Das Alter und der Wodka
Ein Stammkunde mittleren Alters wandte sich an mich und sprach mich in sehr ernstem Tonfall an. Er erklärte mir, dass sein Sohn, 16 Jahre alt, hier im Laden vor ein paar Tagen eine Flasche Wodka gekauft haben soll. Als Altersnachweis soll hier an der Kasse ein Schülerausweis ausgereicht haben, in dem sein Alter allerdings mit 18 Jahren angegeben sei. Der Mann wollte mir nichts Böses, schlug aber vor, doch zukünftig hier als Altersnachweis nur amtliche Dokumente wie zum Beispiel Personalausweise zu akzeptieren.
Ich tat nicht nur erstaunt, ich war es wirklich. Ich nahm den Kunden mit zu meinem Büro und zog eine beliebige Mappe aus meinem Schrank mit den Personalunterlagen und zeigte ihm den unterschriebenen Zettel direkt hinter den einst mal abgegebenen Bewerbungsunterlagen. Jeder hier an der Kasse hat meine "Anweisung zur Ausweiskontrolle an der Kasse" als "gelesen und verstanden" unterschrieben. Darin steht:
Es könnte natürlich auch sein, dass der Junge bei uns selber überhaupt keinen harten Alkohol ausgehändigt bekommen hat und diese Behauptung einfach nur aus Rache oder Wichtigtuerei in den Raum geworfen hat. Immerhin nehmen wir das mit dem Jugendschutz hier wirklich sehr ernst (denkt dran: "gefühlte 30") und sind uns den möglichen Diskrepanzen zwischen Aussehen, Auftreten und tatsächlichem Alter durchaus bewusst.
Ich tat nicht nur erstaunt, ich war es wirklich. Ich nahm den Kunden mit zu meinem Büro und zog eine beliebige Mappe aus meinem Schrank mit den Personalunterlagen und zeigte ihm den unterschriebenen Zettel direkt hinter den einst mal abgegebenen Bewerbungsunterlagen. Jeder hier an der Kasse hat meine "Anweisung zur Ausweiskontrolle an der Kasse" als "gelesen und verstanden" unterschrieben. Darin steht:
Kunden, die Alkohol, Tabakwaren und bestimmte Medienangebote kaufen wollen, müssen sich durch ihren Personalausweis oder Führerschein ausweisen können.Leider wollte mir der Kunde nicht sagen, wann genau oder bei welchem Mitarbeiter der Kauf stattgefunden haben soll. Ich hätte das gerne recherchiert und ggf. den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin noch einmal einmal ausdrücklich auf den Vorfall angesprochen. Nein, sagte der Mann, das soll keine schlimmen Konsequenzen für uns oder einen einzelnen Mitarbeiter haben. Das war natürlich uns gegenüber ganz nett, aber reagieren konnte ich auf diese Weise natürlich auch nicht.
Andere Dokumente wie z.B. Schülerausweise, Studienbescheinigungen, Bankkarten etc. oder ein mitgebrachter Autoschlüssel sind ausdrücklich nicht dazu geeignet, das Alter eines Kunden sicher zu bestimmen und sind deshalb nicht zulässig.
Es könnte natürlich auch sein, dass der Junge bei uns selber überhaupt keinen harten Alkohol ausgehändigt bekommen hat und diese Behauptung einfach nur aus Rache oder Wichtigtuerei in den Raum geworfen hat. Immerhin nehmen wir das mit dem Jugendschutz hier wirklich sehr ernst (denkt dran: "gefühlte 30") und sind uns den möglichen Diskrepanzen zwischen Aussehen, Auftreten und tatsächlichem Alter durchaus bewusst.
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Kommentare
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Madner Kami am :
Ingo am :
NoName am :
Dann hat er (=Sohnemann) es sich entweder ausgedacht oder zumindest woanders eingekauft und nicht bei euch.
Björn Harste am :
Benny am :