Nicht zurückgerufener Käse
Vor einer Weile gab es einen öffentlichen Warenrückruf. Eine bestimmte Charge mit einem ganz bestimmten Haltbarkeitsdatum eines Käses war betroffen.
Ein paar Tage später Kundin rief an und erklärte, dass sie von dem Rückruf gehört habe und den gestern gekauften Käse deshalb gerne zurückgeben würde. Ein Kollege hatte den Anruf entgegengenommen und mit mir im Hintergrund abgewickelt.
"Wie, gestern?", wunderte ich mich. Wir hatten die Ware vor ein paar Tagen schon vollständig aus dem Verkauf genommen. Da durfte nichts mehr sein und da war auch nichts mehr. Nach einigem Hin und Her stellte sich heraus, dass der von ihr gekaufte Käse ausdrücklich nicht von dem Rückruf betroffen ist.
"Ich möchte den aber dennoch nicht mehr haben", sagte die Anruferin.
Mein Kollege erklärte ihr, dass "ihr" Käse ausdrücklich nicht vom Rückruf betroffen sei. Wenn es keine kühlpflichtige Ware wäre, hätten wir ihn ja sogar zurückgenommen, aber so hätten wir den Kaufpreis erstattet und die Ware weggeworfen. Die Anruferin vertrat die Ansicht, dass wir das ja aus Kulanz machen könnten.
Ware, deren Kühlkette unterbrochen war und die wir trotz eines ansonsten einwandfreien Zustands deswegen nur wegwerfen können, nehmen wir nicht zurück. Diese "Kulanz" hätte uns nur Geld kostet und keiner der Beteiligen hätte wirklich etwas davon gehabt. Außer, dass die Anruferin ihren Willen durchgesetzt hätte. Also sagten wir noch einmal entschieden, dass wir den Käse nicht zurücknehmen werden.
"Dann bin ich ab jetzt ihre Kundin gewesen!" [klick!]
Auch gut, erpressen lasse ich mich nicht.
Ein paar Tage später Kundin rief an und erklärte, dass sie von dem Rückruf gehört habe und den gestern gekauften Käse deshalb gerne zurückgeben würde. Ein Kollege hatte den Anruf entgegengenommen und mit mir im Hintergrund abgewickelt.
"Wie, gestern?", wunderte ich mich. Wir hatten die Ware vor ein paar Tagen schon vollständig aus dem Verkauf genommen. Da durfte nichts mehr sein und da war auch nichts mehr. Nach einigem Hin und Her stellte sich heraus, dass der von ihr gekaufte Käse ausdrücklich nicht von dem Rückruf betroffen ist.
"Ich möchte den aber dennoch nicht mehr haben", sagte die Anruferin.
Mein Kollege erklärte ihr, dass "ihr" Käse ausdrücklich nicht vom Rückruf betroffen sei. Wenn es keine kühlpflichtige Ware wäre, hätten wir ihn ja sogar zurückgenommen, aber so hätten wir den Kaufpreis erstattet und die Ware weggeworfen. Die Anruferin vertrat die Ansicht, dass wir das ja aus Kulanz machen könnten.
Ware, deren Kühlkette unterbrochen war und die wir trotz eines ansonsten einwandfreien Zustands deswegen nur wegwerfen können, nehmen wir nicht zurück. Diese "Kulanz" hätte uns nur Geld kostet und keiner der Beteiligen hätte wirklich etwas davon gehabt. Außer, dass die Anruferin ihren Willen durchgesetzt hätte. Also sagten wir noch einmal entschieden, dass wir den Käse nicht zurücknehmen werden.
"Dann bin ich ab jetzt ihre Kundin gewesen!" [klick!]
Auch gut, erpressen lasse ich mich nicht.