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BBiG §13

Aus gegebenem Anlass, aber glücklicherweise nicht aufgrund eines Ärgernisses, habe ich mich eben mit meiner Auszubildenden über einen Teil des BerufsBildungsGesetzes (BBiG) unterhalten.

Es ging, im Rahmen eines Seminares, um die Pflichten des Auszubildenden. Besonders den ersten Satz des §13 finde ich interessant. So naheliegend (und zwingend notwendig) er ist, so leicht übersieht man den Punkt, wenn von den Pflichten eines Azubis die Rede ist:
§ 13

Verhalten während der Berufsausbildung

Auszubildende haben sich zu bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Sie sind insbesondere verpflichtet,

1. die ihnen im Rahmen ihrer Berufsausbildung aufgetragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen,
2. an Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen, für die sie nach § 15 freigestellt werden,
3. den Weisungen zu folgen, die ihnen im Rahmen der Berufsausbildung von Ausbildenden, von Ausbildern oder Ausbilderinnen oder von anderen weisungsberechtigten Personen erteilt werden,
4. die für die Ausbildungsstätte geltende Ordnung zu beachten,
5. Werkzeug, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln,
6. über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren.

100 Jahre altes Seerecht

Ich versuche ja normalerweise, Politik und allgemeines Weltgeschehen in diesem Blog zu vermeiden, aber diese Meldung ließ mir keine Ruhe:

Bei Marco habe ich eben den Hinweis auf eine Tagesschau-Meldung vom 14.12. gefunden:
Wolfgang Schröder fährt seit 32 Jahren zur See. Zum Helden wurde er 1987, als er Schiffbrüchige aus Seenot rettete. Jetzt sitzt er im berüchtigten Corrections-Center-Gefängnis im US-Staat Alabama. Zehn Jahre Haft drohen dem deutschen Kapitän. Zum Schwerverbrecher wurde er durch einen tödlichen Unfall.
Link zum Artikel

Oh, Lümpia, wie wird mir...

Wir nähern uns mal wieder einem Jahresende und es taucht mal wieder ein besonders abstruser Abmahnfall in der Blogosphäre auf:

Das teils private, teils betriebliche "Saftblog" der Kelterei Walther bekam vorgestern Post von der Anwaltskanzlei, welche den Deutschen Olympischen Sportbund e.V. vertritt.

Es ging dabei um zwei im Grunde vollkommen belanglose Blogeiträge im Saftblog. Im Beitrag "Die Olympiade von Turin beginnt am Montag" erklärt Saftblogger Jörg Holzmüller den Unterschied zwischen der Olympiade und den eigentlichen Olympischen Spielen. Das ganze dekoriert mit einer Abbildung der Olympischen Ringe.
Der zweite Beitrag ("Nacholympische Gedanken oder im Sport sind wir Spitze") ist eine ebenfalls von Jörg Holzmüller zusammengetragene Auflistung einiger Punkte, warum die Deutschen im Sport Spitze sind und ob man diese Punkte nicht auch auf die Wirtschaft übertragen könne.

Beide Blogeinträge sind nach meiner Auffassung vollkommen neutral gehalten. Sie haben weder einen werblichen Nutzen für das Unternehmen hinter dem Blog, noch werden die Olympischen Spiele oder die dahinter stehenden Personen oder Organistionen verunglimpft. Was Herr Holzmüller da schreibt ist nicht mehr, als nur ein paar subjektive Gedankengänge.

Liebe "Walthers": Ich kann sehr gut nachempfinden, wie man sich in so einer Situation fühlt. Es ist, als hätte man einen Schlag in den Magen bekommen und man würde am liebsten alles hinwerfen. Bei mir war es nur die Androhung von gerichtlichen Schritten und nicht gleich die Konfrontation mit einer abstrus hohen Summe. Die Stimmung und die Mutlosigkeit dürfte gleich bedrückend sein.

So wie es aussieht, stehen jedenfalls gerade viele, viele Blogger vereinigt hinter euch. :-)

Annahme von Kleingeld

Anläßlich der Kommentare zum BE Kleingeld vom Samstag stellte ich wieder einmal fest, dass viele Leute irrtümlich glauben, dass man Münzen nur bis zu einem Höchstbetrag von 5 Euro annehmen muß.

Bis zu welcher Menge an Münzen die Annahme von Kleingeld im Handel zumutbar ist, regelt das Münzgesetz bzw. die EG-Verordnung Nr. 974/98.
So müssen laut dieses Gesetzes bis zu 50 Euro-Münzen in einer Zahlung akzeptiert werden. Es zählt also die Menge, nicht der Betrag.
Allerdings haben wir an der Kasse für solche Fälle extra ein Zählbrett liegen, um den Vorgang ein wenig zu beschleunigen. Damit die nachfolgenden Kunden nicht so lange warten müssen. Unsere Pappenheimer kennen das schon und tauschen das Geld mittlerweile schon vorher an der Leergutkasse um. :-)

Kaufen Sie noch im Laden?

Dazu gibt es eine aktuelle Debatte bei ftd.de.

Denn der Internethandel boomt: Waren im Rekordwert von 10 Mrd. Euro werden die Verbraucher in Deutschland einer Umfrage zufolge in diesem Jahr online kaufen. Außer der Financial Times Deutschland beschäftigen sich heute auch die Frankfurter Rundschau , Golem, Spiegel online, die Welt und viele andere heute mit dem Thema Online-Handel.

König Kunde ist eine harte Nuss

Gerade erst gefunden: taz vom 27.10.06

Greenpeace scheitert an König Kunde

Ja, glaubt mir endlich - Kunden können schwierig sein. :-)

Apropos Greenpeace: Zur Aufkleber-Aktion (nicht nur) hier im Laden Anfang Oktober gibt es jetzt einen weiteren Nachtrag:
Nachtrag 3: Die Aktion kam zwar von Greenpeace, die Aufkleber auch, aber die Bremer Greenpeace-Gruppe hat nichts damit zu tun, die kennen unser Engagement. Sehr eigenartig. Ob einer von der Konkurrenz uns damit schaden wollte...?

Eiertanz

Anfang des Jahres berichtete ich ja schon einmal über die Hühnereier-Verordnung und die darin stehenden, etwas kuriosen Regelungen.

Damals berichtete ich über die Haltbarkeitsdaten und heute über die Lagerung. Der Gesetzestext lautet folgendermaßen:
Eier der Klasse A dürfen weder haltbar gemacht noch in Räumen oder Anlagen mit einer künstlich unter +5 Grad Celsius gehaltenen Temperatur gekühlt werden. Die Eier gelten jedoch nicht als gekühlt, wenn sie während maximal 24-stündiger Beförderung oder in Verkaufsräumen des Einzelhandels oder in den daran angrenzenden Nebenräumen bei einer Temperatur von unter +5 Grad Celsius aufbewahrt worden sind, sofern in diesen Nebenräumen nicht mehr Eier gelagert werden, als während dreier Tage für den Einzelhandelsverkauf in den genannten Verkaufsräumen erforderlich sind.
Im Klartext:

Eier dürfen nicht in die Kühlung.
Zumindest nicht vom 1. bis 18. Tag ab dem Legedatum.

Danach, also zehn Tage vor Ablauf des MHD, müssen sie, wenn sie weiterhin verkauft werden sollen, in die Kühlung.

Allerdings: Nach weiteren drei Tagen, also sieben Tage vor MHD-Ablauf dürfen sie (wie ich auch schon am 9. Januar schrieb) nicht mehr an den Verbraucher abgegeben und müssen aus den Verkaufsräumen entfernt werden!

Ein Sinn ist in der Regelung nicht zu erkennen...

(Diese Regelungen gelten für den Handel. Ob man bei sich zu Hause die Eier im Kühlschrank oder hinter dem Fernseher lagert, ist dem gesetzgeber völlig egal... :-) )

14 Mrd. D-Mark

web.de schreibt: Vier Jahre nach der Einführung des Euros schlummern laut einer aktuellen Auskunft der Deutschen Bundesbank noch 14 Milliarden D-Mark und Pfennige in deutschen Sparbüchsen, Schubladen und Sofaritzen.

Sind die 14 Milliarden D-Mark die Summe, die noch im Umlauf sein sollte? Hat eigentlich jemals jemand vernichtetes Geld mit in die Rechnung eingeplant? Verlorene Münzen, verrottete und verbrannte Scheine? Das dürfte sich im Laufe der Jahre ja auch zu einer erheblichen Summe addiert haben...


Den vollständigen web.de-Artikel, der sich vor allem damit beschäftigt, dass man dieses Geld doch bitte für ein UNICEF-Schulprojekt spenden soll, gibt es hier.

Das optimierte Tier

Ein sehr interessanter Artikel in der Zeit mit spannenden Hintergründen über die Hähnchen-Massenhaltung. Nicht reißerisch über Haltungsbedingungen, sondern wesentlich tiefgründiger:

Noch nie wurde die Industrialisierung eines Lebewesens so weit getrieben wie beim Hähnchen. Es liefert das Massenfleisch für die Welt.

Ein Zitat, aus der Mitte des Textes gegriffen:
Die Käufer in den Industrieländern bevorzugen größtenteils das teure Brustfleisch. Doch weil Hähnchen trotz aller Zuchterfolge immer noch mit Schenkeln und Füßen auf die Welt kommen, ist ein munterer globaler Fleischhandel im Gange, bei dem die reichen Staaten versuchen, den ärmeren ihre Schlachtabfälle zu verkaufen.
Das ist doch jedenfalls mal eine plausible Erklärung dafür, warum Hähnchenschenkel im Kilobeutel immer wieder verramscht beworben werden - bei uns aktuell für 1,11€.

Ver-reist

Vielleicht ist manchen aufgefallen, dass der Gen-Reis-Beitrag vom 25. September momentan nicht mehr online ist.

Ich hatte ein sehr interessantes Gespräch mit einer Mitarbeiterin eines der betroffenen Unternehmen, bei dem einige Fehler und Mißverständnisse aufgeklärt wurden.

Dazu später mehr. Es ist jedenfalls nicht so schlimm, wie man anhand des abgebildeten, gefüllten Einkaufswagens vermuten konnte.

"Gen-Reis" - Die *möglicherweise* betroffenen Sorten!

Achtung: Blogeintrag überarbeitet!
Im ursprünglichen Beitrag wurden viele Reissorten genannt, bei denen es definitiv nicht zu einer Vermischung mit GVO-Reis gekommen sein kann!


Bei dem vorsorglichen Reis-Rückruf, im Sinne des Verbaucherschutzes, handelt es sich um Ware bis zum 28.08.2008. Länger haltbare Ware ist definitiv nicht betroffen.

Oryza Ideal-Reis 500g
Oryza Ideal-Reis 1000g
Oryza Ideal-Reis 2000g
Oryza Langkorn & Wildreis 500g
Oryza Trigrano-Reis 500g

reis-fit Spitzenlangkornreis Parboiled Kochbeutel 500g
reis-fit Spitzenlangkornreis Parboiled Kochbeutel 1000g
reis-fit Natur-Reis Kochbeutel 500g
reis-fit Natur-Reis Kochbeutel 1000g
reis-fit Natur-Reis 8-Minuten 500g
reis-fit Natur-Reis 8-Minuten 1000g
reis-fit Spitzenlangkorn & Wildreis Kochbeutel 500g

Alle diese Produkte könnten USA-Reis enthalten und deshalb mit Spuren von gentechnisch verändertem Reis verunreinigt sein. Diese Verunreinigung würden einer Menge von 1-5 veränderten Reiskörnern pro 10.000 unveränderte Reiskörner entsprechen. Bei diesen veränderten Reiskörnern wurde in den USA ein zusätzlicher Eiweiß-Baustein eingefügt.

Die Einfuhr von gentechnisch verändertem Reis in die EU ist verboten!

Oryza und reis-fit unterstützen dieses Verbot. Aus diesem Grund untersagt Oryza in seinen Verträgen die Lieferung von nicht zugelassenem gentechnisch verändertem Reis.

Verschiedene Experten, namentlich auch die der zuständigen Lebensmittel- und Gesundheitsbehörden, haben übereinstimmend betont, dass durch den allenfalls in Spuren verunreinigten Reis keinerlei Gefahr für die Gesundheit von Menschen ausgeht.

Alle anderen Reissorten, gerade auch Basmati-, Wild- und Himalaya-Reis können gar nicht mit USA-Reis vermischt sein. Das ist mir bei dem Rückruf vor knapp zwei Wochen auch schon aufgefallen, aber ich dachte mir nichts weiter dabei...

"Gen-Reis"

Auch uns hat der Verkaufsstopp von Reis betroffen, der möglicherweise Anteile an GVO (Gentechnisch Veränderte Organismen) enthält.

Ein kompletter Einkaufswagen voller Ware ist hier zusammengekommen. Der einzige Trost ist, dass ich den Warenwert erstattet bekomme. Der schöne Reis...

Wichtiger Nachtrag!!!
Ich habe das Bild im Blog gelassen, um die Menge der Ware zu demonstrieren, die ich hier aus den Regalen genommen hatte.
Mit dem ersten Rückruf wurden auch viele Sorten aus dem Verkauf genommen, die nicht mit GVO-Reis vermischt, aber nun ausgerechnet auf diesem Bild eindeutig erkennbar waren. Die unterschiedlich gefärbten Packungen sind normalerweise sehr praktisch, in diesem Fall allerdings nicht so sehr. In s/w sieht wieder alles neutral aus.