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Gebühr für nicht genutzten Kredit

Post von meiner Hausbank, bei der ich seit knapp einem Viertel Jahrhundert meine Firmenkonten habe. Neben dem Anschreiben lag ein ein bereits ausgefüllter Kontokorrentkreditvertrag für eines der Konten mit im Umschlag. Der Unterschied zum bislang vorhandenen (glaube ich zumindest) Dispokredit ist vermutlich nur ein bürokratischer und für die Vollständigkeit der Unterlangen braucht die Bank nun diesen Vertrag – dachte ich zunächst und wollte gerade unterschreiben, um das Dokument zurückschicken zu können.

Der Begriff Kreditprovision, der mir plötzlich ins Auge fiel, klingt so unspektakulär, hat aber meine Aufmerksamkeit geweckt. Im Klartext: Es wurde, resp. wird, ein Kontokorrentkredit in Höhe von 30.000 Euro eingerichtet, aber für nicht in Anspruch genommene Teile der Kreditlinie wird eine Gebühr in Höhe von 1,5 % pro Jahr auf diese Teile erhoben. Im Klartext: Alleine für die Möglichkeit, mein Konto um 30.000 Euro überziehen zu können, werden mir für die nicht genutzten Teile dieser 30.000 Euro anderthalb Prozent dieser Summe berechnet. Da ich den Kontokorrent gar nicht benötige, wären das 450 Euro Gebühren pro Jahr für die ich exakt keine von mir benötigte Leistung bekommen würde.

Mein HSM 125.2 ist zwar inzwischen schon 15 Jahre alt, schneidet aber noch wie am ersten Tag und hat diesen tollen Kontokorrentkreditvertrag in Sekundenschnelle in handliche Langkonfettis verwandelt. ;-)

Das Du

Schon seit einigen Monaten habe ich in meiner E-Mail-Signatur unter meinem Namen das Tag #gerneperdu stehen, das lange Zeit von niemandem erwidert wurde. Geduzt haben mich ausschließlich Leute, mit denen man ohnehin schon per Du war.

Aber nun: Premiere! Ausgerechnet der Geschäftskundenbetreuer meiner Hausbank, wo man einen etwas laxeren Umgang ja eher weniger erwarten würde, hat diesen Hinweis zur Kenntnis genommen und direkt vollkommen zwanglos umgesetzt. Sehr angenehm. :-)

Vereinbarung Verwahrentgelt

Eine Bank darf "Negativzinsen", gerne auch Verwahrentgelt genannt, nicht einfach so für Einlagen berechnen. Es muss zumindest ein vorhergehendes Gespräch stattgefunden haben, in dem sich die Parteien auf diese Vorgehensweise einigten.

Vor einer Weile rief mich der Kundenbetreuer unserer Bank an und erklärte mir am Telefon, dass ab November besagtes Verwahrentgelt bei entsprechenden Kontoständen fällig werden könnte. Er wollte mich "einfach nur netterweise" darüber nur in Kenntnis setzen, ich nahm das schulterzuckend zur Kenntnis, mich betrifft die Problematik schließlich gar nicht, bestätigte diese Kenntnisnahme am Telefon, bedankte mich für die Information und wir verabschiedeten uns.

Ein paar Tage später kam dann ein Schreiben, in dem auf das Telefongespräch Bezug genommen wird und dass wir nun vereinbart hatten, dass ggf. ein Verwahrentgelt berechnet wird.

Es fühlt sich ernsthaft übergebügelt und alles andere als korrekt an. :-(

Unterschriftenkarte

Aufgrund der Vollmachten haben meine Frau und ich noch für unsere Bank auf einer Unterschriftenkarte unterschrieben. Die Bankmitarbeiterin rief mich irritiert an und wollte wissen, ob ich in beiden Feldern unterschrieben hätte, da beide Namenszeichen sich so ähnlich sähen. Kurze Erklärung meinerseits, aber mit einem Lachen und nicht belehrend: "Wir haben doch schließlich den selben Nachnamen."

(Aber zufälligerweise auch eine ähnliche Ausprägung der Buchstaben in der schnell geschriebenen Unterschrift, so dass beide tatsächlich eine erstaunlich große Ähnlichkeit aufweisen.)

Verfügungsberechtigung

Aus organisatorischen Gründen (das alte ist voll neue Kundennummer bei der Edeka) richten wir derzeit ein neues Konto bei meiner Hausbank ein. In dem Zusammenhang habe ich heute ein rein informatives Schreiben bekommen:

"Sehr geehrter Herr Harste,

der/die Kontoinhaber des oben genannten Kontos, Neustädter Frischmarkt e. K., hat/haben Sie berechtigt über das Konto zu verfügen. Ihre Personenstammdaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum und -ort, Steuer-ID und ähnliche Daten) wurden zum Konto gespeichert.
"
Neustädter Frischmarkt e.K. ist, das ist in dem Zusammenhang ganz erwähnenswert, allein meine Firma, unter deren Namen ich hier die Geschäfte in beiden Läden tätige. Ob "Björn Harste" oder "Neustädter Frischmarkt e.K." ist also hinsichtlich der rechtlichen und möglicherweise auch monetären Konsequenzen für mich unterm Strich relativ egal.

So wirkt es zugegebenermaßen schon etwas kurios, dass ich mich selber dazu berechtige, über (m)ein eigenes Bankkonto zu verfügen. :-)

Geld kommt!

Der Darlehensvertrag ist unterschrieben, jetzt gibt es kein Zurück mehr. Damit ist auch ein offizielles Zeichen gesetzt, dass hier in den nächsten Monaten mehrere hundertausend Euro an Investitionen stattfinden werden. Auch wenn bislang nur viel Kleinkram passiert – die richtig teuren Positionen (Kühlanlagen, Regale, Beleuchtung z.B.) sind irgendwann mal sehr schnell abgefrühstückt.

Aber das wird alles erst im neuen Jahr passieren.

Schließf … -Ach!

Vor einigen Jahren hatte unsere Hausbank den Nachttresor abgeschafft. Da ich das Geld weiterhin am Abend loswerden wollte, mietete ich mir ein Schließfach, um die Tageseinnahmen dort wie ehemals beim Nachttresor zu deponieren und dann tagsüber, während der Banköffnungszeiten, zu entnehmen und regulär einzuzahlen.

So unpraktisch, wie das gerade klingt, war es auch tatsächlich und so haben wir das sage und schreibe ein einziges mal gemacht. Seit dem ist das Schließfach ungenutzt. Eigentlich wollte ich es auch schon längst wieder gekündigt haben, aber ich habe irgendwie die Schlüssel verschludert und weil ich das nicht zugeben wollte, habe ich das Schließfach eben behalten und die jährliche Gebühr in Kauf genommen.

Aber bald zieht unsere Bankfiliale um und sämtliche Schließfächer im alten Gebäude wurden gekündigt. Da musste ich leider mit der Wahrheit rausrücken und so werde ich demnächst 260 Euro für das Öffnen des ohnehin leeren Fachs berappen müssen.

Zufälliges Zusammentreffen der Post

Mit der Tagespost kamen hier eben ein kleiner Brief und ein dicker C4-Umschlag an.

Die große Sendung ist von meinem Steuerberater, darin sind die fertigen Bilanzen vom vergangenen Jahr. Im kleinen Brief fragt die Bank, über welche ich hier den Laden finanziert habe, nach der "Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach §18 KWG".

Perfektes Timing, würde ich sagen. :-)

Bank. Geheimnis?

Nicht schön: Ich habe eben mit den Durchschlägen meiner Einzahlungsbelege auch zwei Umschläge mit Einzahlungsquittungen bekannter Firmen aus der Gegend bekommen.

Mein Geschäftskundenberater war nicht so erfreut darüber. Ich, ehrlich gesagt, auch nicht. Wer weiß, wo meine Unterlagen schon überall gelandet sind.