Diese leere Dose ukrainisches Obolon-Bier wollte ein Kunde hier als Leergut abgeben. Pfandgeld gab es dafür zwar nicht, aber er hat sich dennoch bedankt, dass wir die "wertlose" Dose für ihn entsorgen konnten.
Flaschensammler Gerd war eben mal wieder da. Mit zwei prall gefüllten 120l-Müllsäcken kam er in den Markt und hat insgesamt 120 Einweg-Dosen und -PET-Flaschen abgegeben. Leergut für exakt 30 Euro Pfandwert, gesammelt in halb Bremen.
Diese Flasche hat ein Kunde heute hier abgegeben. Bei der Flasche handelt es sich um eine normale 0,33l-Bügelflasche. Das Popp-Bier-Mischgetränk wird oder wurde von Beate Uhse vertrieben. Im Onlineshop finde ich es nicht mehr, aber das auf die Flasche aufgedruckte Haltbarkeitsdatum reicht bis Dezember 2006.
"69" ist kein Bier, sondern ein Bier-Mischgetränk, da es neben den klassischen Zutaten des Reinheitsgebotes auch noch Potenzholzextrakt enthält. Da sowohl Beate Uhse als auch die Flensburger-Brauerei aus Flensburg kommen, vermute ich mal, dass es sich bei dem Produkt um ein "extended Flens" handelt.
Nach dem Genuß von mehreren Flaschen dürfte die anregende Wirkung des Potenzholzes durch den Alkohol wohl wieder vollständig aufgehoben sein...
Nein, Spinnen fressen mich nicht und sie tun mir nichts. Ich habe keine Angst vor ihnen - warum sollte ich? Trotzdem darf man sich ja wohl mal erschrecken, wenn einem zwei ausgewachsene Exemplare der Art tegenaria domestica in einer Tüte Leergut entgegenkrabbeln.
"Och, die hatte mein Freund auf dem Balkon stehen.", sagte die Kundin, während sie sich noch schüttelte.
Eine Kundin klingelte an der Leergutannahme. Ich ging hin und sie hielt mir eine einzelne leere Bierflasche entgegen.
"Die acht Cent.", sagte sie, während ich mich gerade mit der Flasche in der Hand umdrehte. Und sie ergänzte noch: "Das geht schon so, behalten Sie die mal.", während sie sich umdrehte, wegging und ihren Einkauf in Ruhe fortsetzte.
Und nein, sie wollte bestimmt nicht "nur ins Blog"!
Diese 0,66l-Bierflasche aus Milan, Italien wollte ein Kunde bei uns abgeben. Nachdem die Leergut annehmende Kollegin für die Flasche kein Pfand auszahlen wollte, sollte sie das Gefäß entsorgen.
Zum Glück hab' ich die Buddel noch rechtzeitig gesehen.
Ein Kunde kam mit einem ganzen Karton leerer Red-Bull-Dosen an die Leergutannahme. Die meisten von ihnen hatten die typische blaue Verschlußlasche, einige wiederum nicht. Die Dosen mit der klassischen silbernen Lasche sind sogenannte "Gastronomiedosen", haben keinen Strichcode und sind für den "kleinen" Kreislauf und nicht für den Weiterverkauf an Kunden bestimmt.
Dafür, dass wir sie nicht annehmen konnten, hatte der Kunde Verständnis. Er erzählte dann noch beiläufig, dass die Dosen in einem "real"-Markt, nicht vom Automaten, sondern händisch an der Information, angenommen werden würden. Das ist doch mal Kundenservice. Wenn auch bestimmt nicht beabsichtigt.
Eine Kundin hat Leergut abgegeben. Eine vollständige Getränkekiste und eine Tasche voller Einzelflaschen. Ich habe die Flaschen persönlich weggeräumt, gezählt und den Bon ausgestellt.
Ein paar Minuten später kam die Kundin auf mich zu und behauptete, dass ich ihr nur 15 Flaschen aufgeschrieben habe (was auch stimmte), sie aber 20 Flaschen abgegeben hätte.
Ich versuchte, genau nachzuvollziehen, was sie abgegeben hatte. Es klappte nicht ganz, aber ich versicherte ihr, dass sie wirklich nur 15 Flaschen gehabt hat. Ich verzähle mich nicht beim ungestörten Flaschen wegsortieren.
Sie wurde etwas sauer, bestand darauf, zu Hause 20 Flaschen eingepackt zu haben und schlug sich einige Augenblicke später vor die Stirn und drückte mir noch ihre Umhängetasche in die Hand.
Wenigstens eine Entschuldigung für das Theater wäre nett gewesen.
Leergutbons sind wie Bargeld zu behandeln und der Bitte, wenn ein Kunde einen verloren hat, doch einfach einen neuen auszustellen, kann ich nunmal nicht nachkommen.
Da müßte man sich mal die Gesicher von Bankangestellten vorstellen... "Ich hab' da vorhin 100 Euro am Automaten gezogen und den Schein verloren. Können Sie mir einen neuen geben?"
Seit rund sechzehn Jahren sammeln die Deutschen leere Einwegverpackungen, vor allem auch leere Getränkflaschen und -dosen, im sogenannten "Gelben Sack", welcher regelmäßig über die Straßensammlung abgeholt wird.
Die Säcke werden immer noch gerne für Flaschen und Dosen verwendet. Mittlerweile sind diese Verpackungen pfandpflichtig geworden, und so bringt man die Säcke eben zum Supermarkt an der Ecke...
Ein Kunde wollte diese leere Red-Bull-Dose bei uns als Leergut abgeben. Hätte ich sie annehmen müssen oder nicht?
Was zum Geier soll "Can Back" sein? Die Antwort findet sich schnell: Auf www.canback.de finden sich alle Informationen über das von der Übermorgen Getränke-Trendprodukte-Vertriebsges.m.b.H. selbsternannte Pfandsystem.
Laut Information der dpg ist der auf den Aufkleber aufgedruckte Strichcode allerdings nicht bei der dpg registriert. Dies bedeutet, dass ein Händler, der die Dose gutgläubig annimmt und zu einer zentralen Clearingstelle (wie z.B. in meinem Fall Interseroh) schickt, das ausgezahlte Pfandgeld nicht erstattet bekommt. Aber wer weiss schon, dass er die Dose an die Übermorgen GmbH schicken muß? Und wer erstattet die Transportkosten? Wenn ein gutgläubiger Einzelhändler oder ein unwissender Mitarbeiter diese Dose annimmt und mit in den Behälter für die regulären Einweggebinde wirft, ist ein Verlust entstanden, da keine Gutschrift erfolgen wird.
Bei "Can Back" handelt es sich dennoch nicht um eine sogenannte Insellösung. Der Kunde kauft die Dose und muß sie laut Gesetz überall wieder abgeben können. Von den Abläufen im Hintergrund ("Clearing") bekommt der Kunde nichts mit und darum ist "Can Back" auch eben keine illegale Insellösung. Das Problem und die Kosten der Gutschriften stellen sich dann zwar den Händlern, aber die wurden bislang in der gesamten Thematik rund ums Einwegpfand ja sowieso noch nie gefragt.
Uns wurden immer nur Arbeit und Kosten aufgezwungen, vor denen sich Regierung und Getränkehersteller gedrückt haben.
Liebe Kunden, nicht jede leere Flasche müssen wir hier annehmen und Pfand dafür auszahlen, Es ist dabei auch völlig egal, ob ihr sie zufällig beim Penny an der Ecke gekauft habt. Fruchtsaft bleibt Fruchtsaft und rummaulen und ein langes Gesicht machen hilft dabei auch nichts.
Die Pfandpflicht gilt nämlich noch nicht für alle Getränke.
Zwei junge Mädchen gaben als Leergut zwei kleine (0,5 Liter) Coca-Cola PET-Mehrwegflaschen ab. Ich nahm die Flaschen entgegen, stellte sie in eine passende Kiste, druckte den Pfandbon über 30 Cent und überreichte ihn den beiden.
Knapp zwei Minuten später beklagten die beiden sich darüber, dass ich ihnen zu wenig Pfandgeld gegeben haben soll. Ihnen wüden insgesamt 50 Cent zustehen und "25 Cent Pfand" stünde sogar auf den einzelnen Flaschen drauf.
Ich erklärte den beiden, dass es sich dabei um normale Pfandflaschen handelt und diese schon immer nur 15 Cent Pfand hatten. Selbst nachdem ich den Mädchen nochmal alle Flaschen aus der Kiste gezeigt hatte, sahen sich mich noch mit diesem bösen, kritschen "Der bescheißt uns."-Blick an...
Eine Kundin wollte als Leergut eine Colaflasche abgeben. Die Flasche hatte keine aufgedruckten Pfandsymbole und stammte definitiv aus der Zeit vor dem Einwegpfand. Zur Kundin sagte ich:
Die Flasche ist noch ohne Pfand, ich kann sie aber gerne für Sie entsorgen.
Och, ich weiss das gar nicht. Meine Kinder haben die in den letzten Tagen getrunken. Die Flasche stand noch bei uns im Keller.