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Elf

Eine Frau beschwerte sich darüber, dass wir ihrer elfjährigen Tochter Energydrinks verkauft haben.

"Gestern Abend gegen 22 Uhr", erklärte sie auf die Frage, wann das gewesen sein soll.

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Kommentare

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Ulli am :

Ist doch kein Problem: einfach erklären, "daß die Kleine glaubhaft versichern konnte, der Energydrink sei dazu gedacht, irre dauerkiffende Mutter in einen etwas wacheren Zustand zu versetzen". :-)

Ulli am :

Oh, ich meinte eigentlich "ihre Mutter" und nicht "irre Mutter". Bin mir jetzt, wo ich es so lese, aber nicht mehr sicher, ob ich das wirklich meinte… naja, paßt schon

theM am :

Menschen gibt's. die gibt's gar nicht.

Rudolph am :

Die Mutter hat doch recht.
Zum Kiffen braucht die Kleene nicht auch noch einen Energy-Drink. Eins muss reichen!

kritischer Beobachter am :

In Bayern wär das nicht passiert. Nicht mal bei einem 21jährigen.
Wir haben immer noch ausgangssperre ab 21 Uhr. Und die wird, juhuu, nächste Woche noch nicht aufgehoben.

Thomas' am :

Abgesehen davon, dass wir Ladenöffnungszeiten aus den 70ern haben und um 20:00 Schluss ist.

Hans am :

Oh, es ist ja so altmodisch, dass wir arbeitnehmerfreundliche, längere Ruhezeiten haben und bei uns in Bayern keine Mutter nach 20 Uhr an der Edeka-Kasse sitzen muss. Was sollen diese Leute, die nicht in der Lage sind, für ein paar Tage vorausschauend einzukaufen, nur tun?

oli am :

Vor allem hat Bayern so allgemein schon um 20 Uhr die Läden dicht

Micha am :

Warum juhu? Das ist eine der dümmsten, wenn nicht sogar DIE Dümmste Regel im Corona-Kampf
Bei uns in Baden-Württemberg ist es noch schlimmer, 20 Uhr alles dicht :-(

Und alle die , die zwischen 20 und 22 Uhr (in den größeren Städten auch 24 Uhr) einkaufen gegangen wären (in fast leeren Geschäften), quetschen sich jetzt zwischen 19 und 20 Uhr in die Supermärkte, zu einer Zeit, in der sowieso (auch ohne Ausgangssperre) in den Läden viel los ist. Das ist so sinnlos und hirnlos.

wupme am :

Dumm ist die Regel nicht wirklich wenn man mal kurz weiter denkt.
Sie soll die ganzen privaten Treffen und Feiern nach Feierabend unterbinden, und das funktioniert ja anscheinend auch recht gut.

Warum nur ist ständig nur mimimi hierzulande was das betrifft?

Schauen wir nach Australien, die hatten noch deutlich härtere Regeln. Ende vom Lied? Dort ist die Normalität zurück gekehrt.

Stefan Doe am :

Noch nicht mitbekommen? Das wurde vom Gericht kassiert. Ab morgen können wir wieder nachts raus:
https://www.lawblog.de/archives/2021/02/08/gericht-habt-ausgangssperren-in-baden-wuerttemberg-auf/

Mitleser am :

Das "Juhu" war wohl eher ironisch gemeint.

Die Regelung finde ich aber auch genau so dumm wie den 15-km-Radius, während ich mit sehr schöner Regelmäßigkeit Privat-KFZ ausländischer Herkunft sehe.

Klodeckel am :

Asozial! :'(

SPages am :

:-D :-D :-D :-D

Finde den Fehler :-D

Georg am :

Also hier in Gröpelingen ist es Normal das selbst Kindergartenkinder alleine ohne Aufsicht noch um 23:00 Uhr draußen herumtoben wenn es das Wetter zulässt

JuSchG am :

Wie lange ein Kind / Jugendlicher außer Hause bleiben darf, auch am Abend, ist Sache der Erziehungsberechtigten. Im JuSchG ist nur der Aufenthalt an bestimmten Orten geregelt.
Also ist nur der Besuch von Gaststätten und Kinos gesetzlich geregelt, der Einkauf nicht.
Wenn die Tochter sonst verantwortlich und vernünftig handelt, ist es nicht asozial, abends noch einzukaufen.

Björn Harste am :

Die verantwortlich und vernünftig handelnde Tochter sollte dann auch den Konsum von (legal erwerbbaren) Produkten mit ihrer Mutter geklärt haben.

Thorsten S. am :

... mit 11 Jahren. Das kann nicht Ihr ernst sein ... :-O

JuSchG am :

"Entgegen der landläufigen Meinung regelt weder das JuSchG noch ein anderes Gesetz, zu welchen Zeiten sich Jugendliche in der Öffentlichkeit, zum Beispiel auf Straßen, aufhalten dürfen, obwohl Überlegungen, eine solche Regelung einzuführen, schon diskutiert wurden."
Quelle Wikipedia

Ich sage nicht, dass das Verhalten der Mutter OK ist.
Ich sage nur, das es weder asozial noch gegen das Gesetz ist, Kinder nachts einkaufen zu lassen.

Nur in Österreich gibt es gesetzliche Ausgangszeiten. In Deutschland eben (noch) nicht.

J D am :

Genauso gibt es eben aber auch kein Gesetz, das den Verkauf von Engery-Drinks an Kinder/Jugendliche irgendwie limitieren würden. Insofern wirkt die Beschwerde der Mutter leicht widersprüchlich.

Edgar am :

Es ist auch nicht asozial oder gegen das Gesetz, 11jährigen Mädchen energydrinks zu verkaufen. Beschwert sich die Mutter deswegen beim Geschäft, darf sie sich fragende Blicke ruhig mal gefallen lassen.

Tom am :

Gibt es denn irgendeine Altersbegrenzung für Energy-Drinks ?
Cola kann doch auch jedes siebenjähriges Kind kaufen. Oder irre
ich hier ?

Jan Franck am :

Viele (oder zumindest einige) Geschäfte haben eine freiwillige Grenze eingeführt. Bei Rewe gibts die z.B. erst ab 16, wenn ich mich richtig erinnere.

Jan am :

Gab ich es nicht zumindest in der Filiale damals sowas nicht erst ab 14? Ich habe auch schon mal mit 8 nen Kasten Bier gekauft, Großvater kannte den Händler, ist aber schon lange her. Hätte man sich beim Kauf eines Taschenmessers auch beschwert? Für mich war ein Umgang damit in dem Alter völlig normal..

TOMRA am :

Hat sich auch darüber beschwert, dass die Tochter ihr selbst vor 23 Uhr kein Bier kaufen durfte? ;-)

Doeble am :

Das Zauberwort bei 11jährigen ist „schwebend unwirksam“ also hätte die Mutter tatsächlich eine Handhabe

Sebastian am :

Das ist zwar richtig, aber es ändert nichts daran, dass die Abgabe des Energy-Drinks legal war. Sie könnte auf diese Weise lediglich das Geld zurückfordern.

Micha am :

Eben nicht.
§110BGB.

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