche Beiträge entsprechend eingezogen würden.

So weit, so gut. Die Sache hat nur einen Haken: Ich habe den Namen des vermeintlich neuen Mitarbeiters noch nie im Leben gehört. Aussprechen kann ich den auch nicht richtig, folglich, wenn der hier arbeiten würde, wüsste ich das wohl.

Habe mal die in dem Schreiben angegebene Sachbearbeiterin angerufen. Diese teilte mir mir, dass der Herr meine Firma als neuen Arbeitgeber angegeben hätte. Kurioserweise hatte er dabei allerdings den offiziellen Firmennamen angegeben (Also "Neustädter Frischmarkt e.K.") und nicht "SPAR-Markt", so wie es 100% der Mitarbeiter tun würden. Die Sache wird jetzt überprüft, eines ist aber sicher: Irgendwas ist da nicht ganz koscher!

Personenbeschreibung

Bei einem der hier regelmäßig stattfindenden Testkäufe hat der Testkäufer einen meiner Mitarbeiter wie folgt beschrieben:



Ich wundere mich zwar, dass da nicht einfach nur ein Name stand, denn eigentlich tragen wir alle Westen und Kittel mit aufgesticktem Namen, aber über diese anscheinend sehr detaillierte Personenbeschreibung wundere ich mich zugegebenermaßen noch viel mehr.

An dem Abend waren drei Mitarbeiter hier. "Männlich" passt also auf jeden Fall – aber die restlichen Informationen in der Beschreibung lassen sich beim besten Willen keiner Person so richtig zuordnen.

Nummer eins:
32 Jahre alt, das könnte passen. Er ist aber weder blond noch auch nur annähernd 1,90m groß. Der kann es nicht sein.

Nummer zwei:
Die Größe passt zwar, aber das Alter definitiv nicht. Der gute Mann ist ja schon kurz vorm Rentenalter. ;-)

Nummer drei:
Auch 32 Jahre alt und auch nicht ganz klein – aber für "halblange Haare" reicht seine Frisur nach meinem Verständnis eigentlich nicht. (Wobei ich ja nun auch kein Maßstab für Haarlängen bin…)


Aber immerhin war die Bewertung positiv, da will ich nicht zu hart sein. ;-)

Die Aufforderung

Ein ehemaliger Mitarbeiter hatte mir vor einer Weile ein Einschreiben geschickt:

"Sehr geehrter Herr Harste,

ich habe bei Ihnen in dem Zeitraum vom 27.09.2017-30.09.2017 als Verkäufer in Teilzeit gearbeitet und muss leider bis zum heutigen Tag feststellen, dass immer noch kein Zahlungseingang des ausstehenden Gehalts für September auf mein Konto verbuchen konnte, obwohl ich Ihnen die erforderlichen Kontodaten bereits mitgeteilt habe. Daher fordere ich sie auf mir das ausstehende Gehalt für September 2017 in Höhe von 250,38€ (netto) (= 260 € brutto) mit einer Fristsetzung bis zum 15.11.2017 auf das folgende Konto zu überweisen. […]
"

Ich liebe so ein pseudobürokratisches Geschwafel. Nur zur Info: Der Kerl hatte tatsächlich im genannten Zeitraum bei uns gearbeitet. Dass das Arbeitsverhältnis nicht darüber hinaus fortgesetzt wurde, lag zu exakt 100% daran, dass er ohne sich noch einmal bei mir oder einem meiner Mitarbeiter gemeldet zu haben nicht mehr zur Arbeit erschien und auch nicht mehr telefonisch erreichbar war. Natürlich hätten wir die geleistete Arbeit abrechnen können, aber bei jemandem, der so tut, als wäre er vom Erdboden verschwunden, wollten wir einfach erst mal abwarten und gucken, was passiert.

Von mir gab es folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihr erfrischend freundliches Schreiben vom 30. Oktober 2017.

Sie hätten sich die Mühe mit den in Floskeln verpackten Drohgebärden sparen können, wenn Sie sich einfach kurz telefonisch oder via E-Mail bei mir oder meinem Mitarbeiter gemeldet und bei der Gelegenheit die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erklärt hätten, anstatt einfach nicht mehr zum Dienst zu erscheinen und nicht mehr auf Anrufe zu reagieren.

Wie auch immer: Ich habe den von Ihnen genannten (Brutto-)Betrag durch unsere Lohnbuchhaltung laufen lassen und soeben den sich daraus errechneten Nettolohn auf Ihr Konto xxx überwiesen.

Die von Ihnen geforderten € 250,38 konnte ich Ihnen jedoch nicht auszahlen, da Sie, wie Sie freundlicherweise in Ihrem Schreiben bestätigt haben, in unserem mündlichen Arbeitsvertrag auf Teilzeit (und nicht im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung) eingestellt waren, woraus sich die Pflicht zur Zahlung von Lohnsteuer, Krankenkassen- und Sozialversicherungsbeiträgen ergibt, was den ursprünglich von Ihnen gewünschten Betrag auf € 181,32 reduziert.

Dieser Piekser in die Wunde war ausreichend Genugtuung für mich. :-) Da sich dieser ehemalige Mitarbeiter bis dato auch nicht wieder bei mir direkt oder in der Filiale gemeldet hat, dürfte die Sache damit auch abgeschlossen sein.

Langer Lebenslauf, kurzer Job

Anfang des Jahres brauchten wir für den Markt in der Münchener Straße unbedingt neues Personal. Nicht nur ein paar Aushilfen, sondern sogar Leute mit Verantwortung, denen man auch administrative Aufgaben und langfristig auch den Ladenschlüssel anvertrauen kann. Unter anderem hatte sich eine junge Frau beworben, bei der eigentlich alles top war: Gelernte Einzelhändlerin, super Zeugnis, nett und freundlich – wir waren uns sofort einig, dass wir sie zu einem Vorstellungsgespräch einladen müssten. Da gab es nur einen ganz dicken Wermutstropfen: Ihr Lebenslauf. In vierzehn Jahren wären wir nun ihr sechzehnter (!) Arbeitgeber. Zu Anfang meiner Selbstständigkeit hätte ich sowas schulterzuckend hingenommen, kann doch schließlich passieren und die unterschiedlichsten Gründe haben, warum man häufiger den Job wechselt.

Heute sehe ich das anders. Ich will nicht ausschließen, dass es auch vereinzelte Ausnahmen gibt, aber mit meinen über 16 Jahren Erfahrung als Arbeitgeber kann ich ziemlich sicher sagen, dass sich Mitarbeiter, die einen solchen beruflichen Lebenswandel vorzuweisen haben, sich nicht plötzlich nur dadurch gänzlich ändern, dass sie bei mir arbeiten. Aller Warnungen zum Trotz luden wir die Bewerberin nicht nur, sondern stellten sie auch zum ersten Januar dieses Jahres als Vollzeitkraft ein.

In der ersten Woche arbeitete sie richtig gut mit. Sie nahm alles an, was wir hier an Informationen gaben und auch von den Kunden kamen positive Stimmen über die nette neue Kollegin. In der Folgewoche war die schon durchgängig krankgeschrieben. Bei anderen Arbeitgebern (und normalerweise auch bei mir) wäre das schon das Aus für den Job gewesen. Aber noch einmal hörten wir nicht auf die Warnhinweise unserer kleinen inneren Stimmen, die laut brüllten.
Am Montag (16. Januar) war die Kollegin wieder da, am Dienstag kam sie unentschuldigt nicht zur Arbeit. Dieses unentschuldigte Fehlen war für uns der Anlass, ihr Arbeitsverhältnis dann doch noch innerhalb der Probezeit zum 11. Februar zu kündigen. Vom Mittwoch bis zum Ende der Zeit bei uns war sie dann nur noch krankgeschrieben und kassierte für die elf Tage im Februar noch ihren Anteil der Lohnfortzahlung. In den ersten vier Wochen eines Beschäftigungsverhältnisses existiert dieser Anspruch glücklicherweise nicht, so dass sie im Januar tatsächlich nur die eine Woche und zwei (buchhalterisch) gearbeitete Tage von mir bezahlt bekommen hat.

Der/Die nächste Bewerber/in mit so einer bewegten Vergangenheit wird erst gar keine Chance von uns bekommen. Das steht jetzt definitiv fest. :-(


Erst so, dann so…

Vor rund drei Jahren hatte ich eine Aushilfskraft eingestellt. Wir haben uns damals mit dem Bewerber zu in einem langen Gespräch getroffen und in Abwägung seiner Möglichkeiten und meiner Ansprüche habe ich eine komplett neue Stelle geschaffen, die ihm regelrecht auf den Leib geschneidert war, wie man so schön sagt. (Hallo, welcher Arbeitgeber macht sowas?)

Nach nicht einmal einem halben Jahr kündigte er wieder. Da war plötzlich von ihm die Rede davon, dass er hier angeblich von mehreren Mitarbeitern gemobbt worden wäre und dass das ja schon kein Kavaliersdelikt mehr sei und dass ich da zu handeln hätte und dass hier sowieso alles ganz, ganz schlimm wäre. Was ja auch der Grund dafür wäre, dass hier so viele Mitarbeiter schnellstmöglich wieder kündigen würden. (Aha?) Dann hat er mir noch (allerdings fehlerhaft) seine noch abzurechnenden Stunden vorgelegt und direkt mit dem Gang zum Arbeitsgericht gedroht, falls ich das nicht umgehend und sauber abrechnen würde.

Ich blieb in der ganzen Zeit so gelassen wie möglich und bemühte mich, einfach nur alles sauber abzuwickeln. Was ich dem Typen angetan haben soll, dass ich mir solche (meiner Meinung nach unberechtigten) Vorwürfe, die teilweise auch ganz schön unter die Gürtellinie gingen, anhören musste, weiß ich bis heute nicht.

Was ich weiß, möchte ich euch aber gerne sagen: Durch solch beklopptes Verhalten verschwindet meine Motivation, fremden Menschen etwas Gutes zu tun, ohne eine unmittelbare Gegenleistung dafür zu bekommen.

"Notwendiger" Freiwunsch

Ein Kollege hatte schriftlich den Wunsch für zwei bestimmte freie Tage eingereicht. Dazu den Hinweis, dass Zugtickets und Hotel bereits gebucht sind.

Oh, oh, das ist sehr optimistisch. Eigentlich funktioniert das andersherum. Erst frei beantragen und dann irgendwas kostenpflichtiges buchen.

Wenn ich gemein wäre, würde das nicht klappen. :-P

Die drei Kühlschrankregeln

Aufgrund der Nachfrage hier noch einmal in lesbarer Version.

Vielleicht ist das in der Art auch für andere Betriebe (oder WGs, da könnte es dann eine Namenskennzeichnung statt Kassenbon sein) interessant. :-)


Aushang Warensicherungstraining

Info an alle Mitarbeiter: "Am Dienstag, 29. Juni 2004, findet von 14-15 Uhr und von 15-16 Uhr ein Training für unsere neue Warensicherungsanlage statt!"

Ja, für so eine Anlage braucht man, wenn man nun gar keine Ahnung hat, ein regelrechtes Training. Dabei geht es um die Bedienung, die jedoch schnell erklärt ist, aber vor allem um die sensible Vorgehensweise im Alarmfall. Wie spricht man Kunden (oder Diebe?) an, mit welchen Reaktionen hat man zu rechnen und wie reagiert man selber.

Bin schon gespannt, wie wir mit dieser Technik klarkommen werden.