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Haftung bei ausgelaufener Flasche

Mein Azubi hat mich vorhin angeschrieben:

Mal 'ne Frage.
Mir ist eben eine Flasche in der Tasche ausgelaufen.
Die Flasche war fest zu, aber dennoch trat Flüssigkeit aus.

Wäre nun etwas in der Tasche kaputtgegangen, wer wäre in der Haftung?
Die Flasche hatte ja einen Mangel gehabt, den ich bei Kauf aber nicht feststellen konnte.
Ja, wer eigentlich?

Wenn es nur um die Flasche und deren Inhalt geht, würde ich das als Händler wohl auf dem kurzen Dienstweg regeln und dem Kunde eine neue Flasche geben. Aber wenn nun irgendwas in der Tasche beschädigt wurde – an wen reicht man den Kelch mit der Haftung dann weiter?

75

Zitat eines älteren Kunden:

"Naja, ich bin jetzt 75. Da gibt es immer häufiger diese Momente, da guckt man in den Spiegel und denkt sich, den könntest so langsam auch mal abhängen."
:-D

Mietwagen vor der Kette

Mit der Moschee, resp. deren Besuchern, gab es bislang keine nennenswerten Zwischenfälle mehr. Und dann stand da plötzlich ein Wagen einer Autovermietung genau vor der Kette, zu dem sich auch (angeblich) kein Fahrer in der Moschee finden ließ.

Ein kurzer Anruf bei Firma Buchbinder mit der Ansage, dass das Auto vor einer gewerblich genutzten Einfahrt steht und notfalls gleich abgeschleppt wird, brachte aber den notwendigen Erfolg. Vielleicht war's auch Zufall, aber keine fünf Minuten später fuhr das Auto vom Hof. Leider hatte ich nicht gesehen, wer drin saß.


Provisorische Biowein-Abteilung

So sieht übrigens momentan unsere Bio-Wein-Gondel aus. Das Regal steht ziemlich genau dort, wo bis zum 14. März noch unser alter Kassentisch seinen Platz hatte. Ungewöhnlich, aber nicht unbedingt schlecht. Nur etwas ungeschickt ist, dass die alten Vitrinen (rechts am Bildrand gerade nichts mehr zu sehen) noch am alten Platz stehen.

Aber auch das wird sich alles noch zu einem soliden Gesamtkonzept formen.


"zu teuer"

Ein Kunde kam mit einem Teil aus dem Haushaltswarenregal zur Kasse und fragte meine Mitarbeiterin nach dem Preis. Sie sah mittels der entsprechenden Funktion in der Kasse nach, das Teil war ihm mit knapp vier Euro zu teuer und er fragte, ob er es dort zurücklassen dürfe. Er durfte. Ich hatte den Dialog mitbekommen und trug die Ware wieder zum Haushaltswarenregal zurück und war schon darauf eingestellt, erst mal das Etikett neu drucken zu müssen.

Dem war nicht so. Denn am Regal fand ich eine absolut eindeutige, leicht zu identifizierende und vollkommen korrekte Preisauszeichnung an diesem Artikel vor.

Man muss ja nicht alles verstehen.

Alte Tastaturbeschriftungen

In unserem Technik-Ordner im Kassenbüro hatte ich in den letzten Jahren immer eine Mappe mit alternativen Beschriftungen für die Tasten unserer Kassen-Tastaturen. Gaaaaaanz sorgsam hatte ich sie in Folie verpackt, damit wir im Falle eines Falles gleich den richtigen Text greifbar haben.

Und nun? Abteilung Altpapier. :-O :-)




Kassentisch-Mimimi

Hier mal wieder ein besonders geistreicher Kommentar eines sich zu wenig beachtet fühlenden Zeitgenossen. Natürlich zeige ich euch gerne Fotos vom neuen Kassentisch. Die Bilder sind, im Vergleich zur neuen Gemüseabteilung, aber eher schlicht und zeigen nun mal einfach nur den neuen Tisch, der einfach nur sachlich und weniger ein farbenfrohes Highlight ist.

Und natürlich wertet der neue Tisch den Laden auf. Der Kassentisch ersetzt sicherlich nicht die komplette Modernisierung, aber das hat ja auch nie einer behauptet. Er ist ein Puzzleteil von vielen, die sich hierher zu einem schönen, neuen Laden zusammensetzen. Abgesehen davon ist es auch immer etwas mühsam, für Fotos von der Kasse einen kundenfreien Moment zu erwischen. :-)

(Als wenn ich schon mal ein Problem damit gehabt hätte, hier im Blog irgendwas aus meinem Laden zu zeigen, was nicht perfekt ist.)




Der Pfandbondieb

Dieser Typ mit den langen Fingern war wieder da. Während ein Begleiter neben ihm Stand, stopfte er den Inhalt einer Plastiktüte in den Automaten. Zwischendurch zeigte er dem anderen Typen kurz die Kamera über dem Automaten, grinste wie schon bei seinem letzten Besuch einmal debil in die Linse und fummelte parallel dazu schon wieder an der Spendenbox herum.

Er hatte die Rechnung ohne uns gemacht. Mit mehrere Kollegen versammelten wir uns um die beiden und schlossen die Türen. Etwas überrumpelt reichte er uns auch zunächst diskussionslos den angeforderten Ausweis. Zum Glück erst nachdem wir die wesentlichen Daten notiert hatten, ging der Typ jedoch durch. Trat den Mülleimer durch Raum und bahnte sich wie ein wild gewordener Stier den Weg durch die Menge. Da wir seine Daten haben, ließen wir ihn einfach ziehen.

Und seinen Pfandbon haben wir in die Box gestopft. :-)


Die Knäckebrot-Handys

Was ist das eigentlich für eine sonderbare Angewohnheit, sich ein Handy / Smartphone nicht mehr im klassischen Sinne ans Ohr und die Wange zu drücken, sondern die Geräte mit aktivierter Freisprecheinrichtung wie ein Knäckebrot, von dem man gerade abbeißen möchte, vor den Mund zu halten?!

Es ist ja nicht so, dass man dadurch plötzlich eine Hand mehr frei hätte (im Gegenteil sogar, man kann das Gerät ja nicht mal mehr zwischen Schulter und Ohr einklemmen). Die Verständigung wird auch nicht besser durch den Lautsprecher – weder für einen selber noch für den Gesprächspartner. Dafür beschallt man seine Umgebung noch zusätzlich. Cool aussehen tut es auch nicht.

Also?

Vom alten zum neuen Kassentisch

Zu später Stunde noch ein neues Video:

Der alte Kassentisch wird ausgeräumt und abgebaut und der neue Tisch aufgebaut. Da wir die vielen Personen, die am Aufbau des neuen Tisches beteiligt waren, nicht so sehr nerven wollten, gibt es davon nur sehr wenige Bilder.

Die alte Kasse zu zerlegen, war aber auch schon ein aufregendes Schauspiel.

Eigentlich wollte ich daraus ja einen Zeitrafferfilm aus den fest installierten Videokameras im Laden machen, aber die Mühe, sämtliche Gesichter auf sämtlichen einzelnen Frames zu verpixeln, wäre einfach nur gigantisch gewesen.


Mindestumsatz für Bargeldauszahlung?

In der Vergangenheit haben wir immer "Bargeld ohne Mindestumsatz" angeboten. Mit unserem neuen Kassensystem ist das zum Leidwesen vieler Kunden leider an einen Mindestumsatz in Höhe von 20 Euro gebunden. Angeblich sei das eine gesetzliche Vorgabe und deshalb logischerweise auch nicht zu ändern.

Ist es das wirklich?

Kleine Sonntagsrecherche: Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht heißt es nämlich im Merkblatt - Hinweise zum Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz unter Punkt 3. d) Reverse Bargeldzahlungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 ZAG):

Keine Zahlungsdienste sind Dienste, bei denen der Zahlungsempfänger dem Zahler Bargeld im Rahmen eines Zahlungsvorgangs aushändigt, nachdem ihn der Zahlungsdienstnutzer kurz vor der Ausführung eines Zahlungsvorgangs zum Erwerb von Waren oder Dienstleistungen ausdrücklich hierum gebeten hat.

[…]

Eine bestimmte Mindestsumme des Erwerbs ist vom Gesetz zwar nicht vorgegeben. Gleichwohl kann die Bereichsausnahme nicht in Anspruch genommen werden, wenn in der Gesamtschau der Erwerb von geringwertigen Waren oder Dienstleistungen offenkundig nur vorgeschoben wird, um den Erlaubnisvorbehalt zu umgehen.
Jetzt bleibt es also, sich darum zu streiten, was denn nun "geringwertige Waren" sind und ab wann diese nicht mehr als "vorgeschoben" gelten. Da sind die Handelsketten mit "20 Euro" bestimmt auf der sicheren Seite, da das über dem Durchschnittsbon der meisten Supermärkte liegt.

Wie seht ihr das?