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(Kein) Arbeitszeugnis nach 18 Jahren

Von einer ehemaligen Mitarbeiterin wurde ich via E-Mail gebeten, ihr ein Zeugnis für die Beschäftigung bei mir im Unternehmen auszustellen. Normalerweise ist das kein Problem und den (Ex-) Mitarbeitern steht ja auch ein Zeugnis zu. Die offizielle Verjährungsfrist für Arbeitszeugnisse ist nicht konkret geregelt, daher gilt §195 BGB – drei Jahre. Wenn machbar, würde ich mich natürlich auch nach diesem Zeitraum nicht anstellen und den Wunsch erfüllen.

An den Namen der Mitarbeiterin erinnere ich mich noch sehr gut und auch, dass es lange her ist. Woran ich mich überhaupt nicht mehr erinnern kann, ist der Beschäftigungszeitraum (ich könnte ihn nicht annähernd benennen) und auch nicht, ob sie als Aushilfe oder in einem steuerpflichtigen Beschäftigungsverhältnis bei mir angestellt war. Ihren eigenen Worten nach ist es "etwa 18 Jahre" her. Aus der Zeit gibt es nicht mehr annähernd alte Personalunterlagen und auch die Personaleinsatzpläne aus der Zeit gibt es nicht mehr. Im Klartext gesprochen habe ich keine Chance mehr, den Wunsch nach einem Zeugnis zu erfüllen. Daher lautete meine Antwort wie folgt:

Moin,

leider kann ich bzgl. eines Arbeitszeugnisses nicht weiterhelfen. Es existieren nach so langer Zeit keinerlei Personalunterlagen mehr und selbst die Personaleinsatzpläne aus der Zeit habe ich nicht mehr.

Es gibt also keine Chance für mich, auch nur annähernd den Beschäftigungszeitraum zu benennen, geschweige denn eine Leistung zu beurteilen.

Tut mir wirklich leid, ich hätte sonst wirklich gerne geholfen.
Normalerweise gibt es das Zeugnis zum Ende der Beschäftigung. Ich denke aber auch nicht immer daran und wenn der ausgeschiedene Arbeitnehmer dann nicht auch noch von sich aus fragt, rutscht es eben auch mal durch. Ist ja meistens kein Problem, die kann man ja auch nachträglich schreiben. Gerade bei Aushilfsjobs ist das Vorhandensein eines Zeugnisses auch normalerweise relativ egal, aber ab und zu kommt es eben schon vor, dass ehemalige Mitarbeiter auch nach längeren Zeiträumen bei mir nach einem Zeugnis fragen. Meistens, um die eigenen Unterlagen lückenlos zu haben.

Dass der verspätete Wunsch nach einem Zeugnis nach einer Zeitspanne deutlich länger als zehn Jahre passiert, hatte ich aber auch noch nicht. :-)

Just my three cents!

Ende August bekam ich noch eine Gutschrift, die an den seit nun inzwischen über zwei Jahren geschlossenen Markt in der Münchener Straße adressiert war. Ich hatte noch 3 Cent zu bekommen. Wow. :-)

Theoretisch hätte ich die Sache einfach laufen lassen können. Das Problem ist, dass das Konto inzwischen nicht mehr existiert. Also rief ich in der Abteilung Filialbuchhaltung an und teilte mit, dass das zum Markt gehörende Bankkonto inzwischen aufgelöst wurde und dieser opulente Posten einfach ignoriert werden dürfe.

Hah! So einfach ist das mal nicht.

Die Zahlung wurde nämlich bereits angewiesen, Ordnung muss schließlich sein, und wenn das Konto nicht mehr existiert, wird der Vorgang wieder bei einem Sachbearbeiter auftauchen. Da ihn also sowieso jemand manuell bearbeiten muss, haben wir das Konto vom Markt in der Gastfeldstraße angegeben.

Stilblüten der Bürokratie. Aber es geht um Geld und da das Finanzamt noch weniger Spaß versteht als der durchschnittliche Deutsche fallen auch drei Cent nicht mal eben in die Kaffeekasse.

Zahlungsavis

Frage zur Auszahlung von Pfandbons

Blogleser Markus hat mir eine lange Mail zum Thema Auszahlung von alten Pfandbons geschrieben:

Hallo Björn,

vielen Dank für viele lange Jahre Unterhaltung mit Deinem Blog. Ich habe keine Ahnung wie lange ich schon mitlese, 15 Jahre sind es aber sicher schon. Für mich bist Du ein alter Bekannter, auch wenn wir uns noch nie gesehen haben. :-)

Das Thema Pfandbons war ja schon mehrfach Thema im Blog und ich meine mich auch an Texte zur gesetzlichen Verjährungsfrist zu erinnern. Finde aber nichts mehr.
Was mich dabei interessiert: Gibt es seitens der EDEKA (bzw. der Regionalgesellschaften) Vorgaben zum Umgang damit?

Aufgrund eines Umzuges von Hessen nach Sachsen-Anhalt musste ich meinen bevorzugten EDEKA-Dealer wechseln. Und war noch etwas über einem halben Jahr erstaunt, dass meine älteren Pfandbons nicht mehr eingelöst werden. Die Unternehmerin schreibt dazu "da aus Sicherheitsgründen in unserem System eine Sperre zur Einlösung der Pfandbons nach sechs Monaten hinterlegt ist.
Aus abrechnungstechnischen Gründen ist es für jeden Markt immer besser , wenn die Pfandbons am selben Tag oder in der gleichen Woche im Markt ausgezahlt werden.
Natürlich können Sie Ihre Pfandbons bei uns noch einlösen, wir müssen dies jedoch manuell im Kassensystem vollziehen."

Nun habe ich für die wirtschaftliche Situation des Einzelhandels durchaus Verständnis. Allerdings kann ich die "Sicherheitsgründe" nicht nachvollziehen. Eine Prüfung der Auszahlungsgrundlage kann ja nicht stattfinden. Entweder hat jemand einen Bon oder nicht. Erwartungsgemäß wurde ich zwei mal an der Kasse aufgeklärt, mein Pfandbon sei zu alt. Vermutlich werden die meisten Kunden nicht den Weg über die Geschäftsführung gehen wollen.
Persönlich stößt mich dieses Geschäftsgebahren stark ab. Und wäre ich von Dir nicht über die weitgehenden Freiheiten der einzelnen Kaufleute informiert, würde ich alle EDEKA an dieser Stelle vermutlich über einen Kamm scheren.

Nach furchtbar viel Text: Gibt es für den Umgang mit gesetzlichen Anforderungen wie der Rückzahlungspflicht von Pfandbons keine einheitliche Vorgabe der EDEKA zu einer entsprechenden Berücksichtigung im Kassensystem?
So viel Frage und nur so wenige Antworten. Ich kann da aus meiner Sicht nicht viel zu sagen und fasse an dieser Stelle einfach mal ein paar Fakten zusammen:

1. Für Pfandbons gilt die sogenannte allgemeine zivilrechtliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Grundlage für diese ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Die Frist beginnt dabei mit dem Ende des laufenden Kalenderjahres. Bekommt ihr heute aus einem Leergutautomaten einen Bon ausgedruckt, ist der also auf jeden Fall bis zum 31.12.2025 gültig.

2. Ob es in (bestimmten) Kassensystemen tatsächlich eine Beschränkung gibt, die anhand des Datums ermittelt wird, kann ich nicht sagen. Dazu müsste entweder direkt auf den Bons aus den Leergutautomaten das Datum ausgewertet werden, bei meinem Sielaff-Gerät wird beispielsweise das Datum gar nicht im Strichcode codiert, oder die Bonnummern müssten von dem Kassensystem mit einer Tabelle abgeglichen werden, in der sie mit Datum hinterlegt sind.

3. Selbst wenn die Bons nach sechs Monaten manuell erfasst werden müssen und nicht mehr über den Strichcode erfasst werden könnten – na, und? Der Arbeitsaufwand dafür beschränkt sich auf das Drücken von ein paar Tasten. Wenn das zu viel Aufwand für einen Kunden ist, dann weiß ich auch nicht weiter … Warum man das den Kunden überhaupt langwierig als mühsam darlegen muss, erschließt sich mir jedenfalls nicht.

4. Es ist doch eigentlich sogar schön, wenn ein Kunde mit einem alten Bon ankommt, den er irgendwo vergessen hat. Ganz ehrlich – den Gegenwert in Form von Leergut haben wir doch längst bekommen und mit dem Geld gearbeitet. Wollen wir jetzt einen Kunden unglücklich machen, der gerade beweist, dass er sogar schon vor Jahren Kunde bei uns war? Ist das Risiko, diesen Kunden zu verlieren und dass dieser wegen einer solchen Lappalie vielleicht sogar schlecht über einen redet, so unbedeutend, dass man ihm nicht einen Betrag auszahlen kann, der ihm eigentlich sowieso zusteht und der selten einen Wert von wenigen Euro übersteigen dürfte? Ich sehe es jedenfalls so und daher lösen wir hier jeden alten Bon ein, sofern dieser natürlich noch lesbar ist.

5. Ich gebe zu, dass ich nicht weiß, ob es überhaupt eine Empfehlung der EDEKA gibt, wie wir Kaufleute mit alten Bons umgehen sollen. Wir lösen das hier immer maximal kulant und daher ist eine wie auch immer geartete Empfehlung für mich nicht weiter interessant / relevant.

6. Eine Sache, die nicht mit dem Datum zu tun hat, aber hierher gehört: Das mit einer filialübergreifenden Einlösung ist so eine Sache. Ich finde, dass man einen Penny-Bon in jeder Penny-Filiale abgeben können sollte, gleiches gilt natürlich für Lidl, Kaufland, Aldi Süd, Aldi Nord, Netto ohne Hund, Netto mit Hund, Globus und wie sie alle heißen – aber auf jeden Fall für jeden Filialbetrieb. Klar verschiebt sich dann die Inventur der einzelnen Filiale um ein paar Euro (Von was für exorbitanten Summen reden wir hier? Eben …), aber letztendlich ist der Gegenwert ja längst im Gesamtunternehmen gelandet und hat den Weg auf die Konten der Herren Schwarz, Albrecht und ihren Kollegen längst gefunden.
Bei den selbstständigen Unternehmer ist das natürlich eine andere Sache. Auch wenn bei uns überall EDEKA über der Tür steht, sind wir EDEKA-Kaufleute (genau wie die der REWE auch) rechtlich unabhängige Einzelunternehmen. Da gab es keinen Gegenwert, den man schon erhalten hat. Daher nehme ich diese Bons tatsächlich nicht an. Gilt natürlich auch für Gutscheine und alle anderen ähnlichen Belege.

Aber diese Sache mit dem Datum … ganz großes Mimimi.

TSE an den Kassen

Einem Stammkunden war aufgefallen, dass auf den Kassenbons einiger Mitbewerber und anderer Einzelhändler ein großer Block mit Informationen abgedruckt wird: TSE-Signatur, -Signaturzähler, -Transaktion, Beginn und Ende des Kassiervorgangs und auch die Seriennummer der jeweiligen Kasse. Die Frage lautete, warum das bei uns nicht auf den Bons steht.

Klare Ansage: Die Software für unser Kassensystem ist noch nicht so weit, kommt aber schon bald. (Alle reden davon, Papier sparen zu wollen und dann kommt das Finanzamt und zwingt einen nicht nur, jeden Bon auszudrucken, sondern auch noch einen großen Block mit Zusatzinformationen darauf unterzubringen …)

(Bevor jemand was sagt, weil der 30. September durch ist: Antrag auf Erleichterung)


Aussetzung der Abschiebung

Ein heruntergekommen und ziemlich nervös wirkender Mann fiel uns im Laden durch seine reine Erscheinung auf, weshalb wir ihm über die Videoanlage eine Weile zusahen. Zunächst schlich er nur durch den Laden, dann immer mehr in Richtung Spirituosenabteilung. Zwischendurch blickte er immer wieder in Richtung unserer Kameras.

Schließlich nahm er sich mehrere Flaschen Jägermeister und legte sie in einen Einkaufskorb. Damit ging er dann zum Nudelregal, wo er die Flaschen zwischen und unter der Ware deponierte. Vermutlich, um später wiederzukommen und sie an unauffälliger Stelle im Markt einpacken zu können.

Nachdem er die Flaschen zwischen die Teigwaren gestopft hatte, wollte er unser Geschäft verlassen. Ob das so von ihm geplant war oder er sich durch irgendetwas oder irgendjemanden gestört fühlte, weiß ich nicht. Auf jeden Fall hatten wir uns vorsorglich schon am Eingang positioniert und ihn nicht einfach so rausgehen lassen. Ein Blick in die Tasche, Ausweiskontrolle, Aufnimmerwiedersehen. Er hatte in dem Moment zwar keine Ware mit rausgenommen, aber er konnte ruhig wissen, dass wir hier aufmerksam sind.

Apropos Ausweis: Er legte uns eine "Aussetzung der Abschiebung" mit abgelaufenem Datum auf den Tisch. Angenommen, wir hätten ihn tatsächlich bei einem Diebstahl erwischt und es wäre zu einer Begegnung mit der Polizei gekommen: Hätte das für ihn irgendwelche Konsequenzen gehabt, die über ein "Dududu" hinausgehen? Oder hätte dieses Dokument diesbezüglich überhaupt keinen Einfluss gehabt? Weiß das jemand von euch da draußen?


Bananenkarton >10 Jahre

Bei der Suche nach dem Begriff "Bananenkarton" bin ich auch auf diesen Beitrag von Mitte 2005 gestolpert: http://www.shopblogger.de/blog/archives/1690-Ins-Archiv.html

Ob der Karton, um den es in dem Eintrag ging, wohl noch bei mir in der Halle steht? Die Aufbewahrungsfrist ist ja nun schon seit fast zwei Jahren abgelaufen, aber seit ich die Unterlagen nicht mehr in der Enge der Räumlichkeiten in der Gastfeldstraße unterbringen muss, bin ich auch mit der Entsorgung deutlich entspannter geworden.


PS: Hmm … Nee, der steht sogar ganz sicher noch bei mir herum. Ich habe nämlich seit Ende 2015 definitiv keine alten Buchhaltungsunterlagen mehr entsorgt.

Lebenslang <> 1 Jahr

Diskussion mit einem Ladendieb, der vor ein paar Jahren hier schon einmal geklaut hat:
"Wir haben nicht mehr 2012, das Hausverbot ist zuende."

"Das gilt bei mir Lebenslang."

"Die Polizei sagt, das geht nur für ein Jahr."

"Ich habe hier das Hausrecht und wie lange ich hier jemanden nicht mehr sehen möchte, der mich beklaut hat, ist ganz alleine meine freie Entscheidung. Und ich möchte jemanden, der mich beklaut hat, einfach nie wieder sehen."
Wird ohnehin keine Folgen für ihn haben. Also…