Eiertanz
Anfang des Jahres berichtete ich ja schon einmal über die Hühnereier-Verordnung und die darin stehenden, etwas kuriosen Regelungen.
Damals berichtete ich über die Haltbarkeitsdaten und heute über die Lagerung. Der Gesetzestext lautet folgendermaßen:
Eier dürfen nicht in die Kühlung.
Zumindest nicht vom 1. bis 18. Tag ab dem Legedatum.
Danach, also zehn Tage vor Ablauf des MHD, müssen sie, wenn sie weiterhin verkauft werden sollen, in die Kühlung.
Allerdings: Nach weiteren drei Tagen, also sieben Tage vor MHD-Ablauf dürfen sie (wie ich auch schon am 9. Januar schrieb) nicht mehr an den Verbraucher abgegeben und müssen aus den Verkaufsräumen entfernt werden!
Ein Sinn ist in der Regelung nicht zu erkennen...
(Diese Regelungen gelten für den Handel. Ob man bei sich zu Hause die Eier im Kühlschrank oder hinter dem Fernseher lagert, ist dem gesetzgeber völlig egal... )
Damals berichtete ich über die Haltbarkeitsdaten und heute über die Lagerung. Der Gesetzestext lautet folgendermaßen:
Eier der Klasse A dürfen weder haltbar gemacht noch in Räumen oder Anlagen mit einer künstlich unter +5 Grad Celsius gehaltenen Temperatur gekühlt werden. Die Eier gelten jedoch nicht als gekühlt, wenn sie während maximal 24-stündiger Beförderung oder in Verkaufsräumen des Einzelhandels oder in den daran angrenzenden Nebenräumen bei einer Temperatur von unter +5 Grad Celsius aufbewahrt worden sind, sofern in diesen Nebenräumen nicht mehr Eier gelagert werden, als während dreier Tage für den Einzelhandelsverkauf in den genannten Verkaufsräumen erforderlich sind.Im Klartext:
Eier dürfen nicht in die Kühlung.
Zumindest nicht vom 1. bis 18. Tag ab dem Legedatum.
Danach, also zehn Tage vor Ablauf des MHD, müssen sie, wenn sie weiterhin verkauft werden sollen, in die Kühlung.
Allerdings: Nach weiteren drei Tagen, also sieben Tage vor MHD-Ablauf dürfen sie (wie ich auch schon am 9. Januar schrieb) nicht mehr an den Verbraucher abgegeben und müssen aus den Verkaufsräumen entfernt werden!
Ein Sinn ist in der Regelung nicht zu erkennen...
(Diese Regelungen gelten für den Handel. Ob man bei sich zu Hause die Eier im Kühlschrank oder hinter dem Fernseher lagert, ist dem gesetzgeber völlig egal... )
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Kommentare
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vivec am :
Martin am :
glücklicher Kunde am :
schmiso am :
Ob bei niedrigeren Temperaturen dann das Ei platzt, kann ich auch nicht sagen. Da aber die Volumenexpansion beim Einfrieren selbst Getränkeflaschen zum Bersten bringt, kann ich mir nicht vorstellen das ein Ei derartiges unbeschadet übersteht.
Die Genießbarkeit sollte allerdings keinen Schaden nehmen. Ich kann mich dunkel dran erinnern, dass mal in einer Fernsehsendung empfohlen wurdem, beim Kochen und Backen übrigengebliebene Eigelbe/Eiklare einzufrieren.
Dennis am :
Sven am :
Andy am :
Wobei das nur gilt wenn das fleisch maximal 2 stunden liegt, bei längeren zeiträumen wird es sofort gekühlt.
Ist ne unheimlich interessante Sache find ich, aber wenn man davon noch nie was gehört hat, leuchtet es einem nicht ein
hart oder weich gekocht? am :
Andreas am :
Die Klassen B und C werden industriell weiterverarbeitet und gelangen meist nicht in den Verkauf.
Der Einzelhandel verkauft in der Regel nur Eier der Güteklasse A. Sie sind sauber, unverletzt, nicht gewaschen oder anderweitig gereinigt, ihre Luftkammer ist maximal 6 mm hoch und unbeweglich, das Eiweiß klar, durchsichtig, gallertartig und frei von fremden Einlagerungen. Der Dotter ist frei von Ein- oder Auflagerungen fremder Art, der Keim ist nicht sichtbar entwickelt. Das Ei ist frei von Fremdgeruch.
Eier der Güteklasse A Extra unterliegen den selben Anforderungen wie oben, jedoch ist die Luftkammer weniger als 4 mm hoch. Die Bezeichnung "Extra" ist höchstens bis zum 9. Tag nach dem Legen bzw. 7. Tag nach der Verpackung zulässig."
..Wikipedia sei Dank. Ich kannte eigentlich nur noch die Unterscheidung in Größe/Gewicht und Bodenhaltung/Käfighaltung/Bio/Freiland sowie die Codes und Länderangaben zur Rückverfolgbarkeit. B und C kommen wohl wirklich nur zur Industrie oder sonstwohin.
http://de.wikipedia.org/wiki/Eierkennzeichnungsregeln
Wippsteert am :
hart oder weich gekocht am :
ichbins am :
bloggender-teddybaer am :
tr am :
Solange die Eier noch genügend frisch sind, schützen sie sich selber, danach müssen sie gekühlt werden. vorher ist dies schädlich. Nur weil etwas nicht auf den ersten Blick einen Sinn ergibt, heisst das noch lange nicht, dass es keinen gibt.
Holm am :
Also erster Satz: wie andere schon bemerkt haben ist die Grenze +5 Grad und kühlschranke haben mehrere Zonen! Und du sicherlich eine Kühlraum für Obst und gemüse bei dem 5-8 Grad sind. Da dürfen sie rein.
Weiterhin darfst du sie unter 5 Grad lagern beim Transport (max 24 Stunden), weil du sonst 2 Transporter brauchst.
Weiterhin darfst du sie unter 5 grad lagern, in den Verkaufsräumen bzw Nebenräumen, wenn die Menge nicht größer ist als was du innerhalb von drei Tagen verkaufst. (denke mal an Tante Emma, ihr kannst du nicht zumuten extra ein Laagermöglichkeit für ihre 3 Packungen zu bauen)
oder kurz gesagt:wenn du die eier bei weniger als 5 Grad lagerst, musst du sie innerhalb von 3 Tagen verkaufen!
Klugscheisser am :
Totto am :