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Weggenommene Zigaretten

Wir hatten einen Dreizehnjährigen beim Diebstahl erwischt. Da er nicht kooperativ sein wollte und wir mit seinen Eltern auch nicht weiterkamen, holten wir die Polizei dazu. Ist dann vielleicht auch noch etwas abschreckender – wenngleich ich an dieser Stelle zugeben muss, dass der Jungen trotz des Alter vermutlich schon reichlich Erfahrungen auf der anderen Seite des Gesetzes gesammelt hat. Der Diebstahl war routiniert und auch der Umgang mit den Beamten.

Bei der Durchsuchung fanden sie neben mehreren hundert Euro Bargeld auch eine angebrochene Schachtel Zigaretten. "Das sind meine", gab der Junge zu. Der Beamte nahm ihm die Schachtel weg und ließ sie uns zur Entsorgung zurück. "Die darfst du gar nicht haben."

Weiter soll es um den Diebstahl hier jetzt gar nicht gehen. Aber ich musste noch eine Weile über die Sache mit den Zigaretten nachdenken. Darf man mit 13 Jahren tatsächlich keine Schachtel Zigaretten mit sich führen?

Werfen wir doch mal einen Blick auf Absatz 1 des §10 ("Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren") aus dem Jugendschutzgesetz. Dort steht:

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
Die Absätze 2-4 beinhalten Verkaufsautomaten, Onlineshops und E-Produkte.

Im Klartext steht im Gesetz nur, dass Minderjährige Tabakerzeugnisse nicht kaufen dürfen und man nicht zulassen darf, dass Minderjährige diese konsumieren. Von besitzen und mit sich führen steht da nichts.

Dass der Knirps seine Zigaretten losgeworden ist, bedaure ich nicht. Aber ob das so absolut korrekt war, was der Polizist da gemacht hat? Wie seht ihr das?

"erkennbar betrunken"

Im Jugendschutzgesetz (JuSchHG) steht zum Thema alkoholische Getränke (§ 9) lediglich folgendes:

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1.
Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, […]

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

[…]
Auf der Website kenn-dein-limit.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) findet sich zum Thema Alkohol und Jugendliche folgende Formulierung:

"Jugendliche ab 16 Jahren: dürfen Bier, Wein oder Sekt in der Öffentlichkeit trinken und kaufen – es sei denn, sie sind erkennbar betrunken.
Das finde ich interessant. Wie weit man einem bereits torkelnden und lallenden Teenager noch weiteren Alkohol verkauft, ist wohl eine sehr subjektive Entscheidung. Ich würde es nicht tun, wobei natürlich auch die Frage ist, was "erkennbar betrunken" ist.

Was ich gerade interessanter finde, und das war auch der Auslöser für diesen Blogeintrag, ist die Frage, woher diese Formulierung "es sei denn, sie sind erkennbar betrunken" auf kenn-dein-limit.de wohl stammt. Ist das doch irgendwo im Jugendschutzgesetz festgehalten und ich habe es nur nicht gesehen oder ist das lediglich zu Text gewordene Wunschdenken eines Mitarbeiters bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung?

Aperol ab wieviel Jahren?

Vor ein paar Tagen sprach mich ein Kollege an und erklärte mir, dass er eine Diskussion mit einem Kunden bzgl. der Mindestalters zum Erwerb des Produkts Aperol gehabt hat. Aperol habe 11 % Alkohol, sei damit per Definition keine Spirituose und dürfe damit schon ab 16 Jahren erworben werden.

Klingt zwar im ersten Moment richtig, ist aber ein Trugschluss!

Aperol ist laut der gesetzlichen Definition tatsächlich keine "Spirituose", so heißt ein alkoholisches Getränk nämlich erst, wenn es über einen Mindestalkoholgehalt von 15 % Vol. verfügt. Hat Aperol nicht, also ist es auch keine Spirituose.

Aber: Im Jugendschutzgesetz ist überhaupt nicht von Spirituosen die Rede. Dort heißt es nämlich nur:

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,

2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
Da Aperol nicht aus Bier oder Wein besteht, sondern ein Destillat als Basis hat, fällt es automatisch unter die Definition von "anderen alkoholischen Getränken".

Es muss also ausdrücklich gar keine Spirituose im Sinne der Verordnung sein, um erst ab 18 Jahren verkauft werden zu dürfen!

Sekt? Kind? Achso!

Eine Kundin, die ich für ein Kind und maximal 12 Jahre alt hielt, hatte unter anderem eine Flasche Sekt im Einkaufskorb lieben, die sie auch ziemlich souverän aus dem Regal genommen hatte. Neugierig positionierte ich mich in der Nähe der Kasse, denn ich wollte mal gucken, wie die Sache ausgeht. Wird sie die Flasche kaufen können? Eigentlich achten meine Mitarbeiter sehr penibel auf die Einhaltung des Jugendschutzes und der Altersgrenzen. Aber wie wird die Kleine reagieren, wenn sie eine Abfuhr bekommt? Oder ist sie gar kein kleines Mädchen mehr, sondern schon über 16 und wirkt nur noch so kindlich?

Nun: Dass das Mädchen nicht sehr groß war und tatsächlich maximal 12 Lenze zählte, ist von allen genannten Spekulationen die einzig richtige. Bei dem Sekt handelte es sich um eine alkoholfreie Variante, die wir ihr ganz legal verkaufen durften.

Das Alter und der Wodka

Ein Stammkunde mittleren Alters wandte sich an mich und sprach mich in sehr ernstem Tonfall an. Er erklärte mir, dass sein Sohn, 16 Jahre alt, hier im Laden vor ein paar Tagen eine Flasche Wodka gekauft haben soll. Als Altersnachweis soll hier an der Kasse ein Schülerausweis ausgereicht haben, in dem sein Alter allerdings mit 18 Jahren angegeben sei. Der Mann wollte mir nichts Böses, schlug aber vor, doch zukünftig hier als Altersnachweis nur amtliche Dokumente wie zum Beispiel Personalausweise zu akzeptieren.

Ich tat nicht nur erstaunt, ich war es wirklich. Ich nahm den Kunden mit zu meinem Büro und zog eine beliebige Mappe aus meinem Schrank mit den Personalunterlagen und zeigte ihm den unterschriebenen Zettel direkt hinter den einst mal abgegebenen Bewerbungsunterlagen. Jeder hier an der Kasse hat meine "Anweisung zur Ausweiskontrolle an der Kasse" als "gelesen und verstanden" unterschrieben. Darin steht:
Kunden, die Alkohol, Tabakwaren und bestimmte Medienangebote kaufen wollen, müssen sich durch ihren Personalausweis oder Führerschein ausweisen können.

Andere Dokumente wie z.B. Schülerausweise, Studienbescheinigungen, Bankkarten etc. oder ein mitgebrachter Autoschlüssel sind ausdrücklich nicht dazu geeignet, das Alter eines Kunden sicher zu bestimmen und sind deshalb nicht zulässig.
Leider wollte mir der Kunde nicht sagen, wann genau oder bei welchem Mitarbeiter der Kauf stattgefunden haben soll. Ich hätte das gerne recherchiert und ggf. den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin noch einmal einmal ausdrücklich auf den Vorfall angesprochen. Nein, sagte der Mann, das soll keine schlimmen Konsequenzen für uns oder einen einzelnen Mitarbeiter haben. Das war natürlich uns gegenüber ganz nett, aber reagieren konnte ich auf diese Weise natürlich auch nicht.

Es könnte natürlich auch sein, dass der Junge bei uns selber überhaupt keinen harten Alkohol ausgehändigt bekommen hat und diese Behauptung einfach nur aus Rache oder Wichtigtuerei in den Raum geworfen hat. Immerhin nehmen wir das mit dem Jugendschutz hier wirklich sehr ernst (denkt dran: "gefühlte 30") und sind uns den möglichen Diskrepanzen zwischen Aussehen, Auftreten und tatsächlichem Alter durchaus bewusst.