Begründung für die Videoüberwachung
In diesem Kommentar kam folgende Frage auf:
Alle weiteren Fragen bitte an die auf dem Schild genannte Stelle.
Wie dokumentierst und begründest du eigentlich deine Videoüberwachung?So ähnlich ist es aber tatsächlich. Die genaue Begründung ist auf den Hinweisschildern zu sehen, die hier an jedem Eingang hängen:
„zur Gefahrenabwehr“ und „zur Strafverfolgung“ reichen ja nicht aus.
Zwecke der Datenverarbeitung:So lautet die offizielle Begründung. Ich habe einen Datenschutzbeauftragten, der einmal im Jahr alles hier auf Richtigkeit überprüft, und so gehe ich davon aus, dass diese Formulierung und Begründung vollkommen korrekt ist.
· Wahrung des Hausrechts
· Berechtigte Interessen, insbesondere:
- Überfall- & Personenschutz
- Aufklärung von Warendiebstahl
- Aufklärung von Sachbeschädigungen (Vandalismus)
Alle weiteren Fragen bitte an die auf dem Schild genannte Stelle.