Can-Not-Back
Ein Kunde wollte diese leere Red-Bull-Dose bei uns als Leergut abgeben. Hätte ich sie annehmen müssen oder nicht?
Was zum Geier soll "Can Back" sein? Die Antwort findet sich schnell: Auf www.canback.de finden sich alle Informationen über das von der Übermorgen Getränke-Trendprodukte-Vertriebsges.m.b.H. selbsternannte Pfandsystem.
Laut Information der dpg ist der auf den Aufkleber aufgedruckte Strichcode allerdings nicht bei der dpg registriert. Dies bedeutet, dass ein Händler, der die Dose gutgläubig annimmt und zu einer zentralen Clearingstelle (wie z.B. in meinem Fall Interseroh) schickt, das ausgezahlte Pfandgeld nicht erstattet bekommt. Aber wer weiss schon, dass er die Dose an die Übermorgen GmbH schicken muß? Und wer erstattet die Transportkosten? Wenn ein gutgläubiger Einzelhändler oder ein unwissender Mitarbeiter diese Dose annimmt und mit in den Behälter für die regulären Einweggebinde wirft, ist ein Verlust entstanden, da keine Gutschrift erfolgen wird.
Bei "Can Back" handelt es sich dennoch nicht um eine sogenannte Insellösung. Der Kunde kauft die Dose und muß sie laut Gesetz überall wieder abgeben können. Von den Abläufen im Hintergrund ("Clearing") bekommt der Kunde nichts mit und darum ist "Can Back" auch eben keine illegale Insellösung. Das Problem und die Kosten der Gutschriften stellen sich dann zwar den Händlern, aber die wurden bislang in der gesamten Thematik rund ums Einwegpfand ja sowieso noch nie gefragt.
Uns wurden immer nur Arbeit und Kosten aufgezwungen, vor denen sich Regierung und Getränkehersteller gedrückt haben.
Was zum Geier soll "Can Back" sein? Die Antwort findet sich schnell: Auf www.canback.de finden sich alle Informationen über das von der Übermorgen Getränke-Trendprodukte-Vertriebsges.m.b.H. selbsternannte Pfandsystem.
Laut Information der dpg ist der auf den Aufkleber aufgedruckte Strichcode allerdings nicht bei der dpg registriert. Dies bedeutet, dass ein Händler, der die Dose gutgläubig annimmt und zu einer zentralen Clearingstelle (wie z.B. in meinem Fall Interseroh) schickt, das ausgezahlte Pfandgeld nicht erstattet bekommt. Aber wer weiss schon, dass er die Dose an die Übermorgen GmbH schicken muß? Und wer erstattet die Transportkosten? Wenn ein gutgläubiger Einzelhändler oder ein unwissender Mitarbeiter diese Dose annimmt und mit in den Behälter für die regulären Einweggebinde wirft, ist ein Verlust entstanden, da keine Gutschrift erfolgen wird.
Bei "Can Back" handelt es sich dennoch nicht um eine sogenannte Insellösung. Der Kunde kauft die Dose und muß sie laut Gesetz überall wieder abgeben können. Von den Abläufen im Hintergrund ("Clearing") bekommt der Kunde nichts mit und darum ist "Can Back" auch eben keine illegale Insellösung. Das Problem und die Kosten der Gutschriften stellen sich dann zwar den Händlern, aber die wurden bislang in der gesamten Thematik rund ums Einwegpfand ja sowieso noch nie gefragt.
Uns wurden immer nur Arbeit und Kosten aufgezwungen, vor denen sich Regierung und Getränkehersteller gedrückt haben.
Trackbacks
Der Shopblogger am : CanBack annehmen und auf andere abschieben
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Vor gut einem Jahr tauchte hier im Laden eine "CanBack"-Dose auf. Das war bislang die einzige Dose dieser Art, das System und die Firma dahinter gerieten etwas in Vergessenheit.
Nun hat mich (u.a. über Dritte) ein Schreiben erreicht, in dem vor Testkäu
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Kommentare
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Jochen am :
shutdown am :
Jens am :
joe am :
Wenn der Lieferant Lekkerland oder Spar ist, so werden die Rückgaben von dort aus mit der Übermorgen-Zentrale abgerechnet, denn zwischen der Übermorgen GmbH und Lekkerland, bzw. Spar, bestehenden entsprechende Vereinbarungen.
Bernhard am :
Marko am :
Falk am :
Smick am :
In My Humble Opinion
MrSnoop am :
Shopbloggerswife am :
Wikipedia hat die Antwort.
Örks, bis ich die Antwort fertig getippt habe, sind hier 3 Leute ins Büro gestürmt.
Ich hatte gar nicht gesehen, daß schon Antworten vorliegen.
Jürgen am :
Timo am :
Hans-Jörg am :
Björn Harste am :
Den Begriff "Insellösung" gibt es ausschließich nur im Bezug auf Kunden. Als Händler ist man verpflichtet, jede Dose/Flasche anzunehmen, solange sowas wie ein Pfandkennzeichen erkennbar ist.
Klingt abstruß? Ist es auch. Aber dennoch richtig.
feilen.de am :
marc am :
weiter so,junge!
marc.
aso nochwas: solltest du je der gesellschaft zur last fallen,waere das wirklich "penner-haft "
Max am :
Wenn alle Leute alles (Mehrweg) zurückbringen und das Einweg ordentlich resyceln, dann braucht man vermutlich kein Pfand mehr..
Arno am :
http://www.canback.de/?cmd=impressum
Zitate:
Wer Red Bull (mit blauer Lasche) im Regal stehen hat und verkauft muss Red Bull-Dosen mit CanBack-Aufkleber und silberner Lasche annehmen!
Lassen Sie sich nicht mit fadenscheinigen und unrichtigen Argumenten abwimmeln! Diese absichtlich gestreuten ehlinformationen seitens der Firma Red Bull dienen aus-
schließlich den Interessen der Red Bull GmbH und haben nichts mit den Tatsachen der deutschen Verpackungsverordnung zu tun!
Es scheint mir, das Redbull damit nichts zu tun hat, die CanBack Aufkleber sorgen für die Pfandpflicht von IMPORTIERTEN Dosen, die sonst, aufgrund der Verpackungsverordnung in D garnicht mehr verkauft werden dürften.
Jochen am :
RA Munzinger am :
Wie oft sollen wir eigentlich für unseren Müll bezahlen ?
Lizenzgebühren hier, Wassergebühren dort (damit der leere Jogurtbecher nicht zu stinken anfängt, weil der "Gelbe Sack" nur alle 14 tage abgeholt wird), Müllgebühren für den Rest und nun auch noch Pfand auf Dosen und PET-Flaschen. Das Geschickteste wäre den Müll zu sammeln und den Parlamenten vor die Türe kippen. Die können dafür das Pfand behalten.
Andre Heinrichs am :
Andre Heinrichs am :
Chris am :
laut DPG schon (das können gilt wohl eher dem Kunde;)
Flash-Gordon am :
"Der Händler, der das leere Gebinde nun zurückgenommen hat, kann es entweder direkt bei der Übermorgen GmbH oder seinem Großhändler zurückgeben.
Wenn der Lieferant Lekkerland oder Spar ist, so werden die Rückgaben von dort aus mit der Übermorgen-Zentrale abgerechnet, denn zwischen der Übermorgen GmbH und Lekkerland, bzw. Spar, bestehenden entsprechende Vereinbarungen."
Du als Sparhändler, solltest doch informiert sein!
CRen am :
Trittin-Terror, aber wirklich!
Woo am :
max am :
Damals wurden die Quoten eingeführt..
Hans-Dieter Masuch am :
Nachdem wir Eure Kommentare zu unserem Pfandsystem gelesen haben hier die wirklichen Hintergründe des Pfandsystems "CanBack":
Wir, die Übermorgen GmbH in Brühl, sind seit 1994 auf dem Markt und beliefern hauptsächlich Tankstellen und Großraum-Diskotheken mit Softdrinks, Energizern, Import-Bieren, Säften, Sweets und Spirituosen.
Als das Pfand kam und mit ihm das "P" gab es vom Start weg keine "P"-Aufkleber. Da wir fast alle Getränke für die Tankstellen aus dem Ausland beziehen (denn genau das ist ja u.a. unser Geschäft: Getränke anzubieten,die es hier zu Lande nicht gibt), mussten wir die Ware irgendwie kennzeichen. Darum riefen wir CanBack ins Leben.
Um nicht schließen zu müssen und weiterverkaufen zu können.
Das o.a. Argument "Red Bull ist im Ausland billiger" ist schlichtweg falsch. Der Preis liegt weltweit in etwa gleich.
Mittlerweile gibt es das DPG-System. Da wir jedoch nach wie vor Aufkleber benötigen (im Ausland druckt einem kein Abfüller ein Pfandlogo für 10.000 Dosen auf die Gebinde) und die DPG fast 70 Cent (!) für einen einzigen Aufkleber verlangt sind wir nicht bereit dort mitzumachen.
Dies würde die Ware unverkäuflich machen.
Unser CanBack-System ist hingegen fast kostenfrei und für alle anderen interessierten Händler bundesweit offen!
Auch die o.g. Argumentation mit dem Pfandschlupf ist so nicht richtig. Selbstverständlich profitieren wir von Dosen, die ihren Weg nicht zurück finden. Diesen Pfofit haben jedoch alle anderen, allen voran die DPG, ebenfalls.
Dabei sind aber die enormen Kosten und der extreme Aufwand nicht ausser acht zu lassen.
Wir befinden uns auf einem legalen Weg. Dies haben uns bereits drei Gerichtsurteile bewiesen:
alle Klagen der Firma Red Bull gegen uns wurden von uns gewonnen.
Alle Prozesse gegen Metro und Wal Mart haben wir ebenfalls gewonnen.
Und trotzdem weigern sich die beiden Firmen bis heute unsere Dosen anzunehmen- obwohl (!) sie es müssten!
Das nennen wir verbraucherfeindlich. Und rechtswidrig noch obendrein!
ALLE (!) großen Supermarkt-Ketten wurden von uns über uns schriftlich informiert. Alle Ketten haben sämtliche Artikel samt Gebinde-Form und -Art und EAN-Codes von uns erhalten.
Jedes Geschäft, das Einweg-Getränke verkauft und über 200qm groß ist MUSS unsere Gebinde annehmen und das Pfand ausbezahlen!
Bei allen Fragen rund um´s Thema Pfand sind wir jederzeit erreichbar:
info@uebermorgen.de
oder
06202-920123
Freundliche Grüße aus Brühl!
q098 am :
Der Einzelhändler freilich ist der Gelackmeierte, wenn er nämlich im Zweifelsfall auf dem Schrott sitzenbleibt - oder wie soll er den Schrott, den ein Kunde irgendwo mal aus dem Urlaub mitgebracht hat, zwecks Pfanderstattung kostenneutral der genannten Firma wieder zukommen lassen?
***************************************************
Rundschreiben einer großen Einzelhandelskette Kalenderwoche 31
Einwegpfand - Testkäufer & Strafen
Sehr geehrte *** - Mitglieder und - Kunden,
bundesweit befinden sich Testkäufer der Fa. Übermorgen Trendprodukte Vertriebsgesellschaft mbH im Einsatz, um die korrekte Rücknahme von bepfandeten Einweggebinden zu prüfen.
Hierbei wird versucht eine Red Bull Dose ohne DPG-Aufdruck (sondern Canback-Aufkleber) an den Handel zurückzugeben.
Wird die Auszahlung des Pfandbetrages verweigert erhält der betroffene Markt teure Post vom Rechtsanwalt, in der der Betreiber aufgefordert wird 1.000 € Strafe zu zahlen. Weitere hohe Strafen werden bei Wiederholung angedroht.
Leider befindet sich die Firma Übermorgen im Recht, da der Handel durch die Verpackungsverordnung gezwungen ist, für jedes bepfandete Einweggebinde auch das Pfand auszuzahlen.
Der Wettbewerb hat bereits einen Prozess gegen die Fa. Übermorgen verloren.
Bitte denken Sie immer daran, dass kein Unternehmen von der DPG gezwungen werden kann am DPG-System in einer bestimmten Eigenschaft oder aber überhaupt teilzunehmen.
Das DPG-Logo sowie das Sicherheitsmerkmal sind allerdings Systemteilnehmern vorbehalten.
____________________________________________________
Um eine Abmahnung mit entsprechenden Kosten zu vermeiden, möchten wir Sie nochmals über die Rücknahme der bepfandeten Einweggebinde informieren.
1. Das Gebinde trägt das DPG- oder ein anderes Logo (Canback) ist aber nicht maschinenlesbar (z.B. Beschädigung des Gebindes, Verschmutzung etc.).
Handlungsweise:
Das Pfand ist dem Kunden zu erstatten, aber das Gebinde kann nicht im DPG-System gecleart werden. Ausserhalb des DPG-Systems kann das Gebinde direkt gegenüber dem Inverkehrbringer gecleart werden (Aufwand/Nutzen).
2. Der Kunde hat ein bis drei Flaschen, Dosen ohne jegliche erkennbare Markierung (Bauchlabel ist weg).
Handlungsweise:
Aus Kulanz das Gebinde annehmen und den Pfandwert auszahlen (geht zu Lasten des EH).
3. Der Kunde kommt mit einer größeren Menge ohne jegliche erkennbare Markierungen.
Handlungsweise:
Das Annehmen der Gebinde anbieten aber keine Pfandwerte auszahlen.
In allen Fällen, bei denen ein Pfandlogo aufgebracht und ein Clearing im System nicht möglich ist, sollte auf jeden Fall die DPG informiert werden, damit von dort aus ggf. eingegriffen werden kann.