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Can-Not-Back

Ein Kunde wollte diese leere Red-Bull-Dose bei uns als Leergut abgeben. Hätte ich sie annehmen müssen oder nicht?



Was zum Geier soll "Can Back" sein? Die Antwort findet sich schnell: Auf www.canback.de finden sich alle Informationen über das von der Übermorgen Getränke-Trendprodukte-Vertriebsges.m.b.H. selbsternannte Pfandsystem.
Laut Information der dpg ist der auf den Aufkleber aufgedruckte Strichcode allerdings nicht bei der dpg registriert. Dies bedeutet, dass ein Händler, der die Dose gutgläubig annimmt und zu einer zentralen Clearingstelle (wie z.B. in meinem Fall Interseroh) schickt, das ausgezahlte Pfandgeld nicht erstattet bekommt. Aber wer weiss schon, dass er die Dose an die Übermorgen GmbH schicken muß? Und wer erstattet die Transportkosten? Wenn ein gutgläubiger Einzelhändler oder ein unwissender Mitarbeiter diese Dose annimmt und mit in den Behälter für die regulären Einweggebinde wirft, ist ein Verlust entstanden, da keine Gutschrift erfolgen wird.

Bei "Can Back" handelt es sich dennoch nicht um eine sogenannte Insellösung. Der Kunde kauft die Dose und muß sie laut Gesetz überall wieder abgeben können. Von den Abläufen im Hintergrund ("Clearing") bekommt der Kunde nichts mit und darum ist "Can Back" auch eben keine illegale Insellösung. Das Problem und die Kosten der Gutschriften stellen sich dann zwar den Händlern, aber die wurden bislang in der gesamten Thematik rund ums Einwegpfand ja sowieso noch nie gefragt.
Uns wurden immer nur Arbeit und Kosten aufgezwungen, vor denen sich Regierung und Getränkehersteller gedrückt haben.

Trackbacks

Der Shopblogger am : CanBack annehmen und auf andere abschieben

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Vor gut einem Jahr tauchte hier im Laden eine "CanBack"-Dose auf. Das war bislang die einzige Dose dieser Art, das System und die Firma dahinter gerieten etwas in Vergessenheit. Nun hat mich (u.a. über Dritte) ein Schreiben erreicht, in dem vor Testkäu

Kommentare

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Jochen am :

Aber letztendlich ist der Handel der Hauptverursacher für die Pfandpflicht. Leider haben sich viele nicht so verhalten wie Du und konsequent sich nicht an gesetzliche Vorgaben gehalten. Insbesondere in der Zeit, als die Mehrwegquote unterschritten war und Zeit zum Handeln war. Auch wurde dann nach Einführung des Pfandes fahrlässig sich nicht um ein Pfandsystem Gedanken gemacht und praktisch dem Gesetzgeber überlassen, Vorgaben zu machen. Zwei der größten deutschen Handelskonzerne werden indirekt von selbstständigen Einzelhändlern kontrolliert. Aber sich zusammen für eine Verbesserung einzusetzen wurde nicht versucht, stattdessen klagten einige vergebens gegen die klaren Regeln. Deinen "Kollegen" solltest Du mindestens den gleichen Vorwurf machen. Mir fehlt(e) vor allem die Initiative des Handels das Problem wirklich zu lösen (egal vom Ausgang der Lösung). Bei Dir ist zumindest diese Initiative (sieht man ja auch bei anderen Dingen, die Du im Blig beschreibst) sichtbar.

shutdown am :

RedBull aus dem Sortiment nehmen?

Jens am :

Ich würd einen netten Brief an Red Bull schreiben, sie sollen ihre Plörre behalten.

joe am :

Zitat von der CanBack Seite:

Wenn der Lieferant Lekkerland oder Spar ist, so werden die Rückgaben von dort aus mit der Übermorgen-Zentrale abgerechnet, denn zwischen der Übermorgen GmbH und Lekkerland, bzw. Spar, bestehenden entsprechende Vereinbarungen.

Bernhard am :

Ich glaube kaum das dies an Red Bull liegt sondern eher an den Gesetzen im wunderbaren DE, bei uns in AT gibts sowas nicht, weder bei Cola noch bei redbull Dosen ;-)

Marko am :

IMHO wars doch genauso ein Übergangssystem wie das P-Logo. Ist es nicht so das neue Red Bull Dosen auch das normale Pfand Logo ragen? (bzw. die Light-Dosen gar keins, da pfandfrei).

Falk am :

Marko, das erste Wort in deinem Beitrag, was in aller Welt bedeutet das bloß - wahrscheinlich bin ich hier der einzige, der das nicht weiß aber ich bin schon ein bisschen älter....

Smick am :

http://de.wikipedia.org/wiki/Imho#I
In My Humble Opinion

MrSnoop am :

IMHO = „In My Humble Opinion“ oder „In My Honest Opinion“. Also frei übersetzt: „Meiner unmaßgeblichen/bescheidenen Meinung nach“

Shopbloggerswife am :

Habe ich auch erst lernen müssen. ;-)
Wikipedia hat die Antwort.
Örks, bis ich die Antwort fertig getippt habe, sind hier 3 Leute ins Büro gestürmt.
Ich hatte gar nicht gesehen, daß schon Antworten vorliegen.

Jürgen am :

http://justfuckinggoogleit.com/?q=IMHO

Timo am :

War grade Einkaufen und hab mal an die Dosen geguckt; da ist auf jeden Fall jetzt so ein "Neues-mich-kann/soll-man überall-zurückgeben" Logo drauf.

Hans-Jörg am :

Ich denke doch, daß es eine nicht mehr zulässige Insellösung ist. Die Getränkehersteller wurden ja schließlich gezwungen, sich zu einem einheitlichen System zusammenzufinden, und dieser Abfüller drückt sich davor. Die Dose hätte wohl gar nicht erst verkauft werden dürfen.

Björn Harste am :

Genau das ist falsch.
Den Begriff "Insellösung" gibt es ausschließich nur im Bezug auf Kunden. Als Händler ist man verpflichtet, jede Dose/Flasche anzunehmen, solange sowas wie ein Pfandkennzeichen erkennbar ist.

Klingt abstruß? Ist es auch. Aber dennoch richtig.

feilen.de am :

Pfand ist grundsätzlich überflüssig. Dient einzig dem subventionieren von Pennern und nervt den normalen Verbraucher.

marc am :

genau! auch du bist ueberfluessig.kein substanziell wertvoller beitrag.aber dafuer ne maechtig professionelle homepage.
weiter so,junge!
marc.
aso nochwas: solltest du je der gesellschaft zur last fallen,waere das wirklich "penner-haft "

Max am :

nun ja, überflüssig ist es wohl nicht ganz. Es hat immerhin (ob einweg oder mehrwegpfand) die Wirkung, dass weniger Müll in der Gegend rumliegt.

Wenn alle Leute alles (Mehrweg) zurückbringen und das Einweg ordentlich resyceln, dann braucht man vermutlich kein Pfand mehr..

Arno am :

Interessanter ist, was im Impressum der Homepage steht:

http://www.canback.de/?cmd=impressum

Zitate:
Wer Red Bull (mit blauer Lasche) im Regal stehen hat und verkauft muss Red Bull-Dosen mit CanBack-Aufkleber und silberner Lasche annehmen!

Lassen Sie sich nicht mit fadenscheinigen und unrichtigen Argumenten abwimmeln! Diese absichtlich gestreuten ehlinformationen seitens der Firma Red Bull dienen aus-
schließlich den Interessen der Red Bull GmbH und haben nichts mit den Tatsachen der deutschen Verpackungsverordnung zu tun!


Es scheint mir, das Redbull damit nichts zu tun hat, die CanBack Aufkleber sorgen für die Pfandpflicht von IMPORTIERTEN Dosen, die sonst, aufgrund der Verpackungsverordnung in D garnicht mehr verkauft werden dürften.

Jochen am :

Die einzigen Gründe für einen Import von Red-Bull-Dosen nach Deutschland sind entweder der allgemein niedrigere Preis von Red-Bull im Ausland (aufgrund der Inhaltsangaben in deutscher Sprache wohl primär aus Österreich) oder die bewußte Umgehung des Pfandes, indem im Ausland unbepfandete Ware gekauft wird um dann mit einem solchen Rücknahmesystem Einnahmen durch Pfandschlupf zu erzielen. Das ist nicht nur unfair gegenüber Händlern in D, die ihre Ware bei Herstller oder Großhandel bereits bepfandet kaufen und somit sich nicht mehr am Pfandschlupf beteiligen können, sondern auch fast schon Betrug, da wohl damit gerechnet wird, daß diese Importdosen nicht zurückgebracht werden und man sich mit dem Pfand berreichern will.

RA Munzinger am :

Dieser ganze Schwachsinn mit "Grüner Punkt", Dosen und Einwegflaschenpfand kann nur in Deutschland funktionieren.

Wie oft sollen wir eigentlich für unseren Müll bezahlen ?

Lizenzgebühren hier, Wassergebühren dort (damit der leere Jogurtbecher nicht zu stinken anfängt, weil der "Gelbe Sack" nur alle 14 tage abgeholt wird), Müllgebühren für den Rest und nun auch noch Pfand auf Dosen und PET-Flaschen. Das Geschickteste wäre den Müll zu sammeln und den Parlamenten vor die Türe kippen. Die können dafür das Pfand behalten.

Andre Heinrichs am :

Ich würde im Dreifelsfall mal bei der da angegebenen Heißleine anrufen, vielleicht können die Leute da ja Licht ins Dunkel bringen. Für Dich als Händler ist die Situation so jedenfalls verständlicherweise äußerst unbefriedigend.

Andre Heinrichs am :

(Wo ich hier in meinem Feedreader schon über den dritten Troll-Kommentar heute gestolpert bin: Kann es sein, dass das Blog ein Troll-Problem hat?

Chris am :

>>Hätte ich sie annehmen müssen oder nicht?

QUOTE DPG:
Auch Einweg-Getränkeverpackungen, die noch kein DPG-Kennzeichen tragen und für die Sie Pfand bezahlt haben, können überall dort zurückgeben werden, wo Einweg-Getränkeverpackungen derselben Materialart verkauft werden.


laut DPG schon (das können gilt wohl eher dem Kunde;)

Flash-Gordon am :

Schau mal was caBack auf seiner Seite schreibt:

"Der Händler, der das leere Gebinde nun zurückgenommen hat, kann es entweder direkt bei der Übermorgen GmbH oder seinem Großhändler zurückgeben.


Wenn der Lieferant Lekkerland oder Spar ist, so werden die Rückgaben von dort aus mit der Übermorgen-Zentrale abgerechnet, denn zwischen der Übermorgen GmbH und Lekkerland, bzw. Spar, bestehenden entsprechende Vereinbarungen."


Du als Sparhändler, solltest doch informiert sein! ;-)

CRen am :

Kann man den garnichts gegen dieses verdammte Dosenpfand unternehmen?

Trittin-Terror, aber wirklich!

Woo am :

doch. Mehrwegflaschen kaufen. Im Getraenkemarkt. Die nehmen die auch gerne zurueck ;-)

max am :

was hat tritin jetzt damit zu tun? Das Gesetz ist schon älter, Töpfer sagt dir noch was? Und Merkel als umweltministerin?

Damals wurden die Quoten eingeführt..

Hans-Dieter Masuch am :

Hallo liebe Verbraucher.

Nachdem wir Eure Kommentare zu unserem Pfandsystem gelesen haben hier die wirklichen Hintergründe des Pfandsystems "CanBack":

Wir, die Übermorgen GmbH in Brühl, sind seit 1994 auf dem Markt und beliefern hauptsächlich Tankstellen und Großraum-Diskotheken mit Softdrinks, Energizern, Import-Bieren, Säften, Sweets und Spirituosen.

Als das Pfand kam und mit ihm das "P" gab es vom Start weg keine "P"-Aufkleber. Da wir fast alle Getränke für die Tankstellen aus dem Ausland beziehen (denn genau das ist ja u.a. unser Geschäft: Getränke anzubieten,die es hier zu Lande nicht gibt), mussten wir die Ware irgendwie kennzeichen. Darum riefen wir CanBack ins Leben.

Um nicht schließen zu müssen und weiterverkaufen zu können.

Das o.a. Argument "Red Bull ist im Ausland billiger" ist schlichtweg falsch. Der Preis liegt weltweit in etwa gleich.

Mittlerweile gibt es das DPG-System. Da wir jedoch nach wie vor Aufkleber benötigen (im Ausland druckt einem kein Abfüller ein Pfandlogo für 10.000 Dosen auf die Gebinde) und die DPG fast 70 Cent (!) für einen einzigen Aufkleber verlangt sind wir nicht bereit dort mitzumachen.

Dies würde die Ware unverkäuflich machen.

Unser CanBack-System ist hingegen fast kostenfrei und für alle anderen interessierten Händler bundesweit offen!


Auch die o.g. Argumentation mit dem Pfandschlupf ist so nicht richtig. Selbstverständlich profitieren wir von Dosen, die ihren Weg nicht zurück finden. Diesen Pfofit haben jedoch alle anderen, allen voran die DPG, ebenfalls.
Dabei sind aber die enormen Kosten und der extreme Aufwand nicht ausser acht zu lassen.


Wir befinden uns auf einem legalen Weg. Dies haben uns bereits drei Gerichtsurteile bewiesen:

alle Klagen der Firma Red Bull gegen uns wurden von uns gewonnen.


Alle Prozesse gegen Metro und Wal Mart haben wir ebenfalls gewonnen.
Und trotzdem weigern sich die beiden Firmen bis heute unsere Dosen anzunehmen- obwohl (!) sie es müssten!

Das nennen wir verbraucherfeindlich. Und rechtswidrig noch obendrein!



ALLE (!) großen Supermarkt-Ketten wurden von uns über uns schriftlich informiert. Alle Ketten haben sämtliche Artikel samt Gebinde-Form und -Art und EAN-Codes von uns erhalten.
Jedes Geschäft, das Einweg-Getränke verkauft und über 200qm groß ist MUSS unsere Gebinde annehmen und das Pfand ausbezahlen!


Bei allen Fragen rund um´s Thema Pfand sind wir jederzeit erreichbar:

info@uebermorgen.de

oder

06202-920123


Freundliche Grüße aus Brühl!

q098 am :

Achtung - die oben genannte Firma arbeitet jetzt auch mit Testkäufern und Abmahn-Anwälten zusammen, um ein Recht auf ihre Extra-Dosen, die sonst niemand kennt, durchzudrücken.
Der Einzelhändler freilich ist der Gelackmeierte, wenn er nämlich im Zweifelsfall auf dem Schrott sitzenbleibt - oder wie soll er den Schrott, den ein Kunde irgendwo mal aus dem Urlaub mitgebracht hat, zwecks Pfanderstattung kostenneutral der genannten Firma wieder zukommen lassen?

***************************************************
Rundschreiben einer großen Einzelhandelskette Kalenderwoche 31

Einwegpfand - Testkäufer & Strafen

Sehr geehrte *** - Mitglieder und - Kunden,

bundesweit befinden sich Testkäufer der Fa. Übermorgen Trendprodukte Vertriebsgesellschaft mbH im Einsatz, um die korrekte Rücknahme von bepfandeten Einweggebinden zu prüfen.

Hierbei wird versucht eine Red Bull Dose ohne DPG-Aufdruck (sondern Canback-Aufkleber) an den Handel zurückzugeben.
Wird die Auszahlung des Pfandbetrages verweigert erhält der betroffene Markt teure Post vom Rechtsanwalt, in der der Betreiber aufgefordert wird 1.000 € Strafe zu zahlen. Weitere hohe Strafen werden bei Wiederholung angedroht.

Leider befindet sich die Firma Übermorgen im Recht, da der Handel durch die Verpackungsverordnung gezwungen ist, für jedes bepfandete Einweggebinde auch das Pfand auszuzahlen.
Der Wettbewerb hat bereits einen Prozess gegen die Fa. Übermorgen verloren.

Bitte denken Sie immer daran, dass kein Unternehmen von der DPG gezwungen werden kann am DPG-System in einer bestimmten Eigenschaft oder aber überhaupt teilzunehmen.
Das DPG-Logo sowie das Sicherheitsmerkmal sind allerdings Systemteilnehmern vorbehalten.

____________________________________________________

Um eine Abmahnung mit entsprechenden Kosten zu vermeiden, möchten wir Sie nochmals über die Rücknahme der bepfandeten Einweggebinde informieren.

1. Das Gebinde trägt das DPG- oder ein anderes Logo (Canback) ist aber nicht maschinenlesbar (z.B. Beschädigung des Gebindes, Verschmutzung etc.).
Handlungsweise:
Das Pfand ist dem Kunden zu erstatten, aber das Gebinde kann nicht im DPG-System gecleart werden. Ausserhalb des DPG-Systems kann das Gebinde direkt gegenüber dem Inverkehrbringer gecleart werden (Aufwand/Nutzen).

2. Der Kunde hat ein bis drei Flaschen, Dosen ohne jegliche erkennbare Markierung (Bauchlabel ist weg).
Handlungsweise:
Aus Kulanz das Gebinde annehmen und den Pfandwert auszahlen (geht zu Lasten des EH).

3. Der Kunde kommt mit einer größeren Menge ohne jegliche erkennbare Markierungen.
Handlungsweise:
Das Annehmen der Gebinde anbieten aber keine Pfandwerte auszahlen.
In allen Fällen, bei denen ein Pfandlogo aufgebracht und ein Clearing im System nicht möglich ist, sollte auf jeden Fall die DPG informiert werden, damit von dort aus ggf. eingegriffen werden kann.

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