100 Jahre altes Seerecht
Ich versuche ja normalerweise, Politik und allgemeines Weltgeschehen in diesem Blog zu vermeiden, aber diese Meldung ließ mir keine Ruhe:
Bei Marco habe ich eben den Hinweis auf eine Tagesschau-Meldung vom 14.12. gefunden:
Bei Marco habe ich eben den Hinweis auf eine Tagesschau-Meldung vom 14.12. gefunden:
Wolfgang Schröder fährt seit 32 Jahren zur See. Zum Helden wurde er 1987, als er Schiffbrüchige aus Seenot rettete. Jetzt sitzt er im berüchtigten Corrections-Center-Gefängnis im US-Staat Alabama. Zehn Jahre Haft drohen dem deutschen Kapitän. Zum Schwerverbrecher wurde er durch einen tödlichen Unfall.
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RA-Blog am : Hamburger Kapitän wegen Unfall in USA inhaftiert
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Nach einem Schiffsunfall im März wurde der 59jährige Kapitän Wolfgang Schröder aus Hamburg in Alabama wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe verurteilt.
Am 2. März 2006 wollte Kapitän Wolfgang Schröder beim Ablegen vom Ladedock im Hafen...
Möhrenfeld am : Wenn in Amerika Recht gesprochen wird...
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...dann steigt in mir die Wut auf. Zum Beispiel bei diesem Fall:
"Schuldig" nach 100 Jahre altem Seerecht in Alabama
Unfall wird deutschem Kapitän zum Verhängnis
Wolfgang Schröder fährt seit 32 Jahren zur See. Zum Helden wurde er 1987, als er Schiffb
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Kommentare
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nathan west am :
Lino am :
Sims am :
Ich sehe da auch unsere Regierung gefragt.
Ian A. Holton am :
Kondom-Shopblogger am :
Christian am :
Das gilt übrigens bei Entführungen genauso. Die Version in der Pressemitteilung entspricht nur höchst selten eins zu eins den tatsächlichen Ereignissen bzw. den Deals, die gemacht wurden. Dafür gibt es eine Reihe konkreter, auch durchaus nachvollziehbarer Gründe.
Dieser Fall ist allerdings tatsächlich schwierig: immerhin hat der Mann gegen geltendes Recht verstoßen, und das Strafmaß entspricht dem, was der Staat Alabama für solche Fälle vorgesehen hat. Ob das unangemessen hart ist, steht (leider) nicht zur Debatte. Die Regierung wird also nichts tun können, zumal der US-Regierung ebenfalls die Hände gebunden sind - selbst, wenn sie helfen wollte (Stichwort: unabhängige Justiz).
Tcha, so isses - leider.
Sebastian am :
Außerdem gibt es auch noch die Menschenrechte. Nur weil die USA sie ignorieren, muss der Rest der Welt sich das nicht gefallen lassen.
Christian am :
Siggi am :
Niemand kann etwas für den Ausfall der Elektronik, das passiert einfach, auch wenn man das Schiff noch so oft wartet. Es hätte auch auf hoher See passieren können.
Das dabei leider ein Mensch gestorben ist, ist natürlich nicht gut.
Dann aber auf Schuldig zu urteilen. Es war eine Verkettung unglücklicher Ereignisse, für die niemand etwas kann.
Aber das kennt man ja von den Amis nicht anders.
Florian am :
Der Mann tut mir leid.
Aber das rechtfertigt nicht das unsägliche Ami-Bashing in diesem Blog.
Zitat pars pro toto:
"Aber das kennt man ja von den Amis nicht anders."
Nur zur Klarstellung:
Die USA sind ein Rechtsstaat.
Das heißt: Es gibt Gesetze, die demokratisch nach Mehrheitswillen zustande gekommen sind. Und es gibt Gerichte, die basierend auf diesen Gesetzen urteilen. Punkt.
In Deutschland und in jedem anderen Rechtsstaat läuft das ganz genauso.
Zu fordern, sich nicht an die Gesetze zu halten (bzw. den der es tut die Intelligenz einer Amöbe zu attestieren) finde ich seltsam. (#5.1)
Ebenso die Vorstellung, die deutsche Regierung solle sich für eine Änderung der US-Gesetze einsetzen. (#2)
Ebenso wenig bringt es, die Strafe mit einer (zu) leichten Strafe für ein anderes Verbrechen in Deutschland in Relation zu bringen. (#4)
Um hier nur einmal ein Gegenbeispiel zu bringen:
In Deutschland steht das Tragen von Nazi-Symbolen unter Strafe.
Aus amerikanischer Sicht ist das eine groteske Einschränkung der Meinungsfreiheit.
Wenn nun ein Amerikaner in München eine Nazi-Fahne schwenkt, wird er verurteilt. Ganz egal, was die Gesetze in den USA sagen.
Björn R am :
Christian am :
1. Die USA ist ein Rechtsstaat.
2. Der Kapitän hat gegen geltendes Recht verstossen.
Das ist aber auch schon alles. Ansonsten vergleichst Du Äpfel mit Birnen, der Kapitän, dem sein Bugstrahlruder ausgefallen ist mit dem Amerikaner, der mit einer Nazi-Fahne durch München rennt. Das eine ist nämlich ein Unfall, das andere Vorsatz. Das sollte man dann doch bitte unterscheiden.
Das die Amis so gebasht werden, vor allem die Art und Weise missfällt mir auch. Andererseits sind es die Amis, die sich immer sehr weit aus dem Fenster lehnen und sich für die Größten halten. Fakt ist aber, das Rechtsprechung auch bedeutet, Verhältnismäßigkeiten zu berücksichtigen. Und dieses Beispiel ist wieder eins, wo es das zuständige Gericht dem gesunden Menschenverstand nach völlig übertrieben hat. Das es dann Kritik hagelt ist nicht weiter verwunderlich und man kommt nicht umhin, den Verstand der Betreffenden zu hinterfragen.
Christian am :
Die Tagesschau berichtet nicht ständig darüber, wenn im Iran eine Frau für unzüchtiges Verhalten öffentlich ausgepeitscht wird oder ein Dieb die Hand abgehackt bekommt, weil es dort nichts besonderes ist. Aus dem gleichen Grund wird nicht darüber berichtet, wenn in den USA faire, nachvollziehbare Urteile gefällt werden.
Das dieser spezielle Fall zum Thema der Tagesschau wird, spricht daher letztlich für das amerikanische Rechtssystem.
alan smithee am :
Sebsob am :
wer weiss, vllt. wurden ja auch wartungsintervalle nicht eingehalten, dann haette der kapitaen sagen muessen, dass er so mit dem schiff nicht fahre. dann sieht die sache schon ganz anders aus.
Christian am :
Und ich denke schon, das es sich verhalten hat wie die Tageschau berichtet, denn die recherchieren in der Regel sehr gründlich.
Jürgen am :
hiddensee am :
Christoph am :
The Renitenz am :
nils am :
Dem Internationalen Seegerichtshof wurde mit der UN-Resolution 51/204 vom 17. Dezember 1996 Beobachterstatus bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen zugesprochen und garantiert diesem somit die Teilnahme an Sitzungen der Generalversammlung, wenn Themen behandelt werden, die den Seegerichtshof betreffen.
Hootch am :
Ich bin zwar, was die Amis und deren Justiz angeht, eher skeptisch, aber der Kapitän wurde "nur" für schuldig befunden. Wenn er geltendes Recht brach, ist er es auch. Das Strafmaß soll ja erst im Februar verkündet werden - wenn da zehn Jahre Knast bei rauskommen, kann man sich aufregen. Noch ist es dafür zu früh. Vielleicht ist das Gericht ja vernünftig und sagt mit 100 $ Strafe ist die Sache okay. Ich wünsch' es den Mann.
Noch was, @8, Florian:
Du hast recht, die USA sind prinzipiell ein Rechtsstaat.
Trotzdem sollte sich die selbsternannte Weltpoizei ein bisschen mehr an die Rechtsstaatlcihkeit halten (Stichworte: Guantanamo, Folter in Afghanistan etc. p. p.), dann wäre sie für viele - auch für mich - zumindest etwas glaubwürdiger. Wenn man von den geälschten Wahlen absieht. SCNR
Grüße!
HaPe am :
Hootch am :
Danke!
Grüße!
HaPe am :
Hootch am :
Ich meine auch nicht, dass man sich nicht einmischen darf. Die ganze Welt soll sich einmischen, wenn irgendwo etwas nicht in Ordnung ist.
Dennoch - so denke ich - sollten die USA sich erstmal an die eigene Nase fassen, bevor sie anderen etwas über Völkerrecht, Menschenrechte etc. erzählen.
Grüße!
marty am :
Hendrik am :
Wie du auf die Idee kommst, dass Washington in den USA nichts/wenig zu sagen hätte ist auch interessant. Ich nehme mal an, dass du Washington mit der Bundesregierung gleichsetzt. Die USA sind eine Präsidialdemokratie in der die Bundesregierung und insbesondere das Amt des Präsidenten wesentlich mehr Macht hat, als das zum Beispiel in einem Staat wie Deutschland der Fall ist.
Das erheben von Steuern auf kommunaler Ebene ist in Deutschland ebenso üblich wie in den USA und praktisch allen anderen Staaten der Welt.
Die direkte Wahl von Sheriffs ist ungefähr der einzige Punkt den du richtig hast. Warum das in diesem Fall relevant sein soll, bleibt mir aber verschlossen (Sheriffs=kommunal, hier geht es um ein Gesetz des Bundesstaats).
Übrigens: Dänemark ist Mitglied der EU, wenn dir eine (höchst-)richterliche Entscheidung in diesem Land nicht passt, ist es eine tolle Idee nach Brüssel zu gehen...
marty am :
und http://usaerklaert.wordpress.com/2006/05/17/der-streit-um-die-illegals-teil-1-die-nationalgarde/
Erbsenzähler am :
Christian am :
Bei allem, was man am Programm der Öffentlich-Rechtlichen sowie an der GEZ und ihren Methoden zurecht kritisieren kann - Informationen, um bei solchen Fällen mitreden zu können, erhält man nunmal eher im Weltspiegel oder im Auslandsjournal als beim Tittenreport auf RTL2.
Klugscheisser am :
hier ist für die politiker auf den beiden seiten ein breites betätigungsfeld. leider labern und sitzen die nur herum und warten auf den nächsten zahltag
moe am :
Gooseman am :
Und vergessen wir mal nicht den den Deutschen der im IRAN in Gefängnis sitzt weil er aus Kuwait einen Bootsausflug gemacht hat ( Er war nicht der Kapitän! nur einer der Angeln wollte)
Dann ist der Kapitän in die (angeblich) Hoheitsgewässer des Irans gefahren ......
Naja nochmal wegen den Gesetzte der USA
http://www.123recht.net/article.asp?a=3133&f=unterhaltung_dumb~laws_allovertheusa&p=1
-thh am :
Daß für den Vorwurf der fahrlässigen Tötung einfache, nicht grobe, Fahrlässigkeit ausreicht, entspricht auch der deutschen Rechtslage, zumal eine entsprechende Unterscheidung zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit im Strafrecht nicht existiert.
Daß ein Strafmaß für fahrlässige Tötung bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe möglich ist, erscheint mir im Vergleich zum deutschen Recht, das ebenfalls bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe vorsieht, jedenfalls nicht unerträglich und bei dem notwendigen Vergleich beider Rechtssysteme zweifelsfrei noch im Rahmen des Rechtsstaatlichen.
Daß der Angeklagte nach dem Urteil in Haft genommen wurde, ist - gerade bei einem Ausländer, der zur See fährt und dort entsprechende Kontakte hat, im Zweifel also vergleichsweise leicht die Vereinigten Staaten verlassen kann - nachvollziehbar und entspricht, wenn möglicherweise eine Freiheitsstrafe droht, durchaus gleichfalls der deutschen Rechtslage; der zitierte Beitrag legt im übrigen durchaus nahe, dass der Angeklagte eine Verurteilung nicht abwarten würde, sondern ihr sich lieber entziehen. *Bis* zum Urteil war er offensichtlich nicht - dauernd - in Haft; auch das ist meines Erachtens nicht zu beanstanden.
Ob das einschlägige Recht nun 10, 20, 100 oder 500 Jahre alt ist, sagt nichts über seine Güte und Richtigkeit aus; die Bestrafung von fahrlässiger Tötung dürfte sogar älter sein, und wie bereits ausgeführt begegnet der Straftatbestand an sich auch im Vergleich mit deutschem Recht keinen Bedenken.
Zu den einzig wirklich interessanten Fragen - *war* es fahrlässige Tötung oder nicht und ist das Strafmaß (das wir noch gar nicht kennen, weil bisher nur der Schuldspruch, nicht aber das Strafmaß verkündet wurde) angemessen -, verhält sich der Beitrag interessanter Weise nicht. Daher sei dazu nur soviel gesagt, daß die bloße Tatsache des Ausfalls der Gegenstromruderanlage alleine nicht gegen Fahrlässigkeit spricht. Es ist nämlich sowohl denkbar, daß dieser Ausfall schicksalhaft und schlechterdings nicht zu vermeiden war (dann keine Straftat), als auch, daß der Ausfall auf mangelnder Wartung, fehlender Überprüfung o.ä. beruhte oder daß nach dem Ausfall nicht richtig reagiert wurde (in beiden Fällen wäre eine fahrlässige Tötung gegeben).
Daß die "öffentliche Meinung" sich, wie man an den Kommentaren sieht, ihr Urteil ohne Kenntnis des deutschen oder amerikanischen Strafrechts oder des konkreten Falles bloß anhand ersichtlicher lückenhafter und notwendig - da ausschließlich auf Angaben des Verteidigers beruhender - einseitiger Berichterstattung bildet, ist das eigentlich erschreckende - leider aber nicht überraschende - an dem Vorgang.
goofposer am :
Klar ist der Mann nach geltendem Recht verurteilt worden. Das mag uns befremdlich sein, aber irgendwo in der Welt erntet man auch sicher Unverständnis für ein Polygamieverbot, das Verbot embryonaler Stammzellenforschung, der Anwendung des BTMG auf THC oder wasauchimmer. Die Verurteilung an sich ist auch nach den Darstellungen dort geltendem Recht entsprechend und damit ist gut. Egal wie sehr man sich drüber die Köpfe heißreden will.
Das eigentlich erschreckende wird hier meist großzügig ausgeklammert: Das sind die unmenschlichen Haftbedingungen. Wer meint, die wären eines Rechtsstaates und (selbsternannten? Egal!) Vorreiters der Demokratie, den Befreiern der Menschheit, würdig, der möge verbal die Hand heben.
Louffi am :
Fokal am :
Anfügen möchte ich nur einen Artikel aus der IHT.
Metalschlumpf am :
Jemanden wegen eines sollchen UNFALLS in ein hochsicherheitsgefängniss zu stecken zeugt einfach von deren Intelligenz. Ok er hat gegen ein geltendes Gesetz verstoßen aber ich finde max. 10 Jahr haft sehrrr übertrieben.
Ein freispruch wäre das einzig faire Urteil.
Das war einfach ein UNFALL, eine verkettung ungünstiger umstände.
vor allem find ichs schade für den Kapitän weil er wie man im Bericht ja auch lesen kann, ein echt feiner Kerl war.
Ich schließ hier meine Beitrag mal ab mit dem Zitat von dem Anwald des kapitäns:"
Es ist mir peinlich zugeben zu müssen, dass unsere Gesetze veraltet sind und dass wir unsere Häftlinge unmenschlich behandeln. Alles was wir jetzt tun können, ist, Wolfgang Schröder freizubekommen."
Ich finde diese Aussage trifft den Nagel genau auf den Punkt!!!
Antithese am :
Blacklabel am :
Hierbei kann aber allein der Kapitän entscheiden ob er Schlepper anfordern will oder nicht. Er hat in jedem Fall das letzte Wort bei allem was das Schiff betrifft.
Das heißt auch das er die Konsequenzen zu verantworten hat, wenn etwas passiert.
Der Mann tut mir Leid, keien Frage, aber es ist nunmal so das durch eien unterlassene Handlung seienrseits ein Mensch zu Tode gekommen ist.
gerd am :
Louffi am :
Wolfgang Schroeder #86642
200 Hand Avenue
Bay Minette, Alabama 36507
U.S.A.
Thomas am :
thomas am :